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Vorwort zu "dem woran man nicht vorbeikommt."
Das Buch "An dem woran man nicht vorbei kommt" ist eine kurze Zusammenfassung des notwendigsten Wissen entsprechend dem Hhanifitschen Madhhab (Rechtsschule). In dieser Kürze sind freilich nicht alle Masaai'l (Rechtsstellungen) angeführt welche dir auf deiner spirituellen Reise begegnen können, doch wird dir hier ein grundlegender Schutz (Schar'iijah) am Weg vermittelt um weder im Glauben noch mit Handlungen auf Irrwege zu geraten. Dieses Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hhanifa (Rahhimullah alayhi) von Qadhi Thanaa Ullah ist eine Muaamulaat (Gebrauchsanleitung) für das tägliche Leben der Muslime.
Muss ich Arabisch können um Muslim zu
werden-, zu sein-, oder den Islam richtig zu verstehen?
Wenn du die Begründungen zu den einzelnen Rechtsstellungen tiefer verstehen willst, dann musst du die Usuul-l-Fiqh (Wurzeln der Entscheidungen) und die Furu-alFiqh (Zweige des Verstehens) studieren. Bestenfalls aber kannst du die Überlegungen eines Mudschtahids (Groß-Gelehrten) nachvollziehen ohne dabei die Absicht zu haben neue Entscheidungen treffe zu wollen, aber allein das erfordert umfangreiche Voraussetzungen und findet für dich kaum Anwendung, es sei denn für Spekulanten, welche die Religion für die demokratische Religion saloonfähig machen wollen und sich damit ihren Lebensunterhalt erwerben.
Dieses Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hanifa - Rahhimullah alayhi - wurde von Qadhi Thanaa Ullah in Farsi (Persisch) vor 1225 AH verfasst, von Mufti Kafeel-ur-Rahman Nishat Usmani ins Urdu übersetzt und davon wiederum von M. Yusuf Talal Ali al-Amriki ins Englische übertragen, wobei er das Kapitel über Hhaddsch (Pilgerfahrt) bewusst weggelassen hat, "da die Hhaddsch in der Regel nur einmal im Leben durchgeführt wird und gegebenenfalls auf spezialisierte Werke zurückgegriffen werden kann".
1447 H / 2025 begann ich den englischen Text ins Deutsche zu übertragen und bin dabei bemüht, arabische Begriffe mit weiterführenden Links zu versehen, denn aus eigener Fahrung ist es insbesondere für Konvertiten nicht immer einfach die Bedeutungwn der Begriffe zu kennen.
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ن تفقه ولم يتصوف فقد تفسق
ومن تصوف ولم يتفقه فقد تزندق
ومن جمع بينهما فقد تحقق
qala al Imaam Malik:
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"man tafqqaha wa lam jansauwafa faqad tafsaqa
wa man tassauwfa wa lam janfaqqaha faqad tazndaqa
wa man dscham'ahumaa fqad tahhaqqaqa"
„Wer sich mit Fiqh (Rechtswissenschaft) beschäftigt, aber kein Tassawwuf (spirituelle Schulung) erfährt, wird Faasiq (Frevler).
Wer sich dem Tassawwuf widmet, aber kein Fiqh erlernt, wird ein Zindiiq (Häretiker).
Wer beides vereint, hat Tahhaqqaqah (die Wahrheit verwirklicht).“
Empfehlung
Lies zuerst das ganze Buch durch wie es ist und nur wenn dir der eine oder andere Begriff gar nicht verständlich scheint, dann folge dem Link zu eventuell bereits vorhandenen Erklärungen, welche aber - formal gesehen - nicht Teil des Buches sind.
Achtung
Wenn du in diesem Buch Fatwas (Rechtsentscheidungen) anderer Madhhabs (Rechtsschule) zu gewissem Masaa'il (Rechtsstellungen) erwähnt findest, dann ist das nicht deshalb, damit du dir davon aussuchst was dir gerade richtiger oder möglicher erscheint, sondern damit du nicht diejenigen kritisierst oder selbst verwirrt wirst, wenn andere z.B. im Ssalaahh (Ritualgebet) etwas anders machen wie du. Das Aussuchen zwischen den Fataawa (Rechtsentscheidungen) der Rechtschulen ist Gift für deine Nafs (Seele), denn es macht dich insgeheim zum Spekulanten und du folgst dann nicht mehr Allahﷺ und Seinem Gesandteﷺ (Qur'aan und Sunnah) sondern du folgst den Wünschen und Neigungen deiner Nafs (Seele), wenngleich dir dein Verstand (Aql) erklärt, dass dies richtig ist, denn "die anderen Rechtschulen sind ja auch richtig".
Ausnahme
Was du aus Taqwa (Gottesfurcht) machen darfst, das ist eine dir schwerer bzw. umfangreicher erscheinende Rechtsentscheidung eines anderen Madhhabs freiwillig zu befolgen, sofern sie nicht dem widerspricht, was für dich fardt (Pflicht), waadschib (verpflichtend) oder hharaam (untersagt) ist.
1. Masa'lah: Wenn z.B. deine Hand die Hand eines Ghayr al-Mahhaarim غير المحارم im Gedränge unabsichtlich berührt, so braucht du dein Tdahhaara (spirituelle Reinheit) nicht erneuern. Hingegen verlierst du nach dem Rechtsurteil des Imaam Schaafii (Rahhimullah alayhi) durch so eine unabsichtliche Berührung dein Tdahhaara und musst Wudtu' (kleine Waschung) machen. In diesem Fall kannst du aus Taqwaa (Gottesfurcht) selbstverständlich Wudtu' (kleine Waschung) machen obwohl du dein Tdahharah nicht verloren hast und nicht dazu verpflichtet bist.
2. Masa'lah: Es ist für dich hharaam (verboten) deinen Bart (weniger als das was in eine Faust passt) zu kürzen, zu trimmen oder abzurasieren. Nach Imaam Schaafii hingegen ist dies (rechtlich gesehen) sowohl als hharaam aber auch als makruuhh (verabscheuungswürdig) überliefert worden. Nun darfst du dir nicht den Bart kürzen indem du dich auf das schafiitische Madhhab berufst, denn es ist für dich (im hhanifistischen Madhhab) hharaam (untersagt) und nur das zählt.
3. Masa'lah: Als Reisender musst du dein Dhuhr-Ssalaah (Mittagsgebet) verpflichtend (fardt) von vier auf zwei Rakaat (Gebetseinheiten) verkürzen. Für einen Schafiiten hingegen gilt das Verkürzen des Reise-Ssalah als Erleichterung (Ruhhsat) die nicht verpflichtend ist. Du darfst dein Reise-Ssalaah nicht mit vier Rakaat verrichten obwohl es das Schwerere wäre, denn die Verkürzung des Reisegebets ist für dich Fard (Plicht).
4. Masa'lah: Die Niyyah (Absicht) des Muqtadi (derjenige, der dem Imaam im Ssalaah folgt) muss mit der Niyyah des Imaam übereinstimmen und das ist eine Fardt des Gemeinschaftsgebets. Du darfst dir nun nicht die Fatwaa (Rechtsschluss) einer anderen Rechtsschule aussuchen, in der diese keine Pflicht ist. Verrichtest du nun als Muzaafir (Reisender) dein Dhuhr-Ssalah im Dscham'ah (Gemeinschaftsgebet) hinter einem Imaam der wie du ein Muzaaafir (Reisender) ist, dann sollte der Imaam vor Beginn des Ssalaah erklärt haben, dass er Reisender ist und gegebenenfalls auch, dass er vier Rakaat beten wird (weil für ihn die Gebetskürzung als Schafiite keine Pflicht ist). Als Muzaafir (Reisender) musst du nun der erklärten Niyyah (Absicht) des Imaam folgen und ebenfalls vier Rakaat beten, denn deine Pflicht des Folgens im Dschamah kommt vor deiner Gebetkürzungspflicht als Reisender. Hat aber der Imaam seine Niyyah vor dem Ssalahh nicht oder nur unvollständig mitgeteilt und dir wird erst nach dem Ssalaah bewusst, dass du dem Imaam in seiner Niyyah nicht folgen konntest, dann ist dein Ssalaah ungültig und du musst nun das Ssalaah als Reisender (allein oder gegebenenfalls im Dscham'ah) mit zwei Rakkah (Fard) verrichten.
Taqliid bedeutet
heute einer der vier Rechtschulen
(Madhaahib)
zu folgen.