Fiqh

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ʿIllah  عِلَّةُ   rechtlich wirksame Ursache

 

Die ʿIllah  عِلَّةُ bezeichnet in der Ussuul al‑Fiqh die (rechtlich) wirksame Ursache bzw. den rechtlich maßgeblichen Grund, an den ein islamrechtliches Urteil (Hhukm) gebunden ist. Es handelt sich um das klare, identifizierbare und überprüfbare Merkmal, an das der Gesetzgeber (al‑Schaariʿ) ein bestimmtes Urteil geknüpft hat.

 

In den vier Madhaahib — besonders bei den Hanafiten — ist z.B. die ʿIllah für die Festlegung des Monatsbeginns nicht die astronomische Existenz eines bereits beleuchteten Mondes. Das heißt, dass die rechtsbegründende Ursache ('Illah) für den Beginn des Monats nur die tatsächliche Sichtung des Mondes mit freiem Auge - entsprechend der Sunnah - und nicht die Feststellung seiner bloße astronomische Existenz - wie etwa mit einem Teleskop.

 

Imaam Malik warnt, dass religiöse Handlungen nicht „verbessert“ werden dürfen, indem man mehr tut [ z.B. mit dem Teleskop den Hilaal zwecks Monatsbestimmung zu sichten] als der Prophet ﷺ, weil darin die gefährliche Versuchung liegt zu glauben, dass die eigene Wahl besser sei als die Wahl Allahs und Seines Gesandten:

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Muusaa ibn Muhhammad az‑Zubayrii berichtete uns, az‑Zubayr berichtete, dasas Muhhammad ibn aḍ‑Ḍaḥhhaak und andere berichteten, dass ein Mann zu Maalik ibn Anas kam und sagte:

„Von wo soll ich den Ihhraam beginnen?“ Er sagte: „Vom Miqaat, den der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) festgelegt hat und von dem er selbst den Ihhraam begonnen hat.“

Der Mann sagte: „Und wenn ich von einem weiter entfernten Ort den Ihhraam beginne?“ Maalik sagte: „Ich sehe das nicht so.“

Der Mann sagte: „Was missfällt dir daran?“ Er sagte: „Ich fürchte für dich die Fitnah.“

Der Mann sagte: „Und welche Fitnah liegt darin, wenn ich das Gute vermehre?“ Maalik sagte: „Denn Allah, der Erhabene, sagt: ‚So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass sie nicht eine Fitnah trifft oder sie eine schmerzhafte Strafe trifft.‘ (Suurat an‑Nuur, Vers 63).

Und welche Fitnah ist größer, als dass du dich mit einem Vorzug auszeichnest, mit dem sich der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) nicht ausgezeichnet hat?“

Und in einer anderen Überlieferung heißt es: Ein Mann sagte zu Maalik ibn Anas: „Von wo soll ich den Ihhraam beginnen?“ Er sagte: „Von dort, wo der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) den Ihhraam begonnen hat.“

Der Mann wiederholte die Frage mehrmals. Er sagte: „Und wenn ich darüber hinausgehe?“ Maalik sagte: „Tu das nicht, denn ich fürchte für dich die Fitnah.“

Der Mann sagte: „Und was für eine Fitnah soll darin liegen? Es sind doch nur ein paar Meilen, die ich hinzufüge.“ Maalik sagte: „Denn Allah, der Erhabene, sagt: ‚So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln…‘ (Suurat an‑Nuur, Vers 63).“

Der Mann sagte: „Und welche Fitnah liegt darin?“ Maalik sagte: „Und welche Fitnah ist größer, als dass du meinst, deine eigene Wahl sei besser als die Wahl Allahs und Seines Gesandten?

 

Und wo der Befehl kam, der Gemeinschaft zu folgen, ist damit gemeint, dem Recht zu folgen und es zu befolgen – auch wenn diejenigen, die an der Wahrheit festhält, wenige sind und die Widersprechenden viele. Denn die Wahrheit ist das, worauf die erste Gemeinschaft – der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) und seine Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen – war. Und es wird nicht auf die Vielzahl der Leute des Falschen nach ihnen geschaut.

 

Autor: Abuu al-Qaasim Schihaab ad-Diin ʿAbd ar-Raḥmān ibn Ismaaʿiil ibn Ibraahiim al-Maqdisii ad-Dimaschqii, bekannt als Abuu Schaama (gestorben 665 H) Bearbeiter: ʿUthmaan Aḥmad ʿAnbar Verlag: Daar al-Hudaa – Kairo Auflage: Erste Auflage, 1398 / 1978