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Schia  Gruppen    

Taqiya bei uns im Grunde unbekannt

„Der MehrheitsIslam kennt die vielbeschworene „Taqiya“ gar nicht. Von Yasin Alder, Bonn

... entnommen von www.Islamische-zeitung.de  am 05.11.2007

 


In Islamkritischen Publikationen wird Muslimen in Deutschland immer wieder der Vorwurf der Taqija (Taqiya) gemacht, mit dem behauptet werden soll, dass die Muslime ihre „wahren Absichten“ verschleierten, nämlich die „Machtübernahme“ hierzulande und in Europa, und nach Aussen ein anderes, „harmloseres“ Gesicht zeigten, als sie es eigentlich hätten. Dieser Vorwurf mag auf Menschen, die kaum Wissen über den Islam haben, zunächst Eindruck machen, zumal er durch die Verwendung arabischsprachiger Terminologie Sachkenntnis vorgaukelt. Tatsächlich entbehrt der Vorwurf nicht nur der faktischen Grundlage, sondern auch jeglicher seriösen Sachkenntnis, da der Begriff hier völlig falsch interpretiert und verwendet wird. Es handelt sich um ein Beispiel für einen von seiner ursprünglichen Bedeutung und aus seinem ursprünglichen Kontext gelösten, umgedeuteten Begriff.

„In der frühen Zeit des Islam, unter den Gefährten des Propheten Muhammad, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, gab es den Begriff ,Taqija’ überhaupt nicht“, sagt der Islamwissenschaftler Abdurrahman Reidegeld. „Was es gab und gibt, ist dass man in Situationen, wenn man von Nichtmuslimen gefangen genommen worden war oder gefoltert wurde, also in extremen Situationen, wo Leib und Leben akut bedroht sind, sagen darf, dass man kein Muslim oder keine Muslimin sei, um das eigene Leben zu retten oder sich Folter und Qualen zu ersparen, wobei man im Inneren natürlich Muslim bleibt.“ Dieses Prinzip, dass sein Muslimsein verleugnen darf, wer um sein Leben, seine Gesundheit, seine Würde, seine Familie oder seine Gemeinschaft fürchtet, gilt auch heute noch. Es wurde aber nie mit dem Begriff Taqija bezeichnet.

Auch Taqija als Begriff für eine Verschleierung seiner wahren Absichten gibt es im sunnitischen Islam gar nicht. Die einzige historische Situation, in der es etwas ähnliches gab, habe, so Reidegeld, in der Zeit der Verfolgung der in Spanien verbliebenen Muslime durch die christlichen Herrscher und die Kirche, nach der so genannten „Reconquista“ im Rahmen der Inquisition im 16. Jahrhundert, bestanden. Diesen Muslimen hatten einige Rechtsgelehrte empfohlen, ihre rituelle Waschung für das Gebet heimlich zu machen, in Form einer Ersatzabreibung (Tajammum) etwa im Vorbeigehen an einer Hauswand, um nicht durch die Waschung als Muslime identifiziert und von der Inquisition verhaftet zu werden. Diese Rechtsgutachten (Fatwas) stellten aber im sunnitischen Bereich eine gross e Ausnahme dar und seien auch umstritten gewesen.

Die rechtliche Mehrheitsmeinung war nämlich immer die, dass Muslime aus einer Region, in der ihnen die minimale Ausübung des Islams - zum Beispiel das Gebet, das Fasten, die Einsammlung der Zakat-Steuer - nicht mehr möglich ist, in Regionen, in denen sie dies können, etwa muslimisch dominierte, auswandern sollen, ja sogar müssen, sofern sie die Möglichkeit dazu haben. Dass einige Muslime trotz der Verfolgung in Spanien geblieben waren, war demnach an sich bereits ein Ausnahmefall. Die Auswanderung wird also generell als besser betrachtet als die Verheimlichung des Muslimseins. Dass muslimische Gemeinden derart unter Druck geraten, ist aber insgesamt eher eine neuzeitliche Erscheinung, wie etwa unter den kommunistischen Regimen.

Eine Tradition hat „Taqija“ lediglich im schiitischen Bereich, wo der Begriff im 9. Jahrhundert erstmals auftaucht. Hier sei dies, so Reidegeld, tatsächlich ein festes Prinzip, das allerdings auch nur innerIslamisch definiert sei, nämlich um die Zugehörigkeit zur Schi’a gegenüber der sunnitischen Mehrheit zu verheimlichen, nicht aber gegenüber Nichtmuslimen. In der safawidischen Zeit, also nach 1500, sei Taqija dann innerhalb der Schi’a noch mehr zu einem positiv definierten Begriff geworden, „insbesondere in der Zeit der Seldschuken und nach der Zwangsschiitisierung Persiens, wo es eine sehr starke Polarisierung zwischen dem zwölferschiitischen Bereich und dem sunnitisch-osmanischen Bereich gab“, erklärt Reidegeld. Auch in modernerer Zeit habe Khomeini Taqija ausdrücklich befürwortet. Taqija ist also weder ein gesamtIslamisches Konzept, noch überhaupt ein nach Aussen gerichtetes und war als solches im sunnitischen Bereich nie üblich. Eine Verschleierung der Absichten habe, so Reidegeld, im Islam nur im Kriegszustand, etwa in Form einer Kriegslist, eine Tradition, wobei ein Krieg niemals im Sinne des Terrorismus individuell erklärt werden könne, sondern nur von der offiziellen politischen Führung. Auch dies werde allerdings nicht Taqija genannt, und im Zusammenleben von Menschen auss erhalb eines solchen Kriegszustands gebe es dieses Konzept auch nicht.

Die Erlaubnis zur Verleugnung seines Muslimseins in den oben geschilderten akuten Bedrohungssituationen bezieht sich vor allem auf Muslime, die sich in der Position einer unterdrückten Minderheit befinden. Gerade dies wird von den einschlägigen Islam-Gegnern ja gerade nicht so gesehen, die ja vielmehr davon ausgehen, dass die Muslime hierzulande alle Rechte hätten - wenn überhaupt dann zu viele - und gar nicht diskriminiert würden. Hier wird also ein Bedecken des Muslimseins eher sogar noch provoziert, wenn nämlich die Situation entsteht, dass das Muslimsein in der Öffentlichkeit nicht mehr toleriert wird und Muslime unter einen Generalverdacht gestellt werden.

Der Begriff der Taqija ist somit ein Beispiel für neu geschaffene Kampfbegriffe, die gar nicht genuin aus dem Islam kommen. Der Vorwurf der Taqija bezieht sich auf ein Phänomen, das so in dieser Art gar nicht besteht und im Islam gar keine Grundlage hat. Der Fachbegriff Taqija wird in diesem Kontext eindeutig falsch verwendet.

Die Verwendung des Taqija-Vorwurfs erinnert an die mittelalterlichen Methoden der Hexenjagd. Treten Muslime mit positiven, nicht angreifbaren Aussagen an die Öffentlichkeit, betreiben sie nach der besagten Logik „Taqija“. Geben sie Äusserungen ab, die den Protagonisten dieses Vorwurfs nicht genehm sind oder die dem, was man ihnen unterstellt - wenn auch nur scheinbar - entsprechen, sind sie ohnehin „überführt“. Mit dem Ergebnis, dass die Muslime so oder so, egal was sie tun, dem negativen Bild nicht entgehen können. Sie sind bereits vorverurteilt - denn die Anklage ist bereits die Verurteilung.

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