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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule  Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".


  Nadschasah      نجاسة    rituelle Unreinheit, unreine Materialien

 

Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

2.5

 

Rechtsstellung

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Der Urin von Tieren, deren Fleisch (bei ordnungsgemäßer Schlachtung) hhalaal ist, der Urin von Pferden, der Kot von Vögeln, deren Fleisch hharaam ist (oder auch von solchen, deren Fleisch halal ist, wenn der Kot einen unangenehmen Geruch verbreitet) – all diese Substanzen gelten als Nadschaasah (unrein), jedoch nur in dem Maße, dass sie als Khafifah (leichte Unreinheiten) bezeichnet werden.

 

Ein Fleck dieser leichten Unreinheit, der weniger als ein Viertel eines Kleidungsstückabschnitts (z. B. Ärmel, Kragen) bedeckt, hindert nicht am Ssalaah (Gebet) in dieser Kleidung. Fällt jedoch selbst eine geringe Menge (leichten Unreinheit) ins Wasser, macht sie dieses untauglich für Tahaarah (rrituelle Reinigung), wie Wutdu'u oder Ghusl.

 

Der Kot von Vögeln, deren Fleisch hhalal ist – außer Hühnern und Enten (deren Kot unangenehm riecht und daher als Nadschaasah gilt) – ist rechtlich rein.

 

Menschlicher Urin, Babyurin, der Urin von Eseln oder anderen Tieren, deren Fleisch hharam ist, sowie der Kot von Menschen und vierbeinigen Tieren gelten als ghaliitdha Nadschaasah (starke Unreinheit). Dasselbe gilt für:  Blut (von Menschen und Tieren). Weintraubenwein und andere flüssige berauschende Getränke, Sperma (nach Imam Schafi'ii und anderen ist Sperma rein, nicht nadschaasah)

 

Rechtsstellung

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Ein Fleck von ghaliitdha Nadschaasah in der Größe eines Dirham (ungefähr eine Handfläche)  [vermutlich ist mit "Handfläche" der maximale Bereich von winzigen Tröpfchen gemeint, die aber insgesamt nicht größer wie ein 2-3 cm großer Dirham sind], wenn die Substanz dünn ist und sich (am Gewand) ausbreitet, oder das Gewicht von 4,5 Maschas (ca. 4,3 g) bei dicker Konsistenz, ist entschuldbar – man darf in solcher Kleidung das Gebet verrichten. Fällt jedoch diese Menge in Wasser, wird es untauglich für rituelle Reinigung.

 

Rechtsstellung

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Speichelkontakt mit Lebensmitteln oder Getränken von Menschen (auch Ungläubigen), Pferden, hhalal-Tieren, sowie deren Schweiß, und der Schweiß von Eseln und Maultieren – all das ist rein.

Die Nahrungsreste von Katzen, Mäusen, anderen Haustieren und Schädlingen (z. B. Eidechsen), sowie die Reste von Vögeln mit hharam-Fleisch (z. B. Falken, Geier) sind makruuhh (verabscheuungswürdig).

Die Nahrungsreste von Schweinen, Hunden, Elefanten und anderen vierbeinigen hharam-Tieren (außer Katzen und ähnlichen, wie oben erwähnt) sind Nadschaasah.

 

 

Rechtsstellung

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Urintröpfchen, die kaum sichtbar sind (z. B. so klein wie ein Nadelkopf), sind entschuldbar, solange die Gesamtfläche nicht die eines Dirham überschreitet – wie zuvor erwähnt.

 

 

Anmerkung

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Männer sollten vorzugsweise nach dem Verrichten der Notdurft zuerst die Austrittsöffnungen „trocken reinigen“; das heißt mit Hilfe eines trockenen Lehmstückes, oder mind. 3 glatten Steinen (sonst Verletzungsgefahr), etc. (keine verwertbaren Dinge wie Stoff, oder eventuelle Nahrung von Tieren); heute am besten mit Toilettenpapier. Istibraaʾ ist speziell die Reinigung der Urin - Resttropfen, also ist das "Nachtropfen“ zu beseitigen, bis man gewiss ist, dass nichts mehr kommt (Gähnen hilft); erst dann alles mit Wasser reinigen (Istindschaa), denn so kann man sich sicher sein, dass die bleibende Feuchtigkeit nur vom Waschwasser und nicht vom Urin oder Kot ist.  Laut Hhadiith werden die häufigsten Strafgründe Urintropfen auf dem Körper und der Kleidung sein. Sind die Verunreinigung zu groß (siehe Beispiel oben) ist das Gebet ungültig.

 

Ende des Auszugs von  "MA LA BUDDA MINHU"

 

 

Ergänzende Hinweise

 

Nadschaasah نجاسة ist der Zustand der rituellen Unreinheit im Gegensatz zu Tdahaarah  طهارة, der rituellen Reinheit. Nadschaasah bezieht sich sowohl auf den Zustand des Menschen als auch auf das Vorhandensein von Nadschis rituell unreinen Substanzen.

 

 Nadschasah mughallatdhah  نجاسة مغلظة große Unreinheit - nadschaasah ‘ayniiyah (stoffliche Unreinheit)

 

Nadschis نَجِس - hhaqiqi حقيق  (tatsächliche, physische Unreinheit) also Materialien wie etwa Urin, Alkohol, Spermien, Hundespeichel auf der Kleidung oder dergleichen Materialöien auf dem Körper.

Nadschis teilt sich in große wie z.B. wie z. B. Urin, Blut, Alkohol, Sperma und kleine Unreinheiten.

 

 

Im Zustand von Nadschaasah نجاسة (spiritueller Unreinheit) darfst du rituelle Handlungen wie das Ssalaah (Hauptaktion), Tdawaaf Umkreisen der Ka'abah oder berühren des Qur'aan nicht durchführen, bis du wieder die rituellen Reinigung durch Wudtu' (kleine Waschung) oder Ghusl (Ganzkörperwaschung) vollzogen hast um Tdahaarah (rituelle Reinheit) zu erlangen.

 

Als Saalik (spiritueller Wanderer) solltest du besonders darauf achten, ständig im Zustand von Tdahaarah (ritueller Reinheit) zu sein; d,h. deine rituelle Reinheit sobald wie möglich zu erneuern, nachdem du sie verloren hast; du weist nicht wann du stirbst und weißt nur was du planst.

 

 

Was Wudtuu' erfordert  -   Hhadath al-Assghar  حدث الأصغر  (kleine Ereignisse)

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         Was aus den beiden unteren Körperöffnungen ( القُبُل Vorder- oder الدُبُر Hinterausgang ) herauskommt.

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        Urin بول   Buul

        Stuhl  غائط   Ghaaitd

        Wind   ريح   Riihh

        Madhii مذي  Präejakulat (klar, dünn, tritt bei Erregung ohne Orgasmus aus)

        Wadii ودي  klebrige Flüssigkeit, Flüssigkeit nach Urin oder körperlicher Anstrengung

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        Blut oder Eiter -  wenn die Flüssigkeit über die Austrittstelle hinaus fließt.

        Rausch  (Sukr سكر)  - Alkoholkonsum (Schurb al-khamr  شرب الخمر) - Wudtuu' erst nach dem Nüchternwerden möglich.

        Schlaf  (Naum  نوم) –  außer wenn der Schlaf im Sitzen ohne anlehnen stattfand

        Ohnmacht (Ghamaa' إغماء )

        Lachen während des Ssalaah  –   ضحك في الصلاة   (wenn es hörbar wird)

        Räuspern - während des Ssalaah, nicht für den Imamm damit er gegebenenfalls rezitieren kann.

        Blut im Mund - solange es nicht geschluckt wird, Wudtuu' bleibt gültig. Wenn Blut aus einer Wunde im Mund kommt und stark fließt, kann es je nach Menge und Ort zum Verlust von Tdahaarah führen.

        Erbrechen قَيْء  wenn ein Mund voll oder mehr, wird das Wudtuu' ungültig; wenn weniger, bleibt Wudtuu' gültig - Dies gilt auch, wenn es wieder geschluckt wird oder unbeabsichtigt passiert - selbst bei größerer Menge (z. B. im Schlaf). Ein „Mundvoll“ bedeutet: Wenn man es nicht zurückhalten könnte, ohne es auszuspucken.

        Essen von Kamelfleisch

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          Vaginalausfluss

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         Äußerer Vaginalfeuchtigkeit ist  ظاهر الفرج  tdaahir (rein) - kein Wudtuu' erforderlich

         Vaginalausfluss  داخل الفرج aus Gebärmutter klar/weiß, dann ist er tdaahir (rein) - kein Wudtuu' erforderlich

         Vaginalausfluss aus einer Vene, dann ist er nadschis (unrein) - Wudtuu' erforderlich

         Vaginalausfluss Istihaadtah-Blut, dann ist er nadschis (unrein) - Wudtuu' erforderlich

         Vaginalausfluss "aus dem Inneren der Vagina" - Ifraazaat Mihbaliyyah  إفرازات مهبلية  - ist nadschis داخل الفرج  (unrein) - Wudtuu' erfordern

 

 

Was Ghusl erfordert  -   Al Hhadath Akbar الحدث أکبر  (Große Ereignisse)

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         Nadschasah mughallatdhah  نجاسة مغلظة - oder der Zustand von Dschanabah جنابة .

 

         Dschamaa'   جماع  Geschlechtsverkehr - führt zu Dschanabah جنابة  - eine spezifische Form der großen rituellen Unreinheit (Nadschasah mughallatdhah).

         Manii  مني  Sperma / Samenerguss - führt zu Dschanabah جنابة  auch ohne Geschlechtsverkehr; etwa im Traum .

         Hhaydt  حيض  Menstruationsblut ist er nadschis (unrein) erfordert Ghusl

         Nifaas  نفاس   Wochenfluss, Blutung nach der Geburt

         Istihaadtah  استحاضة   Zwischenblutung, Nicht-menstruelle Blutung außerhalb der normalen Periode. Im Zustand von Istihhaadtah  استحاضة ist Frau rituell rein Tdaahirah, muss aber für jedes Ssalah erneut Wudtuu' machen.

         Mass Mayyit  مَسّ مَيِّت   Berühren einer Leiche wenn dabei auch Nadschis (unreine Substanzen) berührt werden; Es besteht sonst keine Pflicht zum Ghusl.

         Ghusl al-Mayyit   غُسل مسّ الميّت  Waschen des Leichnams