Der Unterschied zwischen Moschee und Gebetsstätte
In einem gröss
eren
Zusammenhang, hat Allah
- Erhaben ist Seine Majestät - die
gesamte Erde zur Gebetsstätte erklärt und so kann ein Muslim an jedem
sauberen und Götzen freien Ort seine Anbetung verrichten.
Eine Moschee ist in erster Linie ein Grundstück und erst in zweiter Linie
das darauf errichtete Gebäude. Das Grundstück muss von Muslimen zinsfrei
erworben werden, andernfalls man Dynamit im Grundstück vergraben hat. Dort
sollt man sein Gebet nicht verreichten, den der Zins ist nadschas
(unrein) wie das Schwein.
Das Bauwerk
"Moschee"
(Masdschid
/ Ort der Niederwerfung) ist ein schützendes Gebäude, welches vorrangig zur
ungestörten Anbetung Allahs
dient und auch dafür errichtet bzw. adaptiert wurde. Die reale, geistige
aber unsichtbare Dimension einer Moschee reicht vom Erdmittelpunkt bis in
die Himmel. Eine Moschee muss in muslimischem Besitz und Verwaltung sein und
darf nicht aufgelassen oder umfunktioniert werden. Ein Gebetsraum im ersten
Stock eines Mietshauses kann daher keine Moschee sein. Demzufolge handelt es
sich in Österreich fast ausschliess
lich um Islamische Gebetsstätten und
nicht um Moscheen, welche aber von ihren Besuchern fälschlicher Weise meist
als Moschee (bzw. Masdschid, Cami,) bezeichnet werden.
Muhammad Abu Bakr Mueller
Jumadah Akhira 1421 / September 2000
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