Die Nikaahh ist ein Ehevertrag. Dieser kann zwischen einem Muslim und einer Muslimah (auch Christin oder Jüdin - sofern im Gebiet das Islamische Gesetz gilt) geschlossen werden. Eine Muslimah kann aber nur einen Muslim heiraten; andere Ehen sind ungültig bzw. sind (bei freiwillgkeit) Kufr. Für die Heirat sind zwei muslimische Zeugen (oder ein Mann und zwei Frauen) als auch der Wali (nach Imaam Abu Hanifa nur bei minderjährigen oder nicht selbstständigen Mädchen) sind Voraussetzung. Säkulare Eheschliessungen oder Ehescheidungen am Standesamt oder Gericht der Ungläubigen haben keine Gültigkeit, können aber bei Bedarf zusätzlich eingegangen werden.
In verschieden säkularen Ausführungen ist zu lesen, dass wenn
Muslime in Europa heiraten wollen, sie (analog zur römisch katholischen
Kirche) zuerst eine standesamtliche Ehe eingehen müssten oder sollten - und
erst danach die Islamische Ehe, wodurch die Ehe vor Gott legitimiert wird.
Die Wahrheit ist aber umgekehrt, denn für den Muslim ist der säkulare
Ehevertrag ungültig und wer ihm (wenn auch nur zeitlich) den Vorrang zu Allahs
Gesetz gibt, der erniedrigt den Islam, insbesondere wenn dazu kein Zwang
besteht. Eine säkulare Ehe am Standesamt beinhaltet die Anerkennung von Gesetzen, welche
für den Gläubigen nicht vereinbar sind und
sollte, wenn überhaupt, gut überlegt werden und anerkennt auch die
Homosexuellen-Ehe, die dem Islam widersprechenden Scheidungsrechte,
Kindererziehungsmodelle usf., welche sich aus Islamfremden Rechtsempfinden
entwickelt haben, womit aber nicht gesagt wird, dass die Ehegesetze der
Ungläubigen den Islamischen
nie entsprechen, so doch vieles ähnlich ist. Meist wird die Problematik erst
bei Scheidungen deutlich. Das soziale Gefüge ist in Europa allerdings so
durchorganisiert und wirtschaftlich verwoben, dass es in
muslimischen Ehen oft
schwer oder riskant empfunden wird, sich nicht zusätzlich (also nach dem sie
bereits Islamisch verheiratet sind) auch standesamtlich zu
verheiraten oder scheiden zu lassen. Für Islamische Ehe haben
standesamtliche Eheschliess
Polygamie, ist in Österreich noch gesetzlich verboten. Die
Legalisierung
wäre sinnvoll, da die verpflichtende Einehe eine Diskriminierung der Muslime
darstellt. Es ist nach der Islamischen
Gesetzgebung erlaubt, dass ein Muslim bis zu vier Frauen gleichzeitig heiraten
kann
und durch den Gesandten Allahs
.........."Ich habe jetzt von Fällen gehört das Schwestern heiraten um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen - also Scheinehen mit deutschen Mitbürgern eingehen u. dann noch Landsmänner Islamisch heiraten........."
Nicht selten wird das Thema "Kinderehe" von gewissen
Nichtmuslimen in eigentlich selbstdarstellerischer Weise im Web und
anderswo in Umlauf gebracht, um Muslimen Vorhaltungen zu machen oder
überhaupt Islam oder den Propheten (Friede und Segen Allahs
Das Heiratsalter Aisha's (möge Allah
Wie alt Aisha (möge Allah
mit ihr zufrieden
sein), die Mutter der Gläubigen, vom Gesandten Allahs
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