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MA LA BUDDA MINHU 

"An dem woran man nicht vorbeikommt"    Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hanifa  von  Qadhi Thanaa Ullah

 
   

3.8

WAS WUD'U IN ßalaah BRICHT 

 

 

Sollte jemandes wudu' während ßalaah brechen (ungültig werden), so muss er gehen und wudu' erneuern. Danach kann an der Stelle wieder begonnen werden, an der man unterbrochen hat. Für den Munfarid ist es trotzdem besser, noch einmal neu zu beginnen.   

 

Sollte dies dem Imaam passieren, so muss er einem (Muqtadi) bedeuten, nach vorne zu kommen, um seinen Platz einzunehmen. Danach kann er gehen, um sein wudu' zu erneuern. Wenn der Imaam zurückkommt (und ßalaah immer noch besteht), hat er sich der Reihe der Muqtadis anzuschließen.   

 

Der Muqtadi in dieser Situation sollte, (wenn möglich) nach der Erneuerung seines wudu' versuchen, an seinen alten Platz zurückzukehren. Bei seiner Rückkehr sollte er zuerst alles ausführen, was man in seiner Abwesenheit verrichtet hat, wenn auch ohne qiraat, und dann schliesst er sich wieder dem ßalaah des Imaam an. Hat der Imaam ßalaah bereits beendet, wenn der Muqtadi zurückkommt, so hat dieser die Wahl entweder an seinen alten Platz zurückzukehren oder in der Nähe der Stelle, an der er wudu' gemacht hat sein ßalaah zu beenden.   

 

Wenn der Musalli (vor dem ersten taschahud) sein wudu' absichtlich bricht, dann wird sein ßalaah fasid.   

 

Sollte der Musalli in ßalaah sein Bewusstsein verlieren, einen Samenerguss haben, laut lachen, mit soviel nadschasah beschmutzt werden, dass diese Menge ihn von ßalaah abhält, verwundet werden, (sodass Blut fliesst) oder die masdschid (oder im Freien, dschmaa'ah) verlassen, weil er glaubt, sein wudu' wäre gebrochen, um dann festzustellen, dass dies ohnehin nicht geschehen ist - in all diesen Fällen wird sein ßalaah fasid und es wird ihm nicht gestattet, dort weiterzumachen, wo er aufgehört hat. (Er muss noch einmal von vorne beginnen.) Wenn er jedoch glaubt, sein wudu' wäre gebrochen, (und er unterbricht sein ßalaah,) ohne die masdschid oder seinen Platz in dschmaa'ah zu verlassen, dann darf er sein ßalaah an jener Stelle fortsetzen, an der er unterbrochen hat (wenn er bemerkt, dass sein wudu' doch noch intakt geblieben ist).   

 

Sollte das wudu' des Musallis nach der Rezitation des (letzten) taschahud brechen, so darf er nach der Erneuerung seines wudu' ßalaah beenden, (indem er die Stellung der Schluss-q'adah einnimmt) und die ßalaahms spricht.   

 

BEISPIEL: Wenn der Imaam, nachdem sein wudu' gebrochen ist, die Verantwortung ßalaah zu beenden, einem Masbuuq (der zuspätgekommen ist) übertragen hat, so hat dieser ßalaah anstelle des Imaams zu beenden. Dann muss jedoch der Masbuuq einem Mudrik (der vor Beginn des slaah's bereits anwesend war) bedeuten, nach vorne zu kommen, um die ßalaahms zu sprechen (um so das ßalaah zu beenden, welches der Imaam begonnen hat). Dann wird sich der Masbuuq erheben, um sein eigenes ßalaah zu beenden.   

 

BEISPIEL: Bricht wudu' eines Musalli, wenn dieser sich in rukuu'' oder sadschdah befindet, so muss er (nach der Erneuerung seines wudu') dieses rukuu'' oder sadschdah wiederholen und von da an weiter-machen, bis sein ßalaah beendet ist.  

 

Sollte sich der Musalli, wenn er sich in rukuu'' oder sadschdah befindet, daran erinnern, dass er es unterlassen hat, (z.B.) eine sadschdah im ersten rak'ah zu verrichten oder dass er sadschdah tilaawah ausgelassen hat, so sollte er diese sadschdah (entweder) sofort (oder am Ende von ßalaah durch sadschdah schaw) nachholen. Es ist mustahabb, die vergessene sadschdah sofort (auf die augenblicklich auszuführende sadschdah, in der man sich befindet,) nachzuholen, auch wenn dies nicht unbedingt notwendig ist.   

 

Wenn das wudu' des Imaam bricht und es ist nur ein Muqtadi anwesend und dieser ist ein erwachsener Mann, so wird dieser, ohne dass es der Imaam besonders bedeuten muss, sein Khalifah (Stellvertreter). Ist in solch einem Fall der Muqtadi eine Frau oder ein Kind, so wird dieses ßalaah, sowohl das des Imaams, als auch das des Muqtadi fasid. (Nachdem der Imaam sein wudu' erneuert hat, haben sie noch einmal zu beginnen.)   

 

BEISPIEL: Sollte der Imaam sich nicht zu rezitieren in der Lage fühlen, kann er einem Muqtadi anzeigen, sein Khalifah zu werden; dies unter der Bedingung, dass er (der Imaam) bisher nicht für das ßalaah ausreichend rezitiert hat (war dies bereits der Fall, braucht er nur rukuu'' zu tun).   

 

BEISPIEL: Wenn sich jemand dem ßalaah eines Imaams (spät) anschliesst, so hat er sein ßalaah an der Säule zu beginnen, an der der Imaam im Moment ist. Ist der Imaam in rukuu'', dann gilt dies, als hätte er an einem ganzen rak'ah teilgenommen (selbst wenn er qiaam, qiraat usw. versäumt hat). Sollte er nach dem (takbiirahah für das Erheben aus rukuu'') dazukommen, so hat er dieses rak'ah versäumt. Wenn der Imaam ßalaah beendet hat, so wird der Masbuuq vervollständigen, was für sein eigenes ßalaah fehlt.   

 

Die zwei Grundsätze, die der Masbuuq beachten muss, wenn er ßalaah für sich selbst beendet, sind folgende:   

 

1. Bezüglich der (fehlenden) Rezitation: Das ßalaah des Masbuuq sollte so, als wie vom Anfang ausgeführt werden.   

 

2. Bezüglich q'adah (wann und wieviele): Diese Angelegenheit wird vom Ende des ßalaah bestimmt.   

 

Das heisst, nach Beendigung des slaah's durch den Imaam, wenn sich der Masbuuq erhebt, um sein eigenes ßalaah zu vervollständigen, sollte er zuerst thanaa, Tawwuz und bismillah rezitieren.   

 

Weiters: Hat der Masbuuq ein rak'ah von fadschr mit dem Imaam verrichtet, zwei rak'ah von maghrib oder drei rak'ah von einem ßalaah, welches aus vier rak'ah besteht, dann wird er in dem letzten rak'ah, welches er für sich alleine verrichtet, faatiha und eine weitere surah (oder Entsprechendes) rezitieren.   

 

Hat er mit dem Imaam nur ein rak'ah aus einem ßalaah verrichtet, welches aus vier rak'ah besteht, wird er in den ersten beiden rak'ah, welche er für sich alleine verrichtet, faatiha und eine weitere surah rezitieren. Im dritten und im letzten rak'ah wird er nur faatiha rezitieren.   

 

Ein Beispiel soll dieses Prinzip, welches für den Masbuuq gilt, veranschaulichen: Wenn der Masbuuq ein rak'ah aus maghrib mit dem Imaam verrichtet, so sitzt er mit ihm für dessen Schluss-q'adah. Wenn er anschließend sein ßalaah alleine beendet, wird der Masbuuq zwei weitere q'adahs ausführen. Das deshalb, weil das Ende seines slaah's zwei rak'ah entfernt ist und in den beiden letzten rak'ah aus maghrib jeweils q'adah auszuführen ist (wäre dem Masbuuq dieses Prinzip nicht bekannt gewesen, hätte er annehmen können, dass er nur ein q'adah auszuführen hätte, da maghrib zwei q'adahs beinhaltet und er ein q'adah mit dem Imaam bereits verrichtet hat).   

 

BEISPIEL: Sollte es geschehen, dass sich der Musalli nach der Verrichtung zweier rak'ah gedankenlos zu einem dritten rak'ah erhebt, ohne sich zuerst in q'adah begeben zu haben, dann gilt, wenn er sich noch nahe dem Boden befindet, dass er, wenn er sich erinnert, noch schnell q'adah einnehmen kann, und sadschdah schaw wird in diesem Fall nicht notwendig. Befindet er sich schon mehr der stehenden Stellung nahe, so wird sein farḍt ßalaah (nicht nafl) fasid, wenn er sich wieder niedersetzt. Statt dessen hat er fortzufahren und am Ende seines slaah's sadschdah schaw zu verrichten.   

 

Sollte sich der Musalli nach vier rak'ah zu einem fünften erheben, dann kann er sich, wenn er seinen Irrtum bemerkt, solane er nicht schon sadschdah gemacht hat, sofort wieder in die Schluss-q'adah begeben und sadschdah schaw verrichten. Sollte er jedoch bereits sadschdah begonnen haben, wird sein farḍt ßalaah fasid, und wenn er nunmehr beschliesst, sein (jetzt nafl) ßalaah weiter zu machen, wird er nach einem sechsten rak'ah die ßalaahms geben und sadschdah schaw verrichten; er kann auch, wenn er will, Schluss-q'adah einnehmen und ohne ein sechstes rak'ah seine ßalaahms geben. In diesem Fall gelten seine vier rak'ah als nafl und sein fünftes rak'ah als fasid.      

 

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