.Bid'ah  بدعة‎   Neueinführung in die Religion.  

 

Jede Bid'ah (Neuerung) ist Irreführung.

 

عنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ فِي خُطْبَتِهِ يَحْمَدُ اللَّهَ وَيُثْنِي عَلَيْهِ بِمَا هُوَ أَهْلُهُ ثُمَّ يَقُولُ مَنْ يَهْدِهِ اللَّهُ فَلَا مُضِلَّ لَهُ وَمَنْ يُضْلِلْهُ فَلَا هَادِيَ لَهُ إِنَّ أَصْدَقَ الْحَدِيثِ كِتَابُ اللَّهِ وَأَحْسَنَ الْهَدْيِ هَدْيُ مُحَمَّدٍ وَشَرُّ الْأُمُورِ مُحْدَثَاتُهَا وَكُلُّ مُحْدَثَةٍ بِدْعَةٌ وَكُلُّ بِدْعَةٍ ضَلَالَةٌ وَكُلُّ ضَلَالَةٍ فِي النَّارِ

 

Dschabir ibn Abdullah berichtete: Der Gesandte Allahs, Friede und Segen seien auf ihm, lobte Allah in seiner Khutbah (Predigt), so wie Er es verdient gelobt zu werden und dann sagte er:

 

"Wen Allah leitet, den kann niemand in die Irre führen. Wen auch immer Allah in die Irre schickt, niemand kann ihn leiten. Das wahrhaftigste Wort ist das Buch Allahs, und die beste Rechtleitung ist die Rechtleitung Muhammads. Die schlimmsten Dinge in der Religion sind die, die neu erfunden werden, denn jedes neu erfundene Ding ist eine Neuerung, jede Neuerung ist Irreführung, und jede Irreführung ist im Höllenfeuer."  (Sunan al-Nasaa'ii 1578)

 

Neueinführung (Bid'ah) darf nicht mit Erneuerung er Religion verwechselt werden und technische Erfindungen sind keine Bid'ah, solange sie nicht dem Sinn nach Qur'aan und Sunnah widersprechen.

 

Eine Bid'ah entsteht meist durch falsches Interpretieren vom Qur'aan und/oder Hhadiithe (Überlieferungen) mit der Überzeugung das Richtige zu glauben oder zu tun. Mit "Bid'ah" (Erneuerung) sind Neueinführungen in die Religion gemeint, welche dem Qur'aan bzw. der Sunnah (Handlungen des Gesandten Allahs - der Friede und der Segen Allahs seien auf ihm) dem Sinn oder der Ausführung nach widersprechen. Es wäre falsch die Bedeutung von Bid'ah auf Irrlehren und rituelle Handlungen, wie etwa im Ssalaah (Ritualgebet) zu beschränken;  auch Neuerung in der Sunnah können Bid'ah sein.

 

Jemand der eine Bid'ah als Pflicht einführt oder verbreitet, der ist ein Mubtad'i  مبتدع (Neuerer, Ketzer), während seine Nachahmer ahnungslos sein können, was sie jedoch nicht generell entschuldigt. Wenn islamische Gelehrte einst von "guter Bid'ah"  (Bid'ah hhasana, Bidʿah maḥmuudah und bidʿah mubaahhah)" gesprochen haben, so war damit jeweils das gemeint, was dem Sinn nach ohnehin keine "Bid'ah ist die in's Feuer führt", wie etwa die Zählkette (meist Tasbih genannt), das Ausziehen der Schuhe vor der Moschee zwecks deren Reinhaltung (früher war Sandboden) oder das Befolgen einer Rechtsschule (früher erübrigte die Anwesenheit des Gesandte Allahs Rechtschulen) usf.. Es ist aber nicht so, dass die frühen Gelehrten die Unterschiede zwischen Erneuerung in der verfallenden Religion und einer Neueinführung (Bid'ah) nicht gekannt hätten, vielmehr waren Erklärungen zu "Bid'ah Hhasanah" noch nicht notwendig. Bid'ah kann sowohl die 'Aqiidah (Glaubenslehre) als auch Praktiken betreffen, was aber in beiden Fällen zu diversen Irrlehren bzw. ins Feuer führt.

 

 

Beispiele von Bid'ah, welche die 'Aqiidah (Grundüberzeugungen des Muslim) betreffen.

siehe auch Sekten; Neueinführungen in der 'Aqiidah können Kufr (Unglauben) bedeuten bzw. zu Kufr führen.

.

Allah in Seine Schöpfung zu inkarnieren indem man z.B glaubt: "Allah hat zwei physische Hände, "Allah ist oben und nicht unten." usf. ist versteckter Schirk (Götzendienst).

Zu glauben, ein Mensch könnte an der Macht Allahs teilhaben, indem z.B. gesagt wird: "... wenn So und So Allah etwas bittet, dann ist Allah verpflichtet ......."

Ungläubige zu fragen, ob das Pflichtgebet verrichtet werden darf ....

Die Wahrheit zu relativieren, indem man z.B. sagt: "Muslime glauben dass, ..... usw...".

Zertifikate für "Strenggläubige" oder "praktizierende" Muslim auszustellen oder zu benützuen um sich damit als strenggläubig zu qualifizieren.

Das Würdigen des eigenen Geburtstags wenn man das Würdigen des Geburtstags des Gesandten Allahs ablehnt.

Das "Spekulieren" mit den Urteilen der Rechtsschulen je nach Situation;

usw.

 

Beispiele von Bid'ah, welche 'Ibadah betreffen.

Den Monat Ramadaan zu beginnen oder zu beenden obwohl der Hilaal nicht gesehen wurde.

Zu glauben, dass während des Gemeinschaftsgebet die Füße mit den Gebetsnachbarn in der Reihe zusammenstoßen müssen.

Zu glauben, es unwichtig ist das Ssalah (Ritualgebet) regelmäßig ohne Kopfbedeckung zu verrichten obwohl man sich eine Kopfbedeckung leisten kann und weiß, dass der Gesandte Allahs mit seltenen Ausnahmen (wie etwa Hhadsch und 'Umra) nur mit Kopfbedeckung gebetet hat.

usw.

Beispiele von Bid'ah, welche andere Handlungen betreffen.

 Das Nachahmen der Kufaar (Ungläubigen),

 Den Bart modische zu fassonieren, Kopfhaare nur seitlich kürzen, oben lange lassen usw.

  Das Vermischen von Männern und Frauen, wie etwa bei Hochzeiten und anderen Anlässen.

usw.

 


 

. Es ist eine Pflicht, dass die Reihen der Betenden vor dem Beginn des Gebets gerade ausgerichtet werden.

.

Bei Dunkelheit oder wenn keineLinien am Boden die Ausrichtung der Gebetsreihen ermöglichen, dann ist die nachstehend erklärte Methode, welche der Gesandte Allahs seinen Ssahhabah (Gefährten) zum Ausrichten der Reihen befohlen hat, anzuwenden:

 "Ich hörte, wie Nu'man ibn Baschir erzählte, dass der Gesandte Allahs sich den Leuten zuwandte und befahl: „Richtet eure Reihen auf. Bei Allah, ihr solltet eure Reihen begradigen, sonst wird Allah Zwietracht zwischen euren Herzen säen.“ Nu'man ibn Bashir sagt dann: „Ich sah, wie jeder seine Schultern mit den nächsten Personen und seine Knie und Knöchel mit den nächsten Personen verband“ (Sunan Abi Dawud 1:104).

Wird die Methode der Ausrichtung als ritueller Bestandteil während des Gemeinschaftsgebets (Ddscham'a-Ssalaah) verstanden und praktiziert, also wenn an glaubt dass man die Füße während des Gebets immer wieder erneut mit seinen neben sich Betenden zusammenbringen muss, dann handelt es sich um eine Bid'ah, ganz abgesehen davon, dass dieses Verhalten im Ssalaah sehr störend ist. Diese Bid'ah - wie jede andere Bid'ah auch - wird mit der Überzeugung ausgeführt das Richtige zu tun, beruht aber auf einem falschen Verständnis der Überlieferung. In der Anweisung des Gesandten Allahs - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein -  geht es eindeutig nicht um das Gebet (Ssalah) selbst, sondern um die Methode zur Ausrichtung der Gebetsreihen vor dem Gebet, indem Schultern, Knie und Knöchel eine Linie bilden sollen. Heute sind in Gebetsräumen meist Linien am Boden oder spezielle Teppich welche diese Methode vor dem Gebet überflüssig machen und es reicht, wenn Schulter an Schulter stößt und die Köchel (bzw. Fersen (nicht die Fußspitzen) auf einer Linie stehen. Wenn etwa große und kleine Füße ihre Fußspitzen in eine Linie bringen, dann stehen die Betenden nicht mehr in einer Reihe, die Knöchel sind dann nicht auf einer Linie. Ist es finster (etwa bei Stromausfall) oder ist man auf einem unebenen Gelände, dann kann die Methode der Reihenbildung - wie im Hadiith erklärt - notwendig werden. Vielleicht erleben manche in Ermangelung einer spiritueller Dimension ein Zusammengehörigkeitsgefühl wenn sie ihre Füße zusammenstoßen lassen, doch das rechtfertigt nicht diese Bidah.

.

Abgesehen von den technischen Aspekten,  ist diese Überlieferung (es gibt mehrere Variationen) eine arabische Redewendung, di, wie viele andere Redewendungen eine Übertreibung ist, denn es ist physisch schwer möglich, gleichzeitig Knie, Knöchel und Schultern mit dem Nebenstehenden gleichzeitig zusammenstoßen zu lassen, es sei denn, mit extremen O-Beinen. In einer der Überlieferung wird auch der Hals erwähnt und das verdeutlicht, dass wenn man von der Seite zwischen die Gebetsreihen hineinsehen würde, die Schultern, Knie, Knöcheln und Hals in einer Reihe sein können. Verschiedene Körpermaße der Betenden, wie etwa wenn einer doppelt in Größe und Umfang ist wie der neben ihm Stehende, der Sinn der Methode deutlich wir: Es gehrt um die Ausrichtung der Reihen vor dem Gebet, nicht um einen rituellen Bestandteil des Gebet selbst. .Wird aber diese Methode zur Ausrichtung der Reihen als ritueller Bestandteil des Gebet verstanden und praktiziert, dann handelt es sich um eine rituelle Bid'ah. In keinem der vier Madhaa'hib (Rechtschulen) sollen die Füße während des Gebets mit den Nebenbetenden zusammengehalten werden.

.