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3.8
Wuḍuu'
bricht im Ssalaah
Wenn während der Verrichtung
des Ssalaah das Wuḍuu'
ungültig wird, muss man das Ssalaah abbrechen und Wuuu' neu machen.
Danach darf man dort fortfahren, wo man aufgehört hat. Für den
Munfarid (Einzelbeter) ist es jedoch besser, ganz von vorne zu
beginnen.
Wenn dies dem
Imaam geschieht, muss er einem
der
Muqtadiis ein Zeichen geben,
damit dieser nach vorne tritt und seine Stelle einnimmt. Danach kann der
Imaam Wuḍuu' machen. Wenn der Imaam zurückkehrt, soll er sich
der Reihe der Muqtadiis anschließen (falls die
Dschama'ah
noch steht).
Der Muqtadii soll
– nachdem er Wuḍuu' erneuert hat – wenn möglich an seinen ursprünglichen
Platz in der Dschama'ah zurückkehren. Bei seiner Rückkehr soll er zuerst
das nachholen, was der Imaam während seiner Abwesenheit verrichtet hat,
jedoch ohne Qiraaʾah (Rezitation), und dann dem
Ssalaah des Imaams
wieder beitreten. Wenn der Imaam das Ssalaah bereits beendet hat, hat der
Muqtadii die Wahl: Er kann zu seinem ursprünglichen Platz [Stelle]
zurückkehren oder das Ssalaah dort beenden, wo er Wuḍuu' gemacht
hat.
Wenn der
Musallii vor dem ersten
Taschahhud
absichtlich seine Wuḍuu' bricht, wird sein Ssalaah ungültig (faasid).
Wenn der Musallii
während des Ssalaah seinen Verstand verliert, einen Samenerguss hat, laut
lacht, mit so viel
Nadschaasah bespritzt wird, dass er damit das Ssalaah gar nicht
hätte beginnen dürfen, eine Verletzung erleidet, aus der
Blut fließt, oder die
Masdschid (oder draußen die
Dschama'ah) verlässt, weil er dachte, seine Wuḍuu' sei gebrochen –
und dann feststellt, dass sie nicht gebrochen war –, wird sein Ssalaah
ungültig und er darf nicht dort weitermachen, wo er aufgehört hat. Er muss von
vorne beginnen. Wenn er jedoch – in der Annahme, seine Wuḍuu' sei
gebrochen – das Ssalaah abbricht, aber die Masdschid oder seinen
Platz in der Dschama'ah nicht verlässt, darf er, sobald er feststellt,
dass seine Wuḍuu' nicht gebrochen war, wieder in das Ssalaah
einsteigen und dort weitermachen, wo er aufgehört hat.
Wenn der Wuḍuu'
des Musallii nach dem Rezitieren des letzten Taschahhud bricht,
darf er nach erneutem Wuḍuu' das Ssalaah beenden, indem er die
letzte Qaʿdah
einnimmt und die Salaams
spricht.
Masʾalah:
Wenn ein Imaam nach dem Bruch seines Wuḍuu' die Verantwortung zur
Vollendung des Ssalaah einem
Masbuuq überträgt, muss
dieser das Ssalaah des Imaams zu Ende führen. Danach muss der
Masbuuq einem
Mudrik ein Zeichen geben, nach
vorne zu treten und die Salaams zu sprechen (um das Ssalaah der
Dschama'ah, die mit dem Imaam begonnen hat, zu vollenden). Dann steht
der Masbuuq auf und beendet sein eigenes Ssalaah.
Masʾalah: Wenn der
Wuḍuu' eines Musallii während
Rukuuʿ oder
Sudschuud bricht,
muss er – nachdem er Wuḍuu' erneuert hat – bei seiner Rückkehr den
Rukuuʿ oder Sudschuud wiederholen und dann fortfahren, bis sein
Ssalaah vollständig ist.
Wenn der Musallii
sich während Rukuuʿ oder Sudschuud daran erinnert, dass er z. B.
in der ersten Rakʿah
eine Sudschuud vergessen hat oder eine
Sudschuud
at-Tilaawah nicht verrichtet hat, soll er die vergessene Sudschuud
sofort nachholen (oder am Ende des Ssalaah durch
Sudschuud as-Sahuu).
Wenn er sie sofort nachholt, ist es
mustahabbb, die
Sudschuud, in der er sich gerade befand, direkt nachzuholen, nachdem er die
vergessene Sudschuud gemacht hat – aber es ist nicht zwingend notwendig.
Wenn beim Bruch des
Wuḍuu' des Imaams nur ein einziger Muqtadii vorhanden ist, und
dieser ein reifer Mann ist, wird dieser automatisch sein
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