3.15
nafl ßalaah
ZUSÄTZLICHE GEBETE
Verschieden Zeiten und Rezitationen
Vor fadschr ßalaah ist es
Sunnah, zwei rak'ah zu verrichten und in der ersten surah "Kaafiruun" und in der
zweiten surah "ikhlaas" zu rezitieren.
Vor tdhuhr und dschum'ah ßalaah sind vier rak'ah mit einem ßalaahm Sunnah.
Nach tdhuhr sind zwei rak'ah und nach dschum'ah vier rak'ah mit einem ßalaahm
Sunnah. Nach Abu Yusuf sind sechs rak'ah mit zwei ßalaahms nach dschum'ah ßalaah
Sunnah (die fatwaa ist mit Abu Yusuf).
Es ist mustahabb, nach tdhuhr vier rak'ah mit zwei ßalaahms zu verrichten.
Vor 'asr sind entweder zwei oder vier rak'ah mustahabb.
Nach maghrib sind zwei rak'ah
Sunnah und danach sechs rak'ah mustahabb. Diese werden ßalaah ul awwabiin
genannt. Gemäss einer anderen Quelle setzt sich dieses Gebet aus 20 rak'ah
zusammen.
Vor 'Ischaa' sind vier rak'ah mustahabb.
Nach 'Ischaa' sind zwei rak'ah Sunnah und vier weitere mustahabb.
Nach witr ßalaah sind zwei rak'ah mustahabb.
Es ist Sunnah muakkadah, taHhadschud ßalaah
(nafl ßalaah im letzten Drittel der Nacht) zu verrichten. Rasuulullah (der
Friede und Segen Allah’s sei auf ihm) hat nie taHhadschud ßalaah absichtlich
versäumt. Sollte aus irgendeinem Grund dieses ßalaah unverrichtet geblieben
sein, verrichtete Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm,
irgendwann unter Tags 20 rak'ah als qasaa. taHhadschud ßalaah, welches von
Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, verrichtet wurde, bestand
niemals aus weniger als vier und niemals aus mehr als zwölf rak'ah. Selbst zwei
rak'ah werden aber als taHhadschud ßalaah angenommen.
Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, pflegte witr ßalaah immer
nach taHhadschud ßalaah zu verrichten, und dies ist Sunnah. So sollte jeder, der
es auf sich nehmen kann, taHhadschud ßalaah zu verrichten, davon Abstand nehmen,
dies nach witr ßalaah zu tun, denn so ist es am besten. Sollte er dies jedoch
nicht auf sich nehmen können, sollte er witr ßalaah verrichten, kurz bevor er
sich zur Nachtruhe begibt. In diesem Fall ist das am vernünftigsten.
Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, verrichtete sein witr und
taHhadschud ßalaah manchmal in sieben, elf, 13 oder 15 rak'ah. Manchmal wurden
diese rak'ah paarweise, manchesmal in vier oder sogar alle auf einmal mit nur
einem ßalaahm verrichtet. Manchma1 erneuerte Rasuulullah, der Friede und Segen
Allah’s sei auf ihm, sein wudu' und benützte den miswaak nach zwei rak'ah, und
ging dann schlafen, nur um später wieder aufzuwachen, um zwei weitere rak'ah zu
verrichten (und so weiter bis fadschr).
Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, pflegte in seinem
taHhadschud ßalaah lange zu stehen, sogar solange, bis seine mubaarak
(gesegneten) Füsse anschwollen.
Manchmal rezitierte Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, die
ganze surah "baqarah" im ersten rak'ah, surah "Aal Imran" im zweiten, surah
"Nisaa" im dritten und surah "Maida" im vierten rak'ah. Sein (Allah
gib ihm Frieden) rukuu'' war seinem qiyaam
angemessen (nicht zeitgleich). Das gilt auch für sein sadschdah, qaumah und
dschalsah.
Manchmal rezitierte Rasuulullah, der Friede und Segen Allas’s sei auf ihm, alle
diese vier surahs in einem rak'ah.
Hadrat Uthman (Allah’s Wohlgefallen ruhe auf ihm) rezitierte einmal den ganzen
Qur'aan in einem rak'ah von witr ßalaah. Der Imaam Abu Hanifa pflegte ebenfalls
den ganzen Qur'aan in einem rak'ah von taHhadschud ßalaah zu rezitieren.
Es ist mustahabb, jeden Tag
soviel zu rezitieren, wie man glaubt, jeden Tag rezitieren zu können. Es ist
vorzüglich, wenn jemand den gesamten Qur'aan ein Mal, zwei Mal oder drei Mal im
Monat rezitiert.
Die meisten der Sahaabah (Allah
möge zufrieden mit ihnen sein) hatten die
Gewohnheit, den gesamten Qur'aan in sieben Nächten wie folgt zu rezitieren:
1. surah baqarah, Aal Imran
und Nisaa (mit faatiha beginnend).
2. Von surah Maida bis
surah Yunus (fünf surahs)
3. Von surah Yunus bis surah Bani
Israel (7 surahs)
4. Von surah Bani Israel bis surah Shuaraa
(9 surahs)
5. Von surah Shuaraa bis surah Saafaat (elf surahs)
6. Von
surah Saafaat bis surah Qaaf (13 surahs)
7. Von surah Qaaf
bis zum Ende des Qur'aan (65 surahs)
Der Qur'aan sollte langsam und
mit Aufmerksamkeit, sowohl auf die richtige Aussprache als auch auf die
Bedeutung rezitiert werden (diese Rezitationsweise wird tartil genannt).
Es ist mustahabb, dass jemand sein fadschr ßalaah in einer dschmaa'ah verrichtet
und sich anschließend in Dhikr oder tilaawah vertieft, bis sich die Sonne über
den Horizont erhoben hat. Sollte jemand zu dieser Zeit zwei nafl rak'ah
verrichten, so bringt er den Segen einer ûmrah ("kleine Wallfahrt) und einer
HHhadsch ("Pilgerfahrt") auf sich, und wenn jemand darauf vier weitere rak'ah
verrichtet, wird Allah
der Höchste jedes Bedürfnis jener Person bis
zum Sonnenuntergang decken. Dieses ßalaah wird Ishraaq ßalaah genannt.
Wenn die Hitze der Sonne, bevor sie den Zenith erreicht hat, stark geworden ist,
pflegte Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, so wird
überliefert, acht rak'ah
eines nafl ßalaah zu verrichten, welches duha ßalaah genannt wird.
Es wird auch überliefert, dass Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf
ihm, vier rak'ah nach Mittag und vor tdhuhr ßalaah verrichtet hat.
Es ist Sunnah, zwei rak'ah nafl ßalaah nach wudu' zu verrichten. Dieses ßalaah
wird tahiyyah ul wudu' genannt.
Es ist Sunnah, zwei rak'ah nach dem Betreten einer masdschid zu verrichten.
Dieses ßalaah wird tahiyyah u1 masdschid genannt.
Es ist Sunnah, nach 'asr bis maghrib mit Dhikr in irgendeiner Art beschäftigt zu
sein.
BEISPIEL: Es ist makruh, regelmäßig nafl ßalaah in dschmaa'ah zu verrichten,
außer im Monat Ramaḍaan, wenn es Sunnah ist, jede Nacht nach 'Ischaa' ßalaah 20
rak'ah mit zehn ßalaahms zu rezitieren. In jedem rak'ah sollten zehn ayahs
rezitiert werden, sodass am Ende des Monats der gesamte Qur'aan vollendet wird.
Dies ist das Minimum, welches rezitiert werden sollte, ega1 wie bequem die
dschmaa'ah auch sein sollte. Sollte sie jedoch mehr verlangen, können zwei, drei
oder vier khatams (Qur'aan von Angang bis Ende zu rezitieren) verrichtet werden.
Die dschmaa'ah sollte jedesmal nach vier rak'ah für eine ihrem Stehen in ßalaah
angemessene Zeit sitzen und sich in Dhikr vertiefen. Dieses ßalaah wird traawiih
genannt.
Nach traawiih sollte witr ßalaah in dschmaa'ah verrichtet werden. witr ßalaah zu
einer anderen Zeit als im Ramaḍaan in einer dschmaa'ah zu verrichten, ist
makruh.
ßalaah ISTIKHAARA
Wenn jemand mit einer wichtigen
Sache konfrontiert ist, ist es Sunnah, istikhaarah zu verrichten.
Zuerst wird wudu' gemacht, dann werden zwei rak'ah verrichtet, dann wird Allah
durch die Rezitation von faatiha gepriesen
und anschließend Daaruud gemacht. Dann sollte folgende du'aa' gesprochen
werden:
"Oh Allah, aus Deinem Wissen
erbitte ich Führung und aus Deiner Kraft Stärke. Und ich erbitte aus Deiner
unermesslichen Freigiebigkeit. Gewiss bist Du mächtig und ich bin es nicht,
gewiss bist Du wissend und ich bin es nicht, und Du weißt das Verborgene.
Oh Allah, wenn Du diese Angelegenheit (nun sollte der Bittende seine
Angelegenheit, z. B. eine Reise, erwähnen) als gut für meine Religion, für
mein weltliches Leben, mein Leben in der nächsten Welt, für meine momentanen
und künftigen Lebensumstände erachtest, so beschliesse sie für mich.
Erachtest Du sie (die Angelegenheit) als schädlich für meine Religion, mein
weltliches Leben, mein Leben in der nächsten Welt, für meine momentanen und
künftigen Lebensumstände, so halte sie von mir ab und wende mich ab von ihr
und beschliesse für mich, was gut ist, was immer es auch sein mag, und lasse
mich damit einverstanden sein."
ßalaah taubah
Wenn jemand eine Missetat
begangen hat, sollte er so schnell wie möglich wudu' machen und zwei rak'ah nafl
ßalaah verrichten, Allah
lobpreisen, Daaruud für Rasuulullah, der
Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, sprechen und bereuen, bis er echte Reue
empfindet und beschliesst, diese Missetat nicht mehr zu begehen.
ßalaah haadschat
Wenn jemand etwas dringend
braucht, sollte er wudu' machen, zwei rak'ah nafl ßalaah verrichten, Allah
lobpreisen, Daaruud rezieren und dann
folgende du'aa' sprechen:
"Es gibt keinen Gott außer
Allah, dem Milden, dem Freigiebigen. Ich feiere die Ehre Allah
’s, des Herrn des prächtigen Throns. Alles
Lob sei Allah’s, dem Herrn der Welten. Ich erbitte von Dir die Versicherung
Deiner Vergebung, sowie an jeder Tugend teilhaben zu können und Freiheit vor
jeder Versuchung. Lass keine Missetat an mir, außer welche Du vergeben hast,
keine Sorge, außer welche die Du von mir genommen hast, kein Bedürfnis,
welches Deinem Wohlgefallen entgegensteht und für welches Du vorgesorgt
hast. 0 Gnädigster der Gnädigen. "
ßalaah tasbih
ßalaah tasbih wird verrichtet, um Vergebung aller großen und kleinen
Missetaten, absichtlich oder unabsichtlich begangenen, öffentlichen und
geheimen, zu erlangen. Es wird überliefert, dass Rasuulullah, der Friede und
Segen Allah
’s sei auf ihm, seinen Onkel Abbas, Allah’s
Wohlgefallen sei auf ihm, lehrte, ßalaah tasbih in folgender Weise zu
verrichten:
Vier rak'ah, in jedem rak'ah nach
der Rezitation des Qur'aan ist folgendes tasbih 15 Mal zu sprechen:
SUBHAAN ALLAH
WAL HAMDULILLAH WA LA ILAHA ILLA ALLAHU WA
ALLAHU AKBAR
In rukuu'' wird tasbih erneut
zehn Mal rezitiert dann in qaumah zehn Mal, in sadschdah zehn Mal, in dschalsah,
zehn Mal, im zweiten sadschdah zehn Mal und dann in der sitzenden Stellung nach
dem zweiten sadschdah zehn Mal. In jedem rak'ah wird dieses tasbih
75 Mal rezitiert; und in vier rak'ah ist die Gesamtzahl 300 tasbihs.
Sollte dies überhaupt möglich sein, sollte dieses ßalaah jeden Tag verrichtet
werden oder einmal in der Woche oder einmal im Monat oder einmal im Jahr oder
zumindest einmal im Leben.
Es ist vorzüglich, wenn vier der musaabihaat surahs in den vier rak'ah des
ßalaah ul tasbih rezitiert werden. Es gibt sieben dieser surahs: bani
israiil,hadid, hashr, saff, dschum'ah, tahaabun, 'aala (eine leichtere masnuun
Rezitation wird von Abdullah ibn Abbas wie folgt erzählt: surah takaatduhr,
surah 'asr, Kaafiruun, surah ikhlaas).
ßalaah khusuuf
Bei einer Sonnenfinsternis ist es für einen Imaam, der dschum'ah ßalaah leitet
(und gemäss den Imaamen Shafei und Malik für jeden Imaam), Sunnah, zwei rak'ah
ßalaah zu leiten. Jedes rak'ah hat, wie in jedem anderen ßalaah ein rukuu'', und
die Rezitation sollte ausgedehnt sein und langsam vorgenommen werden. Die
Rezitation sollte gemäss den Imaamen Abu Yusuf und Muhammad laut
geschehen. Nach dem ßalaah sollte sich die dschmaa'ah in Dhikr vertiefen, bis
die Sonne wieder erscheint. Sollte keine dschmaa'ah zustandekommen, kann der
einzelne zwei oder vier rak'ah für sich alleine verrichten, wie er es tun würde,
wenn es eine Mondfinsternis, einen Orkan, ein Erdbeben oder sonst ein
Naturereignis dieser Art geben sollte.
ßalaah istisqaa'
Wenn Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, Regen erflehte,
verrichtete er manchmal nicht mehr als du'aa', während er, der Friede und Segen
Allah’s sei auf ihm, zu anderen Zeiten eine besondere du'aa' in der khutbah
während dschum'ah ßalaah sprach.
Der Kalif Umar, Allah’s Wohlgefallen sei auf ihm, pflegte nur zu den Leuten
herauszukommen (und die mimbar zu ersteigen) und istighfaar (Vergebung von Allah
zu erflehen) zu sprechen ("Und, O mein Volk,
erbittet eures Herrn Vergebung, wendet eure Reue Ihm zu, und Er wird des Himmels
Schleusen über euch öffnen und eure Stärke bis zur Fülle vermehren" surah Hud:
50).
Imaam Abu Hanifa hielt ßalaah
(in dschmaa'ah), um Regen zu erbitten, (im Gegensatz zu den anderen Immen) nicht
für Sunnah. Statt dessen meinte er, dass die Bitte um Regen aus du'aa' und
istighfaar besteht.
Wenn jemand will, kann er dieses ßalaah auch alleine zu diesem Zweck verrichten.
Es gibt jedoch einen verlässlichen hadiith, welcher überliefert, dass
Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, bei seiner Bitte um
Regen, das Gebet mit einer dschmaa'ah verrichtete. Daher sind die Imaame Abu
Yusuf und Muhammad und die meisten figh Gelehrten der Meinung, dass der Imaam
eine dschmaa'ah von Muslimen auf einen offenen Gebetsplatz führen und dort mit
ihnen zwei rak'ah ßalaah verrichten und jedes rak'ah laut rezitieren sollte.
Nach dem ßalaah sollten wie bei 'Id ßalaah zwei khutbahs vorgetragen, sowie
istighfaar und die folgende du'aa' gesprochen werden:
"O Allah, gib uns Regen, der
uns hilft, der fruchtbr ist, nützlich und nicht zerstörend, jetzt und nicht
später, der unser Getreide reich wachsen lässt. Allah
gib Deinen Untertanen und Deiner Herde Regen.
Sende Deine Gnade hernieder. Gib Leben Deinem Land, welches tot ist."
Danach sollte der Imaam (und
niemand anders) die Falte seines Schultertuchs umdrehen (war es von rechts nach
links über seine Schulter gefaltet, sollte er es von links nach rechts falten
u.u.)
BEISPIEL: nafl ßalaah wird, wenn es einmal begonnen wurde, wadschib. Wird ein
nafl ßalaah ungültig, müssen zwei rak'ah qasaa gemacht werden. (Bei den Hanafii
Gelehrten herrscht darüber Einheit, dass jemand, wenn er niyyah gemacht hat,
zwei rak'ah nafl ßalaah zu verrichten, auch für die Erfüllung verantwortlich
ist, genau wie für alles andere, was wadschib ist. Sollte er aus irgendeinem
Grund die zwei rak'ah nicht verrichten können, so ist es wadschib, qasaa für das
ßalaah zu machen. Verschiedene Meinungen gibt es darüber, wenn jemand niyyah für
vier rak'ah gemacht hat und diese nicht verrichten konnte.
Die Meinungen der Imaame sind:
1. Gemäss Imaam Abu Yusuf sind,
wenn der Musalli die Rezitation ausgelassen hat, die ersten beiden rak'ah
gültig. tahrimah, mit anderen Worten der Beginn, bleibt gültig, und die zweiten
beiden rak'ah können ordentlich begonnen werden.
2. Gemäss Imaam Muhammad wird auch tahrimah ungültig, wenn in den ersten beiden
rak'ah die Rezitation ausgelassen wurde, daher können auch die zweiten beiden
rak'ah nicht ordentlich begonnen werden.
3. Gemäss Imaam Abu Hanifa wird tahrimah ungültig, wenn in den ersten beiden
rak'ah die Rezitation ausgelassen wurde, und daher können die zweiten beiden
rak'ah nicht ordentlich begonnen werden.
Das bedeutet, wenn der Musalli vier rak'ah nafl ßalaah zu verrichten hatte und
die Rezitation gänzlich ausgelassen hat, ist er gemäss den Imaam Abu Hanifa und
Muhammad für qasaa von nur zwei rak'ah verantwortlich. Da tahrimah ungültig
geworden war, sind die zweiten beiden rak'ah von vornherein ungültig und können
nicht gegen ihn gezählt werden. Gemäss Imaam Abu Yusuf muss er qasaa für alle
vier rak'ah verrichten, da durch sein Auslassen der Rezitation in den ersten
beiden rak'ah, tahrimah nicht ungültig geworden ist, war sein Einstieg in das
zweite Paar der rak'ah in Ordnung und daher ist er für vier rak'ah qasaa
verantwortlich. Al Amriki)
Gemäss Imaam Abu Yusuf müssen
vier rak'ah qasaa gemacht werden, wenn aus irgendeinem Grund ein nafl ßalaah vor
der ersten q'adah ungültig wurde, wenn niyyah für vier rak'ah gemacht wurde.
Wenn der Musalli (a) nur in den ersten beiden rak'ah (von vier aus nafl ßalaah)
rezitiert oder (b) nur in den letzten beiden rak'ah (von vier aus nafl ßalaah)
oder (c) in einem der ersten beiden rak'ah (von vier aus nafl ßalaah) oder (d)
in einem der letzten beiden rak'ah (von vier aus nafl ßalaah), dann muss er in
allen vier Fällen, gemäss der übereinstimmenden Meinung aller Imaame (obwohl aus
verschiedenen Gründen) qasaa für nur zwei rak'ah verrichten.
Wenn der Musalli (a) nur in einem der ersten beiden rak'ah (aus vier nafl) oder
(b) in einem der ersten beiden und einem der letzten beiden rak'ah rezitiert,
muss er in beiden Fällen gemäss Imaam Muhammad qasaa für nur zwei rak'ah
verrichten. Gemäss Imaam Abu Hanifa und Imaam Abu Yusuf hat er vier rak'ah qasaa
zu verrichten (die fatwaa ist hier mit Imaam Abu Hanifa und Imaam Abu Yusuf).
Wenn der Musalli vorhat, vier rak'ah nafl zu verrichten und vergisst, in seiner
ersten q'adah zu sitzen, wird sein ßalaah gemäss Imaam Muhammad ungültig. Gemäss
den Imaamen Abu Hanifa und Abu Yusuf wird ßalaah nicht ungültig, jedoch muss
sadschdah schaw verrichtet werden, wenn die Unterlassung willentlich geschehen
ist (die fatwaa ist mit den Imaamen Abu Hanifa und Abu Yusuf).
BEISPIEL: Wenn eine Frau gelobt hat, eine gewisse Anzahl von rak'ah eines nafl
ßalaah zu verrichten oder am nächsten Tag zu fasten und dann bemerkt, dass ihre
monatliche haid begonnen hat, muss sie (dafür) qasaa machen, wenn ihre haid
beendet ist.
BEISPIEL: Es ist dschaid, nafl ßalaah in sitzender Stellung zu verrichten,
selbst wenn man in der Lage ist zu stehen und keine Entschuldigung für die
sitzende Stellung hat. Auf jeden Fall bringt die sitzende Verrichtung ohne
begründete Entschuldigung den halben Segen der stehenden Verrichtung desselben
ßalaah.
Weiters ist es dschaid, wenn jemand sein ßalaah stehend begonnen hat, (ab einem
bestimmten Zeitpunkt) während der Verrichtung zu sitzen und in dieser Stellung
ßalaah zu beenden. Trotzdem ist dies makruh, wenn es dafür nicht eine
Entschuldigung wie z. B. Müdigkeit gibt. So ist es auch dschaid, mit Müdigkeit
als Entschuldigung nafl ßalaah gegen eine Wand gelehnt, zu verrichten.
BEISPIEL: Es ist gestattet, auf einem Reittier sitzend, nafl ßalaah zu
verrichten, wenn man sich außerhalb der Stadtgrenzen befindet, indem man rukuu''
und sadschdah durch Gesten andeutet, ohne Rücksicht darauf, in welche Richtung
man reitet.
(Es sollte nicht vergessen werden, dass diese Beispiele sich nur mit nafl ßalaah
beschäftigen. Ein farḍt ßalaah darf gemäss Imaam Abu Hanifa und Imaam Shafei nur
auf einem Reittier verrichtet werden, wenn man verfolgt wird und um sein Leben
fürchtet. In allen anderen Fällen ist dies hharaam. Dasselbe gilt für ßalaah an
Bord eines Schiffes auf See und in einem fahrenden Zug. Wenn farḍt ßalaah
sitzend verrichtet wird, ist es gemäss Imaam Abu Hanifa makruh und gemäss seinen
beiden Begleitern Imaam Abu Yusuf und Imaam Muhammad hharaam. Es ist auch
notwendig, ßalaah der Qiblah zugewendet zu beginnen und dies auch während des
ßalaah ständig zu bleiben, auch wenn das Fahrzeug (ausgenommen Flugzeuge) seinen
Kurs ändert. Al Amriki: gemäss der Auskunft des Muft waliy Hasan, Büro d. Jamiah
ul Ulum ul Islamia in Karachi und dem Buch "Ma'arif us Sunan" (Kommentar der
ahadiith des Imaam Abu Isa, bekannt unter "Jami ut Tirmizi") des Sheikh ul
hadiith maulaana Muhammad Yusuf al Banuri).
BEISPIEL: Wenn jemand sein ßalaah beginnt und auf einem Reittier sitzt, dann
aber absitzt, hat er sein ßalaah stehend zu beenden und rukuu'' und sadschdah in
der üblichen Weise auszuführen. Gemäss den Imaamen Abu Yusuf und Muhammad hat
man jedoch ßalaah neu zu beginnen. Sollte ßalaah am Boden begonnen werden und
man sitzt dann auf, wird ßalaah ungültig und man hat qasaa zu machen. Alle
Imaame sind in diesem Punkte einig.