2.1
Wuḍuu' وضوء -
kleine rituelle Waschung
Farḍ -
Pflicht-Handlungen des Wuḍuu''
.
Man sollte wissen, dass vier Dinge im Wuḍuu' Pflicht (Farḍ) sind.
.
1. Das Gesicht zu
waschen – von der Haarlinie bis unter das Kinn und von Ohr zu Ohr.
2. beide Hände bis
einschließlich der Ellbogen zu waschen.
3. Ein Viertel des
Kopfes mit der nassen Hand zu überstreichen (Mashh).
4. beide Füße bis
einschließlich der Fußknöchel zu waschen.
Wenn der Bart
dicht ist, ist es nicht notwendig, das Wasser
durch die Haare (bis zur Haut zu drücken) während das Gesicht gewaschen wird). Wenn
auch nur so viel wie die Fläche eines Fingernagels auf einer
der vier genannten Körperstellen trocken bleibt, ist das Wuḍuu'
nicht vollständig.
Nach
Imaam Schaafiʿii,
Imaam Ahhmad ibn
Hhanbal und Imaam Malik sind auch
die
Niyyah (Absicht) und
Tartiib
(die Reihenfolge
von Handlungen) Farḍ (Pflicht) im Wuḍuu'.
Zusätzlich sagt Imaam Maalik, dass es
Farḍ ist, das Wuḍuu' in einem durchgehenden Ablauf zu
vollziehen. (Dies nennt man Muʿaalaat, was bedeutet: Derjenige,
der Wuḍuu' macht, darf nicht so lange pausieren, dass das Wasser
auf dem zuletzt gewaschenen Körperteil trocknet, bevor er den
nächsten Teil wäscht.)
Nach Imaam Ahhmad ist es ebenfalls verpflichtend (farḍ)
mit dem Namen Allahs zu beginnen und die Nase sowie den Mund mit Wasser
auszuspülen. Die Imaame Maalik und
Ahhmad betrachten es als Farḍ, den gesamten Kopf zu streichen (Mashh).
Offensichtlich gebietet es die
Hhikma
(Klugheit)
diese Handlungen auszuführen – unabhängig davon, welchem Imaam man folgt.
Sunnah
- Handlungen beim
Wuḍuu'
.
1. Mit den Worten „Bismillahi-r-Rahmani-r-Rahim“
beginnen („Im Namen Allahs, des Allerbarmers,
des Barmherzigen“)
2.
Die Hände bis zu den Handgelenken dreimal waschen
3. Den Mund dreimal mit Wasser ausspülen
4. Einen Miswak verwenden (oder auf andere Weise die
Zähne reinigen)
5. Die Nasenlöcher dreimal mit Wasser ausspülen und
reinigen
6. Das gesamte Gesicht dreimal waschen
7. beide Arme bis einschließlich der Ellbogen
dreimal waschen
8. Den gesamten Kopf und die Ohren auf einmal mit
der nassen Hand streichen (Mashh; Es ist
nicht notwendig die Hände zwischen dem Streichen des
Kopfes und der Ohren erneut zu befeuchten.
9. beide Füße bis einschließlich der Fußknöchel
dreimal waschen
Khuffaiin
خُفَّيْن (Ledersocken)
(Die Khuffain
sind eine besondere Art von eng anliegenden Lederstrümpfen, die den ganzen Fuß
einschließlich des Knöchels bedecken und in denen man eine Strecke von drei
Meilen gehen kann, ohne befürchten zu müssen, dass sie durchscheuern.
Khuffain bedeutet zwei Lederstrümpfe, und die Einzahl lautet
„Khuff“.
Baumwoll‑, Woll‑ oder Nylon‑Socken sind keine akzeptablen Ersatzstücke für die
Khuffain im Zusammenhang mit
Mash (dem Darüberstreichen), das weiter unten besprochen wird. Da die
meisten Schuhe heutzutage unterhalb der Knöchel geschnitten sind, sind auch sie
keine akzeptablen Ersatzstücke. Der wadenhohe Stiefel jedoch, da er sowohl den
Fuß als auch den Knöchel bedeckt, ist - wenn er sauber, eng anliegend und aus
nicht‑saugendem Material besteht - ein akzeptabler Ersatz.)
Wenn eine Person mit gültigem
Wuḍuu' einen ihrer
Khuffain so weit herunterzieht, dass der größte Teil ihres Fußes
des Wadenbereichs - der normalerweise bedeckt ist -, oder
wenn die erlaubte Zeit für das Mashh (Streichen) abgelaufen ist, dann
genügt es in beiden Fällen, die Khuffan auszuziehen und die Füße zu
waschen. Es
ist nicht notwendig, das gesamte Wuḍuu' erneut zu verrichten –
außer nach der Ansicht von Imaam Maalik.
Die Farḍ des Masahh besteht darin, auf
dem oberen Teil der Khuffaiin eine Fläche in der Breite von drei
Fingern zu streichen.
Die Sunnah
des Masahh besteht darin, mit allen fünf Fingern vom Zehenbereich über
den oberen Teil des Fußes bis zum Beginn der Wade (oberhalb der Knöchel)
zu streichen. Nach Imaam Ahmad ist
dieser Umfang Farḍ. Offensichtlich ist es am klügsten, den Masahh auf
diese Weise auszuführen.
Nach dem Abschluss des Wuḍuu' (kleine rituelle Waschung) wird
empfohlen, folgende Du'aa' (Bittgebet) zu sprechen.
أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللهُ وَحْدَهُ لَا شَرِيكَ
لَهُ، وَأَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ اللَّهُمَّ اجْعَلْنِي
مِنَ التَّوَّابِينَ، وَاجْعَلْنِي مِنَ الْمُتَطَهِّرِينسُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ
وَبِحَمْدِكَ، أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا أَنْتَ، أَسْتَغْفِرُكَ
وَأَتُوبُ إِلَيْكََ
(„Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt
außer Allah, dem Einen, der keinen Teilhaber hat. Und ich bezeuge, dass
Muhhammad Sein Diener und Gesandter ist. O Allah, mache mich zu den
Reumütigen und zu denen, die sich reinigen. Gepriesen bist Du, o Allah, und
Dir gebührt aller Lob. Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Dir. Ich
bitte Dich um Vergebung und wende mich Dir reumütig zu.“)
Nach dem Abschluss des Wuḍuu' sollten zwei
Rakʿah Gebet verrichtet werden – bekannt als „Tahhiyyat al-Wuḍuu'“
(Grußgebet nach der Waschung).