HAUPTBUCH

  ..Museum   Shop     Konzept Projekt Objekt   Info      


    

.

Religion    Kultur    Kunst          Thema     Text       Gebetszeiten     Österreich              .

.   Allah  Muhhammad  Qur'aan  Sunnah  Ssahhaabah  Imaan  Arkaan  Aqiidah  Fiqh  Tassawwuf   Kalender  Sekten  Religionen  Gebiete  Frontpage  -   Buch   Video   Name   Audio  Text    Shop   Impressum               

.

  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ ....   hinzugefügt ]


 
   

 

 Daru-l-Amaan  دار الأمان  gibt es nicht.

 

 

Dar-ul-Aman دار الأمان diesen begriff hat es rechtlich nie gegeben, denm das wäre eine territoriale Kategorie. Was es gibt oder gab ist Amaan als juristisches Instrument, wenn sich z.B. Muslime in Dar-al-Harb bzw. Dar al-Kufr aufhalten wollen. Heute wird der Begriff Dar-ul-Aman aus Unwissenheit von Einwanderern in Daru-l-Kufr ganz selbstverständlich verwendet und davon wird dann abgeleitet was gerade gewünscht wird.

 

Wenn Muslime in Dar al-Kufr z.B. die Arkaan (Sälen) des Islam ohne Hindernisse verrichten werden können, dann ist dies das mindeste was durch einen Amaan (Schutzvertrag) garantiert sein muss; besteht aber etwa die Klausel: "Solange es niemand stört", dann handelt es sich nicht um einen Schutzvertrag, sondern um eine Vorschrift bzw. um ein Verbo des Islam nach Belieben.

 

Wenn heute der Begriff Dar-ul-Aman von Muslimen in Österreich verwendet wird, dann spiegelt das ein falsches Verständnis. In Österreich wird Anpassung, Assimilation, Anerkennung von demokratischen Werten von Muslimen verlangt und die Schari'ijah soll widerrufen werden. Das Nachahmen Ungläubiger im Erscheinungsbild Ungläubiger ist so selbstverständlich geworden, dass heute ein Gläubiger von einem Ungläubigen auf der Straße nur selten unterschieden werden kann, es es sei denn im Sinne ethnischer Abstammung. All das ist eine 190° Verdrehung der ursprünglichen Bedeutung des Amaan (Schutzvertrag).

 

Keiner der frühen Gelehrten kannte ein "Daar al-Amman"; es gab nur Dār al-Islaam und Daar al-Ḥarb (bzw. Daar-al-Kufr). "Amaan" bedeutet hier eine vertraglich zugesicherte Unantastbarkeit in Dar-al-Kufr für den Muslim; Daar (Gebiet) für Muslime ist entweder Dar-al-Kufr oder Daar al-Islam. Ein Daar al Islam - innerhalb des Hoheitsgebietes von Daar alf Kufr wäre eine Getto für Muslime - vielleicht kurzfristig vorteilhaft aber wer sollte das in Österreich wollen nach den negativen Erfahrungen mit den jüdischen Gettos?

 

Abgesehen von "Grenzkontrollen am Getto" usw. habe ich 2010 ein Projekt namens "Parallelstadt" bei einen Kunstwettbewerb eingereicht  im Kunstwettbewerb ging es um "den physischen Verlust von Abwärme eines Kraftwerks". Diese Abwärme wir bildlich in die Parallelstadt auf die spirituellen Ebene umgeleitet um die islamische Zukunft Europas anzudeuten.

 

Muslime konnten im Kontext eines Schutzvertrages (Amaan) ihre Handelreisen in den vertraglichen Gebieten durchführen und ihren religiösen Pflichten und Gewohnheiten (entsprechend der Schari'ijah) in Daar-al-Kufr verrichten. Es war echte Integration, als das "anderes" so wie es ist zu akzeptieren. Assimilation wurde nicht gefordert.

 

In der Geschichte der letzten 1300 Jahre wollten Muslime allerding nur selten nach Daru-l-Kufaar (Land der Ungläubigen) auswandern oder gar flüchten, so wie das inzwischen der Standart wurde. Wenn, dann waren es Handelsreisende, Forscher, Diplomaten. Ein Schutzvertrage (Amaan) wurden zwischen muslimischen und ungläubigen Herrschern auf eine gewisse Zeit mit Bedingungen vereinbart.

 

Ein Amaan-Vertrag bedarf immer zwei rechtlich verantwortlicher Personen, die es in Gebieten der demokratischen Religion aber nicht geben kann, denn niemand ist in Gebieten der demokratischen Religion verantwortlich, denn die Verantwortung liegt in der Mehrheit von Wählern.

 

   1. Es gibt in Österreich keinen Amaan (Schutzvertrag) für Muslime, sondern ein Korsett der "Aanerkennung des Islam" aus Kaiserzeiten, welches für die Einverleibung Bosnischer Soldaten in die Kaiser-Armee zugeschnitten war.

    2. Anpassung ist kulturell soweit erlaubt, solange nicht religiöse Pflichten verletzt werden oder Muslime auf der Straßen von Ungläubigen nicht zu unterscheiden sind.  Das Leben nach der Schar'iijah ist für Muslime etwa in Österreich nur beschränkt erlaubt.

.

   3. Muslime, die früher unter einem Amaan-Vertrag nach Europa kamen waren Händler, die sich nicht integrierten und auch nicht dazu angehalten wurden.

.

   4. Das Leben von Muslimen in Daru-l-Kufr mit Amaan (Schutzverztrag) war bei Einhaltung der Schariijah für gewisse Zwecke aus islamischer Sicht erlaubt. Grundsätzlich aber war es für Muslime nie erlaubt in Daar-al-Kufr zu leben.

.

   5. Amaan-Verträge haben nie die Anerkennung anderer Religionen als eine mit dem Islam gleichgestellte Wahrheit bedeutet.

.

    6. Amaan-Verträge sind zeitlich begrenzt und an Bedingungen geknüpft.

.

 

 

Beispiele für Amaan-Verträge in der Geschichte:

.

     Es gab Verträge des Gesandten Allahsﷺ mit Ungläubigen Stämmen Arabiens in und um Madinah, wobei diese Verträge jeweils gegenseitige Sicherheit boten.

.

      Der Vertrag von Hudaybiyya (صلح الحديبية) mit den Quraisch. Mekka war damals noch nicht Daar-al‑Islaam, aber durch diesen Vertrag hatten Muslime eine Sicherheitsgarantie.

.

      Es gab Schutzverträge für muslimische Handelsreisende mit europäischen "Königen" oder deren Vertreter (z. B. Venedig, Frankreich) solange die Verträge eingehalten wurden.

 

 

    Es gab aber nie ein „Daar al-Amaan als territoriale Kategorie, sondern Amaan als juristisches Instrument.

.

Abuu Yuusuf und Imaam Muhhammad ibn al‑Ḥasan al‑Shaybaani haben in ihren Werken (Kitaab al‑Kharaaj, al‑Siyar al‑Kabiir) für die Gebiete mit Amaan (Sicherheitsgarantie) nicht den Begriff Dār al-Amān - der eine eigenständige Kategorie bedeutet - verwendet. Amaan Schutzvertrag, der sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen gewährt werden kann.Sie sprachen in ihren Werken vor allem von Dār al-Islām und Dār al-Ḥarb, wobei Amān (Sicherheitsgarantie) als juristisches Instrument verstanden wurde: ein Vertrag oder Schutzversprechen, das einzelne oder Gruppen von Muslimen oder umgkehrt Ungläubige gewährt bekommen. Der Begriff Amaan wird als rechtliche Grundlage für friedliches Zusammenleben und Reisefreiheit behandelt, nicht als territoriale Kategorie wie Daar al-Islaam. Wenn Muslime in Daar-al-Kufr unter amaan leben, sind sie verpflichtet, die Bedingungen einzuhalten und dürfen ihre Religion praktizieren, solange keine Verletzung der Schari'ijah erfolgt. Es gab kein eigenes „Daar al-Amaan als ein territoriale Kategorie, sondern nur Amaan als juristisches Instrument.

 

 

Muslimische Handelsreisende haben sich unter dem Schutzvertrag (Amaan) nicht so wie heute (1446 /2026) im "Daaru-l-Amaa" angepasst.

.

Schon im neunten Jahrhundert lebten nomadisierende Musliminnen und Muslime innerasiatischer Herkunft als Handelsleute im Donauraum. Zwischen 1050 und 1280 entstanden dann unter ungarischen Königen die ersten muslimischen Gemeinden in Form von kleinen Dörfern, die Beziehungen zu ihren Stammländern pflegten. Als es ab dem 15. Jahrhundert zu Streitigkeiten mit der muslimischen Bevölkerung kam, fand erstmals eine intensive Auseinandersetzung in Österreich mit dem Islam statt. Im Jahr 1638 endete die Macht des Osmanischen Reichs nach der zweiten Türkenbelagerung Wiens und der darauffolgenden Niederlage der Osmanen. Der Gegenangriff Österreichs dauerte über 200 Jahre. Nichtsdestotrotz wurden die kulturellen Handelsbeziehungen zwischen dem Osmanischen Reich und Österreich nie eingestellt. Seitdem die Türken nach Mitteleuropa gekommen waren, hatte es immer mehr muslimische Kaufleute, Reisende und Diplomaten gegeben, die durch ihre Lebensweise und Kleidung die Aufmerksamkeit der österreichischen Bevölkerung erregten, sodass die Studien islamischer Philosophie und orientalischer Dichtung im 18. Jahrhundert zur Mode wurden. Zeitgleich wurden die Handelsbeziehungen zum Osmanischen Reich kontinuierlich verbessert und eine Kolonie türkischer Kaufleute ließ sich in Wien nieder. Während der Zeit von Kaiserin Maria Theresia wurde die Orientalische Akademie in Wien gegründet, die kaiserlich-königliche Dolmetscher ausbildete....... " Quelle: https://www.islamportal.at/beitraege/artikel/islam-in-oesterreich .

 

 

Amaan-Verträge ga es in der Geschichte um Reisen, Handel, Dipliomatie, Wisenschaft zu ermöglichten.

.

   Byzanz und die Abbasiden

   Andalus (Mittelalter)

   Osmanisches Reich

   Christen, die unter muslimischer Herrschaft lebten, erhielten durch Verträge Sicherheit. Umgekehrt konnten Muslime in christlichen Gebieten mit       Schutzbriefen (Amaan) reisen bzw. leben.

    Handelsverträge mit europäischen Mächten (z. B. Venedig, Frankreich) führten dazu, dass deren Gebiete für Muslime als Daaru-l‑Amaan galten – solange der Vertrag eingehalten wurde.