Die "Islamische Glaubensgemeinschaft in
Österreich" (IGGiÖ) veröffentlichte auf ihrer Website ein
neue
Glaubenslehre, wonach nur diejenigen, welche Mitglieder ihrer Kirche sind,
Muslime sind, hingegen diejenigen, welche das Verfluchen von Prophetengefährten
(möge Allahmit ihnen allen zufrieden sein)
praktizieren,
"den
Islam authentisch widerspiegeln". Mitglieder der IGGiÖ
sollten bedenken, dass
sie für diese neue Glaubenslehre
volle Verantwortung tragen, auch wenn sie hinter ihrem Rücken und
anonym
verfasst wurde. Die unklare
Ausdrucksweisen wie etwa "authentischer Islam" bzw. "widerspiegeln" deuten
auf die Einführung einer "sunnitischer
Taqiiyah"
oder eines "demokratischen Idschtihaad".
Wie dem auch sei, die IGGiÖ sollte sich entscheiden, ob sie eine Vertretung aller Islambekenner sein will, die sich zu Glaubenslehren
nicht
äussert oder nur die richtige Glaubenslehre vertritt, denn unterschiedliche
Glaubenslehren kann man nicht zugleich vertreten, sonst gäbe es diese erst gar
nicht.
Dhul Qadah 1432 (Oktober 2011) von Muhammad Abu Bakr Mueller
Ich wurde
einmal gefragt, ob ich Sunni oder Schiah
sei und antwortete, dass ich mit solchen Sekten nichts tun hätte, denn ich
fühlte mich nur als Muslim. Das trug sich kurz nachdem ich
Muslim geworden zu und die Bedeutung von "Sunni" und "Schiah"
konnte ich noch nicht
erfassen. Wenn jemand Muslime wird, ist keinen
Platz im Herzen für unterschiedliche Glaubenslehren oder gar Rechtsschulen,
wenngleich dies alles sehr wichtig ist um sich vor Irrlehren zu schützen, doch das
braucht die richtige Basis..
Alle muslimischen Gruppierungen sagen: "Kein Gott auss
er Allah
- Muhammad ist Sein Gesandter" und auch: "Wir glauben an
Allah, seine Engel, Seine Bücher (Offenbarungen) und Seine Gesandten, an das
Gericht und das Leben nach dem Tod" und verbeugen sich in Richtung
Makkah.
Blickt man aber hinter das gemeinsame Bekenntnis, so können Äusserungen bekannt
werden, welche die Gemeinsamkeit ad absurdum führen, wie z.B.
durch das Verfluchen oder Herabwürdigen von
Prophetengefährten
(möge Allahmit ihnen allen zufrieden sein)
und es wird dann klar, das es zwar eine kulturelle,
jedoch
keine umfangreiche geistige Gemeinschaft gibt.
Wer
Muslim geworden ist, der kennt die Sorge, dass er den Islam auch wieder
verlieren könnte, doch "geborenen Muslimen" ist diese Befürchtung oft
unbekannt. Früher, dachte Christ zu sein, obwohl - wie ich es erst im Nachhinein
als Muslim erkannte - nur den
Dokumenten nach war; der Gedanke dass man das Christentum auf Grund falschen
Glaubnes verlieren könnte war mir unbekannt.
(Details siehe Fuss
note), wird
z.B. die schiitische Glaubenslehre als den „authentischen
Islam“ widerspiegelnd definiert, wodurch z.B. das Verfluchen von Sahhabah
(Prophetengefährten
- möge Allahmit ihnen allen zufrieden sein)
indirekt als richtig dargestellt wird. Jeder nur einigermass
en gebildete Muslim
weiss
, dass die schiitische Glaubenslehre das Verfluchen bzw. Herabwürdigen von
Prophetengefährten und insbesondere auch von Aisha
(möge Allahmit ihr zufrieden sein), einer Frau des
Gesandten Allahs
beinhaltet. Trotzdem schreibt ein
anonymes Mitglied der IGGiÖ "...... Jede dieser
Rechtsschulen widerspiegelt den Islam authentisch..... Für den
Wirkungsbereich der IGGiÖ kommen hierbei folgende Rechtsschulen in Betracht: a.
Die vier sunnitischen Rechtsschulen (hanefitisch, malikitisch, schafiitisch und
hanbalitisch) b. Zwölfer Schia (Imamiten) c. Zaiditen (Nordjemen) d. Ibaditen
(Oman, Sansibar, Südalgerien) ..... usf.,Hier wird Rechtsschule mit
Glaubenslehre verwechselt. Denn es ist Glaubenslehre der
Schiiten, die im krassen Widerspruch zur Glaubenslehre von 'Ahlu-s-Sunnah
wa-l-Dschama' steht. Und im Widerspruch zur Glaubenslehre der Imame der vier Rechtschulen (Imaam
Abu Hanifa,
Imaam Malik,
Imaam Schafii und
Imaam
Hanbal)
und vieler anderer. Abgesehen davon, dass Schiiten eben nicht Schiiten
wegen ihrer Rechtschule
sind, sondern wegen ihrer abweichenden Glaubenslehre, wie ich bereits im Artikel
Die Integrationsfalle erwähnt habe.
Während
sich die Erklärungsarten der Gelehrten von 'Ahlu-s-Sunnah
wa-l-Dschama' betreffend ihres Glaubens zwar unterscheiden, bleibt aber
der Kern der Lehre bei allen genau der selbe. Die Anhänger dieser überlieferten Glaubenslehre
werden 'Ahlu-s-Sunnah
wa-l-Dschama' genannt, weil sie der Überzeugung sind, dass die
Sunnah
und die Übereinkunft der frühen Gelehrten, die neben dem Wort Allahs auch die Lebensweise und Anordnungen des Gesandten Allahs
als Teil ihre
Religion als verbindlich erachten - unabhängig davon - dass letztlich ist die
Verantwortung für das Geglaubte bei jedem selbst liegt.
Rechtschulen
entstanden aus der Notwendigkeit, das die Muslime Qur'aan und Sunnah trotz
mangelnder Kenntnisse folgen
können. Die Gelehrten der Rechtschulen beschäftigen sich daher mit all den
aufkommenden Einzelheiten des täglichen Lebens, wie etwa der detaillierten Durchführung des
Ritualgebets usf., kamen dabei aber teilweise zu unterschiedlichen Rechtschlüssen,
welche sie aus Qur'aan und Sunnah, also den selben Quellen ableiteten. Wer einer Rechtschule folgt, dessen
Absicht ist nichts anderes als dem Qur'aan und der Sunnah zu folgen; nicht der
Rechtschule selbst, die ist das notwendiges Mittel zum Zweck. So wie man einer
Strass
enkarte folgt, weil man sein Ziel erreichen will und nicht die Fähigkeiten
oder Zeit hat, die nötigen Karten selbst zu erstellen.
Wessen
Glaube aber von zu stark von der geraden Linie zu sehr abkommt, der verlässt den
Islam, womöglich ohne dies selbst zu merken. Wer hingegen eine Sünde begeht ohne dieselbe
zu leugnen, der
verlässt den Islam deshalb nicht.
Im Buch: “Al-Aqidah
al-Tahawiyyah", eines der unumstrittenen
Werke der sunnitischen Glaubenslehre, ist erklärt, dass das
Hassen von Sahabahr.a.
(Prophetengefährten) “Unglaube (Kufr),
Heuchelei und Masslosigkeit” ist und das ist auch die Sicht aller anderen
anerkannten frühen Aqidah-Gelhrten von 'Ahlu-s-Sunnah
wa-l-Dschama' wie z.B. Aschari
oder
Maturidi. Es kann natürlich sein, dass es Schiiten gibt,
welche keinen Sahaabah
verfluchen und deshalb sollte man niemand persönlcih dieser Sache wegen
beschuldigen, solange man dies nicht von ihm selbst gehört hat. Hier
geht es aber nicht um Ausnahmefälle, sondern eine
Glaubenslehre, so wie sie allgemein bekannt ist und öffentlich gelehrt wird,
wobei das Verfluchens von Sahhabah nur ein Beispiel aus der
schiitischen Glaubenslehre ist. Niemand kann
einem anderen in sein
Herzen blicken und es mag sein, das ein Schiit oder Sunnit eigentlich nicht das meint was seine Zunge
sagt, oder auf falschen Informationen beRuuhht, doch zwangsläufig kann der Mensch
nur das Äuss
ere, also die Worte beurteilen. Es kann also sein, dass sich ein
Schiit in seinem Herzen keinen Ssahaabah verflucht, doch ist er
dann möglicherweise gar kein Schiit und sollte sich bessert nicht so nennen.
"Aisha killed
the Prophet Muhammad"
Yasser Al-Habib, ein schiitischer Gelehrter
Es sind nicht die
gegensätzlichen Auffassungen, welche unter den Sahaabah (r.a.) bzgl. der
Wahl des Stellvertreters des Gesandten Allahs
nach seinem Tod
existierten, den Schiismus von heute ausumachen;
keineswegs, denn es ist das, was im Nachhinein über verschieden Vorfälle als
Lehre darüber gestülpt wurde. Um mich auf ein Beispiel zu beschränken habe ich
vorhin das
Verfluchen mancher
Sahahaabah als Teil der schiitischen Glaubenslehre erwähnt, denn dieser
Aspekt genügt um den krassen Widerspruch zur Glaubenslehre von 'Ahlu-s-Sunnah
wa-l-Dschama'ah
أهل السنة والجماعة zu verdeutlichen
und es geht hier keineswegs darum, die schiitische Glaubenslehre in ihrer Gesamtheit
darzustellen.
Möglicherweise sind
manche vom gemeinsamen Bekenntnisses:
"Kein Gott auss
er Allah - Muhammad ist sein Gesandter" und dem
nicht unterwürfigem Verhalten der Schiitischen Regierung im Iran gegenüber
westlichen Tyrannen beeindruckt, doch das ändert nichts an den unterschiedlichen
Glaubenslehren von Sunniten und
Schiiten.
Der schiitischer
GelehrterYasser
Al-Habib, der ungefähr das sagt, was viele Schiiten öffentlich lieber verschwiegen
haben möchten, um ihren
Zustand der Taqyiiah zu bewahren, kann
in einem gewissen Sinn mit
Rabbi Maier Kahane verglichen werden,
der ebenfalls zu deutlich sagte
was Zionisten meist empfinden, jedoch aus taktischen Gründen eher nicht offen ausgesprochen
wissen wollen.
Im Buch: “Al-Aqidah
al-Tahawiyyah" wird unmissverständlich erklärt, dass das Hassen
von Sahabah(r.a.) “Unglaube (Kufr),
Heuchelei und Masslosigkeit” ist und das ist auch die Sicht der Aqidah-Gelhrten
wie z.B. Aschari
und
Maturidi:
93. Wir lieben die Gefährten (möge Allahmit ihnen
allen zufrieden sein) des Gesandten Allahs صلى الله عليه
وسلم . Wir übertreiben nicht in der Liebe ihnen
gegenüber und sprechen uns von keinem von ihnen los. Wir
hassen denjenigen, der sie hasst und ihnen im Schlechten
gedenkt. Wir erwähnen sie nur im Guten. Die Liebe ihnen
gegenüber ist Religion, Iman und Ihsaan. Und sie zu
hassen ist Unglaube, Heuchelei und Masslosigkeit.
94. Wir bestätigen, dass das erste Kalifat nach dem
Gesandten Allahs صلى الله عليه وسلم , Abu Bakr رضي الله
عنه zusteht, als eine Gunst für ihn und als Vorzug der
gesamten Gemeinde gegenüber. Hiernach (steht es) Umar
Ibn al-Khattab رضي الله عنه (zu), danach Uthman Ibn
Affan رضي الله عنه und danach Ali رضي الله عنه. Dies
sind die rechtgeleiteten Kalifen und Führer auf dem
rechten Weg.
95. Wir bezeugen, dass die zehn [Gefährten], die der
Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم erwähnt hat und denen
das Paradieses versprochen wurde, Paradiesbewohner sind,
so wie der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم dessen
Wort die Wahrheit ist, bezeugt hat. Diese (zehn) sind:
Abu Bakr, 'Umar, 'Uthman, 'Ali, Talha, az-Zubair, Sa'd,
Sa'id, Abdur-Rahman Ibn 'Auf, Abu 'Ubaida Ibn Dscharrah,
der "Treuhänder dieser Gemeinde"- Dscharrah (möge Allahmit ihnen zufrieden sein).
96. Jeder der gut über die Gefährten des Gesandten
Gottes صلى الله عليه وسلم und seine Frauen und
Nachkommen spricht, die alle rein und frei von
Unreinheit sind, ist frei von der Beschuldigung der
Heuchelei.
Im Gegensatz zu diesem Auszug aus der Glaubenslehre von
Ahlu-s-Sunna wa-l-Dscham'ah ist das Verfluchen
gewisser Sahhaabah
(Prophetengefährten r.a.) und das Verfluchen von
Aisha (r.a.) unter Schiitenselbstverständlich, doch die meisten vermeiden
(im Sinne ihrer Taqiiyah
dies öffentlich zu tun, doch gibt es insofern
unterschiedliche schiitische Rechtschulen und entsprechend dieser unterschiedliche
Fatwas zu diesem Thema.
Im Oktober 2010 hat der
oberste Führer, Ayatollah Ali Khamenei eine Fatwa gegen das
Herabwürdigen der Prophetengefährten und deren Frauen erlassen um die
Spannungen zwischen
Schiiten und Sunnis zu reduzieren, doch derselbe Ayatollah Khomeini
schrieb in seinem "Buch der Reinheit", dass die ehrwürdige Aisha (r.a.) und andere
Sahaabah "schändlicher waren als Schweine und Hunde" sind (siehe
Absatz 337 im Buch Quelle:
http://yasoob.com/books/htm1/m001/04/no0455.html
[ 337 ]
التدين به، وأن ذلك وظيفة دينية لهم، أو خرجوا على أحدهم كذلك
كالخوارج المعروفة، والظاهر أن الناصب الوارد في الورايات كموثقة ابن أبي يعفور
المتقدمة أيضا يراد به ذلك، فان النواصب كانوا طائفة معهودة في تلك الاعصار كما
يظهر من الموثقة أيضا، حيث نهى فيما عن الاغتسال في غسالة الحمام التي يغتسل فيها
الطوائف الثلاث والناصب، وليس المراد منه المعنى الاشتقاقي الصادق على كل من نصب
بأي عنوان كان، بل المراد هو الطائفة المعروفة وهم النصاب الذين كانوا يتدينون
بالنصب، ولعلهم من شعب الخوارج. وأما سائر الطوائف من النصاب بل الخوارج فلا دليل
على نجاستهم وإن كانوا أشد عذابا من الكفار، فلو خرج سلطان على أمير المؤمنين عليه
السلام لا بعنوان التدين بل للمعارضة في الملك أو غرض آخر كعائشة وزبير وطلحة
ومعاوية وأشباههم أو نصب أحد عداوة له أو لاحد من الائمة عليهم السلام لا بعنوان
التدين بل لعدواة قريش أو بني هاشم أو العرب أو لاجل كونه قاتل ولده أو أبيه أو غير
ذلك لا يوجب ظاهرا شئ منها نجاسة ظاهرية. وإن كانوا أخبث من الكلاب والخنازير لعدم
دليل من إجماع أو أخبار عليه. بل الدليل على خلافه، فان الظاهر أن كثيرا من
المسلمين بعد رسول الله صلى الله عليه وآله كأصحاب الجمل والصفين وأهل الشام وكثير
من أهالي الحرمين الشريفين كانوا مبغضين لامير المؤمنين وأهل بيته الطاهرين صلوات
الله عليهم وتجاهروا فيه ولم ينقل مجانبة أمير المؤمنين وأولاده المعصومين عليهم
السلام وشيعته المنتجبين عن مساورتهم ومؤاكلتهم وسائر أنواع العشرة، والقول بأن
الحكم لم يكن معلوما في ذلك الزمان وانما صار معلوما في عصر الصادقين عليهما السلام
كما ترى، مع عدم
Wenn
heute Khameinis Fatwa gültig ist, was ist dann mit der Aussage des
Grossayatollahs Khomeni? Wenn seine Fatwa falsch war, dann ist das ganze
Ayatollah -
Konzept damit in Frage gestellt. Man kann Annehmen das Khameinis Fatwa Taqiiyah
ist, doch führt das über unser Thema weit hinaus.
Glaubenslehre -
Darstellung der IGGiÖ (gesamter Text)
1. Die Islamische
Glaubensgemeinschaft in Österreich versteht sich
nach wie vor als die staatlich anerkannte
Religionsgesellschaft aller in Österreich lebenden
Muslime.
Dieses Selbstverständnis hat die IGGiÖ in ihre
mit Bescheid des BMUKK vom 22. Oktober 2009 auf der
Grundlage des Islamgesetztes von 1912 idF der
Islamverordnung von 1988 genehmigte Verfassung,
festgeschrieben:
„Der Islamischen
Glaubensgemeinschaft in Österreich gehören alle
MuslimInnen ohne Unterschied des Geschlechtes, der
ethnischen Herkunft, der Rechtsschule und der
Nationalität an. (Art. I Abs. 5 Verf. IGGiÖ)“
2. Der Bestand von
Rechtsschulen wird hierbei als selbstverständlich
vorausgesetzt. Die von der weltweiten Gemeinschaft
der Muslime anerkannten Rechtsschulen des Islam sind
sowohl Ergebnis historischer Entwicklungen, als auch
Ausdruck der Vielfalt und Vitalität der Islamischen
Gemeinschaft. Jede dieser Rechtsschulen
widerspiegelt den Islam authentisch.
3. Für den Wirkungsbereich der IGGiÖ kommen hierbei
folgende Rechtsschulen in Betracht:
a. Die vier sunnitischen Rechtsschulen (hanefitisch,
malikitisch, schafiitisch und hanbalitisch)
b. Zwölfer Schia (Imamiten)
c. Zaiditen (Nordjemen)
d. Ibaditen (Oman, Sansibar, Südalgerien)
4. Diese Aufstellung ist weder selektiv noch
willkürlich, sondern Ergebnis einer überwältigenden
Übereinstimmung der weltweiten Islamischen Gemeinde
(von allen staatlichen Stellen, Organisationen,
Gelehrtenkollegien und sonstigen religiösen
Instanzen werden diese Rechtsschulen, als
rechtgläubig und innerhalb der weltweiten
Islamischen Gemeinde [Ummah] stehend betrachtet).
5. Die vier sunnitischen Rechtsschulen haben eine
gemeinsame einheitliche Glaubenslehre. Sie
unterscheiden sich nur geringfügig bei manchen
Details der Religionspraxis. Hier geht es vor allem
um die Methodik und um die Qualität einer religiösen
Beweisführung. Darum sind sunnitische Muslime
einhelliger Meinung darüber, dass die Befolgung
einer Rechtsschule den Religionsgelehrten obliegt,
während den Laien frei steht sich von Fall zu Fall
die Rechtsmeinung eines Gelehrten oder einer
Gelehrtengruppe einer dieser vier Rechtsschulen
anzuschliess
en.
Mit den anderen drei Rechtsschulen(insbesondere mit
den Zaiditen und Ibaditen) haben die vier
sunnitischen Rechtsschulen eine weitestgehend
gemeinsame Glaubenslehre. Bestimmte, nicht allzu
viele Unterschiede gibt es aber bei manchen Teilen
der Religionspraxis.
6. Das Glaubensbekenntnis aller Muslime lautet: „Ich
bezeuge, dass es keinen Gott gibt auss
er dem einen
Gott und ich bezeuge, dass Muhammad sein Diener und
Gesandter ist.“
7. Die Glaubenslehre (Credo), die von allen o.g.
Rechtsschulen (mit wenigen Nuancen) vertreten wird,
lautet wie folgt:
„Ich glaube an Allah, an seine Engel, an seine
Offenbarungsbücher, an seine Gesandten und
Propheten, an die göttliche Vorsehung, an die
Auferstehung nach dem Tode und an den Jüngsten Tag.
8. Alle Muslime glauben, dass Gott einer, einziger
und einzigartiger ist. Gott hat alles erschaffen.
Die Schöpfung ist sein Werk, er ist aber von seiner
Schöpfung grundverschieden.
Der Mensch als Teil der Schöpfung wurde von Gott
durch die Gabe der Vernunft hervorgetan. Dafür hat
der Mensch als Statthalter Gottes auf Erden die
Verantwortung für sich, seine Mitmenschen und für
die übrige Schöpfung vor Gott zu tragen. Jeder
Mensch ist für sein eigenes Wirken auf Erden und für
das Wohlergehen seiner Mitmenschen vor Gott
verantwortlich. Für dieses Wirken gibt es im
Jenseits die Belohnung oder die Bestrafung.
9. Die Haltung des Menschen Gott gegenüber heisst
Islam. Das bedeutet „Hingabe an Gott.“ Dies wird
durch folgende Qur’anstelle dargelegt: „Sprich: Mein
Gebet und mein Opfer, mein Leben und mein Tod
gehören Gott, dem Herrn der Welten (6/162).“
10. Der Islam lehrt, dass die Menschen (Männer und
Frauen) vor Gott gleich sind: „Wahrlich, die
muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die
gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die
gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die
wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die
standhaften Männer und die standhaften Frauen, die
demütigen Männer und die demütigen Frauen, die
Männer, die Almosen geben und die Frauen, die
Almosen geben, die Männer, die fasten, und die
Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit
wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren,
die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die
Frauen, die gedenken – Allah hat ihnen Vergebung und
herrlichen Lohn bereitet (Qur’an 33/36).“
„Die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind
einer des andern Freund. Sie gebieten das Gute und
verbieten das Böse und verrichten das Gebet und
zahlen die Zakat und gehorchen Allah und Seinem
Gesandten. Die sind es, deren Allah Sich erbarmen
wird (Qur’an 9/71).“
„Und (gedenke) des Tags, da du die gläubigen Männer
und die gläubigen Frauen sehen wirst, indes (die
Strahlen) ihres Lichts vor ihnen und zu ihrer
Rechten hervorbrechen: „Frohe Botschaft euch heute!-
Gärten, durch die Ströme fliess
en, darin ihr weilen
werdet. Das ist die höchste Glückseligkeit (Qur’an
57/12).“
11. Der Islam glaubt und lehrt, dass die göttliche
Offenbarung eine einheitliche Botschaft ist. Sie
begann mit der Menschwerdung und wurde mit der
Sendung des Propheten Muhammad (a.s.) vollendet und
abgeschlossen. Somit werden Judentum und Christentum
als Vorgänger und Schwesterreligionen anerkannt.
Juden und Christen werden im Qur’an mit dem Begriff
„Volk der Schrift“ bezeichnet. Folgende
Qur’anstellen dokumentieren die Haltung des Islams
dem Judentum bzw. dem Christentum gegenüber: „Wir
liess
en Jesus, den Sohn der Maria, ihren Spuren
folgen, zur Erfüllung dessen, was schon vor ihm in
der Thora war; und Wir gaben ihm das Evangelium,
worin Führung und Licht war, zur Erfüllung dessen,
was schon vor ihm in der Thora war, eine Führung und
Ermahnung für die Gottesfürchtigen. Wir haben dir
das Buch herabgesandt mit der Wahrheit, als
Erfüllung dessen, was schon in dem Buche (Bibel)
war, und als Wächter darüber. Richte darum zwischen
ihnen nach dem, was Allah hinab gesandt hat, … (Qur‘an
5/47 u. 49).“
„Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die
Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist
euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt
ist. Und keusche Frauen der Gläubigen und keusche
Frauen derer, denen vor euch die Schrift gegeben
wurde, wenn ihr ihnen ihre Morgengabe gebt, nur in
richtiger Ehe und nicht in Unzucht, noch dass ihr
heimlich Buhlweiber nehmt (Qur’an 5/6).“
12. Der Glaube ist Ausdruck einer freien
Entscheidung des volljährigen und zurechnungsfähigen
Menschen (männlich wie weiblich): „Es soll kein
Zwang sein im Glauben. Gewiss, Wahrheit ist nunmehr
deutlich unterscheidbar von Irrtum; wer also sich
von dem Verführer nicht leiten lässt und an Allah
glaubt, der hat sicherlich eine starke Handhabe
ergriffen, die kein Brechen kennt; und Allah ist
allhörend, allwissend (Qur’an 2/257).“
„Und sprich: „Die Wahrheit ist es von eurem Herrn:
darum lass den gläubig sein, der will, und den
ungläubig sein, der will …, (Qur’an 18/30).“
„…Einem jeden von euch haben Wir eine klare Satzung
und einen deutlichen Weg vorgesehen. Und hätte Allah
gewollt, Er hätte euch alle zu einer einzigen
Gemeinde gemacht, doch Er wünscht euch auf die Probe
zu stellen durch das, was Er euch gegeben hat.
Wetteifert darum miteinander in guten Werken. Zu
Allah ist euer aller Heimkehr; dann wird Er euch
aufklären über das, worüber ihr uneinig wart (Qur’an
5/49).“
13. Folgende Religionspraxis (Hauptgottesdienste)
wird von allen oben stehend erwähnten Rechtsschulen
für verpflichtend und verbindlich angesehen:
a. Das Glaubensbekenntnis auszusprechen und daran
innerlich zu glauben
b. Das tägliche Gebet zu verrichten
c. Die Zakat (sozial-religiöse Pflichtabgabe) zu
entrichten
d. Im Monat Ramadan zu fasten
e. Einmal im Leben die Pilgerfahrt nach Mekka zu
erfüllen
14. Zur Religionspraxis gehört es auch die
religiösen Gebote und Verbote zu beobachten. „Siehe,
Allah gebietet Gerechtigkeit zu üben, Gutes zu tun,
den Nächsten zu beschenken und verbietet das
Schändliche und Schlechte und Gewalttat. Er ermahnt
euch, auf dass ihr es zu Herzen nehmt (Qur’an
16/91).“
15. Die Quellen der Islamischen Religion sind:
a. Der Qur’an als Niederschrift der authentischen
Offenbarung Gottes an seinen Propheten und Gesandten
Muhammad (a.s.)
(Eine kanonisierte deutsche Qur’anübersetzung gibt
es nicht, allerdings favorisiert die IGGiÖ die
Übersetzung von Max Henning in der Überarbeitung von
Murad Wilfried Hofmann, Diederichs Verlag)
b. Die religionswissenschaftlich gesicherte
Überlieferung (Sunnah) des Propheten Muhammad (a.s.)
(Insbesondere die „sahih“ genannten
Hadith-Sammlungen)
c. Übereinstimmung der muslimischen
Religionsgelehrten genannt „Idjma“ (Consensus
technicus)
d. Der Analogieschluss genannt „Qiyas“
(Die gläubigen Muslime orientieren sich, wenn es um
Antworten der Religion auf neue und aktuelle
Fragestellungen geht, an der Meinung der
Gelehrtenkollegien in den traditionsreichen
Gelehrtenstätten der Islamischen Welt, allerdings
die oberste Instanz bleibt das eigene Gewissen des
volljährigen und zurechnungsfähigen gläubigen
Menschen, der die Verantwortung für seine eigene
Entscheidung vor Gott zu tragen hat.)
„ Oh die ihr glaubt! Seid standhaft in Allahs Sache,
bezeugend in Gerechtigkeit! Und die Feindseligkeit
eines Volkes soll euch nicht verleiten, anders denn
gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist näher zur
Gottesfurcht. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah
ist kundig eures Tuns (Qur’an 5/9).“
„Gut und Böse sind nicht gleich. Wehre (das Böse)
mit dem ab, was das Beste ist. Und siehe, der,
zwischen dem und dir Feindschaft war, wird wie ein
wahrer Freund werden (Qur’an 41/35).“
Quelle (1435 / 2014 ):
http://www.derIslam.at/?f=news&shownews=120&spr=
Sheikh Yasser al-Habib (Arabic: الشيخ ياسر الحبيب) is a Shia cleric from
Kuwait und ist Anführer der Khoddam al-Mahdi هيئة خدام المهدي
Organisation. He was born in 1979 in Kuwait and migrated to England in
December 2004. He was arrested in November 2003 to one year's imprisonment
by the Kuwaiti government on charges of cursing Abu Bakr, Umar and Aisha; in
connection with an audiotape recording of a private closed lecture. In
February 2004 he was released under an annual pardon announced by the Amir
of Kuwait on the occasion of the country's National Day, but his rearrest
was ordered a few days later. Sheikh al-Habib then went out of Kuwait before
he was sentenced in absentia to 10 years' imprisonment. In September 2010
Sheikh Yasser al-Habib angered the Sunni Muslims by calling Prophet
Muhammad's wife Aisha, "an enemy of God" which led Kuwait to revoke his
citizenship accusing him of trying to stir up discord among Muslims.
Sheikh al-Habib refers to Sunnis as Bakris. He says that the real Sunnis (Ahlul
Sunnah) are the ones who follow the Sunnah of the Prophet Muhammad but
Sunnis today rather follow the Sunnah and teachings of Abu Bakr since they
rejected Ali ibn Abi Talib and Ahlulbayt. He explained in one of his
lectures titled " Bakris think they are Sunnis, but in reality are not" that
when people wanted to distance themselves from the Shia, and follow Muawiyya,
they started calling themselves the Jama’ah. He clarified that “Ahlul
Sunnah” title was given to those who followed the Sunnah of Muawiyya, which
was the cursing of Imam Ali. This cursing was stopped after much pressure
from the Shia of the time. But the “Sunnah” title stayed and was used in a
different form. He also refers to those personalities who claim that they
belong to Shiite Islam but reconcile with the Bakri sect as Batris. Batris
are originally a group of reconcilers who created a sect which claimed that
Abu Bakr and the like just made a mistake when they laid the foundations for
the Bakri faith. He described Mohammad Hussein Fadlallah (the Lebanese marja
who died in 4 July 2010)[9] as Batri (Innovator). Al-Habib said that
Fadlallah who has died recently, left a great number of doctrinal deviations,
ignorant views and bad conduct which he introduced to the religion of Islam.
Wenn ein Muslim integriert ist,
hat er den
Islam verlassen ..... zumindest nach dem aktuellen Sprachgebrauch; aber
schön der Reihe nach. ... Integration von Einwanderern aus muslimischen
Gebieten und deren Nachkommen findet natürlich auf mehreren Ebenen statt,
doch ist mit dem Überschreiten einer Landesgrenze grundsätzlich vollzogen. Sobald
jemand in ein Gebiet kommt, sei er Wilder, Filmstar, Verfolgter, Krimineller, Geschäftsmann,
Wissenschaftler, Prediger usf., in jedem Fall
ist er damit zumindest physisch integriert, auch wenn er die lokale
Sprache nicht versteht und ein andere Hautfarbe hat und Obdachlos ist.
Fremdes stört Einheimische.
Von
Muhammad Abu Bakr Müller - Sha'baan 1432 (2011)