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 Friedhof   

Initiative Muslimischer Friedhof in Deutschfeistritz

Dokumentation des Briefverkehrs usf. zwecks Errichtung eines Islamischen Friedhofs in Deutschfeistritz.

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Zweite Anfrage an den Bürgermeister Hubert Platzer ohne Antwort

 

 

15.Ramaḍaan 1423 / 11.Nov.03

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Danke für Ihre Antwort vom 3.September 2003. Entscheidend ist, dass Muslime aus Deutschfeistritz die Möglichkeit haben wollen, sich an Ihrem Wohnort im Sinne der Islamischen Religion begraben lassen zu können und die Angelegenheit daher in diesem Sinne erledigt werden muss, wenn die Ausübung der Religionsfreiheit weiterhin gewährleistet bleiben soll. Es ist ja zu begrüssen, dass Sie den Muslimen die Ausübung ihrer Religion freistellen, doch sollten Sie dann auch die Errichtung eines Islamischen Friedhofs als notwendig erkennen, dies mit vollen Kräften unterstützen und ein positives Zeichen setzen. Die Bestattung entsprechend der eigenen Religion gehört für Muslime zu den wichtigsten rituellen Handlungen und ist in der jetzigen Situation keineswegs gewährleistet.

 

Bevor die Notwendigkeit entsteht die Angelegenheit auf Bezirks-, Landes- oder Verfassungsebene voranzutreiben, möchte ich nochmals auf einige Punkte hinweisen und nunmehr zumindest die Schwierigkeit unter den Glaubensgemeinschaften, welche durch das Fehlen eines Islamischen Friedhofes besteht, auschliess en.

Sie schrieben: .....„Gerade um Schwierigkeiten unter verschiedenen Glaubensgemeinschaften hintanzuhalten haben wir als Gemeinde den Neubau der Aufbahrungshalle durchgeführt um sicherzustellen, dass es diesbezüglich keinerlei Schwierigkeiten geben kann....... Dementsprechend haben wir auch wie es gesetzlich vorgesehen ist einen Friedhof eingerichtet, der für alle Religionsgemeinschaften, dementsprechend auch für Sie, offen steht.“

 

 

Dies ist ja gerade die Ursache der spezifischen Schwierigkeit und nicht ihre Vermeidung.

Ferner teilt die Gemeinde mit, dass eine „feierliche Übergabe mit Segnungder Aufbahrungshalle stattgefunden hat. Das steht zusätzlich in Widerspruch zu dem was Sie schreiben (.... der für alle Religionsgemeinschaften...) Ich habe die Aufbahrungshalle gesehen und vorerst festgestellt, dass ein dreidimensionales Kreuz auf ihrem Dach angebracht wurde; was drinnen ist weiss ich nicht; jedenfalls handelt es um eine am Dach verkündete Einschränkung der „Offenfenheit“. Muslime wollen keinewegs verhindern, dass sich Christen mit ihren Symbolen umgeben so viel es ihnen richtig erscheint, doch dann soll man dies nicht als „offen“ bezeichnen bzw. Muslime nicht daran hindern, sich in einem Raum ohne Symbol und Figuren begraben zu lassen.

 

Die Aufbahrungshalle ist derzeit ein christlicher Kultraum, genauso wie der Friedhof mit seinen Kreuzen und Figuren. Wenn es nicht gesetzlich verplichtend ist darin zu liegen, verzichten Muslime gerne auf diesen Aufenthalt; sollte es jedoch vor dem Begraben gesetzlich verpflichtend sein oder sonst wie notwendig werden in der Aufbahrungshalle zu liegen, so sollte dort die „Offenheit für alle Religionsgemeinschaften“ nicht durch Symbole versperrt sein um so diese luxuriöse Zweckmässigkeit den Muslimen zu öffnen. Der Friedhof und auch die Aufbahrungshalle sind also derzeit für Muslime eindeutig geistig versperrt, es sei denn, man betrachtet „Offenheit“ nur als ein rein physikalisches Phänomen. Islam ist nicht säkular und trennt die physische Welt nicht von der geistigen und so haben Christen in fast allen muslimisch dominierten Ländern ihre eigenen Friedhöfe und Rituale ohne Einschränkung.

 

Sie schrieben: „Wir als Gemeinde haben nach den Grundsätzen der Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorzugehen und orientieren uns dabei strikt an den gesetzlichen Vorgaben.

 

Eigenartiger Weise wurden in dieser Angelegenheit Muslime nie konsultiert und so kann die Zweckmässigkeit vorläufig nur für Christen Realität sein, obwohl Muslime auch ein Teil der Gemeinde darstellen. Was die Sparsamkeit betrifft, so kostet ein den Muslimen übergebenes Gundstück (Abteilung) nicht mehr als kein solches Grundstück, da der insgesamt beanspruchte Raum für die Gräber der gleiche bliebe, wenn muslimische Gräber (so wie Sie sich dies vorstellen) zwischen die Gräber der Christen eingereiht würden. Die für Muslime an sich überflüssige Aufbahrungshalle um €_750000  lassen die „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ zusätzlich mit einem Fragezeichen erscheinen. Ungeachtet demokratischer Rechte im Sinne der Verwendung von Steuergeldern, hatte ich Ihnen bereits vor Jahren das Angebot gemacht, dass sich Muslime ein Grundstück selbst kaufen; Sie haben dieses Angebot damals kategorisch abgelehnt und folglich ist es nun an der Gemeinde dieses Grundstück den Muslimen zu übergeben. In diesem Zusammenhang ersuche ich Sie nun um die Bekanntgabe der Anzahl der muslimischen Einwohner von Deutschfeistritz, so wie sie bei der letzten Volkszählung erhoben wurde, da dies für die Einschätzung der sinnvollen Friedhofsgrösse von Bedeutung ist.

Ich konnte keine österr. Gesetze finden welche einen muslimischen Friedhof verhindern. Die bereits existierenden Islamischen Friedhöfe und/oder entsprechende Abteilungen in Österreich, wären demnach allesamt gegen bestehende Gesetze eingerichtet worden. Bitte teilen Sie mir daher mit, welche Gesetze es sind, auf die Sie sich berufen, wenn Sie von „gesetzlichen Vorgaben“ sprechen,  welche einen Friedhof für Muslime in Deutschfeistritz verhindern.

 

Sie schrieben: „In diesem Sinne darf ich nochmals betonen, dass Ihnen und Ihren Mitbrüdern natürlich der Friedhof Deutschfeistritz offen steht, bitte um Kenntnisnahme und zeichne...“

 

Wie Sie bereits im ersten Schreiben informiert wurden, ist es Muslimen untersagt, sich auf einem christlichen Friedhof begraben zu lassen und es ist verwunderlich dass Sie dies nicht zur Kenntnis genommen haben. Ein christlicher Friedhof ist für Muslime „nicht offen“, auch wenn es rein physisch so gesehen werden kann. Denn so wie Alkohol für Muslime nicht erlaubt ist, stehen Muslimen natürlich die Lokale physisch betrachtet „offen“ um dieses Rauschgift zu konsumieren und dies mag auch vorkommen; vergleichend ist es Muslimen untersagt, sich auf einem christlichen Friedhof begraben zu lassen, obwohl dieser physisch betrachtet natürlich „offen“ stehet und es auch vorkommen mag, dass dort ein Muslim erzwungener Weise begraben wird.

 

In der Hoffnung auf eine unkomplizierte Errichtung des Islamischen Friedhofs in Deutschfeistritz, zeichne ich mit vorzüglichster Hochachtung.

 

Muhammad Abu Bakr Mueller

 

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Eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters blieb aus und daher erfolgte 7 Monate später ein Schreiben an die Steiermärkische Landesregierung; mündliche Gespräche fanden zuerst statt.

 

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