Mahhram  محرم  Nahverwanḍe, die nicht heiraten dürfen.

 

 

Mahhram محرم bezeichnet eine Person, mit der eine Ehe dauerhaft verboten ist – entweder durch Blutsverwanḍschaft, Stillbeziehung oder Schwägerschaft. Vor einem Mahhram darf eine Frau ohne Hhidschaab (Verschleierung) erscheinen:

 

Blutsverwanḍe: Vater, Bruder, Sohn, Onkel (väterlicher oder mütterlicherseits), Großvater

Schwägerschaft: Schwiegervater, Schwiegersohn (nach vollzogener Ehe)

Stillverwanḍschaft: Männer, die von derselben Frau gestillt wurden

Andere: Stiefvater (wenn die Ehe mit der Mutter vollzogen wurde)

 

Ein Ghayr al-Mahhaarim, bezeichnet hingegen eine Person, mit der eine Ehe möglich ist, da keine nahe Blutsverwanḍschaft gegeben ist. Vor einem Ghayr al-Mahhaarim darf eine Frau ohne Hhidschaab (Verschleierung) nicht erscheinen.

 

Sure An-Nur (24:31)

Sure An-Nisa (4:22–23)