Vielfältige Fragen können aufkommen. Selbst in Angelegenheiten wie Ribaa (Zinsen), die eindeutig hharaam (verboten) sind, kann man heute Rechtsurteile finden, welche Zinsen als hhalaal (erlaubt) erklären. Handel ist hingegen eindeutig hhalaal, doch was ist etwa mit der Ware, die mit einem Zinskredit erworben wurde? Wer kein Mudschtahid ist, der muss einer Rechtschule (Madhhahab) folgen. Fängt er jedoch selbst zu bestimmen an welche Handlungen für ihn als fardt, wadschib, sunnah, mustahab, hhalaal, hharaam, makruuh tanziihi und makruuhh tahhriimi gilt, dann geht er in die Irre, denn die Nafs ist trickreich, ganz abgesehen vom fehlenden Wissen.
Ribaa (Zinsen) sind z.B.
eindeutig hharaam (verboten)
doch moderne Gelehrte sagen, Zinsen simd
hhalaal (erlaubt).
Handel
ist eindeutig hhalaal
(erlaubt), aber bleibt eine Ware, die mit einem Zinskredit erworben wurde
hhalaal? Wer kein
Mudschtahid
ist, der muss in allen Fragen einer Rechtschule (Madhhahab)
folgen, doch will er das nicht und fängt zu spekulieren was nun für ihn als
hhalaal oder hharaam
gilt, dann ist er bereits in die Irre gegangen. Die trickreiche
Nafs (Seele) neigt dazu eigene
Bedürfnissen zu erfüllen und verbiegt dafür das Recht. Es gibt
Nachschlagwerke der vier Rechtsschulen, die vom Ritualgebet (Sallaah)
bis hin zu vielen Fragen des täglichen Lebens Auskunft geben.
Eight classes of injunctions and prohibitions There are eight classes of injunctions and prohibitions which apply to all deeds and actions of mankind. The various types of prayers which we will be discussing later also fall into one or another of these categories of rulings. Thus, we will first review their definitions here before continuing farther. The eight categories are: (1) Farḍt (2) W'ajib (3) Sunnah (4) Mustahab (5) Mub'ah (6) Makrûh Tanz'Ih'I (7) Makrûh Tahr'Im'I, and (8) Har'am. [Taken from Kitaabu-s-Salaaht] ......
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