Initiative Muslimischer Friedhof in Deutschfeistritz
Dokumentation des Briefverkehrs
usf. zwecks Errichtung
eines Islamischen Friedhofs in Deutschfeistritz.
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Zweite Anfrage
an den Bürgermeister Hubert Platzer ohne Antwort
15.Ramaḍaan 1423 / 11.Nov.03
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Danke für Ihre Antwort vom 3.September 2003.
Entscheidend ist, dass Muslime aus Deutschfeistritz die Möglichkeit haben
wollen, sich an Ihrem Wohnort im Sinne der Islamischen Religion begraben
lassen zu können und die Angelegenheit daher in diesem Sinne erledigt werden
muss, wenn die Ausübung der Religionsfreiheit weiterhin gewährleistet
bleiben soll. Es ist ja zu begrüssen, dass Sie den Muslimen die Ausübung
ihrer Religion freistellen, doch sollten Sie dann auch die Errichtung eines
Islamischen Friedhofs als notwendig erkennen, dies mit vollen Kräften
unterstützen und ein positives Zeichen setzen. Die Bestattung entsprechend
der eigenen Religion gehört für Muslime zu den wichtigsten rituellen
Handlungen und ist in der jetzigen Situation keineswegs gewährleistet.
Bevor die Notwendigkeit entsteht die Angelegenheit auf
Bezirks-, Landes- oder Verfassungsebene voranzutreiben, möchte ich nochmals
auf einige Punkte hinweisen und nunmehr zumindest die Schwierigkeit unter
den Glaubensgemeinschaften, welche durch das Fehlen eines Islamischen
Friedhofes besteht, auschliess
en.
Sie schrieben: .....„Gerade um Schwierigkeiten unter
verschiedenen Glaubensgemeinschaften hintanzuhalten
haben wir als Gemeinde den Neubau der
Aufbahrungshalle durchgeführt um sicherzustellen,
dass es diesbezüglich keinerlei
Schwierigkeiten geben kann.......
Dementsprechend haben wir auch wie es gesetzlich vorgesehen ist
einen Friedhof eingerichtet, der für
alle Religionsgemeinschaften, dementsprechend auch für Sie, offen steht.“
Dies ist ja gerade
die Ursache der spezifischen Schwierigkeit und nicht ihre Vermeidung.
Ferner teilt die
Gemeinde mit, dass eine „feierliche Übergabe mit Segnung“ der
Aufbahrungshalle stattgefunden hat. Das steht zusätzlich in Widerspruch zu
dem was Sie schreiben (....
der für alle Religionsgemeinschaften...)
Ich habe die Aufbahrungshalle gesehen und vorerst festgestellt, dass ein
dreidimensionales Kreuz auf ihrem Dach angebracht wurde; was drinnen ist
weiss
ich nicht; jedenfalls handelt es um eine am Dach verkündete
Einschränkung der „Offenfenheit“. Muslime wollen keinewegs verhindern, dass
sich Christen mit ihren Symbolen umgeben so viel es ihnen richtig erscheint,
doch dann soll man dies nicht als „offen“ bezeichnen bzw. Muslime nicht
daran hindern, sich in einem Raum ohne Symbol und Figuren begraben zu lassen.
Die Aufbahrungshalle
ist derzeit ein christlicher Kultraum, genauso wie der Friedhof mit seinen
Kreuzen und Figuren. Wenn es nicht gesetzlich verplichtend ist darin zu
liegen, verzichten Muslime gerne auf diesen Aufenthalt; sollte es jedoch vor
dem Begraben gesetzlich verpflichtend sein oder sonst wie notwendig werden
in der Aufbahrungshalle zu liegen, so sollte dort die „Offenheit für alle
Religionsgemeinschaften“ nicht durch Symbole versperrt sein um so diese
luxuriöse Zweckmässigkeit den Muslimen zu öffnen. Der Friedhof und auch die
Aufbahrungshalle sind also derzeit für Muslime eindeutig geistig versperrt,
es sei denn, man betrachtet „Offenheit“ nur als ein rein physikalisches
Phänomen. Islam ist nicht säkular und trennt die physische Welt nicht von
der geistigen und so haben Christen in fast allen muslimisch dominierten
Ländern ihre eigenen Friedhöfe und Rituale ohne Einschränkung.
Sie schrieben: „Wir
als Gemeinde haben nach den Grundsätzen der Zweckmässigkeit,
Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit vorzugehen und orientieren uns dabei strikt an den gesetzlichen
Vorgaben.“
Eigenartiger Weise
wurden in dieser Angelegenheit Muslime nie konsultiert und so kann die
Zweckmässigkeit vorläufig nur für Christen Realität sein, obwohl Muslime auch
ein Teil der Gemeinde darstellen. Was die Sparsamkeit betrifft, so kostet
ein den Muslimen übergebenes Gundstück (Abteilung) nicht mehr als kein
solches Grundstück, da der insgesamt beanspruchte Raum für die Gräber der
gleiche bliebe, wenn muslimische Gräber (so wie Sie sich dies vorstellen)
zwischen die Gräber der Christen eingereiht würden. Die für Muslime an sich
überflüssige Aufbahrungshalle um €_750000
lassen die „Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit“
zusätzlich mit einem Fragezeichen erscheinen. Ungeachtet demokratischer
Rechte im Sinne der Verwendung von Steuergeldern, hatte ich Ihnen bereits
vor Jahren das Angebot gemacht, dass sich Muslime ein Grundstück selbst
kaufen; Sie haben dieses Angebot damals kategorisch abgelehnt und
folglich ist es nun an der Gemeinde dieses Grundstück den Muslimen zu
übergeben. In diesem Zusammenhang ersuche ich Sie nun um die Bekanntgabe der
Anzahl der muslimischen Einwohner von Deutschfeistritz, so wie sie bei der
letzten Volkszählung erhoben wurde, da dies für die Einschätzung der
sinnvollen Friedhofsgrösse von Bedeutung ist.
Ich konnte keine
österr. Gesetze finden welche einen muslimischen Friedhof verhindern. Die
bereits existierenden Islamischen Friedhöfe und/oder entsprechende
Abteilungen in Österreich, wären demnach allesamt gegen bestehende Gesetze
eingerichtet worden. Bitte teilen Sie mir daher mit, welche Gesetze es sind,
auf die Sie sich berufen, wenn Sie von „gesetzlichen Vorgaben“
sprechen, welche einen Friedhof für Muslime in Deutschfeistritz verhindern.
Sie schrieben: „In diesem Sinne darf ich nochmals
betonen, dass Ihnen und Ihren Mitbrüdern natürlich der Friedhof
Deutschfeistritz offen steht, bitte um Kenntnisnahme und zeichne...“
Wie Sie bereits im ersten Schreiben informiert wurden,
ist es Muslimen untersagt, sich auf einem christlichen Friedhof begraben zu
lassen und es ist verwunderlich dass Sie dies nicht zur Kenntnis genommen
haben. Ein christlicher Friedhof ist für Muslime „nicht offen“, auch wenn es
rein physisch so gesehen werden kann. Denn so wie Alkohol für Muslime nicht
erlaubt ist, stehen Muslimen natürlich die Lokale physisch betrachtet „offen“
um dieses Rauschgift zu konsumieren und dies mag auch vorkommen;
vergleichend ist es Muslimen untersagt, sich auf einem christlichen Friedhof
begraben zu lassen, obwohl dieser physisch betrachtet natürlich „offen“
stehet und es auch vorkommen mag, dass dort ein Muslim erzwungener Weise
begraben wird.
In der Hoffnung auf eine unkomplizierte Errichtung des
Islamischen Friedhofs in Deutschfeistritz, zeichne ich mit vorzüglichster
Hochachtung.
Muhammad Abu Bakr Mueller
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Eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters blieb aus und daher erfolgte
7 Monate später ein Schreiben an die Steiermärkische Landesregierung;
mündliche Gespräche fanden zuerst statt.
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