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Die neue Glaubenslehre der IGGiÖ

 

Die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IGGiÖ) veröffentlichte auf ihrer Website ein neue Glaubenslehre, wonach nur diejenigen, welche Mitglieder ihrer Kirche sind, Muslime sind, hingegen diejenigen, welche das Verfluchen von Prophetengefährten (möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein) praktizieren, "den Islam authentisch widerspiegeln". Mitglieder der IGGiÖ sollten bedenken, dass sie für diese neue Glaubenslehre volle Verantwortung tragen, auch wenn sie hinter ihrem Rücken und anonym verfasst wurde.  Die unklare Ausdrucksweisen wie etwa "authentischer Islam" bzw. "widerspiegeln" deuten auf die Einführung einer "sunnitischer Taqiiyah" oder eines "demokratischen Idschtihaad". Wie dem auch sei, die IGGiÖ sollte sich entscheiden, ob sie eine Vertretung aller Islambekenner sein will, die sich zu Glaubenslehren nicht äussert oder nur die richtige Glaubenslehre vertritt, denn unterschiedliche Glaubenslehren kann man nicht zugleich vertreten, sonst gäbe es diese erst gar nicht.  Dhul Qadah 1432 (Oktober 2011) von Muhammad Abu Bakr Mueller

 

Ich wurde einmal gefragt, ob ich Sunni oder Schiah sei und antwortete, dass ich mit solchen Sekten nichts tun hätte, denn ich fühlte mich nur als Muslim. Das trug sich kurz nachdem ich Muslim geworden zu und die Bedeutung von "Sunni" und "Schiah" konnte ich noch nicht erfassen. Wenn jemand Muslime wird, ist keinen Platz im Herzen für unterschiedliche Glaubenslehren oder gar Rechtsschulen, wenngleich dies alles sehr wichtig ist um sich vor Irrlehren zu schützen, doch das braucht die richtige Basis.. Alle muslimischen Gruppierungen sagen: "Kein Gott auss er Allah - Muhammad ist Sein Gesandter" und auch: "Wir glauben an Allah, seine Engel, Seine Bücher (Offenbarungen) und Seine Gesandten, an das Gericht und das Leben nach dem Tod" und verbeugen sich in Richtung Makkah. Blickt man aber hinter das gemeinsame Bekenntnis, so können Äusserungen bekannt werden, welche die Gemeinsamkeit ad absurdum führen, wie z.B. durch das Verfluchen oder Herabwürdigen von Prophetengefährten (möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein) und es wird dann klar, das es zwar eine kulturelle, jedoch keine umfangreiche geistige Gemeinschaft gibt.

Wer Muslim geworden ist, der kennt die Sorge, dass er den Islam auch wieder verlieren könnte, doch "geborenen Muslimen" ist diese Befürchtung oft unbekannt. Früher, dachte Christ zu sein, obwohl - wie ich es erst im Nachhinein als Muslim erkannte - nur den Dokumenten nach war; der Gedanke dass man das Christentum auf Grund falschen Glaubnes verlieren könnte war mir unbekannt.

 

Unter dem Titel: Glaubenslehre - Darstellung der IGGiÖ (Details siehe Fuss note), wird z.B. die schiitische Glaubenslehre als den „authentischen Islam“ widerspiegelnd definiert, wodurch z.B. das Verfluchen von Sahhabah (Prophetengefährten - möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein) indirekt als richtig dargestellt wird. Jeder nur einigermass en gebildete Muslim weiss , dass die schiitische Glaubenslehre das Verfluchen bzw. Herabwürdigen von Prophetengefährten und insbesondere auch von Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein), einer Frau des Gesandten Allahs beinhaltet. Trotzdem schreibt ein anonymes Mitglied der IGGiÖ "...... Jede dieser Rechtsschulen widerspiegelt den Islam authentisch ..... Für den Wirkungsbereich der IGGiÖ kommen hierbei folgende Rechtsschulen in Betracht: a. Die vier sunnitischen Rechtsschulen (hanefitisch, malikitisch, schafiitisch und hanbalitisch) b. Zwölfer Schia (Imamiten) c. Zaiditen (Nordjemen) d. Ibaditen (Oman, Sansibar, Südalgerien) .....  usf., Hier wird Rechtsschule mit Glaubenslehre verwechselt. Denn es ist Glaubenslehre der Schiiten, die im krassen Widerspruch zur Glaubenslehre von 'Ahlu-s-Sunnah wa-l-Dschama' steht. Und im Widerspruch zur Glaubenslehre der Imame der vier Rechtschulen (Imaam Abu Hanifa, Imaam Malik, Imaam Schafii und Imaam Hanbal) und vieler anderer. Abgesehen davon, dass Schiiten eben nicht Schiiten wegen ihrer Rechtschule sind, sondern wegen ihrer abweichenden Glaubenslehre, wie ich bereits im Artikel Die Integrationsfalle erwähnt habe. 

 

Während sich die Erklärungsarten der Gelehrten von 'Ahlu-s-Sunnah wa-l-Dschama' betreffend ihres Glaubens zwar unterscheiden, bleibt aber der Kern der Lehre bei allen genau der selbe. Die Anhänger dieser überlieferten Glaubenslehre werden 'Ahlu-s-Sunnah wa-l-Dschama' genannt, weil sie der Überzeugung sind, dass die Sunnah und die Übereinkunft der frühen Gelehrten, die neben dem Wort Allahs auch die Lebensweise und Anordnungen des Gesandten Allahs als Teil ihre Religion als verbindlich erachten - unabhängig davon - dass letztlich ist die Verantwortung für das Geglaubte bei jedem selbst liegt.

Rechtschulen entstanden aus der Notwendigkeit, das die Muslime Qur'aan und Sunnah trotz mangelnder Kenntnisse folgen können. Die Gelehrten der Rechtschulen beschäftigen sich daher mit all den aufkommenden Einzelheiten des täglichen Lebens, wie etwa der detaillierten Durchführung des Ritualgebets usf., kamen dabei aber teilweise zu unterschiedlichen Rechtschlüssen, welche sie aus Qur'aan und Sunnah, also den selben Quellen ableiteten. Wer einer Rechtschule folgt, dessen Absicht ist nichts anderes als dem Qur'aan und der Sunnah zu folgen; nicht der Rechtschule selbst, die ist das notwendiges Mittel zum Zweck. So wie man einer Strass enkarte folgt, weil man sein Ziel erreichen will und nicht die Fähigkeiten oder Zeit hat, die nötigen Karten selbst zu erstellen.

Wessen Glaube aber von zu stark von der geraden Linie zu sehr abkommt, der verlässt den Islam, womöglich ohne dies selbst zu merken. Wer hingegen eine Sünde begeht ohne dieselbe zu leugnen, der verlässt den Islam deshalb nicht.

 

Im Buch: “Al-Aqidah al-Tahawiyyah", eines der unumstrittenen Werke der sunnitischen Glaubenslehre, ist erklärt, dass das Hassen von Sahabah r.a. (Prophetengefährten) “Unglaube (Kufr), Heuchelei und Masslosigkeit” ist und das ist auch die Sicht aller anderen anerkannten frühen Aqidah-Gelhrten von 'Ahlu-s-Sunnah wa-l-Dschama' wie z.B. Aschari oder Maturidi. Es kann natürlich sein, dass es Schiiten gibt, welche keinen Sahaabah verfluchen und deshalb sollte man niemand persönlcih dieser Sache wegen beschuldigen, solange man dies nicht von ihm selbst gehört hat. Hier geht es aber nicht um Ausnahmefälle, sondern eine Glaubenslehre, so wie sie allgemein bekannt ist und öffentlich gelehrt wird, wobei das Verfluchens von Sahhabah nur ein Beispiel aus der schiitischen Glaubenslehre ist. Niemand kann einem anderen in sein Herzen blicken und es mag sein, das ein Schiit oder Sunnit eigentlich nicht das meint was seine Zunge sagt, oder auf falschen Informationen beRuuhht, doch zwangsläufig kann der Mensch nur das Äuss ere, also die Worte beurteilen. Es kann also sein, dass sich ein Schiit in seinem Herzen keinen Ssahaabah verflucht, doch ist er dann möglicherweise gar kein Schiit und sollte sich bessert nicht so nennen.

 

"Aisha killed the Prophet Muhammad"

Yasser Al-Habib, ein schiitischer Gelehrter

 

Es sind nicht die gegensätzlichen Auffassungen, welche unter den Sahaabah (r.a.) bzgl. der Wahl des Stellvertreters des Gesandten Allahs nach seinem Tod existierten, den Schiismus von heute ausumachen; keineswegs, denn es ist das, was im Nachhinein über verschieden Vorfälle als Lehre darüber gestülpt wurde. Um mich auf ein Beispiel zu beschränken habe ich vorhin das Verfluchen mancher Sahahaabah als Teil der schiitischen Glaubenslehre erwähnt, denn dieser Aspekt genügt um den krassen Widerspruch zur Glaubenslehre von 'Ahlu-s-Sunnah wa-l-Dschama'ah أهل السنة والجماعة‎ zu verdeutlichen und es geht hier keineswegs darum, die schiitische Glaubenslehre in ihrer Gesamtheit darzustellen.

 

Möglicherweise sind manche vom gemeinsamen  Bekenntnisses: "Kein Gott auss er Allah - Muhammad ist sein Gesandter" und dem nicht unterwürfigem Verhalten der Schiitischen Regierung im Iran gegenüber westlichen Tyrannen beeindruckt, doch das ändert nichts an den unterschiedlichen Glaubenslehren von Sunniten und Schiiten.

 

Der schiitischer Gelehrter Yasser Al-Habib, der ungefähr das sagt, was viele Schiiten öffentlich lieber verschwiegen haben möchten, um ihren Zustand der Taqyiiah zu bewahren, kann in einem gewissen Sinn mit Rabbi Maier Kahane verglichen werden, der ebenfalls zu deutlich sagte was Zionisten meist empfinden, jedoch aus taktischen Gründen eher nicht offen ausgesprochen wissen wollen.

 

Im Buch: “Al-Aqidah al-Tahawiyyah" wird unmissverständlich erklärt, dass das Hassen von Sahabah (r.a.) “Unglaube (Kufr), Heuchelei und Masslosigkeit” ist und das ist auch die Sicht der Aqidah-Gelhrten wie z.B. Aschari und Maturidi:

93.    Wir lieben die Gefährten (möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein) des Gesandten Allahs صلى الله عليه وسلم . Wir übertreiben nicht in der Liebe ihnen gegenüber und sprechen uns von keinem von ihnen los. Wir hassen denjenigen, der sie hasst und ihnen im Schlechten gedenkt. Wir erwähnen sie nur im Guten. Die Liebe ihnen gegenüber ist Religion, Iman und Ihsaan. Und sie zu hassen ist Unglaube, Heuchelei und Masslosigkeit.

94.    Wir bestätigen, dass das erste Kalifat nach dem Gesandten Allahs صلى الله عليه وسلم , Abu Bakr رضي الله عنه zusteht, als eine Gunst für ihn und als Vorzug der gesamten Gemeinde gegenüber. Hiernach (steht es) Umar Ibn al-Khattab رضي الله عنه (zu), danach Uthman Ibn Affan رضي الله عنه und danach Ali رضي الله عنه. Dies sind die rechtgeleiteten Kalifen und Führer auf dem rechten Weg.

95.    Wir bezeugen, dass die zehn [Gefährten], die der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم erwähnt hat und denen das Paradieses versprochen wurde, Paradiesbewohner sind, so wie der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم dessen Wort die Wahrheit ist, bezeugt hat. Diese (zehn) sind: Abu Bakr, 'Umar, 'Uthman, 'Ali, Talha, az-Zubair, Sa'd, Sa'id, Abdur-Rahman Ibn 'Auf, Abu 'Ubaida Ibn Dscharrah, der "Treuhänder dieser Gemeinde"- Dscharrah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein).

96.    Jeder der gut über die Gefährten des Gesandten Gottes صلى الله عليه وسلم und seine Frauen und Nachkommen spricht, die alle rein und frei von Unreinheit sind, ist frei von der Beschuldigung der Heuchelei.

Im Gegensatz zu diesem Auszug aus der Glaubenslehre von Ahlu-s-Sunna wa-l-Dscham'ah ist das Verfluchen gewisser Sahhaabah (Prophetengefährten r.a.) und das Verfluchen von Aisha (r.a.) unter Schiiten selbstverständlich, doch die meisten vermeiden (im Sinne ihrer Taqiiyah dies öffentlich zu tun, doch gibt es insofern unterschiedliche schiitische Rechtschulen und entsprechend dieser unterschiedliche Fatwas zu diesem Thema.

Im Oktober 2010 hat der oberste Führer, Ayatollah Ali Khamenei eine Fatwa gegen das Herabwürdigen der Prophetengefährten und deren Frauen erlassen um die Spannungen zwischen Schiiten und Sunnis zu reduzieren, doch derselbe Ayatollah Khomeini schrieb in seinem "Buch der Reinheit", dass die ehrwürdige Aisha (r.a.) und andere Sahaabah "schändlicher waren als Schweine und Hunde" sind (siehe Absatz 337 im Buch Quelle:  http://yasoob.com/books/htm1/m001/04/no0455.html

 

[ 337 ]

التدين به، وأن ذلك وظيفة دينية لهم، أو خرجوا على أحدهم كذلك كالخوارج المعروفة، والظاهر أن الناصب الوارد في الورايات كموثقة ابن أبي يعفور المتقدمة أيضا يراد به ذلك، فان النواصب كانوا طائفة معهودة في تلك الاعصار كما يظهر من الموثقة أيضا، حيث نهى فيما عن الاغتسال في غسالة الحمام التي يغتسل فيها الطوائف الثلاث والناصب، وليس المراد منه المعنى الاشتقاقي الصادق على كل من نصب بأي عنوان كان، بل المراد هو الطائفة المعروفة وهم النصاب الذين كانوا يتدينون بالنصب، ولعلهم من شعب الخوارج. وأما سائر الطوائف من النصاب بل الخوارج فلا دليل على نجاستهم وإن كانوا أشد عذابا من الكفار، فلو خرج سلطان على أمير المؤمنين عليه السلام لا بعنوان التدين بل للمعارضة في الملك أو غرض آخر كعائشة وزبير وطلحة ومعاوية وأشباههم أو نصب أحد عداوة له أو لاحد من الائمة عليهم السلام لا بعنوان التدين بل لعدواة قريش أو بني هاشم أو العرب أو لاجل كونه قاتل ولده أو أبيه أو غير ذلك لا يوجب ظاهرا شئ منها نجاسة ظاهرية. وإن كانوا أخبث من الكلاب والخنازير لعدم دليل من إجماع أو أخبار عليه. بل الدليل على خلافه، فان الظاهر أن كثيرا من المسلمين بعد رسول الله صلى الله عليه وآله كأصحاب الجمل والصفين وأهل الشام وكثير من أهالي الحرمين الشريفين كانوا مبغضين لامير المؤمنين وأهل بيته الطاهرين صلوات الله عليهم وتجاهروا فيه ولم ينقل مجانبة أمير المؤمنين وأولاده المعصومين عليهم السلام وشيعته المنتجبين عن مساورتهم ومؤاكلتهم وسائر أنواع العشرة، والقول بأن الحكم لم يكن معلوما في ذلك الزمان وانما صار معلوما في عصر الصادقين عليهما السلام كما ترى، مع عدم

 

Wenn heute Khameinis Fatwa gültig ist, was ist dann mit der Aussage des Grossayatollahs Khomeni? Wenn seine Fatwa  falsch war, dann ist das ganze Ayatollah - Konzept damit in Frage gestellt. Man kann Annehmen das Khameinis Fatwa Taqiiyah ist, doch führt das über unser Thema weit hinaus.

 

 

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Glaubenslehre - Darstellung der IGGiÖ (gesamter Text)

1. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich versteht sich nach wie vor als die staatlich anerkannte Religionsgesellschaft aller in Österreich lebenden Muslime.

Dieses Selbstverständnis hat die IGGiÖ in ihre mit Bescheid des BMUKK vom 22. Oktober 2009 auf der Grundlage des Islamgesetztes von 1912 idF der Islamverordnung von 1988 genehmigte Verfassung, festgeschrieben:

„Der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich gehören alle MuslimInnen ohne Unterschied des Geschlechtes, der ethnischen Herkunft, der Rechtsschule und der Nationalität an. (Art. I Abs. 5 Verf. IGGiÖ)“

2. Der Bestand von Rechtsschulen wird hierbei als selbstverständlich vorausgesetzt. Die von der weltweiten Gemeinschaft der Muslime anerkannten Rechtsschulen des Islam sind sowohl Ergebnis historischer Entwicklungen, als auch Ausdruck der Vielfalt und Vitalität der Islamischen Gemeinschaft. Jede dieser Rechtsschulen widerspiegelt den Islam authentisch.

3. Für den Wirkungsbereich der IGGiÖ kommen hierbei folgende Rechtsschulen in Betracht:
a. Die vier sunnitischen Rechtsschulen (hanefitisch, malikitisch, schafiitisch und hanbalitisch)
b. Zwölfer Schia (Imamiten)
c. Zaiditen (Nordjemen)
d. Ibaditen (Oman, Sansibar, Südalgerien)

4. Diese Aufstellung ist weder selektiv noch willkürlich, sondern Ergebnis einer überwältigenden Übereinstimmung der weltweiten Islamischen Gemeinde (von allen staatlichen Stellen, Organisationen, Gelehrtenkollegien und sonstigen religiösen Instanzen werden diese Rechtsschulen, als rechtgläubig und innerhalb der weltweiten Islamischen Gemeinde [Ummah] stehend betrachtet).

5. Die vier sunnitischen Rechtsschulen haben eine gemeinsame einheitliche Glaubenslehre. Sie unterscheiden sich nur geringfügig bei manchen Details der Religionspraxis. Hier geht es vor allem um die Methodik und um die Qualität einer religiösen Beweisführung. Darum sind sunnitische Muslime einhelliger Meinung darüber, dass die Befolgung einer Rechtsschule den Religionsgelehrten obliegt, während den Laien frei steht sich von Fall zu Fall die Rechtsmeinung eines Gelehrten oder einer Gelehrtengruppe einer dieser vier Rechtsschulen anzuschliess en.
Mit den anderen drei Rechtsschulen(insbesondere mit den Zaiditen und Ibaditen) haben die vier sunnitischen Rechtsschulen eine weitestgehend gemeinsame Glaubenslehre. Bestimmte, nicht allzu viele Unterschiede gibt es aber bei manchen Teilen der Religionspraxis.

6. Das Glaubensbekenntnis aller Muslime lautet: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt auss er dem einen Gott und ich bezeuge, dass Muhammad sein Diener und Gesandter ist.“

7. Die Glaubenslehre (Credo), die von allen o.g. Rechtsschulen (mit wenigen Nuancen) vertreten wird, lautet wie folgt:
„Ich glaube an Allah, an seine Engel, an seine Offenbarungsbücher, an seine Gesandten und Propheten, an die göttliche Vorsehung, an die Auferstehung nach dem Tode und an den Jüngsten Tag.

8. Alle Muslime glauben, dass Gott einer, einziger und einzigartiger ist. Gott hat alles erschaffen. Die Schöpfung ist sein Werk, er ist aber von seiner Schöpfung grundverschieden.
Der Mensch als Teil der Schöpfung wurde von Gott durch die Gabe der Vernunft hervorgetan. Dafür hat der Mensch als Statthalter Gottes auf Erden die Verantwortung für sich, seine Mitmenschen und für die übrige Schöpfung vor Gott zu tragen. Jeder Mensch ist für sein eigenes Wirken auf Erden und für das Wohlergehen seiner Mitmenschen vor Gott verantwortlich. Für dieses Wirken gibt es im Jenseits die Belohnung oder die Bestrafung.

9. Die Haltung des Menschen Gott gegenüber heisst Islam. Das bedeutet „Hingabe an Gott.“ Dies wird durch folgende Qur’anstelle dargelegt: „Sprich: Mein Gebet und mein Opfer, mein Leben und mein Tod gehören Gott, dem Herrn der Welten (6/162).“

10. Der Islam lehrt, dass die Menschen (Männer und Frauen) vor Gott gleich sind: „Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die gedenken – Allah hat ihnen Vergebung und herrlichen Lohn bereitet (Qur’an 33/36).“
„Die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des andern Freund. Sie gebieten das Gute und verbieten das Böse und verrichten das Gebet und zahlen die Zakat und gehorchen Allah und Seinem Gesandten. Die sind es, deren Allah Sich erbarmen wird (Qur’an 9/71).“
„Und (gedenke) des Tags, da du die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sehen wirst, indes (die Strahlen) ihres Lichts vor ihnen und zu ihrer Rechten hervorbrechen: „Frohe Botschaft euch heute!- Gärten, durch die Ströme fliess en, darin ihr weilen werdet. Das ist die höchste Glückseligkeit (Qur’an 57/12).“

11. Der Islam glaubt und lehrt, dass die göttliche Offenbarung eine einheitliche Botschaft ist. Sie begann mit der Menschwerdung und wurde mit der Sendung des Propheten Muhammad (a.s.) vollendet und abgeschlossen. Somit werden Judentum und Christentum als Vorgänger und Schwesterreligionen anerkannt. Juden und Christen werden im Qur’an mit dem Begriff „Volk der Schrift“ bezeichnet. Folgende Qur’anstellen dokumentieren die Haltung des Islams dem Judentum bzw. dem Christentum gegenüber: „Wir liess en Jesus, den Sohn der Maria, ihren Spuren folgen, zur Erfüllung dessen, was schon vor ihm in der Thora war; und Wir gaben ihm das Evangelium, worin Führung und Licht war, zur Erfüllung dessen, was schon vor ihm in der Thora war, eine Führung und Ermahnung für die Gottesfürchtigen. Wir haben dir das Buch herabgesandt mit der Wahrheit, als Erfüllung dessen, was schon in dem Buche (Bibel) war, und als Wächter darüber. Richte darum zwischen ihnen nach dem, was Allah hinab gesandt hat, … (Qur‘an 5/47 u. 49).“
„Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und keusche Frauen der Gläubigen und keusche Frauen derer, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihre Morgengabe gebt, nur in richtiger Ehe und nicht in Unzucht, noch dass ihr heimlich Buhlweiber nehmt (Qur’an 5/6).“

12. Der Glaube ist Ausdruck einer freien Entscheidung des volljährigen und zurechnungsfähigen Menschen (männlich wie weiblich): „Es soll kein Zwang sein im Glauben. Gewiss, Wahrheit ist nunmehr deutlich unterscheidbar von Irrtum; wer also sich von dem Verführer nicht leiten lässt und an Allah glaubt, der hat sicherlich eine starke Handhabe ergriffen, die kein Brechen kennt; und Allah ist allhörend, allwissend (Qur’an 2/257).“
„Und sprich: „Die Wahrheit ist es von eurem Herrn: darum lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will …, (Qur’an 18/30).“
„…Einem jeden von euch haben Wir eine klare Satzung und einen deutlichen Weg vorgesehen. Und hätte Allah gewollt, Er hätte euch alle zu einer einzigen Gemeinde gemacht, doch Er wünscht euch auf die Probe zu stellen durch das, was Er euch gegeben hat. Wetteifert darum miteinander in guten Werken. Zu Allah ist euer aller Heimkehr; dann wird Er euch aufklären über das, worüber ihr uneinig wart (Qur’an 5/49).“

13. Folgende Religionspraxis (Hauptgottesdienste) wird von allen oben stehend erwähnten Rechtsschulen für verpflichtend und verbindlich angesehen:
a. Das Glaubensbekenntnis auszusprechen und daran innerlich zu glauben
b. Das tägliche Gebet zu verrichten
c. Die Zakat (sozial-religiöse Pflichtabgabe) zu entrichten
d. Im Monat Ramadan zu fasten
e. Einmal im Leben die Pilgerfahrt nach Mekka zu erfüllen

14. Zur Religionspraxis gehört es auch die religiösen Gebote und Verbote zu beobachten. „Siehe, Allah gebietet Gerechtigkeit zu üben, Gutes zu tun, den Nächsten zu beschenken und verbietet das Schändliche und Schlechte und Gewalttat. Er ermahnt euch, auf dass ihr es zu Herzen nehmt (Qur’an 16/91).“

15. Die Quellen der Islamischen Religion sind:
a. Der Qur’an als Niederschrift der authentischen Offenbarung Gottes an seinen Propheten und Gesandten Muhammad (a.s.)
(Eine kanonisierte deutsche Qur’anübersetzung gibt es nicht, allerdings favorisiert die IGGiÖ die Übersetzung von Max Henning in der Überarbeitung von Murad Wilfried Hofmann, Diederichs Verlag)
b. Die religionswissenschaftlich gesicherte Überlieferung (Sunnah) des Propheten Muhammad (a.s.)
(Insbesondere die „sahih“ genannten Hadith-Sammlungen)
c. Übereinstimmung der muslimischen Religionsgelehrten genannt „Idjma“ (Consensus technicus)
d. Der Analogieschluss genannt „Qiyas“

(Die gläubigen Muslime orientieren sich, wenn es um Antworten der Religion auf neue und aktuelle Fragestellungen geht, an der Meinung der Gelehrtenkollegien in den traditionsreichen Gelehrtenstätten der Islamischen Welt, allerdings die oberste Instanz bleibt das eigene Gewissen des volljährigen und zurechnungsfähigen gläubigen Menschen, der die Verantwortung für seine eigene Entscheidung vor Gott zu tragen hat.)

„ Oh die ihr glaubt! Seid standhaft in Allahs Sache, bezeugend in Gerechtigkeit! Und die Feindseligkeit eines Volkes soll euch nicht verleiten, anders denn gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist näher zur Gottesfurcht. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist kundig eures Tuns (Qur’an 5/9).“
„Gut und Böse sind nicht gleich. Wehre (das Böse) mit dem ab, was das Beste ist. Und siehe, der, zwischen dem und dir Feindschaft war, wird wie ein wahrer Freund werden (Qur’an 41/35).“

Quelle (1435 / 2014 ): http://www.derIslam.at/?f=news&shownews=120&spr=

 

 

Sheikh Yasser al-Habib (Arabic: الشيخ ياسر الحبيب) is a Shia cleric from Kuwait und ist Anführer der Khoddam al-Mahdi هيئة خدام المهدي  Organisation.  He was born in 1979 in Kuwait and migrated to England in December 2004. He was arrested in November 2003 to one year's imprisonment by the Kuwaiti government on charges of cursing Abu Bakr, Umar and Aisha; in connection with an audiotape recording of a private closed lecture. In February 2004 he was released under an annual pardon announced by the Amir of Kuwait on the occasion of the country's National Day, but his rearrest was ordered a few days later. Sheikh al-Habib then went out of Kuwait before he was sentenced in absentia to 10 years' imprisonment. In September 2010 Sheikh Yasser al-Habib angered the Sunni Muslims by calling Prophet Muhammad's wife Aisha, "an enemy of God" which led Kuwait to revoke his citizenship accusing him of trying to stir up discord among Muslims.

Sheikh al-Habib refers to Sunnis as Bakris. He says that the real Sunnis (Ahlul Sunnah) are the ones who follow the Sunnah of the Prophet Muhammad but Sunnis today rather follow the Sunnah and teachings of Abu Bakr since they rejected Ali ibn Abi Talib and Ahlulbayt. He explained in one of his lectures titled " Bakris think they are Sunnis, but in reality are not" that when people wanted to distance themselves from the Shia, and follow Muawiyya, they started calling themselves the Jama’ah. He clarified that “Ahlul Sunnah” title was given to those who followed the Sunnah of Muawiyya, which was the cursing of Imam Ali. This cursing was stopped after much pressure from the Shia of the time. But the “Sunnah” title stayed and was used in a different form. He also refers to those personalities who claim that they belong to Shiite Islam but reconcile with the Bakri sect as Batris. Batris are originally a group of reconcilers who created a sect which claimed that Abu Bakr and the like just made a mistake when they laid the foundations for the Bakri faith. He described Mohammad Hussein Fadlallah (the Lebanese marja who died in 4 July 2010)[9] as Batri (Innovator). Al-Habib said that Fadlallah who has died recently, left a great number of doctrinal deviations, ignorant views and bad conduct which he introduced to the religion of Islam.

 

Quelle:  http://forum.pakistanidefence.com/index.php?showtopic=91930&pid=1280019&mode=threaded&start=

 

 

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Die Integrationsfalle

Wenn ein Muslim integriert ist, hat er den Islam verlassen ..... zumindest nach dem aktuellen Sprachgebrauch; aber schön der Reihe nach. ... Integration von Einwanderern aus muslimischen Gebieten und deren Nachkommen findet natürlich auf mehreren Ebenen statt, doch ist mit dem Überschreiten einer Landesgrenze grundsätzlich vollzogen. Sobald jemand in ein Gebiet kommt, sei er Wilder, Filmstar, Verfolgter, Krimineller, Geschäftsmann, Wissenschaftler, Prediger usf., in jedem Fall ist er damit zumindest physisch integriert, auch wenn er die lokale Sprache nicht versteht und ein andere Hautfarbe hat und Obdachlos ist. Fremdes stört Einheimische.  Von Muhammad Abu Bakr Müller - Sha'baan 1432 (2011)

 

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