2.1 

Wuḍuu'  وضوء  -  kleine rituelle Waschung

 

 

Farḍ - Pflicht-Handlungen des Wuḍuu''

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Man sollte wissen, dass vier Dinge im Wuḍuu' Pflicht (Farḍ) sind.

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   1. Das Gesicht zu waschen – von der Haarlinie bis unter das Kinn und von Ohr zu Ohr.

   2. beide Hände bis einschließlich der Ellbogen zu waschen.

   3. Ein Viertel des Kopfes mit der nassen Hand zu überstreichen (Mashh).

   4. beide Füße bis einschließlich der Fußknöchel zu waschen.

 

Wenn der Bart dicht ist, ist es nicht notwendig, das Wasser durch die Haare (bis zur Haut zu drücken) während das Gesicht gewaschen wird). Wenn auch nur so viel wie die Fläche eines Fingernagels auf einer der vier genannten Körperstellen trocken bleibt, ist das Wuḍuu' nicht vollständig.

 

Nach Imaam Schaafiʿii, Imaam Ahhmad ibn Hhanbal und Imaam Malik sind auch die Niyyah (Absicht) und Tartiib (die Reihenfolge von Handlungen) Farḍ (Pflicht) im Wuḍuu'.

 

Zusätzlich sagt Imaam Maalik, dass es Farḍ ist, das Wuḍuu' in einem durchgehenden Ablauf zu vollziehen. (Dies nennt man Muʿaalaat, was bedeutet: Derjenige, der Wuḍuu' macht, darf nicht so lange pausieren, dass das Wasser auf dem zuletzt gewaschenen Körperteil trocknet, bevor er den nächsten Teil wäscht.)

 

Nach Imaam Ahhmad ist es ebenfalls verpflichtend (farḍ) mit dem Namen Allahs zu beginnen und die Nase sowie den Mund mit Wasser auszuspülen. Die Imaame Maalik und Ahhmad betrachten es als Farḍ, den gesamten Kopf zu streichen (Mashh).

Offensichtlich gebietet es die Hhikma (Klugheit) diese Handlungen auszuführen – unabhängig davon, welchem Imaam man folgt.

 

 

Sunnah - Handlungen beim Wuḍuu'

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   1. Mit den Worten „Bismillahi-r-Rahmani-r-Rahim“ beginnen („Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen“)

   2. Die Hände bis zu den Handgelenken dreimal waschen

   3. Den Mund dreimal mit Wasser ausspülen

   4. Einen Miswak verwenden (oder auf andere Weise die Zähne reinigen)

   5. Die Nasenlöcher dreimal mit Wasser ausspülen und reinigen

   6. Das gesamte Gesicht dreimal waschen

   7. beide Arme bis einschließlich der Ellbogen dreimal waschen

   8. Den gesamten Kopf und die Ohren auf einmal mit der nassen Hand streichen (Mashh; Es ist nicht notwendig die Hände zwischen dem Streichen des Kopfes und der Ohren erneut zu befeuchten.

   9. beide Füße bis einschließlich der Fußknöchel dreimal waschen

 

 

Khuffaiin خُفَّيْن  (Ledersocken)

 

(Die Khuffain sind eine besondere Art von eng anliegenden Lederstrümpfen, die den ganzen Fuß einschließlich des Knöchels bedecken und in denen man eine Strecke von drei Meilen gehen kann, ohne befürchten zu müssen, dass sie durchscheuern. Khuffain bedeutet zwei Lederstrümpfe, und die Einzahl lautet Khuff. Baumwoll‑, Woll‑ oder Nylon‑Socken sind keine akzeptablen Ersatzstücke für die Khuffain im Zusammenhang mit Mash (dem Darüberstreichen), das weiter unten besprochen wird. Da die meisten Schuhe heutzutage unterhalb der Knöchel geschnitten sind, sind auch sie keine akzeptablen Ersatzstücke. Der wadenhohe Stiefel jedoch, da er sowohl den Fuß als auch den Knöchel bedeckt, ist - wenn er sauber, eng anliegend und aus nicht‑saugendem Material besteht - ein akzeptabler Ersatz.)

 

Wenn eine Person mit gültigem Wuḍuu' einen ihrer Khuffain so weit herunterzieht, dass der größte Teil ihres Fußes des Wadenbereichs - der normalerweise bedeckt ist -, oder wenn die erlaubte Zeit für das Mashh (Streichen) abgelaufen ist, dann genügt es in beiden Fällen, die Khuffan auszuziehen und die Füße zu waschen. Es ist nicht notwendig, das gesamte Wuḍuu' erneut zu verrichten – außer nach der Ansicht von Imaam Maalik.

 

Die Farḍ des Masahh besteht darin, auf dem oberen Teil der Khuffaiin eine Fläche in der Breite von drei Fingern zu streichen.

Die Sunnah des Masahh besteht darin, mit allen fünf Fingern vom Zehenbereich über den oberen Teil des Fußes bis zum Beginn der Wade (oberhalb der Knöchel) zu streichen. Nach Imaam Ahmad ist dieser Umfang Farḍ. Offensichtlich ist es am klügsten, den Masahh auf diese Weise auszuführen.

 

Nach dem Abschluss des Wuḍuu' (kleine rituelle Waschung) wird empfohlen, folgende Du'aa' (Bittgebet) zu sprechen.

 

أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللهُ وَحْدَهُ لَا شَرِيكَ لَهُ، وَأَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ اللَّهُمَّ اجْعَلْنِي مِنَ التَّوَّابِينَ، وَاجْعَلْنِي مِنَ الْمُتَطَهِّرِينسُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ، أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا أَنْتَ، أَسْتَغْفِرُكَ وَأَتُوبُ إِلَيْكََ

(„Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, dem Einen, der keinen Teilhaber hat. Und ich bezeuge, dass Muhhammad Sein Diener und Gesandter ist. O Allah, mache mich zu den Reumütigen und zu denen, die sich reinigen. Gepriesen bist Du, o Allah, und Dir gebührt aller Lob. Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Dir. Ich bitte Dich um Vergebung und wende mich Dir reumütig zu.“)

Nach dem Abschluss des Wuḍuu' sollten zwei Rakʿah Gebet verrichtet werden – bekannt als „Tahhiyyat al-Wuḍuu'“ (Grußgebet nach der Waschung).