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Qatdii-ad-Dilaalah   قطعى الدلالة   unzweifelhaft feststehende Bedeutung

 

 

   

 

Außer für Großgelehrte (Mudschtahiiduun) - die es vermutlich nicht mehr gibt - ist es für alle Muslime, die ihre Nafs (Seele) nicht in den Wald der "spekulativen Theologie" in die Irre führen wollen, notwendig, einer  Rechtschule (Mahaab) zu folgen. Jeder Muslim muss sich zwar mit den Al-Ahkaam الأحكام (Kategorien von Handlungen ('Amaal) befassen, nicht jedoch mit den Beweisführungen der Imaame der vier Rechtschulen.

 

Warnung: Die ehrliche Beschäftigung mit den Beweisführungen der Imaame der Rechtschulen kann aber Zweifel im Herzen zu beseitigen. Allerdings gibt es von Ungläubigen finanzierte und kontrollierte "Islamische Fakultäten", wo zukünftige "islamische Religionslehrer" in die Geschichte der widersprüchlichen "theologischen Argumente" hineingezogen werden, um letztlich als säkularisierte mit ihren Schülern an Shirk-Feiern teilnehmen müssen wenn sie ihren Job nicht verlieren wollen.

 

Rechtsentscheidungen (Idschtihad) der Gelehrten ('Ulamaa') wurden nach Beweisführung mittels Überprüfung der Echtheit und Bedeutungen der Quellen von denjenigen getroffen, die dazu befugt waren. Was den Qur'aan betrifft, so ist jeder Buchstabe unzweifelhaft "echt" und bewiesen, doch gibt es manchmal Zweifel oder Mehrdeutigkeiten in der Bedeutungen. Was Hhadiithe betrifft, so ist der Weg der Beweisführung deren Echtheit oft komplizierter und wurden diese deshalb in Kategorien eingeteilt. Was deren Bedeutung im Kontext des Qur'aan betrifft, um in der Folge die Scha'iijah verlässlich darlegen zu können, so darf diese weder dem Qur'aan noch anderen Hadiithen und dem Verstand widersprechen. Diese Wissenschaft setzt sich aus Usuulu-l-Fiqh اصول.الفقه (Wurzeln des Verszehens) und Furuu'.al-fiqh فروع.الفقه (Zweige des Verstehens) zusammen. Das Resultat dieser Anstrengungen der Gelehrten sind die Muʿaamalaat معاملات (Rechtsanwendungen) - bestehend aus Regeln für die rituelle Ibaadah (Anbetung) und Angelegenheiten des sozialen Lebens, meist bekannt als Fiqh-Bücher der jeweiligen Madhhaahib مذاهب (Rechtsschule). Die Mudschtahids der Rechtschulen haben - abgesehen von dem hier erwähnten Normen - in ihrer Rechtsfindung weiter unterschiedliche Methoden bzgl. der Echtheit und Bedeutung der Hhadiithen angewandt. Hier sind nur die bekanntesten Rechtsbegriffe erwähnt.  Muhammad Abu Bakr Müller

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