Imaam  إمام   Vorsteher im Gebet, EhrentitelFührungsposition

 

 

Ein Imaam إمام ist der Vorsteher (auch Vorbeter genannt) im gemeinschaftlichen Ssalaah (Ritualgebets), doch wird die Bezeichnung "Imaam" auch als Ehren-Titel, wie etwa für die "Imaame" der vier Rechtschulen usw. verwendet.

 

  Ein Imaam muss für das Ssalaah Voraussetzungen erfüllen

 

Persönliche Voraussetzungen

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       Muslim sein

       Verstand besitzen (nicht geisteskrank sein) -  al‑ʿAql  العقل

       Geschlechtsreife erreicht haben - al‑Buluugh   البلوغ 

       Reinheit (kein Hhadath, keine Nadschaasah) - atd‑Tdahaarah  الطهارة 

       Vertrauenswürdigkeit - al‑ʿAdaala  العدالة  kein offenkundiger Sünder (faasiq)

 

 Kenntnisse und Fähigkeiten

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القدرة على القراءة (al‑Qudra ʿalaa al‑Qiraaʾa) → Fähigkeit, die Qur'aan‑Rezitation korrekt zu sprechen (mindestens al‑Faatihha).

معرفة أحكام الصلاة (Maʿrifat Aḥhhkaam aṣ‑Ssalaah) → Kenntnis der Grundregeln des Gebets (Farḍ, Waadschib, Sunnah).

إقامة الصلاة (Iqaamat aṣ‑Ssalaah) → Fähigkeit, das Gebet ordnungsgemäß zu leiten (Takbiir, Rukuuʿ, Sudschuud, Tasliim).

 

Vorrangordnung (Tartiib al‑Imaama)

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Wenn mehrere Personen anwesend sind, gilt nach Hanafi‑Fiqh folgende Reihenfolge:

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Afqahum   أفقههم  - derjenige mit dem meisten Fiqh‑Wissen.

AqraʾUhum   أقرأهم  -  derjenige mit der besten Qur'aan‑Rezitation.

AwraʿUhum   أورعهم  - derjenige mit der größten Frömmigkeit.

Asannahum   أسنهم  - der Älteste.

 

Wenn der Imaam offenkundigen Sünder ist

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Makrhh tahhriiman: Es ist stark verwerflich, hinter einem offenkundigen Sünder zu beten.

Ssalaah ist gültig: Das Gebet bleibt nach der hanafitischen Schule aber gültig, solange der Imaam die Bedingungen des Ssalaah erfüllt (Islam, Reinheit, richtige Rezitation).

Empfehlung: Wenn möglich, soll man einen ʿAadil Imaam wählen.

Begründung: Die Pflicht des Gebets ist zu groß, als dass sie durch die Sünde des Imaams aufgehoben würde. Aber die Belohnung der Gemeinde wird gemindert.

 

  Im Ssalaatu-l-Dschum'ah (Versammlungsgebet am Freitag)

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Hält der Imaam eine Khutbah (Ansprache, Predigt), für die er unabhängig und weisungsfrei sein muss und nur im Namen Allahs hält;  Regierungen, Organisationen oder Vereine dürfen keinerlei Direktiven geben und der Imaam darf solche gegebenenfalls nicht beachten.

 

3.6

Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

 

Wer soll Imaam sein?

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Der geeignetste Imaam (wenn kein offizieller Imaam ernannt ist) ist derjenige, der am meisten Qurʾaan auswendig kann und die Masaaʾil des Gebets kennt. Danach kommt derjenige, der die Schar'iija am besten kennt und genug Qur'aan weiß, um das Ssalaah zu verrichten (Verständnis von Abuu Yuusuf). Die meisten Imaame – einschließlich Abuu Hhaniifah – halten jedoch die umgekehrte Reihenfolge für richtig: Vorrang hat derjenige, der in der Schar'iiah am meisten bewandert ist.

 

Weitere Regeln

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  In einem Haus oder einer Wohnung soll derjenige Imaam sein, der dort wohnt (vorausgesetzt er ist dazu in der Lage), es sei denn er bittet jemanden anderen Imaam zu sein.

  Es ist erlaubt, aber makruuh, wenn ein bekannter und gewohnheitsmäßiger Sünder als Imaam fungiert.

  Ein erwachsener Mann, der das Gebet verrichten kann, darf nicht hinter einem Kind, einer Frau oder einem Analphabeten (der nichts vom Qurʾaan lesen oder erinnern kann) beten.

  Wer Farḍ betet, darf nicht hinter einem Imaam beten, der Nafl (einschließlich Sunnah) verrichtet.

  Wenn ein Analphabet Imaam für einen Qurʾaan-Leser und einen weiteren Analphabeten ist, wird das Ssalahh aller drei ungültig.

  Ssalahh hinter einem Muhhdith (jemand ohne Wuḍuu') ist nicht erlaubt.

  Wenn der Imaam sein Gebet ungültig macht, wird auch das Gebet des Muqtadii ungültig.

  Das Ssalahh eines stehenden Muqtadii hinter einem sitzenden Imaam sowie das eines Wuḍuu'-Habenden hinter einem Tayammum-Habenden ist erlaubt.

  Das Ssalaah eines Betenden, der Rukuuʿund Sudschuud ausführen kann, hinter einem Imaam, der dazu unfähig ist, ist nicht erlaubt.

 

Ende des Auszugs von  "MA LA BUDDA MINHU"