Muss ich den Adhaan und Iqama machen, wenn ich alleine zu Hause ein Pflichtgebet verrichte? Muhammad ibn Adam
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Muhammad ibn Adam Sayyiduna Uqba ibn Amir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert: Ich hörte den Gesandten Allahs (Möge Allah ihm Frieden geben und ihn segnen) sagen: „Euer Herr, der Erhabene, ist zufrieden mit einem Ziegenhirten, der auf dem Gipfel eines Berges den Gebetsruf macht (den Adhan verrichtet) und zum Gebet einlädt. Allah, der Erhabene sagt: Seht euch diesen Meinen Diener an, er macht den Adhan und Iqama für das Gebet aus Angst vor Mir. Ich habe Meinem Sklaven vergeben und ihn ins Paradies eintreten lassen.“ (Sunan Abi Dawud no: 1196, Sunan Nasa’i no: 665 and Musnad Ahmad 4/157) -- In der hanefitischen Rechtschule gilt der Adhaan als Sunnah und als empfohlen, ist aber nicht verpflichtend für diejenigen, die allein beten.
.Finger in den Ohrlöchern beim Rufen des Adhaan:
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Zum Ausprobieren, Finger in die Ohren stecken und dann laut Adhan rufen; die Stimme hat dann mehr Druck und kann lauter werden und akustische Ablenkungen sind dabei für den Muaddhin abgeschnitten.
„Ich sah Bilaal den Adhaan rufen, sich dabei drehen, und sein Gesicht folgte hier und da, während seine (Zeige-)Finger in seinen Ohren waren.“ – Überliefert in Musnad Ahmad
Bilaal sagte: „Ich steckte meine Zeigefinger in meine Ohren und rief den Adhaan.“ – Überliefert von Abuu Daawuud und Ibn Hhibbaan
„Die Gelehrten bevorzugen es, dass der Muadhin beim Adhaan seine Zeigefinger in die Ohren steckt.“ - At-Tirmidhii
"Der erste, der nur einen Finger in ein Ohr steckte, war Ibn al-Asamm", laut Bericht von Ibn Abii Shaybah in al-Mussannaf. -
In Missbaahh az-Zujaajah wird erwähnt: Was authentisch überliefert ist: "Bilaal tat dies in Gegenwart des Propheten ohne ausdrücklichen Befehl"– wie aus dem Hadiith von Wahb ibn ʿAbdullah zu verstehen ist. Diese Handlung wird als empfohlen (mustahhabb) angesehen und bringt Belohnung, wenn man sie als Mittel der Nähe zu Allah - Erhaben ist Er - praktiziert. Wer sie unterlässt, begeht keine Sünde.
Der Muadhin
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„Er ? .... berichtete, dass er in der Gesellschaft von Muʿaawiya ibn Abuu Sufyaan (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) saß, als der Muadhin die Muslime zum Gebet rief. Da sagte Muʿaawiya: „Ich hörte den Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagen:
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عَنْ مُعَاوِيَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ يَقُولُ: المؤذنون أطول الناس أعناقًا يوم القيامة
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."Die Muadhdhins werden am Tag der Auferstehung die längsten Hälse haben.“
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Ssahhiiḥ Muslim (Kitaab aṣ-Ṣalaah / Buch des Gebets).
Die „längsten Hälse“ symbolisieren ein herausragendes Erscheinen am Tag des Gerichts – als Zeichen von Ehre und Würde. (Sunan Abu Dawood) ....
„Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte:
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"Wer sieben Jahre lang den Adhaan nur um der Belohnung willen ausruft, den bewahrt Allah vor dem Höllenfeuer.“
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(Tirmidhii und Ibn Maadschah)
„Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte:
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"Wer den Adhaan allein um der Belohnung willen ausruft, ist wie ein blutüberströmter Märtyrer – und wenn er stirbt, bleibt sein Körper vor Insekten verschont.“
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Bahaare Schariat from Tibrani
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Das Ausrufen des Adhaan für Pflichtgebete in der Moschee ist eine Sunnah Muʾakkadah (betonte Sunnah).
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Diese Pflicht hat einen so hohen Stellenwert, dass sie den Rang eines Waadschib (nahezu verpflichtend) angesehen werden kann.
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Es ist makruuhh (missbilligt), den Adhaan ohne Wudtuuʾ (rituelle Waschung) auszurufen.
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Der Adhaan darf erst nach Eintritt der jeweiligen Gebetszeit ausgerufen werden.
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Ein zu früh ausgerufener Adhaan ist ungültig und muss wiederholt werden, sobald die Zeit des Gebets beginnt.
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Es ist eine Sunnah Muʾakkadah (betonte Sunnah), den Adhaan für die Verrichtung der Pflichtgebete in der Moschee (oder dern Dach) auszurufen. Dieses Gebot hat einen Rang, der beinahe dem eines Waadschib (verpflichtend) entspricht. Denn wenn der Adhaan nicht ausgerufen wird, ist die gesamte Gemeinde am jeweiligen Ort verantwortlich und gilt als pflichtverletzend.
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Es ist makruuh, den Adhaan ohne vorherigen Wudtuu' auszuführen.
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Beim Ausrufen der Worte „Hhayya ʿalass-Ssalaah“ (Kommt zum Gebet) und „Hhayya ʿala-l-Falaahh“ (Kommt zum Erfolg) im Adhaan oder der Iqaamah, soll der Muaddhin sein Gesicht: bei „Hhayya ʿalass-Ssalaah“ nach rechts-, und bei „Hhayya ʿala-l-Falaahh“ nach links wenden. Diese Bewegung gehört zur Sunnah und unterstreicht den aktiven Ruf an die Gemeinde. Das Gleiche gilt für Iqaamah, die Gebetsankündigung direkt vor dem Gebet)
Volkstümlich Praxis
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Vor allem aus der spirituellen Literatur Südasiens wie Bahaare Shariiʿat
Wenn der Madhdhin ausruft: „Asch-hadu anna Muhhammadan Rasuulullah“ (Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist), dann soll der Zuhörer antworten mit: „SsallAllaahu ʿalayka yaa RasuulAllaah“ (Allahs Segen sei auf dir, o Gesandter Allahs). Es ist dabei mustahabb (empfohlen ) die Daumen zu küssen und sie dann sanft auf die Augen zu legen und dabei zu sagen: „Qurratu ʿaynii bika yaa RasuulAllaah – Allaahumma mattiʿnii bis-samʿi wal-bassar“ (Die Kühlung meiner Augen ist durch dich, o Gesandter Allahs! O Allah, gewähre mir das Hören und Sehen.) Es wird überliefert, dass wer dies tut, wird vom Gesandten Allahs am Tag des Gerichts in das Paradies geführt werden. Klassische Gelehrte haben hierzu unterschiedliche Auffassungen; manche sehen darin eine zulässige liebevolle Geste, andere verweisen auf fehlende authentische Hhadiih -Überlieferungen. - Wie denn auch immer sei, man sollte diese Praxis von niemanden als notwendig verlangen.