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 Friedhof    

Initiative Muslimischer Friedhof in Deutschfeistritz

Dokumentation des Briefverkehrs usf. zwecks Errichtung eines Islamischen Friedhofs in Deutschfeistritz.

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Erste Anfrage an den Bürgermeister Hubert Platzer und seine Antwort

 

Deutschfeistritz, am 30. jumada ula 1424  (30. Juli 2003)

 

 

Herrn

Bürgermeister Hubert Platzer 

Gemeindeamt

8121 Deutschfeistritz

 

Betrifft: Errichtung eines muslimischen Friedhofs in Deutschfeistritz

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

In Deutschfeistritz leben Muslime, welche - so wie alle anderen Bürger Österreichs -, ihr Recht auf religionsgerechte Bestattung am Wohnort haben. Es ist darauf hinzuweisen, dass es ein gesetzlicher Bestandteil des Islam ist, dass Muslime keinefalls zwischen oder neben Gräbern Verstorbener anderer Religionen begraben werden dürfen.

 

Es wurde Ihnen bereits vorgeschlagen, dass sich Muslime ein Grundstück als Friedhof kaufen, doch haben Sie dies abgelehnt.

 

Nunmehr sind Sie persönlich als Bürgermeister aufgefordert, entweder einen eigenen Friedhof den Muslimen dauerhaft zur Verfügung zu stellen oder eine dauerhaft getrennte Abteilung (mit gesondertem Eingang und physischer Trennung) den in Deutschfeistritz lebenden Muslimen einzurichten.

 

Es wir Ihnen vemutlich bekannt sein, dass es in einigen gröss eren Städten Österreichs muslimische Friedhöfe, bzw. entsprechend getrennte Abteilungen gibt. Es ist aber auszuschliess en, dass sich Muslime deshalb anderswo als an ihren Wohnorten begraben lassen müssen.

 

Da diese Angelegenheit auch für andere Muslime Österreichs und Europas von gross er Bedeutung sein kann, soll ihr Verlauf zur ständigen Einsicht unter www.Islam.at  dokumentiert werden.

 

 Mit vorzüglichster Hochachtung

 Initiative Muslimischer Friedhof für Deutschfeistritz

 

 Muhammad Müller

 

 

erste Antwort des Bürgermeisters

 

Deutschfeistritz, am 03.09.2003

GZ.:       817-1-2003

Ggst.: Moslemischer Friedhof

 

Sehr geehrter Herr Müller

 

In obiger Angelegenheit darf ich anknüpfend an Ihr Schreiben vom 30.07.2003 mitteilen, dass natürlich im Sinne des Grundrechtes auf Religionsfreiheit auch unserem moslemischen Gemeindebürgern die Ausübung ihrer Religion wie allen anderen auch die Ausübung ihrer Religion freigestellt ist.

 

Wir als Gemeinde haben nach den Grundsätzen der Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorzugehen und orientieren und dabei strikt an den gesetzlichen Vorgaben. Dementsprechend haben wir auch wie es gesetzlich vorgesehen ist einen Friedhof eingerichtet, der für alle Religionsgemeinschaften, dementsprechend auch für Sie offen steht.

 

Gerade um Schwierigkeiten unter verschiedenen Glaubensgemeinschaften hintanzuhalten haben wir als Gemeinde den Neubau der Aufbahrungshalle durchgeführt um sicherzustellen, dass es diesbezüglich keinerlei Schwierigkeiten geben kann. Die Errichtung eines eigenen Friedhofes oder gesonderter Abteilungen ist weder gesetzlich vorgesehen, noch wirtschaftlich vertretbar und würde auch unserer Möglichkeiten als kleine Gemeinde sprengen.

 

In diesem Sinne darf ich nochmals betonen, dass Ihnen und Ihren Mitbrüdern natürlich der Friedhof Deutschfeistritz offen steht, bitte um Kenntnisnahme und zeichne

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Unterschrift Bürgermeister:

Hubert Platzer

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