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.Schar'iijah  شريعة            Die exoterische Hülle für den esoterischen Weg zur Tränke.

 

Die Schr'iija ist der Schutzmantel für den spirituellen Wanderer zur Tränke, der Nähe zu Allah. Für die muslimische Gesellschaft, die denn Sinn der Schar'iija nicht immer begreift, soll aber der Einstieg zum spirituellen Weg nicht zerstört und offen bleiben.

 

Derjenige aber, der die Schar'iija aber nicht beachtet oder sie ablehnt, der schadet sich zuerst einmal selbst; würde er nicht zurechtgewiesen oder bestraft werden, überträgt er sein Verhalten auf immer mehr Muslime und letztlich die gesamte Gesellschaft. So wie sich jede Gesellschaft vor Seuchen zu schützen versucht, so schützt sich eine muslimische Gesellacht mittels Schar'iijah auch vor seelischen Krankheiten wenngleich das viele nicht verstehen.

 

Die Schar'iija ist die Gesetzgebung Allahs; eine Zusammenfassung von Rechten und Pflichten zum Schutz für den Wanderer am spirituellen Weg, was letztlich jeder ist, auch wenn er es nicht weiß. Für diejenigen, welche den Islam als Privatsache betrachten - meist Anhänger der demokratischen Religion - ist die Schar'iijah eine Sammlung von Gesetzen zur Unterdrückung von "Freiheit".

 

Für diejenigen also, welche auf Grund ihrer säkularen Einstellung geistige Zusammenhänge nur reduziert oder gar nicht wahrnehmen können, erscheint die Schar'Iiah als trockenes, "formales Gesetz", dass von Gelehrten erfunden bzw. fehlerhaft interpretiert wurde, doch ist die Schar'iiah der von Allah offenbarte Schutzweg für Gläubige (entsprechend dem Qur'aan und der  Sunnah) zur Tränke. Wenn Muslime davon abweichen wollen, weil sie etwas nicht verstehen, kommt ihre Seele in Gefahr, den Islam zu verlieren.

 

Oft wird die Schar'iiah von Ungläubigen, gerne als trockenes  „Islamisches Recht“ verstanden, da sie ohne 'Imaan (Glaube) nur diesen Aspekt wahrnehmen können und Medien machen mit Todesurteilen, Entblößungsverbote, Auspeitschungen usf. ständig Geschäfte, so dass die Schar'iiah für Ungläubige nur als etwas Abzuschaffendes, kulturell Bedingtes, Mittelalterliches, Frauen Unterdrückendes existiert.

 

Der erwachsene Muslim gilt als verantwortlich und ist verpflichtet, der Schar'iija zu folgen auch wenn er nicht versteht und nicht will wie ein Kind, das nicht aus der Giftflasche trinken darf und seine Freiheit dadurch unterdrückt erlebt. Frauen, die ihre Reize auf der Straße nicht zeigen dürfen, die fühlen freilich solange unterrückt bis sie den Sinn erkennen können; dann fühlen sie sich geschützt.

 

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