3.1
Wann wird ßalaah zur farDt
(Pflicht)
BEISPIEL: ßalaah wird farḍt, wenn
die dafür vorgesehene Zeit angebrochen ist, für jede Person die sich im Islam
befindet, (die den Islam angenommen hat oder in ihn hineingeboren wurde) die
gesund, reif und rein von haid und nifaas ist.
Sollte ein Ungläubiger Muslim, ein Kind reif oder ein Verrückter gesund werden,
so wird jenes ßalaah für diese Person farḍt, für welches noch genügend
Zeit vorhanden ist, um zumindest takbiirah zu sprechen (die Worte "Allahu akbar"
("Gott ist größer") am Beginn des Gebets, wobei die Hände bis an die Ohren
erhoben werden).
Gleiches gilt für die Beendigung von haid und nifaas, wenn noch genügend Zeit
bleibt, um ein Bad zu nehmen und takbiirah zu sprechen. |