Auszug 2.1 von "MA LA BUDDA MINHU"
Wudtu' وضوء - kleine rituelle Waschung
Fardt - Handlungen im Wudtu'' . Man sollte wissen, dass vier Dinge im Wudtu' Pflicht (fardt) sind. . 1. Das Gesicht zu waschen – von der Haarlinie bis unter das Kinn und von Ohr zu Ohr 2. Beide Hände bis einschließlich der Ellbogen zu waschen. 3. Ein Viertel des Kopfes mit der nassen Hand überstreichen (Mashh). 4. Beide Füße bis einschließlich der Fußknöchel zu waschen.
Wenn der Bart dicht ist, ist es nicht notwendig, das Wasser durch die Haare bis zur Haut zu drücken, während das Gesicht gewaschen wird. Wenn auch nur so viel wie die Fläche eines Fingernagels auf einer der vier genannten Körperstellen trocken bleibt, ist das Wudtu' nicht vollständig. Nach Imam Schaafiʿii, Imam Ahhmad ibn Hhanbal und Imam Malik sind auch die Niyyah (Absicht) und Tartiib (die Reihenfolge von Handlungen) Fardt (Pflicht) im Wudtu'.
Zusätzlich sagt Imam Maalik, dass es Fardt ist, das Wudtu' in einem durchgehenden Ablauf zu vollziehen. Dies nennt man Muʿaalaat, was bedeutet: Derjenige, der Wudtu' macht, darf nicht so lange pausieren, dass das Wasser auf dem zuletzt gewaschenen Körperteil trocknet, bevor er den nächsten Teil wäscht.
Nach Imam Ahhmad ist es ebenfalls verpflichtend (fardt) mit dem Namen Allahs zu beginnen und die Nase sowie den Mund mit Wasser auszuspülen. Die Imame Maalik und Ahhmad betrachten es als Fardt, den gesamten Kopf zu streichen (Mashh).
Offensichtlich gebietet es die Hhikma (Klugheit) diese Handlungen auszuführen – unabhängig davon, welchem Imam man folgt. Sunnah-Handlungen beim Wudtu'. 1. Mit den Worten „Bismillahi-r-Rahmani-r-Rahim“ beginnen („Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen“) 2. Die Hände bis zu den Handgelenken dreimal waschen 3. Den Mund dreimal mit Wasser ausspülen 4. Einen Miswak verwenden (oder auf andere Weise die Zähne reinigen) 5. Die Nasenlöcher dreimal mit Wasser ausspülen und reinigen 6. Das gesamte Gesicht dreimal waschen 7. Beide Arme bis einschließlich der Ellbogen dreimal waschen 8. Den gesamten Kopf und die Ohren auf einmal mit der nassen Hand streichen (Mashh; .Es ist nicht notwendig: die Hände zwischen dem Streichen des Kopfes und der Ohren erneut zu befeuchten. 9. Beide Füße bis einschließlich der Fußknöchel dreimal waschen
Khuffaan (Ledersocken). Khuffaan sind zwei eng anliegende Ledersocken, die den gesamten Fuß einschließlich des Knöchels bedecken. Sie müssen so robust sein, dass man darin eine Strecke von etwa drei Meilen zurücklegen kann, ohne befürchten zu müssen, dass sie durchlaufen. Das Wort „Khuffaan“ ist die Dualform (Zweizahl) und bedeutet „zwei Socken“. Die Einzahl lautet „Khuff“ (خُفّ).
Socken aus Baumwolle, Wolle oder Nylon sind keine akzeptable Ersatzformen für die Khuffain in Bezug auf das Mashh (Streichen), das weiter unten behandelt wird. Da die meisten Schuhe heutzutage unterhalb der Knöchel geschnitten sind, sind auch sie keine akzeptablen Ersatzformen. Ein stiefelartiger Schuh, der bis zur Wade reicht und sowohl den Fuß als auch den Knöchel bedeckt, ist jedoch ein akzeptabler Ersatz – vorausgesetzt, er ist sauber, eng anliegend und aus einem nicht saugfähigen Material gefertigt.
„Wenn eine Person mit gültigem Wudtu' einen ihrer Khuffain so weit herunterzieht, dass der größte Teil ihres Fußes des Wadenbereichs -der normalerweise bedeckt ist- , oder wenn die erlaubte Zeit für das Mashh (Streichen) abgelaufen ist, dann genügt es in beiden Fällen, die Khuffain auszuziehen und die Füße zu waschen. Es ist nicht notwendig, das gesamte Wudtu' erneut zu verrichten – außer nach der Ansicht von Imam Maalik.
Die Fardt des Masahh besteht darin, auf dem oberen Teil der Khuffain eine Fläche in der Breite von drei Fingern zu streichen. Die Sunnah des Masahh besteht darin, mit allen fünf Fingern vom Zehenbereich über den oberen Teil des Fußes bis zum Beginn der Wade (oberhalb der Knöchel) zu streichen. Nach Imam Ahmad ist dieser Umfang Fardt. Offensichtlich ist es am klügsten, den Masahh auf diese Weise auszuführen.
Nach dem Abschluss des Wudtu' (kleine rituelle Waschung) wird empfohlen, folgende Du'aa' (Bittgebet) zu sprechen.
Nach dem Abschluss des Wudtu' sollten zwei Rakʿah Gebet verrichtet werden – bekannt als „Tahhiyyat al-Wudtu'“ (Grußgebet nach der Waschung).
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Mashh المسح Das Streichen zur spirituelle Reinigung
Als Muqiim (Sesshafter) kannst du dir im Zustande von Tahhaarah (also nach Wudtu' oder Ghusl) die Khuff (Ledersocken) angelegen und brauchst einen Tag lang beim Verrichten des Wudtuu' (kleine Waschung) deine Khuff nicht ausziehen, sonderm machst Mashh ʿala al-khuffaiin (mit den noch nassen Fingern über beide Fußrücken in den Khuff streichen).
Als Musaafir (Reisender) kannst du drei Tage lang Mashh ʿala al-khuffaiin machen. Nach drei Tagen musst du die Khuff ausziehen und beim Verrichten des Wudtuu' deine Füße waschen; danach kannst du die Khuff wieder anziehen und wiederum drei Tage lang über die Khuff einfach Mashh ʿala al-khuffaiin machen.
Muʿaalaat im Wudtuu' (Reihnefolge bei der kleinen Waschung) Wenn z. B. das Wasser auf dem Gesicht trocknet, bevor man die Arme wäscht, dann ist Muʿaalaat verletzt; nach Imam Abuu Hhaniifa ist Muʿaalaat nicht Fard (Plicht) sondern "Sunnah" und daher gilt das Wudtuu' auch bei Verletzung des Muʿaalaat. Für Imam Malik hingegen ist Muʿaalaat eine Fardt (Pflicht).
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