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Masah  مسح  -  Das Bestreichen von Ledersocken, Wollsocken und Schuhen

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von Muhammad Taqi Uthmani Jumadul-Ulaa, 1397 Hijrah

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   [Masah ist das Streichen mit der nassen Hand über die Ledersocken, anstelle die Socken für die Fußwaschung (im Rahmen der rituellen Waschung) auszuziehen und zu waschen. Dies nachfolgende deutsche Übersetzung dürfte wohl mit Googles Hilfe gemacht worden sein und hat entsprechende Fehler wie etwa: "Deutschlichkeit, usf." usf. Dessen ungeachtet ist der Text inhaltlich sehr wichtig, da es "Imaame" gibt, die wegen ihrer Auslassung der Fußwaschung, ohne ritueller Reinheit das Gebet leiten, wodurch für alle die ihr Gebet hinter so einem Imaam verrichten, nach den vier Rechtschulen ungültig wird.]

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  Frage: Was sagen die Ulama [Gelehrten] bezüglich des Machens von Masah über normale Socken zum Ausführen des Wudu? Es wäre auch nett wenn sie erklären bei welchen Arten von Socken es erlaubt ist zu Masah zu machen (zu streichen)? Es scheint da Meinungsverschiedenheiten zu geben in Bezug auf Masah über Wolle oder Nylon (ordinäre Socken).

 

a) Viele Fuqaha (Juristen) haben festgesetzt, dass das Masah über solche Socken erlaubt ist mit bestimmten Bedingungen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist es nicht erlaubt Masah zu machen über normale Socken. Das wird infolgedessen dazu führen, dass viele Arten von Socken ungültig sind für Masah.
Dennoch sagt Sayyed Abul ‚Aalaa Maududi, dass es ohne Bedingungen erlaubt ist über jegliche Art von Socken Masah zu machen.
b) Zu diesen Ulama, welche die Meinung haben, dass das Machen von Masah über normalen Socken unter Bedingungen erlaubt ist, antwortet er: „ Ich habe viele Male versucht und alle Bemühungen gemacht um die Quellen dieser Bedingungen zu finden, aber ich konnte sie nicht in der Sunnah finden. Die Sunnah besagt nur, dass Rasulullah (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) Masah gemacht hat über Socken und Schuhe. Ausgenommen von Nasai, all die Bücher der Sunan und Musnad Ahmad berichten den Hadith, welcher überliefert wurde von Mughirah ibn Schu’bah (radiyAllahu ‚anhu), dass der Prophet Muhammad (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) die Reinigung vollzogen hat und Masah gemacht hat über seine Socken und Schuhe. Es ist erwähnt in Abu Dawud, dass Ali, Abdullah ibn Mas’ud, Bara ibn ‚Azib, Anas ibn Malik, Abu Umamah, Suhail ibn Saad und Umar ibn Hurayth Masah über ihre Socken machten.


Die Praxis des Masah über die Socken ist auch überliefert von Umar und Abas. Desweiterin überliefern Ibn Abbas und Anas ibn Malik, wie es berichtet wurde von Uwais ibn Auws in Tahawi, dass der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) Masah machte nur über seine Schuhe. Socken wurden nichtmal erwähnt. Dies war ebenso die Praxis von Ali. Somit, in Berücksichtigung auf all diese Überlieferung, sollte es erlaubt sein Masah zu machen nur über Socken und über Socken mit Schuhen, so wie es erlaubt ist Masah zu machen über Ledersocken. In diesen verschiedenen Überlieferungen erwähnte der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) nicht irgendeine von den Bedingungen wie sie von den Juristen festgelegt wurden. Deshalb bin ich gezwungen zu sagen, dass diese Bedingungen basislos sind. Die Juristen sind nicht die Regelmacher des Din. Daher, falls jemand sich entscheidet nicht diesen Bedingungen zu folgen, so wird er nicht sündig.“


Neben Sayyed Abul Aalaa Maududi haben ebenfalls Ibn Taymiyyah, Hafidh Ibn Qayyim und Allamah Ibn Hazm die gleiche Meinung. Geehrter Mufti Sahib, ich erbitte demütig ihr Kommentar zu dieser Angelegenheit, und ebenso ihre Leitung gemäss der Schari’ah.

Antwort: Al-jawab billahi at-taufeeq (die Antwort mit Allahs Führung)


Es ist nicht erlaubt Masah zu machen (zu streichen) über die Socken, die heutzutage getragen werden, welche aus Stoff gemacht wurden, Wolle und Nylon usw. gemäss jeden der A’immah Mujtahidin (Die Imame des Ijtihad). Ihre Annahme, dass da Meinungsverschiedenheiten herrscht unter den Fuqaha (Juristen) bezüglich dessen ist inkorrekt. Im Gegensatz, alle Imame des Ijtihad sind einstimmig, dass es nicht erlaubt ist Masah zu machen über dünne Socken. Allamah Kasani (rahmatullahi ‚aleyhi) schreibt in Bada’e us Sana’e , Band 1, S. 10: „ Falls sie (die Socken) so dünn sind, dass Wasser sickert (dringt) durch sie, dann ist es nicht erlaubt Masah zu machen über solche Socken durch den Konsens der Gelehrten.“


Der Qur’an setzt das Waschen der Füss e vorraus. Nur Mutawatur Ahadith können eine Ausnahme machen bei dieser generellen Voraussetzung.


Und Allamah ibn Nujaim (rahimahullah) schreibt: „Und es ist nicht erlaubt Masah zu machen über dünne Socken, die aus Garn oder Haaren gemacht sind. Es gibt keine Meinungsverschiedenheit dabei. Dennoch, falls die Socken so dick sind, in dem Ausmass , dass man eine Farsakh (drei Meilen) laufen kann oder mehr, dann haben die Juristen Meinungsverschiedenheiten.“ (Al-Bahr-ur-Ra’iq, Band 1, S. 192).


Von dem Obrigen wird klar, dass das Vollziehen von Masah über die folgenden Arten von dünnen Socken als nicht erlaubt angesehen wird von allen Imame der Madhahib (Rechtsschulen):


a) Die Socken sind nicht dick und Wasser dringt durch sie,


b) Sie können nicht aufrecht stehen ohne, dass man sie festbindet,


c)Es ist nicht möglich für einen mit ihnen kontinuierlich zu laufen ohne, dass die Socken reiss en.
Falls nicht alle 3 von den oben erwähnten Zuständen gegenwärtig sind, nur dann haben die Gelehrten Meinungverschiedenheiten. Bezüglich Sayyed Abul ‚Aalaa Maududi, er wählte ein Weg neben der Mehrheit der Ummah. In diese spezifischen Angelegenheit ist er mal wieder gegen die Jumhur-e-Fuqaha (Mehrheit der Juristen) gegangen und hat ein Fehler begangen.


Durch die Analyse seiner Beweislegung, welche anliegen zu seiner Unterstützung, bin ich zu der Schlussfolgerung gekommen, dass er sich nicht angestrengt hat die Realität dieser Angelegenheit zu verstehen. Zu ihrer Zufriedenheit bei dieser Angelegenheit, präsentiere ich kurz die folgende Erklärung.
Eigentlich hat der Qur’an uns befohlen, dass wir die Reinigung (Wudu) in einer bestimmten Weise vollziehen und explizit das Waschen der Füss e in Surah Al-Ma’idah, Vers 6, befohlen und nicht das Vollziehen von Masah (Streichen) der Füss e.
Allah sagt: „ Oh ihr Gläubigen, wenn ihr zum Gebet aufsteht (d.h. wenn ihr beabsichtigt zu beten und nicht im Zustand der Reinigung seid) dann (vollzieht Wudu und) wascht eure Gesichter und (wascht) eure Arme einschliess lich eurer Ellbogen und streicht eure Köpfe (mit nassen Händen) und (wascht) eure Füss e einschliess lich eurer Knöchel“. (Al-Maidah, 5:6).
In den obigen Vers befiehlt Allah uns unsere Füss e zu waschen. Deshalb sollte es nicht erlaubt sein Masah über die Füss e zu vollziehen in irgendeiner Situation, selbst wenn die Socken aus Leder gemacht sind. Trotzdem, die Erlaubnis der Vollziehung des Masah über Ledersocken wurde durch den Konsens der Ummah bewiesen. Der Konens basiert auf der Bestimmung dieser Angelegenheit durch Tawatur (eine überwältigende Anzahl an authentischen Überlieferungen von dem Propheten salAllahu ‚aleyhi wa sallam). Würden nur zwei oder drei Überlieferungen vom Propheten (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) existieren, so wären solch wenige Ahadith (Überlieferungen vom Propheten salAllahu ‚aleyhi wa sallam) nicht ausreichend um die Generellität dieses qur’anischen Verses zu spezifizieren (oder zu begrenzen, Taqyid), durch Akhbar-e-Ahad (wenige Überlieferungen des Propheten salAllahu ‚aleyhi wa sallam sind nicht einflussreich genug um die Generellität des Verses zu spezifizieren oder um sie auss er zu setzen).


Im Gegensatz sind die Überlieferungen bezüglich Masah ‚alal Khuffain (das Vollziehen von Masah über Ledersocken) gefestigt durch Tawatur (überwältigende Anzahl an Überlieferungen), somit, dass sie einflussreich genug für die auss er Kraftsetzung und Spezifikation des Verses in Surah Al-Ma’idh sind meint, dass das Waschen der Füss e ist nur spezifisch im Fall, dass eine Person keine Ledersocken trägt. Bezüglich dessen sagte Imam Abu Hanifah (rahmatullahi ‚aleyhi): „ Ich verkündete nicht die Gültigkeit der Vollziehung von Masah über die Ledersocken bis dessen Beweislegung klar für mich war wie das Tageslicht.“ (AI-Bahr-ur-Ra’iq, B. 1, S. 173.)


Weiterführend ist Masah ‚alal Khuffain bewiesen und befestigt in Überlieferungen von mehr als Achtzig Gefährten des Propheten (salAllahu ‚aleyhi wa sallam). Hafidh ibn Hajar (rahmatullahi ‚aleyhi) sagt in Fathul-Bari, (Naylul Awtar, B.1, S. 176). „Eine überwältigende Gruppe von Huffadh (Experten in Hadith, welche eine lange Anzahl an Ahadith auswendig gelernt haben) haben verkündet, dass Masah ‚alal Khuffain gefestigt ist durch Tawatur, und einige von ihnen haben erwähnt, dass die Überlieferungen der Gefährten des Propheten (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) gesammelt und gezählt haben und haben sie als mehr als achtzig an der Anzahl befunden, von welchen zehn von ihnen überliefert sind bei Asharah-e-Mubasharah (die zehn Gefährten, denen die frohe Botschaft des Paradieses gegeben wurden in einer einzigen Sitzung vom Propheten salAllahu ‚aleyhi wa sallam)“. (Naylul Awtar, B.1, S. 176)


Hasan Al-Basri (rahmatullahi ‚aleyhi) sagt: „Ich traf siebzig Gefährten, welche an der Schlacht von Badr teilgenommen haben, jeder von ihnen glaubte an das Vollziehen von Masah ‚alal Khuffain.“

(Talkheesul-Habeer, B. 1, S. 158, und Bada’e us-Sana’e, B. 1, S.7).


Falls das Masah der Ledersocken nicht gefestigt wäre von den Tawatur oder Istifadhah (überwältigende Anzahl an Überlieferungen), dann könnte die Takhsis (Spezifikation) nicht angewendet werden auf den Vers des Qur’an, welcher uns auffordert unsere Füss e beim Wudu zu waschen. Bezüglich dessen sagt Imam Abu Yusuf (rahmatullahi ‚aleyhi): „Der Befehl des Qur’an kann nur auss er Kraft gesetzt werden durch die Sunnah (Traditionen des Propheten salAllahu ‚aleyhi wa sallam) wenn sie die Stufe von Tawatur oder Istifadhah erreicht hat, wie die Stufe der Überlieferungen der Masah ‚alal Khuffain.“ (Ahkaamul-Qur’an Lil-Jassaas, B. 2, S.425)


Zusammenfassend befiehlt uns Allah im Qur’an unsere Füss e im Wudu zu waschen .


Diese Regelung kann nicht spezifiziert werden (begrenzt) durch irgendeine Bedingung oder begrenzt auf Basis von wenigen Überlieferungen des Propheten (salAllahu ‚aleyhi wa sallam). Es ist notwendig eine kontinuierliche Kette von authentischen Überlieferungen zu haben, wie es der Fall ist bei Masah ‚alal Khuffain. Es hat die Stufe von Tawatur erreicht. Ebenso bezüglich der „KHUFFAIN“ (Ledersocken), so wurde es Tawatur befestigt, dass der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) selber Masah über sie vollzogen hat und er gab ebenso anderen die Erlaubnis danach zu handeln. Masah zu vollziehen über andere Socken auss er Ledersocken ist nicht gefestigt durch Tawatur. Die Bedeutung von „KHUFF“ im Arabischen wird bei Socken angewandt, welche aus Leder gemacht sind. Socken die aus Kleider gemacht sind werden nicht „KHUFF“ genannt im Arabischen.


Deshalb ist die Erlaubnis vom Vollziehen von Masah nur spezifisiert mit den Ledersocken. Bezüglich anderer Arten von Socken muss der Befehl des qur’anischen Verses des Waschens der Füss e ausgeführt werden. Dennoch, falls das Material der Socken so dick ist, dass es gleich ist oder besser als die Ledersocken, das heiss t, (a) Wasser dringt nicht durch sie, (b) sie müssen mit nichts angebunden werden um aufrecht zu stehen und ( c) es ist möglich mit ihnen zu laufen mindestens eine Meile. Bei solchen Arten von Socken gibt es Meinungsverschiedenheiten unter den Juristen. Manche sagen, da sie die gleiche Eigenschaften besitzen wie die Ledersocken sollte es erlaubt sein Masah über sie zu machen. Andere sagen, dass es nur Tawatur etabliert ist über die Ledersocken zu streichen, somit ist es nicht erlaubt über andere Arten von Socken zu streichen.
Socken sind von drei Arten: (1) Khuffain (Ledersocken), es ist erlaubt über sie Masah zu machen basierend auf dem Konsens unterstützt durch Tawatur.


(2)Dünne Socken, welche nicht aus Leder gemacht sind, noch die Eigenschaften von Leder besitzen, sondern wie die normalen Socken sind, welche aus Stoff, Wolle, oder Nylon gemacht sind. Es ist nicht erlaubt Masah zu machen über solche Socken, da es nicht gefestigt ist durch genügend Beweislegung, dass es einem ermöglicht wäre den Befehl über das Waschen der Füss e, welcher im Quran erwähnt ist zu verlassen.


(3)Dicke Socken, welche nicht aus Leder gemacht sind, aber die Eigenschaften von Leder haben. Gemäß einiger Juristen ist es erlaubt Masah über solche Socken zu machen, während andere sagen es ist nicht erlaubt.


Zusammenfassend, Socken, welche nicht die Eigenschaften von Leder haben sind kein Punkt der Uneinigkeit unter den Juristen. Sie alle sind sich einig über ihr Verbot. Der Grund dafür ist, dass der qur’anische Befehl (das Waschen der Füss e) nicht verlassen werden kann bis die Etablierung des Vollziehens des Masah in der Stufe von Tawatur ist, wie es der Fall ist bei Masah ‚alal Khuffain. Deshalb sind die Bedingungen, welche erwähnt wurden durch die Fuqaha (Juristen) nicht ihre eigenen erfundenen Spezifizierungen. Sie haben eine Stufe überprüft um die Standarts der Ledersocken zu erreichen.
Ahadith über Masah über nicht-Ledersocken (Jowrab)


Nachdem ich die fundamentalen Prinzipien erklärt habe und dessen Anwendung in der Realität von dieser Angelegenheit, lass uns die Ahadith bezüglich des Streichens über (nicht-Leder) Socken (Jowrab) betrachten. Von all den Sammlungen von Ahadith gibt es nur drei Hadith. Ein Hadith ist überliefert von Bilal (radiyAllahu ‚anhu), der zweite von Abu Musa Ash’ari (radiyAllahu ‚anhu), der dritte von Mughirah ibn Shu’bah (radiyAllahu ‚anhu). Die Überlieferung von Bilal wurde berichtet in M’ujam Sagheer Tabraani und die Überlieferung von Abu Musa in Ibn Majah und Baihaqi.


Dennoch, Hafidh Zayla’i (ein weit bekannter Muhaddith) bewies in seinem berühmten Werk, Nasbur-Raya, B.1, S. 183-184, dass Sanads (Überlieferungsketten) fehlerhaft und schwach sind. Im Bezug auf Abu Musas Überlieferung schrieb Imam Abu Dawud Sajastani (rahmatullahi ‚aleyhi, in seinen Werken von Abu Dawud, welches eins der Sihah Sittah (sechs authentischste Bücher der Ahadith) ist: „Es (der Sanad des Hadith) ist nicht durchgehend, noch ist es zuverlässig (stark).“ (Bazhlul-Mujhood, B. 1, S.96) Deshalb benötigen beide Überlieferungen nicht weiter ausdiskutiert zu werden.
Der verbleibende Hadith von Mughirah ibn Schu’bah ist erwähnt von Imam Tirmidhi als guter und solider Hadith. Einige andere bedeutende Muhaddithin haben Imam Tirmidhi nicht zugestimmt. Imam Abu Dawud (rahmatullahi ‚aleyhi) sagte, nachdem er diese Überlieferung berichtete: „Und Abdur-Rahman ibn Mahdi sollte diesen Hadith nicht überliefern, denn die authentische berühmte Überlieferung von Mughirah ibn Schu’bah ist, dass der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) pflegte Masah ‚alal Khuffain zu vollziehen.“ (Bazhlul-Majhood, B. 1, S.96) Imam Nasai (rahmatullahi ‚alaihi) schreibt in Sunan Kubra‚ :“Auss er Abu Qais hat niemand anderes diesen Hadith überliefert und ich kenne keinen anderen Überlieferer, der diese Überlieferung unterstützt. Obwohl mit Gewissheit die Überlieferung von Mughirah ibn Schu’bah über Masah ‚alal Khuffain solide ist (Sahih).“ (Nasbur-Raaya, B. 1, S. 183)
Viele Imame, z.B. Imam Muslim, Imam Baihaqi, Imam Sufyan Thawri, Imam Ahmad, Imam Yahya ibn Mu’in, Imam Ali ibn Madini und andere haben diese Überlieferung als schwach eingestuft, da Abu Qais und Huzail ibn Schurjil fehlerhafte Überlieferer sind. Allamah Nawawi (rahmatullahi ‚aleyhi), der Kommentator von Sahih Muslim, schreibt : „Falls all die Muhaddithin, welche diesen Hadith kritisieren, dass er schwach ist, vereinzelt wären (d.h. nicht zusammenstimmend), selbst dann würden sie korrekt sein über der Regelung von Imam Tirmidhi, da das fundamentale Prinzip ist, dass Kritik Zustimmung überwiegt. All die Huffadh des Hadith stimmen zu, dass die Überlieferung schwach ist. Deshalb ist die Aussage von Imam Tirmidhi „Dieser Hadith ist Hasan, Sahih“ nicht aktzeptabel.“ (Nasbur-Raaya, B. l, S.l83)
Das ist der Status des Hadith Sanad, den Leute wie Sayyed Abul ‚Ala Maududi zitieren um sein Aussage zu unterstützen. Sie können nun prüfen und klar sehen, dass die Mehrheit der Muhaddithin es als schwach eingestuft haben und unaktzeptabel um als dalil (Beweis) genutzt zu werden. Anzunehmen die Aussage von Imam Tirmidhi wäre korrekt, selbst dann ist es nur ein Hadith von der endlosen Sammlung von Ahadith. Und wieder kommt die selbe Frage auf, können wir den klaren Befehl von Allahu Ta’ala verlassen unsere Füss e zu waschen beim Vollziehen des Wudu auf der Basis von einem Hadith? Wie vorher erwähnt wurde, die Etablierung des Masah ‚alal Khuffain erreichte die Stufe von Tawatur und dass Imam Abu Yusuf sagte, dass falls es nicht diese Stufe erreicht hätte, so würden wir nicht die Flexibilität der Spezifisierung des Befehls von Allahu Ta’ala über das Waschen der Füss e haben. Die Ahadith über das Masah ‚alal jowrabain erreichen nicht die Stufe von Tawatur.
Ehrlich gesagt finden wir in all den Sammlungen der Ahadith nur drei Überlieferungen, von welche zwei einstimmig schwach sind und die dritte kritisiert wurde von der Mehrheit der Muhaddithin, nur Imam Tirmidhi stufte sie als Sahih Hadith ein. Also den Befehl von Allahu Ta’ala zu verlassen, zu beschwränken, oder zu definieren auf dem Fundament einer solch schwachen Überlieferung ist nicht akzeptabel in der Schari’ah. Imam Abu Bakr Jasas schreibt in Ahkaamul-Qur’an Lil-Jassaas, (B. 2, S.428) „Wie vorhin erwähnt ist das wahre Ziel von diesem Vers des Wudu die Füss e zu waschen. In Wahrheit würde das vollziehen von Masah über die Ledersocken niemals als erlaubt angesehen werden, würde es nicht etabliert sein durch Mutawatir Ahadith.“ Somit durch den Fakt, dass die Überlieferungen von Masah ‚alal jowrabain nicht in die gleiche Linie kommen wie die Überlieferungen des Masah ‚alal Khuffain muss die Hauptabsicht des Waschens der Füss e angewendet werden.
Die Aussage, dass von den Sahaba (die Gefährten des Propheten salAllahu ‚aleyhi wa sallam) berichtet wurde, dass sie gestrichen haben über ihre Socken und anderen erlaubt haben gleiches zu tun ist inkorrekt. Es ist nicht bewiesen in irgendeiner Überlieferung oder Praxis der Sahaba, dass sie über dünne Socken aus Kleidern usw. gestrichen haben. Ein sehr bekannter ‚Alim, Allamah Schamsul Haqq Sahib Azim Abadi (rahmatullahi ‚aleyhi), (bekannt unter den Ahle-Hadith) schreibt: „Socken können aus Leder gemacht sein, Wolle, Stoff usw., jede dieser nennt man „SOCKEN“. Es ist nicht erlaubt zu streichen über jegliche Art von Socken bis es nicht etabliert wurde, dass der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) pflegte über Socken aus Wolle usw. zu streichen.“ (‚Awnul-M’abood, B. 1,S.62) Daher ist es sogar noch offensichtlicher, dass die Sahaba pflegten über Ledersocken zu streichen, oder dicke Socken, die mit den Eigenschaften der Ledersocken mithalten können.
In Bezug aufdessen gibt es eine Überlieferung in Musannaf ibn Abi Schayba, B. 1, S. 188: „Sayed ibn Musayyab und Hasan Al-Basri pflegten zu sagen, dass es erlaubt ist über die Socken zu streichen, mit der Voraussetzung, dass sie dick sind.“ Vermerke, dass das Wort „SAFIQ“ in Qamus und Mukhtar As-Sihah (die Namen von zwei arabischen Wörterbüchern) „SEHR DICK UND STARKER STOFF“ bedeutet. Beide von den oben genannten Männern waren berühmte Tabi’in und sie pflegten Fatawa zu geben nachdem sie die Praxis der Sahaba gesehen hatten. Daher, die Fatwa, dass die Socken so dick sein müssen, dass sie den Eigenschaften des Leder gleich sind ist nichts Neues. Zur Annehmlichkeit habe ich unten Zustände der Dicke der Socken unten wiederholt:
a.Wasserfest (Wasser sollte nicht in der Lage sein durch sie zu sickern)
b.so dick, dass sie aufrecht stehen können ohne sie gebunden zu haben
c.es ist möglich mit ihnen kontinuierlich zu laufen für mindestens eine Meile (ohne dass sie reiss en)
Mit diesen drei Zuständen bei den dicken Socken teilen sie nun die gleichen Eigenschaften wie die Ledersocken. Die meisten Fuqaha (Juristen haben es erlaubt Masah zu machen über solche Socken. Siehe folgendes:
(1)Dalalatun-Nass, (die abgeleitete Absicht) von dem Hadith in Masah ‚alal Khuffain ist auch angewendet auf dicke Socken.
Dalalatun-Nass bleibt in der Kategorie von Qat’ee-uth-Thuboot (etabliert auf der Basis von Sicherheit) und ist nicht das gleiche wie Qiyas, wie fälschlicherweise von manchen angenommen wird.
(2)Athar (Praxis) der Sahaba. Basierend auf die obigen zwei Beweise würde es erlaubt sein über dicke Socken zu streichen. Allamah Ibn Hamam (rahmatullahi ‚aleyhi) schreibt in Fathul-Qadir, B. 1, S. 109: „Es gibt keinen Zweifel, dass das Streichen über das Khuff Khilaful Qiyas (widersprüchlich zur Begründung und Analogie) ist. Deshalb eine andere Sache damit zu vergleiche würde inkorrekt sein, auss er bei nutzen von Dalalatun-Nass, dass die selben Eigenschaften vom Khuff bei es auch gegenwärtig sind um in der selben Kategorie wie Khuff zu sein.“
Im Prinzip kann man den Akt der Waschung der Füss e verlassen durch das Vollziehen von Masah über diese nur wenn die Überlieferungen die Stufe und den Standard von Tawatur erreicht haben. Masah ‚alal Khuffain erfüllt diese Bedingung. Auf anderer Seite ist das Masah ‚alal Jowrabain nicht in dieser Stufe.
Daher ist es nicht erlaubt Masah über Jowrabain zu machen. Trotzdem, falls Jowrabain ähnliche Eigenschaften wie die Ledersocken haben, sehen es die meisten Fuqaha als erlaubt an, durch Dalalatun-Nass und die Praktiken der Sahaba und frommer Vorfahren, über solche Socken Masah zu machen. Nach der Ausarbeitung der Eigenschaften der Ledersocken haben alle Imame des Ijtihad den Konens erreicht in dieser Angelegenheit. Was die Meinungen von Allamah Ibn Hazm, Allamah Ibn Taymiyyah und Allamah Ibn Qayyim angeht, mit aufrichtigem Respekt für ihren Status und ihrer Position, so unterscheiden sie sich doch von den Jumhoorul-Fuqaha in vielen Angelgenheiten. Unter anderem in dieser Angelegenheit. Wir sind gebunden der Regelung der Mehrheit der Fuqaha, Muhaddithin und allen Mujtahidin zu folgen. Wie wagemutig das doch für einen ist, sogar das Waschen der Füss e zu verlassen, da es der Befehl Allahs ist! Wenn jemand seine Füss e in Stoff einwickeln und darauf Masah macht ist das auch erlaubt?
Das Vollziehen von Masah über Schuhe
In ihrer Frage erwähnten sie, dass Sayyed Abul ‚ala Maududi es ebenfalls erlaubt über die Schuhe zu streichen. Ich wünsche das ebenfalls zu erklären. Einige Fuqaha erlauben das Vollziehen von Masah über die Jowrab wenn sie dick sind, aber keiner von ihnen erlaubt das machen von Masah über Schuhe. Schaikh Yusuf Benori (rahmatullahi ‚aleyhi) schreibt: „Keiner der Imame gab Erlaubnis Masah zu vollziehen über Schuhe.“ (Ma’arifus-Sunan B. 1, S. 347) Der Grund dafür ist, da der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) nur über seine Schuhe strich, wenn er bereits im Zustand des Wudu war, statt des Waschen der Füss e hat er über seine Schuhe gestrichen. Der Beweis dafür ist in Sahih Ibn Khuzaimah: „Es ist berichtet worden von Ali (radiyAllahu ‚anhu), dass er nach ein Glas Wasser fragte, er dann eine schnelle Reinigung vollzog und über seine Schuhe strich. Dann sagte er, das war es wie der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) pflegte Wudu zu machen, wenn sein Wudu nicht gebrochen war.“ (Sahih Ibn Khuzaimah, B. 1, Hadith 300, Kapitel 154, S. 100) Von diesem Hadith lernen wir, dass eine Person, welche kein Wudu hat, nicht über ihre Schuhe streichen kann. Nachdem die klare Beweislage erbracht wurde ist kein Spielraum in dieser Angelegenheit.
Zusammenfassung
Alle zuverlässigen Fuqaha und Mujtahidin stimmen darin überein, dass dünne Socken, welche Wasser erlauben durch ihnen zu sickern, nicht aufrecht stehen ohne Unterstützung und mit denen man nicht kontinuierlich laufen kann, dass es nicht erlaubt ist Masah über diese zu machen. Über Schuhe darf man auch nicht streichen. Dünne Socken von Heute, welche gemacht werden aus Stoff, Wolle, Nylon, usw. haben nicht den Grundzug von Ledersocken, deshalb ist es nicht erlaubt Masah zu machen über sie. Falls jemand dies tut, so wird sein Wudu nicht gültig, gemäss Imam Abu Hanifah, Imam Malik, Imam Schafi’i, Imam Ahmad ibn Hanbal, oder irgendwelchen anderen Mujtahidin.
Muhammad Taqi Uthmani Jumadul-Ulaa, 1397 Hijrah. Diese Fatwa wurde übersetzt (ins Englische) von Adil Khan 27 Ramadhan, 1420.


Übersetzung geprüft und genehmigt von Mufti Ebrahim Desai. Diese Version wurde editiert durch Khalid Baig für Grammatik und Deutschlichkeit.

Quellen: Deutsche Übersetzung von Ahlu Sunnah Fatawa
Englischer Originalartiel von http://www.albalagh.net/qa/masah_regular_socks.shtml