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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ ....   hinzugefügt ]


 

 

  Imaam  إمام   Vorsteher im Gebet, EhrentitelFührungsposition

 

Ein Imaam إمام ist der Vorsteher im gemeinschaftlichen Ssalaah (Ritualgebets), doch wird die Bezeichnung "Imaam" auch als Ehren-Titel, wie etwa für die "Imaame" der vier Rechtschulen usw. verwendet.

 

 

  Ein Imaam muss Vorausetzungen erfüllen

 

1. Persönliche Bedingungen

Muslim sein    

Verstand besitzen (nicht geisteskrank sein)   العقل (al‑ʿAql) →

Geschlechtsreife erreicht haben.    البلوغ  (al‑Buluugh)

Reinheit (kein ḥadath, keine Najāsa). (aṭ‑Ṭahāra) →    الطهارة

العدالة (al‑ʿAdāla) → Vertrauenswürdigkeit, kein offenkundiger Sünder (fāsiq).

 

2. Kenntnisse und Fähigkeiten

  • القدرة على القراءة (al‑Qudra ʿalā al‑Qirāʾa) → Fähigkeit, die Qurʾān‑Rezitation korrekt zu sprechen (mindestens al‑Fātiḥa).
  • معرفة أحكام الصلاة (Maʿrifat Aḥkām aṣ‑Ṣalāh) → Kenntnis der Grundregeln des Gebets (Farḍ, Wājib, Sunnah).
  • إقامة الصلاة (Iqāmat aṣ‑Ṣalāh) → Fähigkeit, das Gebet ordnungsgemäß zu leiten (Takbīr, Rukūʿ, Sujūd, Taslīm).

 

3. Vorrangordnung (Tartīb al‑Imāma)

Wenn mehrere Personen anwesend sind, gilt nach Hanafi‑Fiqh folgende Reihenfolge:

  1. أفقههم (afqahum) → derjenige mit dem meisten Fiqh‑Wissen.
  2. أقرأهم (aqraʾuhum) → derjenige mit der besten Qurʾān‑Rezitation.
  3. أورعهم (awraʿuhum) → derjenige mit der größten Frömmigkeit.
  4. أسنهم (asannahum) → der Älteste.

 

Wenn der Imaam offenkundigen Sünder ist:

 

  • Makrūh taḥrīman: Es ist stark verwerflich, hinter einem offenkundigen Sünder zu beten.
  • Ṣalāh gültig: Das Gebet bleibt nach der hanafitischen Schule  aber gültig, solange der Imām die Bedingungen des Gebets erfüllt (Islam, Reinheit, richtige Rezitation).
  • Empfehlung: Wenn möglich, soll man einen ʿādil Imām wählen.
  • Begründung: Die Pflicht des Gebets ist zu groß, als dass sie durch die Sünde des Imāms aufgehoben würde. Aber die Belohnung der Gemeinde wird gemindert.

     

     

      Im Ssalaatu-l-Dschum'ah (Versammlungsgebet am Freitag)

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    hält der Imaam eine Khutbah (Ansprache, Predigt), für die er unabhängig und weisungsfrei sein muss und nur im Namen Allahs hält;  Regierungen, Organisationen oder Vereine dürfen keinerlei Direktiven geben und der Imaam darf solche gegebenenfalls nicht beachten. Nationale oder demokratische Ansichten sind in der Khutbah vollkommen zu unterlassen.

     

    3.6

    Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

     

    Wer soll Imaam sein?

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    Der geeignetste Imaam (wenn kein offizieller Imaam ernannt ist) ist derjenige, der am meisten Qurʾaan auswendig kann und die Masaaʾil des Gebets kennt. Danach kommt derjenige, der die Schar'iija am besten kennt und genug Qur'aan weiß, um das Gebet zu verrichten (Verständnis von Abuu Yuusuf). Die meisten Imaame – einschließlich Abuu Hhaniifah – halten jedoch die umgekehrte Reihenfolge für richtig: Vorrang hat derjenige, der in der Schariiʿah am meisten bewandert ist.

     

    Weitere Regeln

     

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      In einem Hau oder einer Wohnung soll derjenige Imaam sein, der dort wohnt (vorausgesetzt er ist dazu in der Lage), es sei den er bittet jemanden anderen Imaam zu sein.

      Es ist erlaubt, aber makruuh, wenn ein bekannter und gewohnheitsmäßiger Sünder als Imaam fungiert.

      Ein erwachsener Mann, der das Gebet verrichten kann, darf nicht hinter einem Kind, einer Frau oder einem Analphabeten (der nichts vom Qurʾaan lesen oder erinnern kann) beten.

      Wer Fardt betet, darf nicht hinter einem Imaam beten, der Nafl (einschließlich Sunnah) verrichtet.

      Wenn ein Analphabet Imaam für einen Qurʾaan-Leser und einen weiteren Analphabeten ist, wird das Ssalahh aller drei ungültig.

      Ssalahh hinter einem Muhhdith (jemand ohne Wudtuu') ist nicht erlaubt.

      Wenn der Imaam sein Gebet ungültig macht, wird auch das Gebet des Muqtadii ungültig.

      Das Ssalahh eines stehenden Muqtadii hinter einem sitzenden Imaam sowie das eines Wudtuu'-Habenden hinter einem Tayammum-Habenden ist erlaubt.

      Das Ssalaah eines Betenden, der Rukuuʿund Sudschuud ausführen kann, hinter einem Imaam, der dazu unfähig ist, ist nicht erlaubt.

     

    Ende des Auszugs von  "MA LA BUDDA MINHU"

     

     

    Was Rasulullah in dem Ssalawaat rezitierte