1.4
SCHIRK
Allah
Partnerschaft unterstellen
Es ist gleichermassen Kufr anzunehmen, dass besondere
Untertanen Allah’s mit Ihm einige Seiner exklusiven
Eigenschaften teilen, wie auch zum Beispiel, sie als
Seinesgleichen anzubeten.
So wie einige der Ungläubigen ihrem Kufr dadurch
Ausdruck verleihen, dass sie die
Ambiaa' verleugnen, drücken die Christen ihren Kufr dadurch aus,
indem sie behaupten, Isa (Jesus) (der Friede sei auf
ihm) war der Sohn Allah’s (Gottes). Ähnlich verfielen die
heidnischen Araber dem Unlauben, als sie meinten, die Engel
seien die Töchter Allah’s, und glaubten, dass diese das
Wissen über das Unsichtbare (''Ilmu-l-ghaib) besässen.
Wie also die Ambiaa'
und Engel nicht als Teilhaber göttlicher Eigenschaften
verstanden werden dürfen, so dürfen alle übrigen, außer den
Ambiaa' nicht als Teilhaber prophetischer Eigenschaften
verstanden werden.
Neben den Ambiaa'
und den Engeln gibt es niemanden, der ma'asuum, also
ohne Sünde ist; nicht die Sahaabah , nicht die
Ahlu-l-bait und natürlich auch nicht die
Suufi-Heiligen.
Nur den Ambiaa' ist zu folgen. (Wir dürfen daraus
nicht willkürlich schließen, dass Gehorsam jemandem
anderen gegenüber von uns verlangt wird. Das Befolgen einer
Lehre oder des Weges eines bestimmten Imaams, seiner
Interpretation der Scharii'ah
(von Gott, für die Menschen verbindlich erklärter Rechtskörper) ist nicht
von dieser Art, sondern von der ersten Kategorie des
Gehorsams, d.h. es ist das "den Ambiaa'-Folgen"
da die vier Imaame
lediglich Führer auf dem Weg des nabiy, der Friede
und Segen Allah’s sei auf ihm, waren. Wir folgen einem
Imaam nur insofern, weil er mit den Kennzeichen des
Weges besser vertraut ist. Indem wir dies tun, folgen wir in
der Tat nur dem Weg des
Rasuul (der Friede und Segen Allahs sei auf ihm).
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