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3.15

nafl ßalaah    ZUSÄTZLICHE  GEBETE  

 

 

Verschieden Zeiten und Rezitationen  

 

Vor fadschr ßalaah ist es Sunnah, zwei rak'ah zu verrichten und in der ersten surah "Kaafiruun" und in der zweiten surah "ikhlaas" zu rezitieren.  

 

Vor tdhuhr und dschum'ah ßalaah sind vier rak'ah mit einem ßalaahm Sunnah.  

 

Nach tdhuhr sind zwei rak'ah und nach dschum'ah vier rak'ah mit einem ßalaahm Sunnah. Nach Abu Yusuf sind sechs rak'ah mit zwei ßalaahms nach dschum'ah ßalaah Sunnah (die fatwaa ist mit Abu Yusuf).  

 

Es ist mustahabb, nach tdhuhr vier rak'ah mit zwei ßalaahms zu verrichten.

 

Vor 'asr sind entweder zwei oder vier rak'ah mustahabb.

  

Nach maghrib sind zwei rak'ah Sunnah und danach sechs rak'ah mustahabb. Diese werden ßalaah ul awwabiin genannt. Gemäss einer anderen Quelle setzt sich dieses Gebet aus 20 rak'ah zusammen.  

 

Vor 'Ischaa' sind vier rak'ah mustahabb.  

 

Nach 'Ischaa' sind zwei rak'ah Sunnah und vier weitere mustahabb.  

 

Nach witr ßalaah sind zwei rak'ah mustahabb.  

 

 

 

Es ist Sunnah muakkadah, taHhadschud ßalaah (nafl ßalaah im letzten Drittel der Nacht) zu verrichten. Rasuulullah (der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm) hat nie taHhadschud ßalaah absichtlich versäumt. Sollte aus irgendeinem Grund dieses ßalaah unverrichtet geblieben sein, verrichtete Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, irgendwann unter Tags 20 rak'ah als qasaa. taHhadschud ßalaah, welches von Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, verrichtet wurde, bestand niemals aus weniger als vier und niemals aus mehr als zwölf rak'ah. Selbst zwei rak'ah werden aber als taHhadschud ßalaah angenommen.  

 

Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, pflegte witr ßalaah immer nach taHhadschud ßalaah zu verrichten, und dies ist Sunnah. So sollte jeder, der es auf sich nehmen kann, taHhadschud ßalaah zu verrichten, davon Abstand nehmen, dies nach witr ßalaah zu tun, denn so ist es am besten. Sollte er dies jedoch nicht auf sich nehmen können, sollte er witr ßalaah verrichten, kurz bevor er sich zur Nachtruhe begibt. In diesem Fall ist das am vernünftigsten.  

 

Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, verrichtete sein witr und taHhadschud ßalaah manchmal in sieben, elf, 13 oder 15 rak'ah. Manchmal wurden diese rak'ah paarweise, manchesmal in vier oder sogar alle auf einmal mit nur einem ßalaahm verrichtet. Manchma1 erneuerte Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, sein wudu' und benützte den miswaak nach zwei rak'ah, und ging dann schlafen, nur um später wieder aufzuwachen, um zwei weitere rak'ah zu verrichten (und so weiter bis fadschr).  

 

Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, pflegte in seinem taHhadschud ßalaah lange zu stehen, sogar solange, bis seine mubaarak (gesegneten) Füsse anschwollen.  

 

Manchmal rezitierte Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, die ganze surah "baqarah" im ersten rak'ah, surah "Aal Imran" im zweiten, surah "Nisaa" im dritten und surah "Maida" im vierten rak'ah. Sein (Allah gib ihm Frieden) rukuu'' war seinem qiyaam angemessen (nicht zeitgleich). Das gilt auch für sein sadschdah, qaumah und dschalsah.  

 

Manchmal rezitierte Rasuulullah, der Friede und Segen Allas’s sei auf ihm, alle diese vier surahs in einem rak'ah.  

 

Hadrat Uthman (Allah’s Wohlgefallen ruhe auf ihm) rezitierte einmal den ganzen Qur'aan in einem rak'ah von witr ßalaah. Der Imaam Abu Hanifa pflegte ebenfalls den ganzen Qur'aan in einem rak'ah von taHhadschud ßalaah zu rezitieren.  

 

Es ist mustahabb, jeden Tag soviel zu rezitieren, wie man glaubt, jeden Tag rezitieren zu können. Es ist vorzüglich, wenn jemand den gesamten Qur'aan ein Mal, zwei Mal oder drei Mal im Monat rezitiert.  

 

Die meisten der Sahaabah (Allah möge zufrieden mit ihnen sein) hatten die Gewohnheit, den gesamten Qur'aan in sieben Nächten wie folgt zu rezitieren:  

1. surah baqarah, Aal Imran und Nisaa (mit faatiha beginnend).  
2. Von surah Maida bis surah Yunus (fünf surahs)  
3. Von surah Yunus bis surah Bani Israel (7 surahs)  
4. Von surah Bani Israel bis surah Shuaraa (9 surahs)  
5. Von surah Shuaraa bis surah Saafaat (elf surahs)  
6. Von surah Saafaat bis surah Qaaf (13 surahs)  
7. Von surah Qaaf bis zum Ende des Qur'aan (65 surahs)  

Der Qur'aan sollte langsam und mit Aufmerksamkeit, sowohl auf die richtige Aussprache als auch auf die Bedeutung rezitiert werden (diese Rezitationsweise wird tartil genannt).  

 

Es ist mustahabb, dass jemand sein fadschr ßalaah in einer dschmaa'ah verrichtet und sich anschließend in Dhikr oder tilaawah vertieft, bis sich die Sonne über den Horizont erhoben hat. Sollte jemand zu dieser Zeit zwei nafl rak'ah verrichten, so bringt er den Segen einer ûmrah ("kleine Wallfahrt) und einer HHhadsch ("Pilgerfahrt") auf sich, und wenn jemand darauf vier weitere rak'ah verrichtet, wird Allah  der Höchste jedes Bedürfnis jener Person bis zum Sonnenuntergang decken. Dieses ßalaah wird Ishraaq ßalaah genannt.  

 

Wenn die Hitze der Sonne, bevor sie den Zenith erreicht hat, stark geworden ist, pflegte Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, so wird überliefert, acht rak'ah eines nafl ßalaah zu verrichten, welches duha ßalaah genannt wird.  

 

Es wird auch überliefert, dass Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, vier rak'ah nach Mittag und vor tdhuhr ßalaah verrichtet hat.  

 

Es ist Sunnah, zwei rak'ah nafl ßalaah nach wudu' zu verrichten. Dieses ßalaah wird tahiyyah ul wudu' genannt.  

 

Es ist Sunnah, zwei rak'ah nach dem Betreten einer masdschid zu verrichten. Dieses ßalaah wird tahiyyah u1 masdschid genannt.  

 

Es ist Sunnah, nach 'asr bis maghrib mit Dhikr in irgendeiner Art beschäftigt zu sein.  

 

BEISPIEL: Es ist makruh, regelmäßig nafl ßalaah in dschmaa'ah zu verrichten, außer im Monat Ramaḍaan, wenn es Sunnah ist, jede Nacht nach 'Ischaa' ßalaah 20 rak'ah mit zehn ßalaahms zu rezitieren. In jedem rak'ah sollten zehn ayahs rezitiert werden, sodass am Ende des Monats der gesamte Qur'aan vollendet wird. Dies ist das Minimum, welches rezitiert werden sollte, ega1 wie bequem die dschmaa'ah auch sein sollte. Sollte sie jedoch mehr verlangen, können zwei, drei oder vier khatams (Qur'aan von Angang bis Ende zu rezitieren) verrichtet werden.  

 

Die dschmaa'ah sollte jedesmal nach vier rak'ah für eine ihrem Stehen in ßalaah angemessene Zeit sitzen und sich in Dhikr vertiefen. Dieses ßalaah wird traawiih genannt.  

 

Nach traawiih sollte witr ßalaah in dschmaa'ah verrichtet werden. witr ßalaah zu einer anderen Zeit als im Ramaḍaan in einer dschmaa'ah zu verrichten, ist makruh.  

  

 

ßalaah ISTIKHAARA

   

Wenn jemand mit einer wichtigen Sache konfrontiert ist, ist es Sunnah, istikhaarah zu verrichten. 

 

Zuerst wird wudu' gemacht, dann werden zwei rak'ah verrichtet, dann wird Allah durch die Rezitation von faatiha gepriesen und anschließend Daaruud gemacht. Dann sollte folgende du'aa' gesprochen werden:  

"Oh Allah, aus Deinem Wissen erbitte ich Führung und aus Deiner Kraft Stärke. Und ich erbitte aus Deiner unermesslichen Freigiebigkeit. Gewiss bist Du mächtig und ich bin es nicht, gewiss bist Du wissend und ich bin es nicht, und Du weißt das Verborgene. Oh Allah, wenn Du diese Angelegenheit (nun sollte der Bittende seine Angelegenheit, z. B. eine Reise, erwähnen) als gut für meine Religion, für mein weltliches Leben, mein Leben in der nächsten Welt, für meine momentanen und künftigen Lebensumstände erachtest, so beschliesse sie für mich. Erachtest Du sie (die Angelegenheit) als schädlich für meine Religion, mein weltliches Leben, mein Leben in der nächsten Welt, für meine momentanen und künftigen Lebensumstände, so halte sie von mir ab und wende mich ab von ihr und beschliesse für mich, was gut ist, was immer es auch sein mag, und lasse mich damit einverstanden sein."  

  

 

ßalaah taubah  

 

Wenn jemand eine Missetat begangen hat, sollte er so schnell wie möglich wudu' machen und zwei rak'ah nafl ßalaah verrichten, Allah  lobpreisen, Daaruud für Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, sprechen und bereuen, bis er echte Reue empfindet und beschliesst, diese Missetat nicht mehr zu begehen.  

 

 

ßalaah haadschat 

 

Wenn jemand etwas dringend braucht, sollte er wudu' machen, zwei rak'ah nafl ßalaah verrichten, Allah lobpreisen, Daaruud rezieren und dann folgende du'aa' sprechen:  

"Es gibt keinen Gott außer Allah, dem Milden, dem Freigiebigen. Ich feiere die Ehre Allah ’s, des Herrn des prächtigen Throns. Alles Lob sei Allah’s, dem Herrn der Welten. Ich erbitte von Dir die Versicherung Deiner Vergebung, sowie an jeder Tugend teilhaben zu können und Freiheit vor jeder Versuchung. Lass keine Missetat an mir, außer welche Du vergeben hast, keine Sorge, außer welche die Du von mir genommen hast, kein Bedürfnis, welches Deinem Wohlgefallen entgegensteht und für welches Du vorgesorgt hast. 0 Gnädigster der Gnädigen. 

  

 

ßalaah tasbih  

 

ßalaah tasbih wird verrichtet, um Vergebung aller großen und kleinen Missetaten, absichtlich oder unabsichtlich begangenen, öffentlichen und geheimen, zu erlangen. Es wird überliefert, dass Rasuulullah, der Friede und Segen Allah ’s sei auf ihm, seinen Onkel Abbas, Allah’s Wohlgefallen sei auf ihm, lehrte, ßalaah tasbih in folgender Weise zu verrichten:  

Vier rak'ah, in jedem rak'ah nach der Rezitation des Qur'aan ist folgendes tasbih 15 Mal zu sprechen:  

SUBHAAN ALLAH  WAL HAMDULILLAH WA LA ILAHA ILLA ALLAHU WA ALLAHU AKBAR  

In rukuu'' wird tasbih erneut zehn Mal rezitiert dann in qaumah zehn Mal, in sadschdah zehn Mal, in dschalsah,  zehn Mal, im zweiten sadschdah zehn Mal und dann in der sitzenden Stellung nach dem zweiten sadschdah zehn Mal.   In jedem rak'ah wird dieses tasbih 75 Mal rezitiert; und in vier rak'ah ist die Gesamtzahl 300 tasbihs.  

 

Sollte dies überhaupt möglich sein, sollte dieses ßalaah jeden Tag verrichtet werden oder einmal in der Woche oder einmal im Monat oder einmal im Jahr oder zumindest einmal im Leben.  

 

Es ist vorzüglich, wenn vier der musaabihaat surahs in den vier rak'ah des ßalaah ul tasbih rezitiert werden. Es gibt sieben dieser surahs: bani israiil,hadid, hashr, saff, dschum'ah, tahaabun, 'aala (eine leichtere masnuun Rezitation wird von Abdullah ibn Abbas wie folgt erzählt: surah takaatduhr, surah 'asr, Kaafiruun, surah ikhlaas).  

  

ßalaah khusuuf   

 

Bei einer Sonnenfinsternis ist es für einen Imaam, der dschum'ah ßalaah leitet (und gemäss den Imaamen Shafei und Malik für jeden Imaam), Sunnah, zwei rak'ah ßalaah zu leiten. Jedes rak'ah hat, wie in jedem anderen ßalaah ein rukuu'', und die Rezitation sollte ausgedehnt sein und langsam vorgenommen werden. Die Rezitation sollte gemäss den  Imaamen Abu Yusuf und Muhammad laut geschehen. Nach dem ßalaah sollte sich die dschmaa'ah in Dhikr vertiefen, bis die Sonne wieder erscheint. Sollte keine dschmaa'ah zustandekommen, kann der einzelne zwei oder vier rak'ah für sich alleine verrichten, wie er es tun würde, wenn es eine Mondfinsternis, einen Orkan, ein Erdbeben oder sonst ein Naturereignis dieser Art geben sollte.  

 

ßalaah istisqaa'  

 

Wenn Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, Regen erflehte, verrichtete er manchmal nicht mehr als du'aa', während er, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, zu anderen Zeiten eine besondere du'aa' in der khutbah während dschum'ah ßalaah sprach.  

 

Der Kalif Umar, Allah’s Wohlgefallen sei auf ihm, pflegte nur zu den Leuten herauszukommen (und die mimbar zu ersteigen) und istighfaar (Vergebung von Allah zu erflehen) zu sprechen ("Und, O mein Volk, erbittet eures Herrn Vergebung, wendet eure Reue Ihm zu, und Er wird des Himmels Schleusen über euch öffnen und eure Stärke bis zur Fülle vermehren" surah Hud: 50).  

 

Imaam Abu Hanifa hielt ßalaah (in dschmaa'ah), um Regen zu erbitten, (im Gegensatz zu den anderen Immen) nicht für Sunnah. Statt dessen meinte er, dass die Bitte um Regen aus du'aa' und istighfaar besteht.  

 

Wenn jemand will, kann er dieses ßalaah auch alleine zu diesem Zweck verrichten.  

 

Es gibt jedoch einen verlässlichen hadiith, welcher überliefert, dass Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, bei seiner Bitte um Regen, das Gebet mit einer dschmaa'ah verrichtete. Daher sind die Imaame Abu Yusuf und Muhammad und die meisten figh Gelehrten der Meinung, dass der Imaam eine dschmaa'ah von Muslimen auf einen offenen Gebetsplatz führen und dort mit ihnen zwei rak'ah ßalaah verrichten und jedes rak'ah laut rezitieren sollte.  

 

Nach dem ßalaah sollten wie bei 'Id ßalaah zwei khutbahs vorgetragen, sowie istighfaar und die folgende du'aa' gesprochen werden:     

"O Allah, gib uns Regen, der uns hilft, der fruchtbr ist, nützlich und nicht zerstörend, jetzt und nicht später, der unser Getreide reich wachsen lässt. Allah gib Deinen Untertanen und Deiner Herde Regen. Sende Deine Gnade hernieder. Gib Leben Deinem Land, welches tot ist."  

Danach sollte der Imaam (und niemand anders) die Falte seines Schultertuchs umdrehen (war es von rechts nach links über seine Schulter gefaltet, sollte er es von links nach rechts falten u.u.)  

 

BEISPIEL: nafl ßalaah wird, wenn es einmal begonnen wurde, wadschib. Wird ein nafl ßalaah ungültig, müssen zwei rak'ah qasaa gemacht werden. (Bei den Hanafii Gelehrten herrscht darüber Einheit, dass jemand, wenn er niyyah gemacht hat, zwei rak'ah nafl ßalaah zu verrichten, auch für die Erfüllung verantwortlich ist, genau wie für alles andere, was wadschib ist. Sollte er aus irgendeinem Grund die zwei rak'ah nicht verrichten können, so ist es wadschib, qasaa für das ßalaah zu machen. Verschiedene Meinungen gibt es darüber, wenn jemand niyyah für vier rak'ah gemacht hat und diese nicht verrichten konnte.  

 

Die Meinungen der Imaame sind: 

 

1. Gemäss Imaam Abu Yusuf sind, wenn der Musalli die Rezitation ausgelassen hat, die ersten beiden rak'ah gültig. tahrimah, mit anderen Worten der Beginn, bleibt gültig, und die zweiten beiden rak'ah können ordentlich begonnen werden.  

 

2. Gemäss Imaam Muhammad wird auch tahrimah ungültig, wenn in den ersten beiden rak'ah die Rezitation ausgelassen wurde, daher können auch die zweiten beiden rak'ah nicht ordentlich begonnen werden.  

 

3. Gemäss Imaam Abu Hanifa wird tahrimah ungültig, wenn in den ersten beiden rak'ah die Rezitation ausgelassen wurde, und daher können die zweiten beiden rak'ah nicht ordentlich begonnen werden.  

 

Das bedeutet, wenn der Musalli vier rak'ah nafl ßalaah zu verrichten hatte und die Rezitation gänzlich ausgelassen hat, ist er gemäss den Imaam Abu Hanifa und Muhammad für qasaa von nur zwei rak'ah verantwortlich. Da tahrimah ungültig geworden war, sind die zweiten beiden rak'ah von vornherein ungültig und können nicht gegen ihn gezählt werden. Gemäss Imaam Abu Yusuf muss er qasaa für alle vier rak'ah verrichten, da durch sein Auslassen der Rezitation in den ersten beiden rak'ah, tahrimah nicht ungültig geworden ist, war sein Einstieg in das zweite Paar der rak'ah in Ordnung und daher ist er für vier rak'ah qasaa verantwortlich. Al Amriki)  

 

Gemäss Imaam Abu Yusuf müssen vier rak'ah qasaa gemacht werden, wenn aus irgendeinem Grund ein nafl ßalaah vor der ersten q'adah ungültig wurde, wenn niyyah für vier rak'ah gemacht wurde.  

 

Wenn der Musalli (a) nur in den ersten beiden rak'ah (von vier aus nafl ßalaah) rezitiert oder (b) nur in den letzten beiden rak'ah (von vier aus nafl ßalaah) oder (c) in einem der ersten beiden rak'ah (von vier aus nafl ßalaah) oder (d) in einem der letzten beiden rak'ah (von vier aus nafl ßalaah), dann muss er in allen vier Fällen, gemäss der übereinstimmenden Meinung aller Imaame (obwohl aus verschiedenen Gründen) qasaa für nur zwei rak'ah verrichten.  

 

Wenn der Musalli (a) nur in einem der ersten beiden rak'ah (aus vier nafl) oder (b) in einem der ersten beiden und einem der letzten beiden rak'ah rezitiert, muss er in beiden Fällen gemäss Imaam Muhammad qasaa für nur zwei rak'ah verrichten. Gemäss Imaam Abu Hanifa und Imaam Abu Yusuf hat er vier rak'ah qasaa zu verrichten (die fatwaa ist hier mit Imaam Abu Hanifa und Imaam Abu Yusuf).  

 

Wenn der Musalli vorhat, vier rak'ah nafl zu verrichten und vergisst, in seiner ersten q'adah zu sitzen, wird sein ßalaah gemäss Imaam Muhammad ungültig. Gemäss den Imaamen Abu Hanifa und Abu Yusuf wird ßalaah nicht ungültig, jedoch muss sadschdah schaw verrichtet werden, wenn die Unterlassung willentlich geschehen ist (die fatwaa ist mit den Imaamen Abu Hanifa und Abu Yusuf).  

 

BEISPIEL: Wenn eine Frau gelobt hat, eine gewisse Anzahl von rak'ah eines nafl ßalaah zu verrichten oder am nächsten Tag zu fasten und dann bemerkt, dass ihre monatliche haid begonnen hat, muss sie (dafür) qasaa machen, wenn ihre haid beendet ist.  

 

BEISPIEL: Es ist dschaid, nafl ßalaah in sitzender Stellung zu verrichten, selbst wenn man in der Lage ist zu stehen und keine Entschuldigung für die sitzende Stellung hat. Auf jeden Fall bringt die sitzende Verrichtung ohne begründete Entschuldigung den halben Segen der stehenden Verrichtung desselben ßalaah.  

 

Weiters ist es dschaid, wenn jemand sein ßalaah stehend begonnen hat, (ab einem bestimmten Zeitpunkt) während der Verrichtung zu sitzen und in dieser Stellung ßalaah zu beenden. Trotzdem ist dies makruh, wenn es dafür nicht eine Entschuldigung wie z. B. Müdigkeit gibt. So ist es auch dschaid, mit Müdigkeit als Entschuldigung nafl ßalaah gegen eine Wand gelehnt, zu verrichten.  

 

BEISPIEL: Es ist gestattet, auf einem Reittier sitzend, nafl ßalaah zu verrichten, wenn man sich außerhalb der Stadtgrenzen befindet, indem man rukuu'' und sadschdah durch Gesten andeutet, ohne Rücksicht darauf, in welche Richtung man reitet.  

 

(Es sollte nicht vergessen werden, dass diese Beispiele sich nur mit nafl ßalaah beschäftigen. Ein farḍt ßalaah darf gemäss Imaam Abu Hanifa und Imaam Shafei nur auf einem Reittier verrichtet werden, wenn man verfolgt wird und um sein Leben fürchtet. In allen anderen Fällen ist dies hharaam. Dasselbe gilt für ßalaah an Bord eines Schiffes auf See und in einem fahrenden Zug. Wenn farḍt ßalaah sitzend verrichtet wird, ist es gemäss Imaam Abu Hanifa makruh und gemäss seinen beiden Begleitern Imaam Abu Yusuf und Imaam Muhammad hharaam. Es ist auch notwendig, ßalaah der Qiblah zugewendet zu beginnen und dies auch während des ßalaah ständig zu bleiben, auch wenn das Fahrzeug (ausgenommen Flugzeuge) seinen Kurs ändert. Al Amriki: gemäss der Auskunft des Muft waliy Hasan, Büro d. Jamiah ul Ulum ul Islamia in Karachi und dem Buch "Ma'arif us Sunan" (Kommentar der ahadiith des Imaam Abu Isa, bekannt unter "Jami ut Tirmizi") des Sheikh ul hadiith maulaana Muhammad Yusuf al Banuri).  

 

BEISPIEL: Wenn jemand sein ßalaah beginnt und auf einem Reittier sitzt, dann aber absitzt, hat er sein ßalaah stehend zu beenden und rukuu'' und sadschdah in der üblichen Weise auszuführen. Gemäss den Imaamen Abu Yusuf und Muhammad hat man jedoch ßalaah neu zu beginnen. Sollte ßalaah am Boden begonnen werden und man sitzt dann auf, wird ßalaah ungültig und man hat qasaa zu machen. Alle Imaame sind in diesem Punkte einig.  

 

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