3.14
ANDERE ßalaah'S außer DEN FÜNF farDt
Nach der Auffassung der meisten Imaame gibt es außer den täglichen fünf slaah's
keine, die wadschib sind. Gemäss Imaam Abu Hanifa sind jedoch witr ßalaah (drei
rak'ah nach dem Nachtgebet), 'Id ul Fitr (Gebet am Feiertag des Fastenbrechens)
und 'Id ul Adha ßalaah (Gebet am Tag des Schlachtopferfestes) - wadschib. Die
anderen Imaame halten diese drei slaah's für Sunnah.
BEISPIEL: witr besteht gemäss Imaam Abu Hanifa aus drei rak'ah und einem ßalaahm am
Ende. In jedem der drei rak'ah sind faatiha und eine weitere surah (oder ayahs
in der entsprechenden Länge) zu rezitieren. Im dritten rak'ah - nach der
Rezitation von faatiha und surah und bevor man sich in rukuu'' begibt - wird du'aa'
qunuut (spezielles Bittgebet) rezitiert. Dies geschieht an jedem Tag des Jahres.
Gemäss Imaam Shafei ist es Sunnah, du'aa' qunuut nur in der letzten Hälfte von
Ramaḍaan zu rezitieren. Weiters sagen die meisten Imaame dass qunuut nach rukuu'' in
der kurzen qiyaam-Stellung vor sadschdah rezitiert wird.
BEISPIEL: Es ist bid'ah (unerwünschte Neueinführung) qunuut in fadschr zu
verrichten. Gemäss Imaam Shafei ist dies jedoch sogar Sunnah (es sollte aber
jemand, der nicht Imaam Shafei folgt, witr nie zu dieser Zeit verrichten).
Es ist mustahabb, die surah A'ala im ersten, surah Kaafiruun im zweiten und surah
ikhlaas im dritten rak'ah von witr ßalaah zu rezitieren.
BEISPIEL: Die Bedingungen, um 'Id ßalaah (Fetsgebet) abzuhalten, sind denen
für dschum'ah ßalaah gleich, außer dass die khutbah nicht notwendig ist. Die zwei
khutbahs zu halten, nachdem 'Id ßalaah verrichtet wurde, ist Sunnah. In diesen
sollten die Vorschriften bezüglich ßalaah ul Fitr und Uzhiyya (Opferfleisch bei
'Id ul Adha) und takbiirahahs, die in den Tashriq Tagen (von fadschr des 9. Zil hidschrah
bis 'asr des 13. ) gemacht werden, den versammelten Muslimen erläutert werden.
BEISPIEL: Es ist Sunnah, etwas am 'Id ul Fitr Tag zu essen, bevor man sich zu
dem Platz begibt, an dem ßalaah ul Fitr verrichtet wird, ssadaqaat ul Fitr
(Spende) zu geben und den Miswaak (Art Zahnbürste) zu benützen oder sonst die
Zähne zu putzen, ghusl zu nehmen, Festkleidung anzulegen (die beste Kleidung,
die man besitzt), Parfüm zu benützen und sich an den Ort des ßalaah zu begeben
und dabei leise vor sich hin takbiirahahs zu sprechen.
Der Zeitraum, um die beiden 'Id slaah's zu verrichten, erstreckt sich von dem
Zeitpunkt, an dem sich die Sonne über den Horizont erhebt und noch ohne
Schwierigkeiten anzusehen ist, bis zum Zenith am Mittag.
Bei der Verrichtung der 'Id slaah's spricht der Musalli drei extra-takbiirahahs
unmittelbar nach tahrimah (dem Eröffnunstakbiirahah) und hebt dabei seine Hände für
jedes takbiirahah. thanaa sollte vor und nicht nach den Extra-takbiirahahs rezitiert
werden. Nach thanaa wird bismillah und ta'awudh rezitiert. Nach der Rezitation von
faatiha und surah und vor rukuu'' im zweiten rak'ah macht der Musalli drei weitere
takbiirahahs und hebt für jedes die Hände. Danach macht er takbiirahah für rukuu''.
Dieses takbiirahah (das vierte) ist für die Durchführung des 'Id ßalaah wesentlich
(wadschib). Wird es ausgelassen, muss sadschdah schaw gemacht werden (die
späteren figh Gelehrten kamen zur Ansicht, dass sadschdah schaw bei 'Id ßalaah
nicht gemacht werden sollte, da dies zu großer Verwirrung führen würde).
Es gibt kein qasaa für ein 'Id ßalaah für den Fall, dass jemand nicht in der Lage
sein sollte, dieses 'Id ßalaah mit einem Imaam zu feiern.
Sollte 'Id ul Fitr ßalaah aus irgendeinem Grund nicht am richtigen Tag
verrichtet werden können, so kann dies noch am nächsten Tag getan werden, jedoch
nicht später. 'Id ul Adha ßalaah kann jedoch, wenn nötig, an jedem Tag bis zum
12. dhil hidscha verrichtet werden.
BEISPIEL: 'Id ul Adha ßalaah wird wie 'Id ul Fitr ßalaah verrichtet, außer dass
es nach 'Id ul Adha ßalaah mustahabb ist, vom eigenen Uzhiyya oder qurbaan zu
nehmen. Es ist nicht makruh, an jemandes qurbaan vor ßalaah teilzuhaben (in den
Dörfern beginnt die Zeit für qurbaan mit der wirklichen Morgendämmerung; in der
Stadt, in der 'Id ßalaah gehalten wird, beginnt die Zeit für qurbaan unmittelbar
nach ßalaah. Der Zeitraum für qurbaan erstreckt sich bis zum Sonnenuntergang des
dritten Tages, des 12. dhil hidscha. Weiters ist es makruh, qurbaan an irgendeinem
dieser Tage nach Sonnenuntergang zu machen. Es ist daher in der Stadt nicht
erlaubt, qurbaan vor 'Id ul Adha ßalaah zu machen). Ein weiterer Unterschied
zwischen den beiden 'Ids ist, dass bei 'Id ul Adha jemand die takbiirahahs laut
rezitieren sollte, wenn er sich zum 'Id ßalaah begibt.
BEISPIEL: Gemäss Imaam Abu Hanifa ist es für den Muqiim, der in der Stadt lebt,
wadschib, die takbiirahahs Tashriq gleich nach jedem farḍt ßalaah, welches in
dschmaa'ah verrichtet wurde, vom Morgen des arafaat Tages bis 'asr des 'Id Tages
zu sagen. Seine beiden Begleiter sagen jedoch, dass die takbiirahahs von fadschr des
arafaat Tages bis 'asr des 11. rezitiert werden sollten. Die fatwaa wurde in
Übereinstimmung mit der Meinung der beiden Begleiter des Imaam, den Imaamen
Muhmmad und Abu Yusuf, gegeben.
Sollte eine Frau oder ein Musaafir farḍt ßalaah an einem dieser Tage in einer
dschmaa'ah verrichten, deren Imaam Muqiim ist, verrichten, dann muss sie oder er
die takbiirahahs Tashriq laut, einmal wie folgt sagen:
Allah
U AKBAR Allah
U AKBAR LA ILAHA ILLA 'LLAH
Allah
U AKBAR Allah
U AKBAR
WA LILLAHI L hamd
Sollte der Imaam auf die takbiirahahs Tashriq vergessen, so sollte sie der Muqtadi
auf jeden Fall rezitieren.