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MA LA BUDDA MINHU 

"An dem woran man nicht vorbeikommt"    Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hanifa  von  Qadhi Thanaa Ullah

 
   

3.5

die Säulen des ßalaah

 

 

Die erste Säule ist das Eröffnungs takbiirahah, auch tahrimah genannt, für welches (wie für die restlichen Säulen des ßalaah) alle Dinge Vorbedingungen sind, welche auch für ßalaah Vorbedingungen darstellen, wie tahaarah, Bedeckung der aurah, Hinwendung zur Qiblah und niyyah. Zu den Säulen zählen weiters zwei rak'ah und q'adah (sitzende Position) am Ende von fadschr ßalaah; vier rak'ah und q'adah am Ende von tdhuhr, 'asr und 'Ischaa' ßalaah; drei rak'ah und q'adah am Ende von maghrib und witr ßalaah und zwei rak'ah und q'adah am Ende von nafl ßalaah.  

 

farḍt in jedem rak'ah sind gemäss allen Imaamen:  

 

1. qiyaam, (stehende Position)  

 

2. rukuu'', (gebeugte Position)  

 

3. sadschdah, (Niederwerfung)  

 

4. qiraat; (Rezitation des Qur'aan) gemäss den Imaamen Shafei und Ahmad ist qiraat farḍt in jedem rak'ah jedes slaah's; gemäss Imaam Abu Hanifa ist es farḍt in nur zwei rak'ah eines jeden der fünf täglichen slaah's, in allen drei rak'ah von witr ßalaah und in jedem der zwei rak'ah von nafl ßalaah. Gemäss Imaam Abu Hanifa beträgt die Länge, welche farḍt für qiraat ist, ein ayah (Vers) (egal wie lange dieser ist).

 

5. Gemäss den Imaamen Shafei, Ahmad (und Malik) ist qiraat der surah faatiha ebenfalls farḍt in jedem rak'ah, und gemäss ihrer Lehre ist das "bismillah" ein ayah der surah faatiha.

 

6. In sadschdah ist es farḍt, mit dem Nasenrücken und der Stirn den Boden zu berühren, obwohl es genügt, wenn zwingende Umstände dies verlangen, dass nur einer dieser beiden Teile den Boden berührt. Gemäss den Imaamen Shafei und Ahmad ist es nicht nur notwendig, mit der Stirn und der Nase den Boden zu berühren, sondern auch mit den Händen, Knien und Zehen beider Füsse.

 

7. tratib oder die Ausführung (all dieser oben erwähnter Säulen) in einer genauen Reihenfolge ist farḍt, außer für die zweite sadschdah. Das heisst, wenn der Musalli (der ßalaah verrichtet) im ersten rak'ah einmal sadschdah ausgeführt hat und auf das zweite Mal vergisst, wird sein ßalaah nicht fasid (ungültig). Im zweiten rak'ah wird er jedoch drei Mal sadschdah ausführen und dann das notwendige sadschdah schaw (Niederwerfung des Vergessens) zu machen haben (ein eigenes Kapitel: über sadschdah schaw folgt).  

 

Ibn Hunan, ein ägyptischer Hanafii Gelehrter im 8. Jh. berichtet folgendes aus dem Buch "Al Kafy"von Al Hakim: "Wenn jemand sein ßalaah beginnt und qiraat und rukuu'' ordentlich ausgeführt hat, dann aber auf sadschdah vergisst und statt dessen wieder qiyaam (stehende Haltung) einnimmt, qiraat ausführt und dann ohne rukuu'' direkt in sadschdah geht, gelten alle diese Handlungen wie ein rak'ah. Wenn er zuerst rukuu'' ausführt, dann in qiraat steht, dann wieder rukuu'' und dann sadschdah ausführt, zählt dies ebenfalls wie ein rak'ah. Auch wenn er zuerst zwei sadschdas ausführt, dann in qiraat steht und in rukuu'' übergeht, jedoch dabei sadschdah übergeht und statt dessen wieder die stehende Haltung einnimmt, dann in qiraat steht und anschließend ohne rukuu'' direkt in sadschdah übergeht, gilt dies als ein rak'ah. Weiters, wenn er ohne sadschdah im ersten rak'ah rukuu'' und dann wieder ohne sadschdah rukuu'' im zweiten rak'ah einnimmt und sich dann im dritten rak'ah gleich in sadschdah begibt und rukuu'' dabei auslässt, gilt all das wie ein rak'ah." (In allen fünf Fällen wird es notwendig, sadschdah schaw zu verrichten.)  

 

8. Erste q'adah und die Rezitation (in dieser Position) von taschahud in dieser Position und zweite q'adah und Rezitation von taschahud sind farḍt für Imaam Ahmad. Imaam Abu Hanifa erachtet diese Dinge für wadschib (praktisch gesehen ist kein Unterschied zwischen dem, was farḍt, und dem, was wadschib ist; die Einhaltung beider ist wesentlich. Juristisch besteht jedoch ein Unterschied. Siehe letzter Abschnitt, Kapitel: 6, Buch über ßalaah).  

 

9. Die Rezitation von Daaruud in der Schluss-q'adah nach taschahud ist gemäß den Imaamen Ahmad und Shafei farḍt.  

 

10. ßalaahm ("Asalamu alaikum wa Rahmatullah") in der Schluss-q'adah am Ende von ßalaah zu sagen, ist eine Säule in ßalaah und gemäss den drei Imaamen Shafei, Ahmad und Malik farḍt. Gemäss Imaam Abu Hanifa ist dies wadschib.  

 

11. Die takbiirahahs ("Allahu akbar" zu sagen) bei jedem Senken und Heben des Kopfes (jedesmal, wenn die Stellung in ßalaah geändert wird); in rukuu'' ein Mal "subhana rabbi al atdhim" in sadschdah ein Mal "Ssubhana rabbi al 'aala", "sam'I Allahu li man hamidah", wenn man (nach rukuu'') kurz zur stehenden Stellung zurückkehrt, und zwischen den beiden sadschdas "rabbi fir li" zu sagen, ist alles farḍt gemäss Imaam Ahmad ibn Hanbal. Trotzdem wird gemäss demselben Imaam ßalaah nicht fasid wenn jemand diese Dinge zu sagen vergisst.  

 

12. Gemäss Imaam Abu Hanifa ist es dem Muqtadi (der hinter einem Imaam ßalaah verrichtet) absolut untersagt, hinter einem Imaam qiraat zu halten, denn Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, hat gesagt: "Wer einen Imam hat, für den ist qiraat des Imaam auch qiraat für ihn selbst."  

 

 

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