.

 00353

                                    

  Al Qur'aan    


 

 
   

Warum Muslime den Qur'aan nicht an Ungläubige geben dürfen?

Muhammad Abu Bakr Müller

 

Es gibt viele Interpretationen (Übersetzungen) des Qur'aan, deren respektvolle Weitergabe an Nichtmuslime zu empfehlen ist. Übersetzungen des Qur'aan in andere Sprachen haben vielen Suchenden trotz Schwachstellen oder Fehlern zum Islam verholfen, andere vielleicht davon weggeführt. Den Qur'aan in arabischer Schrift aber, dürfen Muslime nur unter ihrer persönlichen Anwesenheit an Nichtmuslime temporär aushändigen, sofern diese die rituelle Waschung (Ghusl /Bad) vorher vollzogen haben. So steht z.B im Buch: al-Bahr al-Muheet (1:202): "The Christian if he would learn the Qur'aan he should be taught and figh the same because he might be guided by that; however, he must not touch the book of the Qur'aan (al-mushaf); however, if he bathes then touches it there is no harm according to Imaam Muhammad; however, according to the two of them [that is the two abs: Abu Hanifah and Abu Yusaf] he must be prohibited under all conditions."

 

Das "Papier mit seinen Buchstaben" ist nur eine Erinnerung an die Offenbarung, während die ungeschaffene, absolute Realität (haqq), in die Herzen der Muslime strahlt und anders nicht berührt werden kann; kurz es ist nicht möglich den Qur'aan zu berühren. Der Umgang des Nichtmuslims (also des Leugners der Offenbarung) mit dem Qur'aan, ist wie mit anderen Büchern, auch wenn er die "Schönheit der Druckausgabe" oder die "geschichtlich-soziale Bedeutung" des Qur'aan zu würdigen weiss oder gar als Kenner der arabischen Sprache Interesse zeigt oder von einer alten Abschrift besonders beeindruckt ist. Das Berühren des Qur'aans als beschriebenes Papier durch einen Nichtmuslim ist "Aushändigung der Wahrheit" in die "Obhut des Leugners", und diese Leugnung ist Nadschas (rituelle Unreinheit). Der Qur'aan (also das physische Buch im Sinne eines Symbols für seine Realität) darf nicht willentlich ritueller Unreinheit anvertraut werden, so wie auch der Muslim im Zustand ritueller Unreinheit den Qur'aan nicht berühren darf. Die geistige Dimension einer physischer Handlungen transzendiert die sinnlich-materielle Dimension, auch wenn der Säkularist dies nur als überholte "religiöse Vorstellung" begreifen kann, die bestenfalls nur für Muslime gelte. Der Schaden ist kaum beim Qur'aan, sondern bei demjenigen, der den Qur'aan mit Nadschas wissentlich in Verbindung bringt, auch wenn dies scheinbar nur äusserlich ist. Heute gibt es viele Muslime, welche diese Zusammenhänge von physischem Symbolen und einer geistiger Realität nicht mehr erfassen können bzw. als unbedeutend empfinden und daher sagen, dass sich der Nichtmuslim vor dem Berühren des Qur'aan keiner rituellen Waschung unterziehen müsse, da das Verbot nur zu einer Zeit galt, wie es noch wenige (handgeschriebene) Exemplare gab, welche (physisch) geschützt werden mussten.

 

Nicht der (ungreifbare) Qur'aan muss geschützt werden, sondern der innere Zustand des Muslim, seine geistige Beziehung zum Wort Allah , welche durch die unkontrollierte Weitergabe des Qur'aan an einen Nichtmuslim Schaden nehmen kann. Die physisch wahrnehmbare Erscheinung des Qur'aan ist das Symbol für das Wort Allah  und deshalb gibt es auch Zierschriften um diese Bedeutung hervorzuheben. Buchstaben sind Symbole, weil sie auf eine andere Realität verweisen, welche sie selbst nicht sein können. So wie die Tür zum Raum führt, so führt der Buchstabe zum Klang und der Klang zum geistigen Raum der Erekenntnis, wenn Allah dies will.

.