3.9
qasaa
NACHHOLUNG DES VERSÄUMTEN
Sollte die Zeit für ßalaah verstrichen sein, so muss qasaa mit adhaan und iqaamah
verrichtet werden (genau so als verrichtete man ßalaah zur richtigen Zeit).
Qasaa von einem ßalaah, welches laut in dschmaa'ah verrichtet wird, muss
ebenfalls laut verrichtet werden. Wird es jedoch von jemandem alleine
verrichtet, kann dies auch leise getan werden (oder laut, wie der Musalli will;
besser ist es jedoch laut).
BEISPIEL: Es ist farḍt, qasaa von versäumten slaah's in chronologischer
Reihenfolge auszuführen. Gemäss Imaam Abu Hanifa gilt dies auch für witr ßalaah,
obwohl es nur ein wadschib ßalaah ist. (Wird es als qasaa verrichtet, muss dies
nach 'Ischaa' ßalaah getan werden, denn die Reihenfolge dieser beiden ist farḍt.)
Wenn jemand, obwohl er weiß, dass er qasaa zu erfüllen hat, zuerst ßalaah der
Stunde verrichtet, dann wird dieses ßalaah, (selbst wenn es zur rechten Zeit
verrichtet wird,) ungültig (denn die Reihenfolge wurde nicht eingehalten).
Wenn (nachdem z.B. fadschr ausgelassen und dann tdhuhr verrichtet wurde)
qasaa für ein versäumtes ßalaah (fadschr) vor einem zweiten chronologisch
folgenden ßalaah ('asr) gemacht wird, dann wird der farḍt Status des ersten
(tdhuhr) ungültig. (Statt dessen gelten diese vier rak'ah als nafl. qasaa muss
daher für tdhuhr gemacht werden und dann kann 'asr rechtzeitig verrichtet
werden.)
Wurden fünf slaah's zur richtigen Zeit verrichtet, bevor qasaa für ein
versäumtes Gebet gemacht wurde, so werden diese fünf slaah's ungültig. Wird vor
qasaa für ein versäumtes ßalaah ein sechstes ßalaah verrichtet, dann gelten
diese sechs, gemäss Imaam Abu Hanifa als korrekt.
BEISPIEL: Sollte jemand aus Vergesslichkeit ohne wudu' 'Ischaa' ßalaah verrichtet
haben und dann Sunnah und witr mit wudu' verrichten, dann muss er gemäss Imaam Abu
Hanifa sein Sunnah (nicht witr) wiederholen, nachdem er qasaa für 'Ischaa'
verrichtet hat.
BEISPIEL: Es gibt drei Dinge, die es unnötig machen, slaah's in ihrer
Reihenfolge nachzuholen:
1. Zeitmangel für das anstehende ßalaah (z.B. Jemand ging ins Bett, ohne
'Ischaa' zu verrichten und erwacht einige Minuten vor Sonnenaufgang, sodass nur
mehr genug Zeit bleibt, um das vorgesehene fadschr ßalaah zu verrichten).
2. Vergesslichkeit (verrichtet
jemand 'asr und hat aber vergessen, dass er tdhuhr versäumt hat, so ist sein 'asr
ßalaah korrekt und er ist nur für qasaa des versäumten tdhuhr ßalaah
verantwortlich).
3. Der Umstand, dass jemand für sechs oder mehr versäumte alte oder neue slaah's
verantwortlich ist. Wenn später alle versäumten slaah's nachgeholt werden, wird
es erneut notwendig, alle slaah's in ihrer Reihenfolge zu verrichten. Ist jemand
für sechs oder mehr versäumte slaah's verantwortlich und holt einige nach, sodass
weniger als sechs nachzuholen übrigbleiben, so ist es gemäss der Meinung einiger
notwendig, die verbliebenen slaah's in der richtigen Reihenfolge nachzuholen.
Die fatwaa ist jedoch, dass es nicht notwendig ist, die Reihenfolge einzuhalten,
solange nicht alle versäumten slaah's nachgeholt sind.
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