.

    

.

Religion    Kultur    Kunst                 Thema     Text       Österreich

.

.Allah  Muhhammad  Qur'aan  Sunnah  Imaan  Arkaan  Aqiidah  Fiqh  Tassawwuf   Kalender  Gebetszeiten  Sekten  Religionen  Gebiete  Frontpage    Buch   Video   Name   Audio   Shop   Impressum    

Texte bis Nr.:   25   50   75  100   125  150  175  200  225  250  275  300  325  350  375  400  425  450  475  500  525  550  575  600  625  650 675 700  725  750  775  800  825  850  875  900  925  950  975  1000               


  .Faqiih   فقيه   Rechtsgelehrter 


 
   

 

Der Faqih (Pl. Fuqaha) ist ein islamischer Rechtsgelehrter, der sich auf die islamische Rechtswissenschaft, (Fiqh) spezialisiert hat. Der Begriff Faqih (فقيه) leitet sich vom arabischen Wort "Fiqh" (فِقْه) ab, das "Verständnis" oder "Wissen" bedeutet. Ein Faqih ist jemand, der ein tiefes Verständnis und Wissen über die Schar'iiah (islamisches Gesetz) hat und in der Lage ist, islamische Rechtsfragen zu interpretieren und zu beantworten.

 

Der Faqiir (فَقِير) ist der Arme, der Bedürftige, Demütige vor Allah, der sich seiner völligen Abhängigkeit von Ihm bewusst ist und materielle Besitztümer zugunsten eines Lebens der Hingabe und Anbetung Allahs aufgegeben hat.

 

 

Faqiir (فقير) und Faqih (فقيه) haben unterschiedliche Bedeutungen, weisen jedoch sprachliche Verwandtschaft auf. So beide Begriffe "Bedürftigkeit" bedeuten, verschmelzen dies Begriffe auf der Ebene der echten Lebensqualität, so dass der Rechtsgekehrte (Faqih) auch der Bedürftiger (Faqiir) vor Allah ist und umgekehrt.