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3.9
Qaḍaa'
Nachholung des Versäumten
Wenn die Zeit für eine Ssalaah verstrichen ist,
muss die Qaḍaa'‑Ssalah-Einheit
mit
Adhan und
Iqaamah
verrichtet werden, so
als würde man sie zur richtigen Zeit beten.
Das Qaḍaa' eines
Ssalaahs, das normalerweise
laut
rezitiert wird, wenn es in Dscham'aa verrichtet wird, muss auch in der Qaḍaa'
laut rezitiert werden. Wenn man
es allein verrichtet,
kann man es leise oder laut
rezitieren — am besten ist es
jedoch, es laut zu rezitieren.
.
Es ist
Farḍ,
ausgelassene Ssalaahs in
chronologischer Reihenfolge nachzuholen.
Nach Imam Abu Hanifa gilt
diese Regel auch für
Witr, obwohl Witr nur
Waadschib ist.
Wenn Witr als Qaḍaa' verrichtet wird, muss es
nach dem ‘Ishaa‑Ssalaah
nachgeholt werden, weil die Reihenfolge zwischen den Ssalahs
Farḍ
ist.
Wenn man
sich erinnert, dass man ein Ssalaah nachholen
muss,
aber trotzdem das aktuelle
Ssalaah der Zeit verrichtet, dann wird
dieses Ssalaah
faasid (ungültig), weil die Reihenfolge nicht eingehalten wurde.
Beispiel
.
Wenn jemand
Fadschr
ausgelassen hat, dann aber
Tduhr betet, und danach
die Qaḍaa' von Fadschr verrichtet,
bevor er
Assr betet, dann wird
das zuvor verrichtete Tduhr‑Ssalaah
fasid (ungültig). Die
vier Rak'aah gelten
dann als Nafl
(freiwilliges Ssalah). Er
muss zuerst Tduhr als
Qaḍaa' nachholen,
und danach darf er
Assr zur Zeit
beten.
Wenn man fünf Ssalaahs
in ihrer Zeit verrichtet,
bevor man die Qaḍaa' eines ausgelassenen Ssalaahs nachholt, dann werden
alle fünf Ssalaahs ungültig. Wenn man
ein sechstes Ssalaah verrichtet,
bevor man die Qaḍaa' macht, dann
gelten alle sechs Ssalaahs als gültig,
nach Imam Abu Hanifa.
Masʾalah:
.
Wenn jemand aus Vergesslichkeit
‘Ishaa ohne
Wuḍuu' betet, und dann
die Sunnah und Witr
mit
Wuḍuu'
verrichtet, dann muss er — nach Imam Abu Hanifa —
nur die Sunnah wiederholen,
nicht Witr, nachdem er die Qaḍaa'
von ‘Ishaa verrichtet hat.
Masʾalah:
.
Es gibt
drei Dinge, die die Pflicht zur
Einhaltung der Reihenfolge (Tartiib) aufheben:
1. Mangel an Zeit
.
Wenn nur noch genug Zeit
bleibt, um das aktuelle Ssalaah rechtzeitig zu verrichten. Beispiel: Jemand
schläft ohne 'Ishaa zu beten ein und wacht kurz vor Sonnenaufgang auf. Es bleibt nur Zeit für
Fadschr. Dann darf er
Fadschr direkt
beten, ohne vorher die Qaḍaa' von ‘Ishaa zu machen.
2. Vergesslichkeit
.
Wenn jemand Asr betet und
vergisst, dass er Tduhr
ausgelassen hat, dann ist sein Asr‑Ssalaah
gültig, und er muss nur die
Qaḍaa' von Tduhr nachholen.
3. Wenn man für sechs
oder mehr Ssalaahs Qaḍaa's schuldet
.
Wenn jemand
sechs oder mehr ausgelassene
Ssalaahs hat, muss er
keine Reihenfolge
mehr einhalten. Wenn er einige nachholt, aber immer noch
weniger als sechs übrig bleiben,
sagen manche, dass die Reihenfolge wieder verpflichtend wird. Die
Fatwaa jedoch lautet: Die
Reihenfolge wird erst wieder
verpflichtend, wenn
alle
ausgelassenen Ssalaahs nachgeholt wurden.
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