Initiative Muslimischer Friedhof in Deutschfeistritz
Dokumentation des Briefverkehrs
usf. zwecks Errichtung
eines Islamischen Friedhofs in Deutschfeistritz.
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Erste Anfrage
an den Bürgermeister Hubert Platzer und seine Antwort
Deutschfeistritz, am 30. jumada ula 1424 (30. Juli 2003)
Herrn
Bürgermeister
Hubert Platzer
Gemeindeamt
8121
Deutschfeistritz
Betrifft:
Errichtung eines muslimischen Friedhofs in Deutschfeistritz
Sehr geehrter
Herr Bürgermeister!
In
Deutschfeistritz leben Muslime, welche - so wie alle anderen Bürger
Österreichs -, ihr Recht auf religionsgerechte Bestattung am Wohnort haben.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es ein gesetzlicher Bestandteil des Islam
ist, dass Muslime keinefalls zwischen oder neben Gräbern Verstorbener
anderer Religionen begraben werden dürfen.
Es wurde Ihnen
bereits vorgeschlagen, dass sich Muslime ein Grundstück als Friedhof kaufen,
doch haben Sie dies abgelehnt.
Nunmehr sind
Sie persönlich als Bürgermeister aufgefordert, entweder einen eigenen
Friedhof den Muslimen dauerhaft zur Verfügung zu stellen oder eine dauerhaft
getrennte Abteilung (mit gesondertem Eingang und physischer Trennung) den in
Deutschfeistritz lebenden Muslimen einzurichten.
Es wir Ihnen
vemutlich bekannt sein, dass es in einigen gröss
eren Städten Österreichs
muslimische Friedhöfe, bzw. entsprechend getrennte Abteilungen gibt. Es ist
aber auszuschliess
en, dass sich Muslime deshalb anderswo als an ihren
Wohnorten begraben lassen müssen.
Da diese
Angelegenheit auch für andere Muslime Österreichs und Europas von gross
er
Bedeutung sein kann, soll ihr Verlauf zur ständigen Einsicht unter
www.Islam.at dokumentiert werden.
Mit
vorzüglichster Hochachtung
Initiative
Muslimischer Friedhof für Deutschfeistritz
Muhammad
Müller
erste Antwort des Bürgermeisters
Deutschfeistritz, am
03.09.2003
GZ.:
817-1-2003
Ggst.:
Moslemischer Friedhof
Sehr geehrter Herr
Müller
In obiger Angelegenheit darf ich anknüpfend an Ihr
Schreiben vom 30.07.2003 mitteilen, dass
natürlich im Sinne des Grundrechtes
auf Religionsfreiheit auch unserem moslemischen Gemeindebürgern die
Ausübung ihrer Religion wie allen anderen auch die Ausübung ihrer
Religion freigestellt ist.
Wir als Gemeinde haben
nach den Grundsätzen der Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit vorzugehen
und orientieren und dabei strikt an den gesetzlichen Vorgaben.
Dementsprechend haben wir auch wie es gesetzlich
vorgesehen ist einen Friedhof
eingerichtet, der für alle Religionsgemeinschaften, dementsprechend auch
für Sie offen steht.
Gerade um Schwierigkeiten unter verschiedenen
Glaubensgemeinschaften hintanzuhalten
haben wir als Gemeinde den Neubau der Aufbahrungshalle durchgeführt um
sicherzustellen, dass es
diesbezüglich keinerlei Schwierigkeiten geben kann. Die Errichtung eines
eigenen Friedhofes oder gesonderter Abteilungen ist weder
gesetzlich vorgesehen, noch wirtschaftlich
vertretbar und würde auch unserer
Möglichkeiten als kleine Gemeinde sprengen.
In diesem Sinne darf ich nochmals betonen, dass Ihnen
und Ihren Mitbrüdern natürlich der Friedhof Deutschfeistritz offen steht,
bitte um Kenntnisnahme und zeichne
Mit vorzüglicher
Hochachtung
Unterschrift Bürgermeister:
Hubert Platzer
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