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MA LA BUDDA MINHU 

"An dem woran man nicht vorbeikommt"    Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hanifa  von  Qadhi Thanaa Ullah

 
   

3.14

ANDERE ßalaah'S  außer  DEN  FÜNF farDt 

 

 

Nach der Auffassung der meisten Imaame gibt es außer den täglichen fünf slaah's keine, die wadschib sind. Gemäss Imaam Abu Hanifa sind jedoch witr ßalaah (drei rak'ah nach dem Nachtgebet), 'Id ul Fitr (Gebet am Feiertag des Fastenbrechens) und 'Id ul Adha ßalaah (Gebet am Tag des Schlachtopferfestes) - wadschib. Die anderen Imaame halten diese drei slaah's für Sunnah.  

 

BEISPIEL: witr besteht gemäss Imaam Abu Hanifa aus drei rak'ah und einem ßalaahm am Ende. In jedem der drei rak'ah sind faatiha und eine weitere surah (oder ayahs in der entsprechenden Länge) zu rezitieren. Im dritten rak'ah - nach der Rezitation von faatiha und surah und bevor man sich in rukuu'' begibt - wird du'aa' qunuut (spezielles Bittgebet) rezitiert. Dies geschieht an jedem Tag des Jahres. Gemäss Imaam Shafei ist es Sunnah, du'aa' qunuut nur in der letzten Hälfte von Ramaḍaan zu rezitieren. Weiters sagen die meisten Imaame dass qunuut nach rukuu'' in der kurzen qiyaam-Stellung vor sadschdah rezitiert wird.  

 

BEISPIEL: Es ist bid'ah (unerwünschte Neueinführung) qunuut in fadschr zu verrichten. Gemäss Imaam Shafei ist dies jedoch sogar Sunnah (es sollte aber jemand, der nicht Imaam Shafei folgt, witr nie zu dieser Zeit verrichten).  

 

Es ist mustahabb, die surah A'ala im ersten, surah Kaafiruun im zweiten und surah ikhlaas im dritten rak'ah von witr ßalaah zu rezitieren.  

 

BEISPIEL: Die Bedingungen, um 'Id ßalaah (Fetsgebet) abzuhalten, sind denen für dschum'ah ßalaah gleich, außer dass die khutbah nicht notwendig ist. Die zwei khutbahs zu halten, nachdem 'Id ßalaah verrichtet wurde, ist Sunnah. In diesen sollten die Vorschriften bezüglich ßalaah ul Fitr und Uzhiyya (Opferfleisch bei 'Id ul Adha) und takbiirahahs, die in den Tashriq Tagen (von fadschr des 9. Zil hidschrah bis 'asr des 13. ) gemacht werden, den versammelten Muslimen erläutert werden.  

 

BEISPIEL: Es ist Sunnah, etwas am 'Id ul Fitr Tag zu essen, bevor man sich zu dem Platz begibt, an dem ßalaah ul Fitr verrichtet wird, ssadaqaat ul Fitr (Spende) zu geben und den Miswaak (Art Zahnbürste) zu benützen oder sonst die Zähne zu putzen, ghusl zu nehmen, Festkleidung anzulegen (die beste Kleidung, die man besitzt), Parfüm zu benützen und sich an den Ort des ßalaah zu begeben und dabei leise vor sich hin takbiirahahs zu sprechen.  

 

Der Zeitraum, um die beiden 'Id slaah's zu verrichten, erstreckt sich von dem Zeitpunkt, an dem sich die Sonne über den Horizont erhebt und noch ohne Schwierigkeiten anzusehen ist, bis zum Zenith am Mittag.  

 

Bei der Verrichtung der 'Id slaah's spricht der Musalli drei extra-takbiirahahs unmittelbar nach tahrimah (dem Eröffnunstakbiirahah) und hebt dabei seine Hände für jedes takbiirahah. thanaa sollte vor und nicht nach den Extra-takbiirahahs rezitiert werden. Nach thanaa wird bismillah und ta'awudh rezitiert. Nach der Rezitation von faatiha und surah und vor rukuu'' im zweiten rak'ah macht der Musalli drei weitere takbiirahahs und hebt für jedes die Hände. Danach macht er takbiirahah für rukuu''.  

 

Dieses takbiirahah (das vierte) ist für die Durchführung des 'Id ßalaah wesentlich (wadschib). Wird es ausgelassen, muss sadschdah schaw gemacht werden (die späteren figh Gelehrten kamen zur Ansicht, dass sadschdah schaw bei 'Id ßalaah nicht gemacht werden sollte, da dies zu großer Verwirrung führen würde).  

 

Es gibt kein qasaa für ein 'Id ßalaah für den Fall, dass jemand nicht in der Lage sein sollte, dieses 'Id ßalaah mit einem Imaam zu feiern.  

 

Sollte 'Id ul Fitr ßalaah aus irgendeinem Grund nicht am richtigen Tag verrichtet werden können, so kann dies noch am nächsten Tag getan werden, jedoch nicht später. 'Id ul Adha ßalaah kann jedoch, wenn nötig, an jedem Tag bis zum 12. dhil hidscha verrichtet werden.  

 

BEISPIEL: 'Id ul Adha ßalaah wird wie 'Id ul Fitr ßalaah verrichtet, außer dass es nach 'Id ul Adha ßalaah mustahabb ist, vom eigenen Uzhiyya oder qurbaan zu nehmen. Es ist nicht makruh, an jemandes qurbaan vor ßalaah teilzuhaben (in den Dörfern beginnt die Zeit für qurbaan mit der wirklichen Morgendämmerung; in der Stadt, in der 'Id ßalaah gehalten wird, beginnt die Zeit für qurbaan unmittelbar nach ßalaah. Der Zeitraum für qurbaan erstreckt sich bis zum Sonnenuntergang des dritten Tages, des 12. dhil hidscha. Weiters ist es makruh, qurbaan an irgendeinem dieser Tage nach Sonnenuntergang zu machen. Es ist daher in der Stadt nicht erlaubt, qurbaan vor 'Id ul Adha ßalaah zu machen). Ein weiterer Unterschied zwischen den beiden 'Ids ist, dass bei 'Id ul Adha jemand die takbiirahahs laut rezitieren sollte, wenn er sich zum 'Id ßalaah begibt.  

 

BEISPIEL: Gemäss Imaam Abu Hanifa ist es für den Muqiim, der in der Stadt lebt, wadschib, die takbiirahahs Tashriq gleich nach jedem farḍt ßalaah, welches in dschmaa'ah verrichtet wurde, vom Morgen des arafaat Tages bis 'asr des 'Id Tages zu sagen. Seine beiden Begleiter sagen jedoch, dass die takbiirahahs von fadschr des arafaat Tages bis 'asr des 11. rezitiert werden sollten. Die fatwaa wurde in Übereinstimmung mit der Meinung der beiden Begleiter des Imaam, den Imaamen Muhmmad und Abu Yusuf, gegeben.  

 

Sollte eine Frau oder ein Musaafir farḍt ßalaah an einem dieser Tage in einer dschmaa'ah verrichten, deren Imaam Muqiim ist, verrichten, dann muss sie oder er die takbiirahahs Tashriq laut, einmal wie folgt sagen:  

 

Allah  U AKBAR  Allah  U AKBAR  LA ILAHA ILLA 'LLAH  

Allah  U AKBAR  Allah  U AKBAR  WA LILLAHI L hamd  

 

Sollte der Imaam auf die takbiirahahs Tashriq vergessen, so sollte sie der Muqtadi auf jeden Fall rezitieren.  

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