Friedhöfe
sind Zwischenlager, keine
Endlager.
Der Tod und das
Leben nach dem Tod sind
Grundlagen aller Handlung - sei dieses Leben nach dem Tod nun geleugnet oder
bewahrheitet; die Konsequenzen sind entsprechend. Der Friedhof ist
Erinnerung and die Schnittstelle zum
Leben nach dem Tod. Das
Begrabenwerden ist Bestandteil der
Diin (Religion,
Lebensweise).
Wenn es wahr wäre, dass Islam in Österreich anerkannt ist, dann würde überall
dort wo Muslime leben das Recht bestehen, einen Islamischen Friedhof
einzurichten. Wenn sich Verantwortliche auf die Tatsache berufen, dass es ja
ohnehin Gesetz sei, dass Muslime dies dürfen, so wären Verhinderungsversuche
unmöglich. Islamische Friedhöfe sind in
Daaru-l-Kufr wichtiger wie
Gebetsräume, denn beten kann ein
Muslim fast überall, legal
begraben werden hingegen, dass
ist in Europa nur auf genehmigten Friedhöfen möglich und diese werden von
Ungläubigen kontrolliert, auch wenn sie Islamische Fredhöfe genannt
werden. Selbst Muslime, welche den Islam nur noch als kulturelle Oberfläche
wahrnehmen und insofern von Nichtmuslimen nicht mehr zu unterscheiden sind,
lassen sich meist zu Islamischen Friedhöfen in ihre "Heimatländer" verschicken,
auch wenn sie bereit aus der dritten Generation der Einwanderer stammen;
manchmal auch aus Kostengründen oder damit sie nicht wieder ausgegraben werden,
wenn für sie niemand die Grabmiete bezahlt. (August
1999)
Während
der Monarchie in Deutschland hatte Kaiser Wilhelm dem osmanischen
Botschafter ein Stück Land in Berlin für die Einrichtung eines muslimischen
Friedhofs übergeben. Dieser stand nach 1945 unter der Kontrolle des
türkischen Generalkonsuls in Berlin, welcher auch die Erlaubnis für
Beisetzungen erteilte. Da diese Erlaubnis nicht immer erteilt wurde, mussten
mitunter Muslime auf christlichen Friedhöfen bestattet werden. Als die Leute
hierüber immer unruhiger wurden, begannen Imam Butt und Achmed Mosler eine
Korrespondenz mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin. Als Ergebnis
hiervon stellte die Landesregierung ein staatliches Grundstück für die
Bestattung von nicht-türkischen Muslimen zur Verfügung und die jahrelangen
Probleme waren gelöst. Auf diesem neuen Friedhof mussten die Verwandten des
Toten den Preis für die entsprechende Grabstelle zahlen, Kosten die
normalerweise die Versicherung des Toten abdeckte. In diesem Zusammenhang
lenkten Butt und Mosler die Aufmerksamkeit der Berliner Stadtverwaltung auf
ein weiteres Problem. Was konnte in dem Fall gemacht werden, wenn die
Verwandten des Toten nicht in der Lage waren, den Preis für die Grabstätte
zu bezahlen? Die Lösung bestand darin, dass nach einer Bescheinigung des Imam
über die Unmöglichkeit einer Zahlung, die betroffenen Menschen von dieser
befreit wurden.
http://berlin.ahmadiyya.org/books/aaiil_europe-3.pdf
Friedhof für Mensch
und Tier in Deutschland
http://www.orf.at/#/stories/2282865/
Tierbesitzer und ihre Lieblinge können
in Deutschland künftig auf zwei
Friedhöfen vereint die letzte Ruhe
finden. In Braubach (Bundesland
Rheinland-Pfalz) öffnet heute das erste
Urnenfeld. Der zweite Standort der neuen
Friedhofsform mit dem Namen „Unser
Hafen“ wird am Tag darauf in Essen
(Nordrhein-Westfalen) eingeweiht, wie
die Deutsche Friedhofsgesellschaft
mitteilte.
Mit dem Angebot reagiert das
Bestattungsunternehmen auf die große
Nachfrage, denn „die Rolle des
Haustieres in der Gesellschaft hat sich
verändert“, wie eine Sprecherin der
Friedhofsgesellschaft sagte. Es sei
heutzutage mehr Partner als nur Tier.
Wirklich vereint sind Mensch und Tier
aber erst im Grab. Nach rechtlichen
Vorgaben findet die Einäscherung
getrennt in Human- und Tierkrematorien
statt. Auch für die Trauerfeier gibt es
verschiedene Orte.
Wirbel um Mausoleum in Garten
http://wien.orf.at/news/stories/2647569/
In Wien-Stammersdorf will ein Geschäftsmann in seinem Garten
ein Mausoleum errichten. Es soll eine Gruft für neun Särge
und einen Gebetsraum beherbergen. Die Anrainer laufen
dagegen Sturm, es droht ein skurriler
Nachbarschaftskonflikt.
Kurz drängt Ostermayer bei Islamgesetz
http://www.orf.at/#/stories/2232141/
31.05.2014
Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) drängt auf die von ihm schon lange
geforderte Novellierung des Islamgesetzes. Im „Standard“ meint der
Aussenamtschef: „Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch, da verstehe ich
nicht, warum der verantwortliche Kultusminister Josef Ostermayer nicht
endlich den Gesetzgebungsprozess startet.“ Aus dem Büro Ostermayers hiess
es heute gegenüber ORF.at, dass ein Gesetzesentwurf gerade besprochen
werde. Dieser soll noch vor dem Sommer in Begutachtung gehen.
Nach Kurz’
Vorstellungen sollen muslimische
Gemeinschaften das klar geregelte Recht bekommen, ihre Toten nach ihren
Vorstellungen auf eigenen Friedhöfen zu beerdigen, statt auf die
willkürliche Entscheidung eines Bürgermeisters angewiesen zu sein.
Auch ein Anspruch auf Seelsorge fehlt nach Kurz’ Meinung. Unter
die Pflichten falle etwa, dass das österreichische Recht Vorrang
gegenüber religiösen Vorschriften hat.
Steiermark - Wo Recht auf Gleichbehandlung begraben wird
von
Colette M. Schmidt |
20. Jänner 2010, 21:30
Erleichterungen für Urnen zuhause - Konfessionsfreie
Friedhöfe weiterhin undenkbar
Das neue
Leichenbestattungsgesetz der Steiermark betrifft viele verschiedene
Religionen: ein Beispiel dafür, wie neben Gender-Mainstreaming auch
immer mehr Diversitätsfragen in die Legistik einfließen
Graz/Wien - Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, oder sollten es
zumindest sein. Daher spielen Fragen des Gender Mainstreaming, also der
Gleichstellung der Geschlechter, aber auch der Aspekt der Diversität,
also das Verwalten der Vielfalt, etwa von verschiedenen Religionen,
vermehrt eine Rolle in der Legistik.
Pluralismus an
Lebensformen
In der Steiermark wird
derzeit ein neues Leichenbestattungsgesetz im Gesundheitsunterausschuss
des Landtages verhandelt. Es ist ein ideales Experimentierfeld für die
Anwendung von Diversitätskriterien. "Ich mag dieses Gesetz sehr",
erzählt Grünen-Landtagsabgeordnete Edith Zitz, die es mitverhandelt,
"weil es ein praktisches Beispiel für den Pluralismus an Lebensformen
und Glaubensfragen im Alltag ist".
Immer schwerer
Religionsgesetze einzuhalten
Und ein Beispiel für
deren Umsetzung: So war es etwa schon bisher für Muslime und Juden
problematisch, dass man einen Leichnam erst nach 48 Stunden bestatten
darf. Im neuen Gesetz wird diese Frist sogar auf bis zu fünf Tage
ausgedehnt. "Das macht es für uns nicht nur schwieriger", so der
Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Gérard Sonnenschein im
Standard-Gespräch, "es macht es uns eigentlich unmöglich, unsere
Religionsgesetze einzuhalten, denn wir sollten jemand sobald als möglich
beerdigen".
"Integrationspolitik pur"
"Wenn das Gesetz wirklich
so kommt, ist das diskriminierend", meint auch Roswitha Al-Hussein,
Obfrau der Selbstorganisation von und für Migrantinnen und Musliminnen
(SOMM) in Graz. Eine ähnliche Problematik besteht in der so genannten
Einsargungspflicht, denn während bei muslimischen und jüdischen Riten
der Leichnam auch in ein weißes Tuch gewickelt begraben werden kann,
heisst es im Gesetz: "Die Einsargung der Leiche hat so zu erfolgen, dass
die Pietät und Würde des Toten gewahrt wird." Eine Frage der Pietät?
"Sicher nicht", glaubt Zitz, und pragmatische Gründe dafür gebe es
nicht: "Ich hab die Gesundheitsbehörden gebeten, mir einen einzigen
Grund zu nennen, warum ein Sarg - nach dem Transport - notwendig ist. Es
gibt keinen. Hier geht es um Integrationspolitik pur, - und gratis. Man
müsste nur Respekt zeigen."
Erleichterungen
für Urnen zuhause aufbewahren
Aus dem Büro von
SP-Gesundheitslandesrätin Bettina Vollath gab es auf Standard -Nachfrage
keinen Kommentar zum Gesetzesentwurf, da er "noch nicht öffentlich" sei.
Er ist allerdings auf der Landtags-Homepage unter den Begutachtungen von
2009 für jedermann nachzulesen. Verbesserungen sieht Zitz im Entwurf, wo
es um Agnostiker oder Atheisten geht, weil es künftig etwa erleichtert
werden soll, Urnen zuhause aufzubewahren.
Konfessionsfreie
Friedhöfe weiterhin undenkbar
Private, konfessionsfreie
Friedhöfe, ähnlich den "Friedenswäldern", wie sie es sie Deutschland
gibt, seien aber in Österreich noch undenkbar, meint Zitz: "Da hat die
Katholische Kirche ihre Hand ganz fest darauf".
Zitz wünscht sich einen
Diversitätsleitfaden für Legisten, wie es ihn für Gender Mainstreaming
bereits gibt. Die Juristin Christine Gaster hat ihn bereits 2007 für die
damalige SP-Frauenministerin Doris Bures erarbeitet veröffentlicht.
Angewandt wird er aber noch nicht. Die darin enthaltene Checkliste
könnte fast eins zu eins in Diversitätsfragen helfen. (DER STANDARD
Printausgabe 21.1.2010
535
Islamische Bestattungen als Herausforderung für
Friedhöfe
Von Gioia Forster, dpa Düsseldorf/Stuttgart . 23.11.2014
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/vermischtes/Islamische-Bestattungen-als-Herausforderung-fuer-Friedhoefe-article1502973.html
Kein Sarg und ewige TotenRuuhhe: Eine islamische Bestattung kann in
Deutschland eine Herausforderung sein. Doch immer mehr deutsche
Muslime wollen hierzulande begraben werden. Manche Betreiber von
Friedhöfen werden dabei erfinderisch. Nur in ein weißes Tuch
gewickelt wird der Verstorbene auf einem Holzbrett in ein Grab
hinabgelassen. Angehörige steigen dann hinein und legen den Körper
auf die Seite - mit Blick in Richtung Mekka, dem heiligsten Ort im
Islam. Nicht mehr als ein Stück Stoff trennt den Verstorbenen von
der Erde. Eine Sure aus dem Koran wird vorgelesen: "Aus ihr (der
Erde) haben wir euch erschaffen und in sie lassen wir euch
zurückkehren..."
526
.
Grabzerstörer
Als Begründung führen die Grabzerstörer an, dass Grabbauten verboten sind, weil die Grabbesucher
die Gräber bzw. die Begrabenen - an Stelle Allahs
- anbeten und auch glauben würden, dass die Verstorbenen ihre
Wünsche erfüllen könnten. Allerdings, wenn es tatsächlich
jemand geben sollte, der Verstorbene anbetet, so kann er dies ja
auch ohne Grabsteine tun. Was ist also dran an dieser
Respektlosigkeit? ....... Muhammad Abu Bakr Müller
474
Der Betonbunker von Altach und
das Höllenfeuer ...
Ein
muslimischer Friedhof ist ein Ort wo
Muslime begraben werden und es genügt eine einfache Umzäunung.
Architektonische Leistungen sind abzulehnen wenn die Angehörigen der
Verstorbenen dafür teuer bezahlen müssen; das ist nicht der Sinn eines
muslimischen Friedhofs. Grabmieten sind gegen den Geist des Islam
und solche Umstände können für Muslime nicht Heimat werden.
.....
11. Rasdschab 1493
(2.
Juni 2012)
Muhammad
Abu Bakr Müller
20
Wo lassen sich Muslime begraben?
Wer ständig in Österreich
lebt, aber nicht die Absicht hat sich hier begraben zu lassen, der ist kein österreichischer
Muslim, auch
wenn er Inhaber dieser Staatsbürgerschaft ist. Das Projekt Friedhof ist eine Aufforderung
an alle eingewanderten Muslime und deren Nachkommen, sich einer gross
en Verantwortung nicht ständig
zu entziehen. Muhammad
Abu Bakr Mueller / 15. jumada al-awwal 1420 / 27. August 1999
[Als ich diesen Artikel schrieb, da
lachte noch so mancher Funktionär der IGGiÖ über
meine Ansichten / 2014.]
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