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.Idschmaa'a   اجماع‎   Konsensus der frühen Rechtsgelehrten  

 

Idschmaa'a ist der Konsensus der frühen Fuqahaa' (Islamische Rechtsgelehrte, nicht zu verwechseln mit modernen Euro-Islamisten) und ist die dritte Quelle des Fiqh (Rechtsfindung), nach Qur'aan und Sunnah.

Es gibt drei Arten von Konsensus: den Konsensus durch ausdrückliche Aussage, durch die nachgewiesene Praxis und durch die stillschweigende Billigung einer Tat oder Aussage. Idsch' mutlaq اجماع مطلق ‎(uneingeschränkter Konsensus) herrscht unter den Gelehrten etwa in grundsätzlichen Fragen der 'Ibaadah (Anbetung), wie dass die Durchführung von Ssalaah (Hauptaktion, Ritualgebet) und das Fasten im Ramadtaan Pflicht ist und die Frau in der Öffentlichkeit verschleiert sein muss usf.. Allerdings bedeutet Konsensus nicht, dass man in allen Bereichen des Islamischen Rechts unbedingt Übereinstimmung erzielt hat oder haben müsste, aber dort wo es der Fall ist, gibt es nichts mehr zu rütteln. Bei allen Unterschieden im Bereich des Idschmaa'a  der Rechtsgelehrten, steht diese niemals im Widerspruch zu Qur'aan oder Sunnah.

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