ʿUschr  عُشْرٌ  Abgabe auf landwirtschaftliche Erträge

 

 

ʿUschr عُشْرٌ ist die verpflichtende Abgabe von 10 % auf landwirtschaftliche Erträge, wenn diese durch Regen oder natürliche Bewässerung wachsen; gehört zur Zakaah.