2.2
was
wudu' bricht
1. Alles aus den analen und
urinalen Körperteilen Dringende,
2. Jede
nadschasah
(Unreinheit), die aus irgendeinem Teil des Körpers dringt und zu einem
anderen (Körperteil) gelangt, der entweder in wudu' oder ghusl
(Vollwaschung) gewaschen werden muss. (Blut oder Eiter, welches an die
Oberfläche der Wunde kommt ohne über deren Rand zu fließen, bricht
wudu' nicht).
3. Mehr als ein Mundvoll an Erbrochenem (d.h. was nicht zurückgehalten
werden kann), egal ob flüssig oder fest, Galle oder Blut, ausgenommen
Schleim; sollte sich Blut mit dem Speichel vermischt haben und
ausrinnen, dann bricht wudu', wenn das Blut den Speichel rot
gefärbt hat.
Sollte jemand öfters, weniger (als ein Mundvoll) erbrechen, gemäss Imaam
Muhammad, sollte für alles Erbrechen der selbe Grund vorliegen
(Seekrankheit z.B.), dann sollten die Mengen zusammengenommen werden
(und wenn die Summe mehr als ein Mundvoll ergibt, dann bricht wudu').
4. Schlaf, sowohl auf dem Rücken, als auch auf der Seite oder an etwas
angelehnt, so dass man umfallen würde, wenn man diese Stütze entfernte.
Stehend oder ohne Stütze sitzend zu schlafen oder in den
vorgeschriebenen Sunnah-Stellungen, in
rukuu' oder sadschdah, bricht wudu' nicht.
5. geistige Umnachtung, Berauschtheit und Bewusstlosigkeit in jedem Fall.
6. Lachen (wenn hörbar) einer erwachsenen Person in einem ßalaah,
in welchem
rukuu'' und sadschdah eingenommen werden (Lachen außerhalb eines
ßalaah oder in
dschanazah-ßalaah (Totengebet) bricht wudu' nicht).
7. Geschlechtsverkehr; gemäss Imaam Abu Hanifa bricht weder direktes
Berühren der eigenen Geschlechtsteile noch die Berührung einer Frau
durch einen Mann
wudu', gemäss allen übrigen Imaamen brechen diese beiden Dinge wudu'.
8. Essen von Kamelfleisch, gemäss Imaam Ahmad.
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