1. Waadschib in Bezug zu Allah bedeutet etwas Wesentliches, wie etwa Seine Eigenschaften (Ssifaat); wenn ein Muslim dieses leugnet bedeutet dies Unglaube (Kufr).
2. Waadschib in Bezug zu menschlichen Handlungen ('Amaal) bedeutet, dass sie verpflichtend sind und deren Unterlassung eine Sünde ist, jedoch wenn sie ein Muslim leugnet er nicht zum Ungläubigen (Kaafir) wird.
Waadschib
واجِبٌ in
Bezug zum Ssalaah ist eine
Verpflichtung; der wesentliche Unterschied zwischen Farḍ und
Waadschib besteht darin, dass im Ṣsalaah, wenn etwas was farḍ
ist– z.B. Sadschdah – ausgelassen wird, das Gebet
faasid
(ungültig) wird. Wenn jedoch etwas waadschib – wie die Faatihhah
– ausgelassen wird, wird das Gebet nicht faasid, sofern Sadscdah
as‑Sahuu zum Schluss gemacht wird.
Im hanifitischen
Madhab
bedeutet Waadschib eine Verpflichtung, die aber nicht
farḍ ist; in den
anderen
Madhaahib gibt es
keinen Unterschied zwischen Farḍ
und Waadschib.
.
Nach
Imaam Abuu Hhaniifah
sind Handlungen, welche im
Qur'aan
gefordert sind,
farḍ.
So ist etwa die
Niederwerfung (Sadschdah)
im Ritualgebet (Ssalaah)
eine Pflicht (farḍ).
Wer eine Farḍ leugnet wird zum Kaafir (Ungläubigen).
Das was vom den
Gesandten
Allahs
Im
malikitischen,
hanbalitsichen und schaafiitischen Rechtschule (Madhaahib)
wird zwischen Waadschiib und Farḍ nicht unterschieden.
.
Rechtlich (Fiqh) gesehen nein, da Sunnah sofern
Sunnah nur als Rechtskategorie verstanden wird. Spirituell gesehen ja,
sofern der Sunnah zu folgen als Nutzen für den
Saalik (spiritueller
Wanderer) verstanden wird - insbesondere wenn es sich um eine
Sunnah Muakkadah
handelt. So ist etwa
Tdahaarah
(rituelle
Reinheit) den Tag über zu erhalten eine
Sunnah Muakkadah, rein rechtlich gesehen aber nicht verpflichtend. Für den
Saalik (spiritueller
Wanderer) aber, kann diese Sunnah
zu waadschib
(verpflichtend) werden damit er seinen spirituellen Pfad nicht aus den Augen verliert.
Jede Sunnah ist eine Hilfe auf dem spirituellen Weg, wenn gleich sie zu befolgen wie glühende Kohlen in
der Hand erlebt werden kann und soziale Reibungen mit Folgen hervorrufen kann. Das
Selbe gilt etwa für das Tragenn einer
Kopfbedeckung (vorzüglich Turban), welche - rechtlich gesehen - eine
Sunnah
Muakkadah ist, doch für den
Saalik kann sie zu waasdschib werden.
Im Anpassungswahn an die Gebräuche
Ungläubiger haben sich viele Muslime längst der Kopfbedeckungen beraubt und das nicht nur auf der Strasse,
sondern auch während dem Ritualgebet.
Kulturusten
liefern als Rechtfertigung unsinnige Argumente: "Die Kleidung von
Rasuulullahs
Muhhammad Abu Bakr Müller |