Taqliid bedeutet
Von
Mufti Muhammed Sajjad
Taqlid bedeutet den Rechtssprüchen eines Gelehrten ohne sich das Wissen über
die ausführlichen Beweise dieser Meinungen anzueignen zu folgen. Eine Person
ist gezwungen dies zu tun, da er nicht im Stande ist die Beweise zu
begreifen um sich seine eigene Meinung über irgendeine detailreiche
Angelegenheit des Diins zu bilden. Dieses Verlassen auf eine Gruppen von
hochqualifizierten Individuen kann man in jedem Aspekt des menschlichen
Lebens sehen: Von dem Moment, an dem wir einen Anbau an unser Haus bauen
wollen, bis zu dem, an dem wir uns selber behandeln möchten, verweisen wir
bedingungslos auf die Experten. Der Kranke versucht nie sich selber zu
diagnostizieren, ganz zu schweigen davon sich nach seinem eigenen Wissen die
Routine der Medizin, die er nehmen muss, zu verordnen. Sondern er sitzt in
bescheidener Weise und akzeptiert alles was der Doktor ihm sagt und ihm
verordnet. Es scheint als sei allein der Islam als solch etwas herausgesucht
wurden, dass jede Person nicht nur seine geistige Fähigkeiten (wie
mangelhaft sie auch sind) um seine detailreichen Lehren zu bestimmen ausüben
darf, sondern vielmehr wird es als seine Pflicht erklärt.
Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass Taqlid ganz vom Anfang des Islams
existierte, denn das ist die normative Vorgehensweise fürs Lernen. Die
Gefährten und die Nachfolger (Tabi’in) anderer Gefährten waren gezwungen
Taqlid ihrer Älteren zu machen. Diejenigen der Gefährten und Nachfolger, die
keine Gelehrten waren, nahmen den Deen einfach von denen, die Gelehrte
waren. Die Grundlage für ihr Tun von Taqlid, abgesehen von dem oben
aufgeführten offensichtlichen Grund, waren die Beweise, die es für sie zu
einer Pflicht gemacht hatte. Allah Subhanahu wa Ta’ala sagte im Heiligen
Qur’an:
فَاسْأَلُواْ أَهْلَ الذِّكْرِ إِن كُنتُمْ لاَ تَعْلَمُونَ
Fragt
die Leute der Erinnerung, wenn ihr nicht wisst. [21:7]
An
anderer Stelle befiehlt Allah Subhanahu wa Ta’ala den Gläubigen:
أَطِيعُواْ اللّهَ وَأَطِيعُواْ الرَّسُولَ وَأُوْلِي الأَمْرِ مِنكُمْ
Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Autoritäten unter euch.
[21:7]
Ibn
Abbas رضي الله عنه, Mujahid und viele Autoritäten in Tafsir (Auslegung des
Heiligen Qur’an) sagten, dass „die Autoritäten unter euch“ die Islamischen
Rechtsgelehrten sind. Siehe „Tafsir Tabari“ und „Al-Tafsir al-Kabir“ von
Imam Fakhir al-Din al-Razi.
Unter den vielen Ahadith, die Taqlid beweisen, ist ein Hadith dokumentiert
in Sunan Abu Dawud in welchem der Prophet صلى الله عليه وسلم sagte:
Wahrlich, die Heilung des nicht wissen ist
fragen.
Taqlid in der Zeit der Sahabah
Es gibt
viele Beispiele in den Hadith Büchern, in denen wir sehen wie die Gefährten
von Rasulullah صلى الله عليه وسلم Taqlid von mehr gelehrten Gefährten
machen.
[1] Abu Ayub al-Ansari رضي الله عنه war einmal unterwegs zum Hajj and verlor
seine Kamele, die er zum Opfern mit gebracht hatte (dadurch kommt man aus
dem Zustand des Ihram heraus). Am Tag des Opfern kam er zu ‘Umar رضي الله
عنه und fragte ihn, was er tun soll. ‘Umar رضي الله عنه sagte ihm, dasselbe
zu tun was diejenigen, die Umrah verrichten, tun (sprich ihre Haare rasieren
oder schneiden) und du wirst aus dem [Zustand des] Ihram raus sein. Und
nächstes Jahr Hajj zu machen und das Opfer zu machen. Beachte, hier hat
weder Abu Ayub nach Beweisen gefragt noch wurden sie gegeben – ein
deutliches Beispiel von Taqlid. [Muwatta Imam Malik]
[2] ‘Umar رضي الله عنه sah einmal Talha رضي الله عنه ein farbiges
Kleidungsstück tragen, während er im Zustand des Ihram war. (So lange die
Kleidung nicht parfümiert ist, sind solche gefärbten Tücher für den Ihram
erlaubt.) ‘Umar رضي الله عنه fragte nach dem Grund sowelche Tücher zu
tragen. Talha رضي الله عنه antwortete, dass die Kleidung von einem Stoff
ist, welcher nicht parfümiert wurde. ‘Umar رضي الله عنه sagte: „Ihr seid
Leute, denen andere folgen. Wenn eine unwissende Person diesen Stoff sehen
würde, würde er denken Talha hat so einen Stoff im Ihran getragen (und somit
annehmen, dass das Tragen von parfümierten Stoffen erlaubt ist). Unterlasse
das Tragen gefärbter Stoffe.“ [Muwatta Imam Malik]
Dies zeigt, dass grundsätzlich nichts daran falsch ist Gelehrten ohne
Beweise zu folgen, eigentlich war es für die breite Masse immer einer der
Wege ihren Deen zu lernen – wie es auch ‘Umar رضي الله عنه seine Aussage
zeigt.
[3] Eines der einleuchtendsten Beispiele für Taqlid war als der Gesandte
Allahs صلى الله عليه وسلم Muadh ibn Jabal رضي الله عنه als einen Lehrer nach
Yemen schickte. Während er in Yemen war, nahmen die Leute ausschliess
lich was
er ihn als Deen beibrachte, in alten und neuen Angelegenheiten – was nichts
anderes als Taqlid ist. Zum Beispiel wurde er bezüglich eines Mann, der nur
Tochter und Schwester hinterlässt, gefragt, wie sein Erbe unter ihnen
verteilt werden soll. Er entschied, dass sie jeweils die Hälfte bekommen
sollten, und er tat dies als Mufti und ohne den Leuten Beweise für seine
Meinung zu nennen. [Sahih al-Bukhari]
[4] Wir finden auch ein klares Beispiel von Sahabah Taqlid Shakhsi
(spezifisches Taqlid) machen. Es wird in Sahih al-Bukhari von Ikrimah رضي
الله عنه berichtet, dass die Leute von Madina Ibn Abbas رضي الله عنه
bezüglich einer Frau, die Tawaf machte und dann ihr Menstruationszyklus
eintrat (sprich obwohl Tawaf al-Wida für sie noch aus ist, darf sie
heimkehren oder soll sie warten bis ihre Periode vorüber ist?). Ibn Abbas
رضي الله عنه antwortete: „Sie darf heimkehren.“ Die Leute sagten: „Wie
akzeptieren deine Meinung nicht über der Meinung von Zayd (ibn Thabit).“
[Sahih al-Bukhari]
Zwei Dinge werden von dieser Begebenheit reichlich klar. Erstens, dass die
Leute von Madina spezifischen Taqlid (Taqlid Shakhsi) von Zayd ibn Thabit
رضي الله عنه machten und demzufolge die Meinungen eines anderen Gelehrten
der Sahabah nicht akzeptieren würden. Zweitens, beschuldigte sie Ibn Abbas
رضي الله عنه selber nie dafür seinen Meinungen ausschliess
lich zu folgen.
Man kann durchaus sagen, dass bis zum zweiten Jahrhundert zwei Arten von
Taqlid in der Ummah üblich waren: die unspezifische Art (Taqlid ghayr
Shakhsi) und die spezifische Art (Taqlid Shakhsi). Die meisten Muslime, wenn
sie Islam’s Regelung zu einer Angelegenheit erfahren wollten, sind einfach
zu einem Gelehrten der Gemeinde gegangen, den sie als eine Autorität
betrachteten. Aber es können auch Beispiele gefunden werden, wie die oben
aufgeführten, in denen Muslime auch spezifischen Taqlid ausschliess
lich eines
bestimmten Gefährten oder Nachfolger machten. Daher lernen wir, dass im
Grunde genommen nichts daran tadelnswert ist wenn jemand Hanafi oder Maliki
ist, denn es gab Leute die Masu’dis (Folger von Ibn Mas’ud seine Meinungen),
Muadhis, Abbasis etc. waren – sie waren nur nicht unter diesen Namen
bekannt.
Eine der Faktoren für die Festigung von Taqlid Shakhsi und dem Abbau der
anderen Art von Taqlid war das Hervortreten von vier Gelehrten, die solch
eine Anerkennung für ihr Lernen und ihre Frömmigkeit bekamen, dass sich
Schüler und sogar andere Gelehrten um sie scharten. Alle vier waren mit
langen Leben gesegnet, so das sie jedes einzelne Kapitel der Rechtslehren
umfassen konnten und zudem waren sie unbestrittene Mujtahidin. Ein Mujtahid
ist ein leitender Gelehrte, der die höchste und aller schwierigste Stufe von
Ijtihad (unabhängige rechtliche Schlussfolgerungen) erreicht hat. Es gibt
viele Arten von kleineren Gelehrten, jedoch demjenigen, dem es erlaubt ist
Ijtihad beim Ausarbeiten von Rechtssprüchen auszuüben, ist jemand, der viele
Jahre damit verbracht hat diese Kenntnisse zu erlangen – hauptsächlich
religiöse Wissenschaften und zusätzlich Wissenschaften, die es ihm
ermöglichen die Heiligen Texte korrekt zu interpretieren und er dadurch es
verdient als eine Autorität in wichtigen Angelegenheiten des Deens zu
gelten. Kurz gefasst, dieses bringt tiefes Wissen der Arabischen Sprache,
Grammatik, Semantiks und Rhetorik mit sich.
Gründliche Kenntnisse des Heiligen Qur’ans, seinen gängigen Tafsirs, Verse
die auss
er Kraft gesetzt wurden und der Anlässe ihrer Offenbarung. Wissen der
Hadith, die Überlieferungen von ihren Überlieferen erhalten, und auch den
Zustand der Kette und dessen Überlieferen zu kennen. In dieser Hinsicht
wurde von Imam Ahmad gesgat, dass eine Person nicht als ein Mujtahid gelten
kann bis sie 300.000 Ahadith auswendig kann.
Die Schüler dieser vier Imame haben ihre Rechtsauffassungen und ihre
Prinzipien (die Werkzeuge der Interpretation) weiter ausgearbeitet und was
am allerwichtigsten ist, sie bewahrt und dann die Schule (Madhab) des
Gelehrten der nächsten Generation übermittelt. Diese vier Gelehrten waren:
* Imam Abu Hanifa [80-150 A.H.] رحمة الله عليه
* Imam Malik ibn Anas [93-179 A.H.] رحمة الله عليه
* Imam Muhammad Ibn Idris al-Shafi’ [150-204 A.H.] رحمة الله عليه
* Imam Ahmad ibn Hanbal [164-241 A.H.] رحمة الله عليه
Wenn wir einen Schnappschnuss der Ummah am Ende des zweiten Jahrhunderts
nehmten, würden wir sehen, dass Taqlid von anderen als den oberigen vier
Sunni Gelehrten und diesen vier Imamen gemacht wurde. Mit der Zeit,
letztendlich machte die Mehrheit der Leute Taqlid dieser vier Schulen.
Aufgrund dessen, dass sie vollständig ausgestaltet, verbreitet und fest
geschrieben waren, erhielten mehr und mehr Gelehrte Ausbildung in diesen
festgeschriebenen Schulen. Das Zusammenlaufen der Ummah auf die Annahme
dieser vier Schulen war zufällig, und nicht göttlich offenbart.
Nichtsdestotrotz ist die Gnade, die in dem Zusammenlaufen auf die vier lag,
für die Ummah nicht verdeckt und wurde deshalb als Allahs Eingreifen um die
Bewahrung des Deens sicher zustellen betrachtet – wie Allah Subhanahu wa
Ta’ala versprochen hat:
إِنَّا نَحْنُ نَزَّلْنَا الذِّكْرَ وَإِنَّا لَهُ لَحَافِظُونَ
Wahrlich, Wir selbst haben diese Ermahnung hinabgesandt, und sicherlich
werden Wir ihr Hüter sein. [15:9]
Dies
soll nicht bedeuten, dass es je nur vier Gelehrte in der Ummah gab, die den
hohen Rang von Ijtihad erreicht haben. Es gab mehrere andere, aber ihre
Schulen erhielten nicht die selbe Art von Aufmerksamkeit, die diese vier
Imame erhielten, daher ist es eigentlich nicht möglich ihre Taqlid zu
machen. Sie mögen ehemals einen blühenden Kreis von Schülern gehabt haben,
aber sie haben aus welchem Grund auch immer die Schule nicht vollständig
dokumentiert, verschlüsselt oder übermittelt. Man mag einige ihrer
Rechtssprüche erhalten vorfinden, aber das ist nicht ausreichend um die
Schule als Taqlid-fähig zu betrachten. Nur um eine offenkundige Gefahr
anhaftend daran dies zu erlauben zu geben – lassen wir das es nur eine Hand
voll ihrer Rechtssprüche, die bis uns angekommen sind, gibt beiseite – es
ist nicht bekannt, ob diese bestimmte Auffassung die endgültige Auffassung
dieses Gelehrten war oder er seine Ansicht im späteren Leben änderte. Dafür
bräuchte man von seinen Schülern verfasste Erläuterungen, ebenso wie eine
starke Übermittlung all seiner Meinungen. Um dieses Problem wurde sich in
den vier etablierten Schulen gewissenhaft gekümmert.
Deshalb fingen die vier Schulen an de facto Sunni Islam zu repräsentieren.
Jeder der die Islamische Rechtswissenschaft ersnthaft studieren wollte, war
als Anfänger auf Grund der unbestrittenen akademischen Fähigkeiten und
Kapitel für Kapitel Aufrechterhaltung der Schulen gezwungen sich einen von
ihnen anzuschliess
en.
Es ist aus diesem Grund, dass wir eine weitere unfassbare Tatsache haben,
welche ghayr-Muqallidin (die Taqlid leugnen und als unerlaubt betrachten)
versuchen zu umgehen. Das ist die Tatsache, dass die gross
e Mehrheit der
akademischen Sunni Genies eine der vier Schulen folgten. Zum Beispiel sind
folgende nur eine Auswahl von unbestrittenen Autoritäten in unserem Deen,
die bekannt waren sich an einen Madhab von den vier zu halten:
* Imam Abu ‘Isa al-Tirmidhi [Shafi]
* Imam Abu Jafar al-Tahawi [Hanafi]
* Imam Fakr al-Din al-Razi [Shafi]
* Imam Ibn Abd al-Bar [Maliki]
* Imam Abu Zakariyya al-Nawwawi [Shafi]
* Imam Abu Bakr Jassas [Hanafi]
* Imam Ibn al-Hummam [Hanafi]
* Imam Abu Ishaq al-Shatibi [Maliki]
* Imam Ibn Hajar al-’Asqalani [Shafi]
* Imam Abu al-Abbas al-Qurtubi [Maliki]
* Imam Badr al-Din al-’Ayni [Hanafi]
* Imam Jalal al-Din al-Suyuti [Shafi]
Natürlich, gibt es einen Unterschied in der Art und Weise wie der Gelehrte
einer Schule folgt (Taqlid macht) und wie andere es tun. Ein Gelehrter
wahrlich mit guten Vorkenntnissen der Islamischen Wissenschaften kann sich
auch die Beweise anschauen und wenn er glaubt, dass etwas anderes als was
seine Schule lehrt die richtige Stellung ist, lässt er seine Schule in
dieser Angelegenheit. Jedoch für die breite Masse ist dies generell über ihr
Vermögen und es wird auch nicht von jedem Gläubigen abverlangt ein ‘Alim
oder ein Mujtahid zu werden, da dieses von jeden verlangen würde Zuwendung
zu anderen wichtigen akademischen Bereichen, wie zum Beispiel der Medizin,
der Technik etc., seinen Lebensunterhalt aufzusuchen, sein zu lassen. Aber
unsere barmherzige Shari’ah verlangt von uns grundsätzlich nichts was
unmöglich ist, wie Allah Subhanahu wa Ta’ala sagt:
لاَ يُكَلِّفُ اللّهُ نَفْسًا إِلاَّ وُسْعَهَا
Allah
belastet niemanden über sein Vermögen. [2:286]
Demzufolge ist ihre Aufgabe einfach wahren Gelehrten zu folgen, wie es auch
in den Versen der Surah Al-Anbiyah befohlen wird.
Es ist interessant festzustellen, dass obwohl die oben genannten Gelehrten
ihresgleichen eine Stufe von Ijtihad erreicht hatten, haben sie in ihren
Augen sich selbst als nicht fähig gesehen ohne Taqlid von einer der vier
Schulen, denen sie folgten, auszukommen. Die Hadithsammlung „Al-Jami’“ von
Imam Tirmidhi ist ein Beleg dafür. Wenn jemand mit der Shafi Schule
vertrautes durch dieses Buch geht, wird er sehen, dass die Ahadith zugunsten
seiner Schule eingebracht wurden. Das ist deutlich an den
Kapitelüberschriften und Imam Tirmidhi seinen Erklärungen zu erkennen.
Im zweiten Jahrhundert gab es eine Art Übereinstimmung der Gelehrten
darüber, dass es im Interesse des Deens ist, dass der Laie Taqlid nur von
den vier Schulen macht. Abgesehen davon, war jemand nicht darin
eingeschränkt wen von den vier festgeschriebenen Schulen er nach
Rechtssprüchen fragt. Diese Art des unspezifischen Taqlids nennt man „Taqlid
ghayr Shakhsi“. Aufgrund der generell gröss
eren Religiosität in diesen ersten
Generationen würde jemand, obwohl er von den Gelehrten nicht darin
eingeschränkt wurde wessens Taqlid zu machen, den frommsten Gelehrten
herraussuchen und sogar wenn er mehr als eine Meinung erhalten sollte, würde
er zu Vorsicht in der Meinung die er auswählt neigen, und die Gefahr
Gelüsten zu folgen war gering.
Taqlid ghayr Shakhsi zu Taqlid Shakhsi
Desto
weiter wir uns von der Zeit der besten Generationen entfernen, insbesondere
nach dem zweiten Jahrhundert, als Unfrömmigkeit und Folgen der Gelüste
üblicher wurde, wurden die Gelehrten über die Verpflichtung für jeden Muslim
nur einer Schule zu folgen eindeutiger. Die historischen Fakten machen dies
reichlich klar und irgendjemand, der etwas anderes behauptet, hat den Bezug
zur Wirklichkeit offen verloren. Er weiss
auch nicht über die unzähligen
berühmten Rechtsgelehrten, die diese Auffassung erklärten, er scheint sich
dem Zustand der Leute in der Zeit nicht Bewusst zu sein, geschweige denn
[dem Zustand der Leute in] seiner eigenen Zeit. Fakt ist demnach, dass es
zum Ende des zweiten Jahrhundert und ebenso dem Ende der besten Generationen
eine Verlagerung in dem Verhalten der breiten Masse gab und persönliche
Begierden anfingen in den Meinungen, denen gefolgt wurden, herausragender zu
werden. Der Prophet صلى الله عليه وسلم selber hatte davor vorgewarnt indem
er sprach: „… Unwahrheit [kadhib] wird dann weitverbreitet sein.“ Dann
übereinstimmten die Gelehrten einstimmig, dass Leute nicht länger die
Möglichkeit haben Meinungen auszuersehen, sondern sie müssen einer Schule
allein folgen, welche auch immer das von den vier sein möge. Imam Shah
Waliullah sagte:
„Nach dem zweiten Jahrhundert trat unter den Muslimen Festhalten
spezifischer Schulen auf… Und dies war die Verpflichtung zu der
Zeit.“[Al-Insaf fi Bayan Asbab al-Ikhtilaf, S. 70]
Sheikh Wahbah al-Zuhaili behauptete jedoch in „Al-Fiqh al-Islami wa
adillatuh“ (Band 1, Seite 94), dass die Stellung der meisten Gelehrten war,
dass nur Taqlid eines beliebigen Gelehrten (Taqlid ghayr Shakhsi) wajib sei,
und nur einige Gelehrte Taqlid einer bestimmten Schule (Taqlid Shakhsi) für
wajib hielten.
Diese Behauptung jedoch steht nicht nur im Konflikt mit dem offensichtlichen
Bedarf des Deen und der Ummah, der darin liegt Taqlid Shakhsi für Wajib zu
erklären, sondern wird auch nicht durch die Tatsachen bekräftigt, wovon die
unstreitbarste [Tatsache] die gross
e Anzahl der Rechtsgelehrten ist, die
diese Ansicht darlegten – wie wir unten vermerken werden. Wiederum
unterstütze Shekh Wahbah seine Ansicht indem er nur zwei oder drei Authoren
zitierte, was schwer vorstellbar eine Mehrheit darstellt.
Um sicherzustellen, dass diese Behauptung ein Fehler ist, sehen wir, dass
das von Sheikh Wahbah aufgeführte Argument, welches dieser Ansicht
unterliegt, auch deutlich fehlerhaft ist. Die Begründung, die er dafür gibt
warum spezifisches Taqlid (Taqlid Shakhsi) nicht Wajib sein kann, ist in
seinen eigenen Worten:
Allah hat nur das Folgen der Gelehrten verpflichtend gemacht, ohne
Spezifikation eines und nicht des anderen. Er sagte: „Fragt die Leute der
Erinnerung, wenn ihr nicht wisst. [21:7]
Die Realität ist jedoch, dass Allah Subhanahu wa Ta’ala in diesem Vers
allgemeines Taqlid verpflichtend machte oder Taqlid im Allgemeinen (Jins von
Taqlid oder Mutlaq Taqlid). Nun, Taqlid hat im generellen Sinne unter sich
zwei, man kann sagen, Bestandteile oder Arten oder Unterkategorien (Anwa’
oder Afrad):
* Taqlid ghayr Shakhsi (nicht spezifisches Taqlid eines beliebigen
Gelehrten)
* Taqlid Shakhsi (spezifisches Taqlid eines bestimmten Gelehrten)
Dementsprechend wird es offensichtlich, dass Taqlid an sich eine
Verpflichtung (Wajib) ist, mit all den Arten von Taqlid die darunter fallen
logischerweise die Regelung übernehmend, denn sie sind auch nur Arten der
selben Sache. Obwohl es wirklich um den Deen zu praktizieren eine Wahl gibt,
welche der beiden Arten man praktiziert.
Ganz als wenn eine Mutter ihren Sohn befiehlt ihr „Obst“ zu kaufen, fallen
unter diesen generellen Begriff (Mutlaq) viele Sorten von Obst, wie zum
Beispiel Äpfel, Orangen, Birnen etc. Es wäre richtig zu sagen, dass sich die
Pflicht auf all diese Obstsorten bezog, dass er eine Wahl darin hat welche
Obstsorten er auswählt ist eine andere Sache. Was zählt ist, dass er
irgendein Obst wählt, und welches Obst auch immer der Sohn wählt hat er
seine Aufgabe erfüllt. Aber was nicht behauptet werden kann ist, dass Äpfel
zu kaufen einerseits verpflichtend sei, aber was Orangen betrifft, so sind
sie nur erlaubt (und sogar zu sagen unerlaubt ist einfach absurd). Um noch
ein Beispiel zu nennen, dieses mal vom Deen: Wenn jemand ein Schwur bricht
muss er die Wiedergutmachung (Kafaarah) geben. Die Wiedergutmachung für das
Brechen eines Schwur ist Farḍth (Verpflichtend), jedoch unter diesem
allegmeinen/generellen Begriff oder Mutlaq kommen drei Bestandteile/Arten
(Afrad): (1) Die Armen speisen, (2) die Armen kleiden und (3) einen Sklaven
frei lassen. Jeder von ihnen übernimmt die Regelung der Wiedergutmachung,
nämlich Farḍth, und was Mubah oder erlaubt ist, ist das Wählen von
irgendeinen dieser drei.
Folglich ist das Fazit dieser Diskussion, dass der Vers in Surah Anbiya
eigentlich beide Arten von Taqlid wajib machte, und eine Person würde indem
sie eines der beiden macht seine Verpflichtung erfüllt haben. Es ist aus
diesem Grund, dass wir Exemplare von beiden Arten des Taqlids wie oben
aufgeführt angewandt vorfinden. Was warum die Gelehrten die Möglichkeit des
Taqlid ghayr Shakhsi verboten haben angeht, war es infolge des Wechsel im
Zustand der Leute, über die juristische Basis sprechen wir später mehr.
Die Mehrheit der Gelehrten über Taqlid Shakhsi
In diesem Abschnitt des Aufsatz war mein hauptsächliches Anliegen solche
Zitate von unbestrittenen Experten des Deens zu bringen welche zeigen, dass
Taqlid Shakhsi als eine Pflicht die geläufige Auffassung unter Gelehrten die
meiste Islamische Geschichte hindurch war. Abgesehen davon, habe ich die
Gelegenheit genutzt auch andere Aussprüche, nicht gezielt über Taqlid
Shakhsi, hinzu zufügen um zwei weitere heutzutage vorangebrachten Ansichten
zu widerlegen, welche obgleich geringfügig, ihres Irrtums und irrgläubigen
Natur wegen Enthüllung benötigen. Die erste Ansicht ist das Taqlid,
ungeachtet welche Art es ist, unerlaubt ist und es vielmehr die Aufgabe
jeden Muslims ist sich die ausführlichen Regelungen selber aus dem Heiligen
Qur’an und der Sunnah abzuleiten. Diese Ansicht wird von Gruppen bekannt als
„Ahl al-Hadith“ oder „Salafis“ gehalten. Eine der Gründe, warum es ihnen
gelang die Leute solche grundlosen und obskuren Behauptungen glauben zu
lassen, ist, dass sie fälschlicherweise den Eindruck machten es sei ebenso
die Ansicht der meisten gross
en Islamischen Gelehrten in der Vergangenheit.
Die tatsächliche Stellung der klassischen Gelehrten des Islams, wie von den
Zitaten unten bewiesen, ist jedoch ganz anders als diese. auss
erdem ist es
ziemlich alarmierend, dass ein Gelehrter auf den sie sich selber stark
verlassen, nämlich der verstorbene Sheikh Saleh ibn Uthaymin, in seinem
„Al-Usul min ‘ilm al-Usul“ eindeutig erklärte, dass ein nicht Gelehrter
Taqlid der Gelehrten machen muss. In seinen aufgenommenen Vorträgen des
selben Textes sagt er, dass für den durchschnittlichen Muslim sich in den
Heiligen Qur’an und der Sunnah zu vertiefen um Regelungen abzuleiten so ist
wie jemand, der nicht gelernt hat zu schwimmen, in einem See zu schwimmen.
Es wird nur zu seiner Zerstörung führen. Seines ist das letzte Zitat in der
Auswahl.
Die zweite Ansicht ist weniger irrgläubig und gefährlich, da es zumindest
einräumt, dass der Deen nicht in die Obhut von absoluten Kleinkindern
hinsichtlich Islamischen Lernens übergeben werden kann. Die Halter dieser
Ansicht sagen es sei erlaubt irgendeinen Gelehrten zu folgen, sogar wenn er
von einer anderen als den vier Schulen ist. Aber natürlich ist der
Hauptzweck für die folgenden Texte zu zeigen, dass die Ansicht der
überwiegenden Mehrheit von den Gelehrten der Ahl al-Sunnah war und ist, dass
Taqlid Shakhsi im Besonderen wajib ist. Die Gelehrten, die wir nennen
werden, sind solche Autoritäten des ehrwürdigen Wissen des Deens, dass es
nicht unbegründet wäre zu vermuten, dass dieser Rechtsspruch – das Taqlid
Shakhsi Pflicht ist – auch die Auffassung ihrer angsehenen Lehrer, Schüler
und der ganzen Schule zu der sie gehörten war.
Imam Ibn al-Hummam, Author
von vielen einzigartigen Werken der Fiqh und ‘Aqidah, führt die Meinung der
Hanafi Gelehrten über Taqlid eines einzigen Mujtahids in der Erläuterung von
Hidayah „Fath al-Qadir“ auf:
(Was den Laien betrifft)
so ist es verpflichtend für ihn (al-wajib alayh) Taqlid eines einzigen
Mujtahids zu machen… Die Rechtsgelehrten haben angegeben, dass
derjenige, der von einem Madhab zum anderen nach seinem Ijtihad und
seinen Beweisen wechselt, bestraft zu werden verdienend sündhaft ist.
Dementsprechend, der so ohne Ijtihad oder Beweise handelt hat es noch
mehr verdient. [Band 6, Seite 360]
Imam Nawwawi schreibt in
„Al-Majmu’ Sharh Al-Muhadhdhab“:
Die zweite Meinung ist,
dass es für ihn verpflichtend (yalzimuhu) ist einer bestimmten Schule zu
folgen und das war die eindeutige Stellung in Beachtung von Imam
Abul-Hassan (der Vater von Imam al-Haramayn Al-Juwayni). Und dies gilt
für alle, die nicht die Stufe des Ijtihads der Rechtsgelehrten und
Gelehrten anderer Disziplinen erreicht haben. Die Begründung für diesen
Spruch ist, dass wenn es erlaubt wäre irgendeiner gewünschten Schule zu
folgen, würde es zu Auswählen von den Befreieungen der Schulen, dem
Folgen der Begierden, führen. Er würde Wählen zwischen Halal und Haram
und zwischen verpflichtend und erlaubt. Letztendlich, würde das dazu
führen sich selber von der Last der Verantwortung zu entledigen. Dies
ist nicht dasselbe wie während den ersten Generationen, denn die
Schulen, die im Sinne von Regelungen für neuere Angelegenheiten
ausreichend waren, waren weder festgeschrieben noch wurden sie bekannt.
Folglich ist es auf dieser Grundlage verpflichtend für eine Person sich
darin zu bemühen eine Madhab auszuwählen der man allein folgt. [Band 1,
Seite 93]
Imam Sharani, eine
unbestrittene Autorität in der Shafi Rechtsschule, schreibt in „Al-Mizan
al-Kubra“:
… Du (O’ Schüler) hast
keine Ausrede übrig nicht Taqlid irgendeiner von dir gewünschten Madhab
von den Schulen der vier Imame zu machen, denn sie sind alle Wege zum
Paradies…[Band 1, Seite 55]
Sheikh Salih al-Sunusi
schreibt in „Fath al-’Alee al-Malik fil-Fatwa ‘ala Madhab al-Imam Malik“:
Was den Gelehrten, der
nicht die Stufe von Ijtihad erreicht hat, und den nicht Gelehrten
angeht, so müssen sie Taqlid des Mujtahids machen… Und die korrekteste
Auffassung ist, dass es verpflichtend (wajib) ist an einer bestimmten
Schule der vier Schulen festzuhalten…[Abschnitt über Usul al-Fiqh, Seite
40-41]
In „Tuhfa al-Muhtaj fi Sharh
al-Minhaj“ schreibt Sheikh al-Islam Ahmad Ibn Hajr al-Haytami:
Die Behauptung der Laie
habe keinen Madhab ist verpönt, vielmehr ist es für ihn notwendig
(yalzamuhu) Taqlid einer anerkannten Schule zu machen. (Was die
Behauptung angeht, dass Gelehrte es nicht verpflichtet haben einer
Schule zu folgen,) war das vor der Aufzeichnung der Schulen und ihrer
Etablierung. [Band 12, Seite 491 - Kitab al-Zakah]
In der berühmten 12 Bänder
Maliki Sammlung von Fatawa „Al-Mi’yar al-Mu’rib an Fataawa ahl al-Ifriqiyya
wa al-Andalus wa al-Maghrib“ führt Imam Ahmad al-Wanshirisi die Fatwa über
Taqlid auf:
Es ist nicht erlaubt (la
yajoozu) für den Folger eines Gelehrten sich das Angenehmste für sich in
den Schulen und eins was am meisten mit ihm übereinstimmt auszusuchen.
Es ist seine Aufgabe Taqlid des Imams zu machen, dessen Schule er im
Vergleich zu den anderen Schulen für richtig hält. [Band 11, Seite
163-164]
Die gross
e Autorität in Usul
Imam Aamidi schreibt in „Al-Ihkam fi Usul al-Ahkam“:
Der Laie und jeder, der
nicht fähig ist Ijtihad zu machen, sogar wenn er sich herrausragendes
Können einiger Disziplinen (Ulum) bezüglich Ijtihad angeeignet hat, ist
verpflichtet (yalzimuh) den Stellungen der Mujtahid Imamen zu folgen und
seine Rechtssprüche zu nehmen und dies ist die Auffassung der Experten
von den Gelehrten der Prinzipien (Al-Muhaqqiqin min al-Usulyyin). Es
waren die Mutazila von Baghdad, die das verboten haben auss
er wenn die
Zuverlässigkeit seines Ijtihads zu ihm deutlich wurde. [Band 4, Seite
278]
Imam Zahid al-Kawthari –
Hanafi Rechtsgelehrter und leitender Gesetzratgeber des letzten Sheikh
al-Islam des Osmanischen Reiches – schrieb in einem leidenschaftlichem
Artikel gegen den wachsenden modernen Trend von nicht-Madhabismus betitelt
als „Al-Laa Madhabiyya Qantara al-Laa Deeniyya“ („Madhablosigkeit ist eine
Brücke zu Religionslosigkeit“):
Die, die breite Masse
dazu aufrufen das Festhalten eines Madhabs von den Madhabs der gefolgten
Imame, deren Leben wir im Vorherigen kurz erwähnt haben, weg zuwerfen
sind zweierlei Gruppen: Diejenigen, die alle abgeleiteten Meinungen des
Mujtahids als richtig betrachten, so dass es für den Laien erlaubt sei
jeglicher Meinung jeglichen Mujtahids zu folgen ohne sich selber dabei
auf die Meinungen eines einzigen Mujtahids, den er auswählt zu folgen,
zu beschränken. Solch eine Denkweise gehört zu den Mutazila. Die (zweite
Gruppe) sind die Suufis, die alle Mujtahidin in dem Sinne als richtig
betrachten, dass sie sich die härtesten Meinungen von ihren Stellungen
raussuchen ohne sich darauf zu begrenzen einen Mujtahid zu
folgen.[Veröffentlicht in "Maqalaat al-Kawthari", Seiten 224-225]
Imam Al-Jalal Shams al-Din
al-Muhalli schreibt in der Erläuterung des Shafi’ Texts „Jam’ al-Jawami“:
Und die kräftigste
Position (wal-asahh) ist die, dass das Festhalten einer bestimmten
Schule von den Madhabs der Mujtahidin Imame (iltizam madhab muayyan min
madaahib al-mujtahideen), die er für angemessener als eine andere Schule
oder gleichwertig hält, für den nicht-Gelehrten/Laien und auss
er ihm für
diejenigen, die die Stufe des Ijtihad nicht erreicht haben,
verpflichtend ist (yajibu). [Kitab al-Ijtihad, Seite 93]
Imam Rashid Ahmad Gangohi –
der Faqih des 19. Jahrhunderts – schreibt in „Fataawa Rashidyya“:
Wenn das Verderbnis, das
von unspezifischem Taqlid kommt, offensichtlich ist und vorausgesetzt
man ist gerecht niemand dieses leugnet, und dann spezifisches Taqlid als
verpflichtend wegen etwas anderes als es selbst (wajib li-ghayrihi)
benannt wird und unspezifisches Taqlid als unerlaubt benannet wird, ist
dieses nicht bloss durch Meinung, sondern durch den Befehl des Gesandten
Allahs صلى الله عليه وسلم. Denn er befahl, dass das Beseitigen von
Verderbnis eine Pflicht jedes Einzelnen ist. [Seite 205]
Imam Abd al-Hay al-Lakhnawi
schreibt in seinem „Majmuat al-Fataawa“, nachdem Erwähnen von verschiedenen
Meinungen der Gelehrten über Taqlid:
In dieser Sache ist die
kräftigste Auffassung, dass die Laien am Auswählen von verschiedenen
Meinungen gehindert werden, insbesondere die Leute dieser Zeiten, für
die es keine andere Heilung gibt als das Folgen eines bestimmten
Madhabs. Wenn es diesen Leuten erlaubt wäre zwischen ihrem Madhab und
einem anderen zu wählen, würde es gross
artige Widerwärtigkeiten
hervorrufen. [Band 3, Seite 195]
Imam Rajab al-Hanbali
schreibt in seinem Buch „Widerlegung jeder, die einer/m auss
er den vier
Schulen folgen“:
…das ist der Mujtahid,
sein Dasein angenommen, seine Pflicht (Farḍtuhu) ist es zu folgen was ihm
als die Wahrheit erscheint. Was den nicht Mujtahid betrifft, so ist
seine Pflicht Taqlid. [Seite 6]
In dem wohlbekannten Maliki
Text „Maraqi al-Saud“ ist geschrieben:
(Taqlid) ist notwendig
(yalzimuhu) auss
er für den, der die Stufe des absoluten Ijtihads erreicht
hat. Selbst wenn er ein begrenzter (Mujtahid) ist, der nicht fähig ist
(absoluten Ijtihad zu vollziehen). [Punkt 957, Seite 39] Er schreibt
weiter: „Jede Schule von den Schule der (vier) Mujtahidin ist ein
Mittel, das dich zum Paradies bringt.“
In einem der meist
autoritären juristischen Erläuterungen des Heiligen Qur’ans „Al-Jami’ li
Ahkam il-Qur’an“ des Gelehrten Imam Qurtubi schreibt er zur Erläuterung des
Vers 7 in Surah Anbiya:
Die Gelehrten waren sich
nicht uneinig, dass es für die nicht Gelehrten (al-’Aamah) verpflichtend
ist Taqlid ihrer Gelehrten zu machen und sie sind gemeint in dem Vers:
Fragt die Leute der Erinnerung, wenn ihr nicht wisst. Und die Gelehrten
haben mit Konsens (Ajma’u) verkündet, dass es für denjenigen, der nicht
sehen kann, notwendig ist (laa budda) jemanden seine Taqlid zu machen,
der ihm die Richtung der Qiblah zeigt, wenn es schwierig wird für ihn.
Gleichermassen, wenn jemand nicht über das Wissen oder die Einsicht
verfügt was der Deen lehrt, ist es dann für ihn notwendig (laa budda)
Taqlid eines Gelehrten zu machen, der darüber verfügt.[Band 11, Seite
181]
Der international angesehene
Gelehrte Mufti Taqi Usmani schreibt in seiner Erläuterung zu dem Buch
„Al-Misbah fi Rasm al-Mufti wa Manaahij al-Ifta“:
Die kräftige Auffassung
und derer der Mehrheit der Gelehrten ist, das es für alle, die nicht die
Stufe von Ijtihad erreicht haben, Pflicht ist (Yajibu) an einer
bestimmten Schule der vier wohl bekannten, festgeschriebenen und
definitiv übermittelten Schulen fest zuhalten. Dies ist zwecks der
Ordnung der Taten einer Person und Kontrollieren seiner weltlichen
Umgänge auf eine Weise, die ihn vor Verwirrungen und Fehlern beschützt
und die zwingende Notwendigkeit erfüllt.[Band 1, Seiten 251-252]
Sheikh Salih bin al-Uthaymin
schreibt in seinem Buch „Al-Usul min ‘ilm al-Usul“ in dem Kapitel über
Taqlid:
Taqlid findet an zwei
Stellen statt: Die erste ist in der die Person die Taqlid macht ein Laie
– unfähig die Rechtssprüche selber festzustellen - ist, also ist es
seine Pflicht (Farḍtuhu) aufgrund Allah Subhanahu wa Ta’ala Seiner
Aussage „Frag die Leute der Erinnerung, wenn ihr nicht wisst“ Taqlid zu
machen. [Seite 68]
Sheikh al-Uthaymin erläutert in dem vorigen Kapitel auch was eine Person
benötigt um dafür geeignet zu sein aus den Heiligen Texten Rechtssprüche
herzuleiten, in anderen Worten die Vorraussetzungen für Ijtihad. Er
vermerkt sechs Bedingungen, von welchen die erste Bedingung ist alle
Verse und Ahadith zu dem Thema zu umfassen. Dieses würde, an der
allerersten Hürde, die meisten von uns, die die Arabische Sprache nicht
gelernt – geschweige denn gemeistert – haben, abhängen. Übersetzungen
können niemals die linguistischen Feinheiten, Stilmittel und semantische
Abstufungen des original Arabischen vermitteln, und auss
erdem muss eine
Unmenge an Ahadith noch in Englisch [sogar noch mehr in Deutsch]
übersetzt werden.
Rechtliche
Grundlage für allein Taqlid Shakhsi’s Pflicht sein
Es ist
wichtig im Einzelnen näher auszuführen, was in dem Rechtsspruch der
Zulässigkeit irgendeinen Gelehrten der vier Schulen zu fragen zu der
Änderung dazu einer Schule von den vier ausschliess
lich zu folgen geführt
hat. Wie schon erklärt wurde waren beide Arten des Taqlids (die vier
schulenunspezifischer und spezifischer) für den Laien verpflichtend. Jedoch
die Wahl war ihm gegeben einer Schule zu folgen, wie es einige taten, oder
wenn er wie die meisten Laien nicht besonders anspruchsvoll war, hat er
einfach irgendeinen Gelehrten, den er für zuverlässig hielt, gefragt –
unabhängig von seiner Schule. Die erste Art von Taqlid erzeugte jedoch eine
Gefahr, welche mit fortschreitender Zeit immer wirklicher. Nämlich, Leute
würden nach Meinungen „shoppen“. Sie würden verschiedene Gelehrte fragen und
würden oftmals einen Gelehrten folgen lediglich aufgrund der Erleichterung
in der Auffassung und weil sie ihrer Laune entspricht. Die ersten gesegneten
Generationen waren gröss
tenteils davon geschützt. Genau genommen, alle
Muslimischen Gelehrten durch Übereinstimmung halten es absolut für verboten
für eine Person etwas tun zu wollen und dann nach Rechtfertigung durch Texte
und Meinungen von den Gelehrten zu suchen. Der Heilige Qur’an selbst
verurteilt diejenigen, die auf diese Weise handeln, wenn er sagt:
أَفَرَأَيْتَ مَنِ اتَّخَذَ إِلَهَهُ هَوَاهُ
Hast du den gesehen, der
sich sein eigen Gelüst zum Gott nimmt. [45:23]
Der
gross
e Rechtsgelehrte der Hanafi Schule Imam Ibn Aabidin schreibt die
folgende augenöffnende Begebenheit, welche uns den Ernst dieses Problems
zeigt. Es gab einen Schüler von Imam Abu Hanifa, der sich einmal an einen
Ashab al-Hadith (diejenigen, die behaupten nur Hadith zu folgen) für die
Hand seiner Tochter. Der Schwiegervater weigerte sich und sagte, dass er sie
nur dann mit ihm verheiraten würde, wenn er anfinge seine Hände im Salah zu
heben (raf’ al-yadayn), hiter dem Imam zu rezitieren und Ameen laut
auszusprechen. Der Schüler hat zugesagt und folglich wurde mit seiner Frau
vermählt. Als der Hanafi Rechtsgelehrte Abu Bakr al-Jawzajani darüber
informiert wurde, sagte er: „Was die Nikah betrifft, so ist sie intakt. Aber
ich fürchte, dass er (der Schüler) den Deen vielleicht verlassen hat, denn
er hat was er für die Wahrheit hielt für seine persönlichen Gelüste
verlassen.“
Imam Shatibi unter anderen Rechtsgelehrten hat die Gefahr darin Fiqh
ungeregelt zu lassen weiter erklärt, indem er sagte, dass letzlich der
eigentliche Zweck der Shari’ah, welche Takleef oder Leute mit Pflichten und
Verantwortungen zu beauftragen und sie vom blossen Folgen ihrer Gelüste – und
all dem Übel und Schaden was dieses mit sich bringt – wegzubringen ist,
würde erlischen. Da die Laien in schwachen Meinungen von minderwertigen
Gelehrten oder von innerhalb der anderen drei Schulen Zuflucht suchen
würden.
Deshalb um die Türen von Religionslosigkeit vom Anfang an zu unterbinden
übereinstimmten die Gelehrten, dass es jetzt verpflichtend ist einer Schule
zu folgen, welche auch immer das von denen, die von den Genies dieser Ummah
gründlich erörtert wurden, dokumentiert und übermittelt wurden, sein möge.
Es besteht kein Zweifel daran, dass solch gehobene Qualifikationen allein
den vier Schulen zukommen.
Es war aufgrund dieser vorher genannten Gefahren, die darin liegen Taqlid
ghayr Shakhsi zu gestatten, dass die Gelehrten es als unerlaubt erklärten.
Was war der rechtliche Beweis oder die Grundlage durch welche sie etwas
wirksam als unerlaubt erklärten, was zuvor klar erlaubt war?
Die Rechtsgelehrten sehen wohl ein, dass Regelungen sich mit der Zeit
ändern, und es gibt viele Beispiel in der Shari’ah, in welchen etwas, was
einst erlaubt war, in Anbetracht anderer gross
e Prinzipien des Deens verboten
wird und umgekehrt. Der Verkauf von Waffen ist in einem Islamischen Staat
etwas erlaubtes, jedoch haben Rechtsgelehrte den Verkauf von Waffen in den
Zeiten eines Bürgerkrieges für verboten erklärt, da das Töten eines
Gläubigen eines der ernstesten Sünden ist auf welche Seite er auch immer
sein mag. Ein weiteres Beispiel ist die Aktion von Usman رضي الله عنه im
Vereinheitlichen der Rezitation vom Heiligen Qur’an. Der Gesandte Allahs صلى
الله عليه وسلم bat Allah Subhanahu wa Ta’ala den Heiligen Qur’an in sieben
unabhängige Dialekte von den Arabern zu offenbaren, damit es für sie einfach
sei zu rezitieren. Während dem Leben des Gesandten صلى الله عليه وسلم würden
die verschiedenen Araber entsprechend einer dieser Dialekte rezitieren. Bald
nach dem Tod des Gesandten صلى الله عليه وسلم verbreitete sich Islam bis
Persien, Asien und Afrika hinüber. Die Verbreitung des Islams bedeutet auch,
dass die neuen Muslime das Buche Allahs lernen und rezitieren. Es war
während der Khilafat des Kalifen Usman, dass die Existenz verschiedener
Dialekte zu einem Grund für Verwirrung für diese neuen Muslime wurde. Was
ursprünglich zwecks Begüngstigung und Erleichterung war bekam unter diesen
neuen Umständen ein Mittel für Erschwernis und Verwirrung. Deshalb hat Usman
رضي الله عنه das Aufschreiben, Rezitieren und Lehren von sechs Dialekten des
Heiligen Qur’an für verboten erklärt und dies geschah in der Anwesendheit
von Gefährten, die ihm beipflichteten. Folglich was einst erlaubt war wurde
verboten.
Gleichermassen, als die Rechtsgelehrten die Vielfalt von in der Gemeinde
vorhandenen Meinungen und die Gefahr den Gelüsten zu folgen und der
Religionslosigkeit sahen, haben sie Taqlid nur der vier Schulen verbindlich
gemacht. Dann als moralische Aufrichtigkeit unter der breiten Masse immer
weniger wurde und die Neigung zum Folgen seiner Gelüste in Rechtssprüchen
sich steigerte, wurde die Entscheidung getroffen, dass für den Laien Taqlid
nur einer Schule erlaubt ist. Diese Entscheidung wurde auf der Grundlage,
dass das Übel des Folgen seiner Gelüste ensteht zu verhindern, – fachlich
als „Blockieren der Mittel“ bezeichnet – und um die Verpflichtungen der
Aufgaben und Verantwortungen mit denen Gläubige beauftragt wurden aufrecht
zuerhalten.
Einigen mögen hier die Kritik einbringen, dass andere Rechtsgelehrte das
juristische Prinzip des Blockieren der Mittel nicht akzeptieren. Die
Wahrheit ist jedoch, dass alle Rechtsgelehrten dieses Prinzip anerkannt
haben, auch wenn sie andere Namen dafür benutzt haben als sie dies taten.
Imam Shatibi in seinem „Muwafaqat“ [Band 4, Seite 66] zitiert Imam Qarafi,
dass es ‘Ijma [Mujma' alayh] der Gelehrten über die Akzeptanz dieses
[Prinzip] gibt. Imam Abu Zahra in seinem „Usul al-Fiqh“ [Seite 253] hat dies
als die Auffassung aller vier Schulen bestätigt. Der Grund für seine
generelle Akzeptanz ist, dass es in Wirklichkeit ein Gesetz ist, welches auf
dem gesunden Menschenverstand basiert auf das Endresultat einer Handlung zu
schauen. Wenn etwas Übel oder gesetzeswidrig ist, ist es unsinnig zu denken,
dass an der Anwesendheit derer Dinge, die direkt zu diesem Übel führen,
nichts verkehrt ist. In Wirklichkeit sehen wir es in unserem Alltagsleben im
Einsatz, in jedem Aspekt unseres Lebens. Wenn wir unsere Kinder davor
bewahren alleine raus zu gehen, obwohl sie es nicht verstehen mögen, ist
dies nicht weil nach draussen zu schreiten an sich verboten ist, vielmehr ist
es aufgrund der Gefahr entführt zu werden etc. Es ist logisch und
einleuchtend, dass Dinge, die zu gesetzwidrigem führen, auch verboten
werden.
Menschengemachte Gesetze sind nicht im Stande diese Wahrheit einzuräumen,
derartig dass obwohl Studien bewiesen haben, dass Pornographie zu
Vergewaltigung und andere Sexualverbrechen führt, machen sie nicht mal ein
schwachen Versuch um dies zu bremsen. Das Heilige Gesetz Allahs dem
Allmächtigen und Weisen können niemals so mangelhaft sein und deswegen sehen
wir, dass viele Gesetze eines Islamischen Staat darauf basieren.
Ein weiteres juristisches Prinzip – dem „Blockieren der Mittel“ Prinzip
ähnlich – ist das Prinzip von „Anschaffen der Mittel“, durch welche eine
Verpflichtung nur erfüllt werden kann. Die Usul Bücher sprechen davon als
Muqadimat al-wajib wajib oder maa laa yutimmu al-wajib illa bihi fa huwa
wajib. In diesem Fall müssen einige Taten wegen dem Befehl Allahs Subhanahu
wa Ta’ala zustande kommen, jedoch um diese Tat zu erreichen ist manchmal
eine andere Sache erforderlich. Infolgedessen um diesen Befehl zu erfüllen
wird die andere Sache auch obligatorisch, auch wenn es nicht ausdrücklich
von dem Gesetzgeber befohlen wurde.
Ein Beispiel für das letztere Prinzip (des Anschaffen der Mittel) ist der
Befehl im Heiligen Qur’an Zakah zu geben. Nun, es ist offensichtlich, dass
eine Person diesen Befehl nur richtig ausführen kann, wenn er ausführliches
Wissen über die Zakah Regelungen hat. Was ist Nisab? Für was muss Zakah
gegeben werden? Was befreit jemanden davor Zakah zu geben? Und so weiter.
Deshalb, obwohl es keinen Text gibt der im Besonderen das Lernen der
Regelungen der Zakah wajib macht, wird beRuuhhend auf dem juristischen Prinzip
gesagt, dass es wajib ist für einen Muslim die Fiqh von Zakah zu lernen und
sogar einen Kurs zu besuchen der in seinem Ort statt findet und solche
Regelungen lehrt.
Folglich begründet die verbotene Folge von Leuten ihrem Folgen der Gelüste,
etwas was in dem Heiligen Qur’an deutlich verboten wurde, das Verbot des
uneingeschränkten Taqlids oder Taqlid ghayr Shakhsis. Auf die gleiche Weise,
begründet die Pflicht die Shari’ah vor Entstellung undVerfälschung zu
bewahren die Pflicht der Einhaltung von Taqlid Shakhsi. Zusätzlich stellt
man fest, dass, wohingegen im Fall anderer Angelegenheiten ihre Regelungen
auf einem dieser beiden usuli Prinzipien begründet sind, die Notwendigkeit
von Taqlid Shakhsi auf beide Prinzipien begründet ist.
Es gibt weitere Angelegenheiten zu diesem Thema, die eine Behandlung Wert
sind, aber würden den Rahmen dieses Artikels sprengen. Wie beispielsweise, was
sind die Bedingungen aufgrund denen ein Madhab verlassen wird oder das
Beantworten der Beweise, die üblicherweise gegen Taqlid zitiert werden. Für
diese und weitere Themen Werke, die man einsehen kann, sind: „Jawahir
al-Fiqh“ von Mufti Muhammad Shafi’ [vol.1]; „Qawaid fi Ulum al-Fiqh“ von
Shaikh Habib Ahmad al-Kairawani (veröffentlich als eine Einleitung zu Imam
Zafar Ahmad Uthmani’s Iila al-Sunnan); „Al-Kalam al-Mufid fi Ithbat
al-Taqlid“ von Maulana Muhammad Sarfraz Khan Safdar; „The legal Status of
following a Madhab“ von Mufti Taqi Uthmani; „Al-Laa Madhabiyya Akhtar Bid'ah’h
tuhaddi al-Shariat al-Islamiyya“ von Sheikh Ramadan al-Buti.
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