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.Mudschtahid  مجتهد  Großgelehrter (Mutlaq - 'Aliim) der zum grundlegendenden Rechtsfindung (Idschtihaad) befugt ist.

 

                                                                                             Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

                                                                                             Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 


 

   Mudschtahid  ist der Großgelehrter (Mutlaaq- 'Alim). Seine Qualifikation zu einem solchen mit seinem Charakter, seiner Demut, seiner Furch vor Allah und sonst vor nichts und Niemanden, Unabhängigkeit von Regierungen oder anderer Einflussnehmer auf Rechtsentscheidungen, Kontrolle über Begierden und Wünschen und große Weisheit. Insgesamt hat der Mudschtahid eine hohe spirituelle Lebensqualität. Als Vorbild dient zuerst der Gesandte Allahs (auf ihm sei der Friede und Segen) und dann seine Gefährten (Ssahhabah) - möge Allah mit ihnen zufrieden sein.  Das notwendige, umfangreiche Wissen ('Ilm) das einen Mudschtahid braucht, das kommt erst lange nach den erwähnten Lebensqualität. Die Lebensgeschichten der vier Imaame der Rechtsschulen (Madhaahib) zu studieren ist notwendig um vergleichen zu können. Die Gelehrsamkeit und das Wissen, dass einen Mudschtahid ausmacht, hat vielerlei Aspekte und so jemanden  gibt es vermutlich schon lange nicht mehr. Der Mudschtahid ist Muhhlis und in tiefer Liebe - Allah und seinem Gesandten zugewandt und von der Dunja abgewandt. Während der Mudschtahid grundsätzlich in eigner Verantwortung Rechtsentscheide treffen kann, gilt der normale Gelehrte, als auch der "Nicht-Gelehrte" als Muqallid und ist verpflichtet ist, einem Mudschdahid in Rechtsentscheiden (Fatwaa) zu folgen.

 

Heutige Gelehrter - oft Angestellte an Universitäten oder in wirtschaftlicher oder Politische Abhängigkeit - können allein deshalb nicht als Mudschtahid gelten, ganz unabhängig davon, wie viel sie an Wissen gespeichert haben mögen. Technisch bzw. quantitativ ist gut vorstellbar, dass heutige Gelehrte mehr Wissen als die Ssahhaabah oder die vier Imaame der Rechtschulen angesammelt haben, doch fehlen ihnen nicht nur die oben genannten Vorbedingungen, sonder auch das natürliche Sprachempfinden des Arabisch aus der Zeit der Unwissenheit (Dschahillijah) auf welchem die Sprache des Qur'aan mit ihren vielen Redewendungen und Gleichnissen aufsetzt. Möge Allah diejenigen schützen, die sich trotzdem um Wissen bemühen.

 

Nach den erwähnten qualitativen Voraussetzungen - so heißt es -  muss, ein Mudschtahid "sechzig Wissenschaften" beherrschen. Deshalb heißt es:  "die Türen zum unbeschränkten Idschtihaad sind längst geschlossen". Nicht die Zeit hat sich geändert, sondern die Vorstellung vom Zugang zum Wissen; aus Qualität ist Quantität geworden. Wissen wird seit dem Gesandte Allahs (auf ihm sei der Friede und Segen) qualitativ immer geringer, quantitativ immer mehr. Anfangs Khulafaa dann Könige.

 

Warum hat wohl der gelehrte Beyazid Bistami dem Gelehrten Maulana Rumi die Bücher in den Brunnen geworfen? - Möge Allah deren Seelen heiligen.

 

 

Ist nicht jeder manchmal ein Mudschtahid?

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Ja, immer dann, wenn eine Entscheidung getroffen werden muss und keine Auskunftsmöglichkeit in Aussicht scheint, dann wird jeder zum "Mudschschtahid", bis er sich Auskunft einholen kann.

 

Jeder Mensch trifft ständig Entscheidungen, welche spirituelle und rechtliche Konsequenzen haben.

 

 

 

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