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Palästina  

Marwan Barghouti versus Israel

Der Fatah-Führer präsentiert eine Anklageschrift gegen seine Verfolger | von Marwan Barghouti | The Electronic Intifada / ZNet 03.10.2002 | http://www.zmag.de/article/article.php?id=288 |

 

 

Der Fatah-Führer präsentiert eine Anklageschrift gegen seine Verfolger

Am heutigen 3. Oktober wird der Prozess, ‘Israel versus Marwan Barghouti’, Mitglied des Palästinensischen Parlaments u. angeblicher Kopf der Fatah-Tanzim-Milizen, fortgesetzt. Der Prozess findet vor dem Bezirksgericht Tel Aviv statt. Vor Gericht präsentierte Barghouti die folgende, 54 Punkte umfassende Angklageschrift gegen den Staat Israel:

ANKLAGEVORWURF

Der Staat Israel ist sowohl in direkter als auch indirekter Weise strafrechtlich verantwortlich für spezifische Akte des Genozids bzw. der ethnischen Vertreibung, einschliess lich der Tötung von Palästinensern mittels Militärangriffen, einschliess lich willkürlicher Verhaftungen u. illegaler Inhaftierungen, einschliess lich Massnahmen des Administrativgewahrsams, einschliess lich Attacken gegen Frauen, Kinder u. ältere Leute, einschliess lich der systematischen u. mutwilligen Zerstörung von Häusern u. Eigentum, einschliess lich systematischer Enteignungen u. Eigentumsentziehungen, einschliess lich Gewalt gegenüber Menschen u. deren Lebensrecht - hier vor allem Mord jeglicher Art, inklusive der Assassinierungen - einschliess lich Konfiskation von Land u. Besitz, der Einrichtung separierter Reservate u. Bantustans, einschliess lich der Störung des öffentlichen Lebens, einschliess lich des Terrors gegen eine ganze Bevölkerung, einschliess lich Kollektivbestrafungs-Massnahmen u. Repressalien, einschliess lich rassistischer Diskriminierung, einschliess lich Verbrechen des Diebstahls, der Plünderung u. des Raubs, einschliess lich des Zufügens physischer oder psychischer Verletzungen, einschliess lich Folter u. Misshandlung, einschliess lich Akte grausamer, unmenschlicher u. erniedrigender Behandlung bzw. Strafe, einschliess lich Verstümmelungen, die den Tod oder schwerwiegende gesundheitliche Schäden zur Folge hatten, einschliess lich der kalkulierten Schaffung von Lebensbedingungen, die zur teilweisen oder völligen physischen Vernichtung führen, einschliess lich der Verabschiedung u. Implementierung von gesetzlichen Massnahmen, die darauf abgezielt sind, eine Beteiligung der Palästinenser am politischen, sozialen, ökonomischen u. kulturellen Leben zu verhindern, einschliess lich der absichtsvollen Schaffung von Bedingungen, die die Palästinenser daran hindern, sich frei zu entfalten, einschliess lich der Ausbeutung (palästinensischer) Arbeitskraft, einschliess lich der Verfolgung von Organisationen u. deren Mitgliedern, einschliess lich der Aberkennung von Grundrechten u. grundlegenden Freiheiten bzgl. Personen, die sich gegen die Militärokkupation zur Wehr setzen bzw. gegen Kolonialismus, Apartheid u. andere kriminelle Akte.

GESETZESVERSTÖssE, GEBROCHENE VERTRÄGE u. MISsACHTETE KONVENTIONEN

Der Staat Israel ist in strafrechtlicher Hinsicht als verantwortlich anzusehen für Verbrechen, die laut internationaler Gemeinschaft zu den schwersten überhaupt zählen - insofern sie die internationale Gemeinschaft als solches betreffen. Dabei handelt es sich um...

- das Verbrechen des Genozids, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, um Kriegsverbrechen sowie das Verbrechen der Aggression - gemäss Definition u. Spezifizierung des ‘Römischen Statuts’ / Internationaler Strafgerichtshof, korrigiert via procés-verbaux am 10. Nov. 1998 sowie am 12. Juli 1999.

- Verstösse gegen 85 Sicherheitsratsresolutionen der Vereinten Nationen

Zudem handelt es sich dabei um Verstösse gegen...

- die ‘Charta der Vereinten Nationen’

- die ‘Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords’

- die ‘Konvention über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsfristen auf Kriegsverbrechen u. Verbrechen gegen die Menschlichkeit’

- die ‘Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen’

- die ‘Genfer Konvention über den Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten’

- das ‘Zusatzprotokoll zur Genfer Konvention vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte’

- das ‘Zusatzprotokoll zur Genfer Konvention vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte’

- die ‘Vereinbarung der UNO über ökonomische, soziale u. kulturelle Rechte’

- die ‘Vereinbarung der UNO über bürgerliche und politische Rechte’

- die Deklaration über die Rechte u. Verantwortlichkeiten von Einzelpersonen, Gruppen u. Organen der Gesellschaft bzgl. Förderung u. Schutz der universell gültigen Menschenrechte u. fundamentalen Freiheiten (UN-Vollversammlungsresolution 53/144)

- die ‘Deklaration über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker’

- die ‘Internationale Konvention gegen rassistische Diskriminierung’

- die ‘Internationale Konvention über die Verhinderung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid’

- das ‘Abkommen (der UNESCO) gegen Bildungsdiskriminierung’

- die ‘Internationale Konvention für die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung gegenüber Frauen’

- die Internationale Konvention über die politischen Rechte der Frauen

- die ‘UN-Konvention über die Rechte des Kindes’

- die ‘UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen’

- die ‘Grundprinzipien der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen’

- die Prinzipien zum Schutz aller Personen in sämtlichen Arten von Gefangenschaft u. Inhaftierung (UN-Vollversammlungsresolution 43/173)

- die UN ‘Regeln zum Schutz jugendlicher Häftlinge’

- die Antifolterkonvention: ‘Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe’

- die UN-Prinzipien über die effektive Investigation u. Dokumentation von Folter u. anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

- die UN-Prinzipien der medizinischen Ethik bzgl. der Rolle von medizinischem Personal, insbesondere Ärzten, beim Schutz vor Folter u. anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe von Inhaftierten u. Gefangenen (UN-Vollversammlungsresolution 37/194)

- den ‘UN-Verhaltenskodex von Beamten mit Polizeibefugnissen’

- die ‘UN-Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen’

- die ‘UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte’

- die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Jugendlichen im Strafvollzug

- die UN-Grundprinzipien betreffend die Unabhängigkeit der Justiz

- die UN-Prinzipien zur effektiven Prävention u. Untersuchung von auss ergerichtlichen, summarisierten u. willkürlichen Hinrichtungen

SPEZIFISCHE ANKLAGEPUNKTE GEGEN DEN STAAT ISRAEL

I. Kriegsverbrechen u. Verbrechen gegen die Menschlichkeit

1) Der Staat Israel sowie dessen Vorgänger verübten in mehrfacher Weise genozidale Akte. Sie haben tausende palästinensischer Zivilisten getötet u. tausenden anderen schwerwiegende körperliche u. mentale Schäden zugefügt. Sie haben absichtsvoll Lebensbedingungen geschaffen, die darauf abzielten, physische Vernichtung herbeizuführen. Hier eine Aufzählung (Orte von Kriegsverbrechen u. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Übers.)); sie erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit:

Baldat al-Shaikh (30-31. Jan. 1947); Yehida (13. Dez. 1947); Khisas (18. Dez. 1947); Qazaza (19. Dez. 1947); Katamon (5. Juli 1948); Deir Yassin (9./10. April 1948); Naser al-Din (13./14. April 1948); Tantura (15. Mai 1948); Beit Daras (21. Mai 1948); Lydda (11. Juli 1948); Dawayma (29. Okt. 1948); Houla (26. Okt. 1948); Sharafat (7. Febr. 1951); Kibya (14. Okt. 1953); Kafr Kassim (29. Okt. 1956); Gaza-Stadt (5. April 1956); Khan Younis (3. Nov. 1956); Rafah (12. Nov. 1956); Al-Sammou’ (13. Nov. 1966); Kawnin (15. Okt. 1975); Bint Jbeil (21. Okt. 1976); Abbasieh (17. März 1978); Adloun (17. März 1978); Saida (4. April 1981); Fakhani (17. Juli 1981); Beirut (17. Juli 1981); Sabra u. Shatila (16.-18. Sept. 1982); Jibsheet (27. März 1984); Sohmor (19. Sept. 1984); Seer al-Gharbiah (23. März 1985); Maaraka (5. März 1985); Zrariah (11. März 1985); Homeen al-Tahta (21. März 1985); Jibaa (30. März 1985); Yohmor (13. April 1985); Tiri (17. August 1986); Al-Naher al-Bared (11. Dez. 1986); Ain al-Hilwe (5. Sept. 1987); Nablus (16. Dez. 1988); Nahhalin (13. April 1989); Oyon Qara (20. Mai 1990); Siddiqine (25. Juli 1990); Jerusalem (8. Okt. 1990); Hebron (25. Febr. 1994); Jalabia (28. März 1994); Aramta (15. April 1994); Erez (17. Juli 1994); Deir al-Zahrani (5. August 1994); Nabatiyeh (21. März 1994); Sohmor (2. April 1996); Mansuriah (13. April 1996); Nabatiya (18. April 1996); Qana (18. April 1996); Westbank/Gazastreifen (25.-28. Sept. 1996); Tarqumia (10. März 1998); Janta (22. Dez. 1998); Beirut (24. Juni 1999); Western Baq’a (29. Dez. 1999); Jerusalem (29. Sept. 2000); Idna (19. Juli 2001); Nablus (31. Juli 2001); Beit Rima (24. Okt. 2001); Jenin (3.-21. April 2002); Nablus (3.-21. April 2002).

2) Zwischen 1948 u. 1949 tötete der Staat Israel mindestens 13 000 Palästinenser. Während des Kriegs von Juni 1967 (‘Sechstagekrieg’ (Übers.)) tötete der Staat Israel mindestens 15 000 Palästinenser, Ägypter, Jordanier u. Syrer (offizielle Zahlen nie veröffentlicht).

3) Im Libanon tötete der Staat Israel über 29 500 palästinensische u. libanesische Zivilisten - 40 Prozent Kinder. Während mehrerer Invasionen vertrieb der Staat Israel über 100 000 palästinensische u. libanesische Zivilisten mittels Gewalt.

4) Zwischen Dezember 1987 u. September 1993 tötete der Staat Israel über 1 300 palästinensische Zivilisten, davon mehr als ein Viertel unter 16 Jahre. Mehr als 100 000 P. wurden verletzt u. 2 089 Häuser zerstört. Zwischen 1993 u. Ende 1999 tötete der Staat Israel 492 palästinensische Zivilisten u. zerstörte etwa 1 000 Häuser, wodurch über 5 000 Palästinenser ihr Zuhause verloren.

5) Seit Ende September 2000 verloren durch den Staat Israel, seine Armee sowie durch israelische Bürger 1 639 Palästinenser ihr Leben, Daarunter 336 Kinder.

6) Seit Ende September 2000 brachte der Staat Israel mindestens 103 Palästinenser mittels staatlich-finanzierter Attentate um - wobei es sich bei der Hälfte der Opfer um Unbeteiligte - in einigen Fällen um Frauen u. Kinder - handelte.

7) Seit Ende September 2000 tötete der Staat Israel mehr als 550 Palästinenser mittels Granatbeschuss u. Bombardements, abgezielt auf zivile bzw. öffentliche Infrastruktur, auf Privathäuser, Schulen o. Ä.. Eine weitere Zahl Palästinenser wurde durch den Staat Israel an Checkpoints getötet bzw. verletzt oder kam zu Schaden, weil man diesen Menschen medizinische Hilfe verweigerte bzw. Bewegungsrestriktionen auferlegte.

8) Seit Ende September 2000 hat der Staat Israel mindestens 20 000 Palästinensern schwere Verletzungen, Verwundungen u. Verstümmelungen zugefügt. Folge: mehr als 2 000 auf Dauer behinderte Palästinenser. Im selben Zeitraum zerstörte der Staat Israel mehr als 985 palästinensische Privathäuser.

9) Seit Ende September 2000 greift der Staat Israel palästinensische Zivilisten mit Mitteln militärischer Gewalt an - es kommt zu Attacken mittels Schusswaffen, Granaten u. Bomben. Angegriffen werden Menschen in ihren Privathäusern, in Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, Behelfshospitälern oder an ihren Arbeitsplätzen. Der Staat Israel hat deutlich gekennzeichnete Ambulanzen u. Sanitäter angegriffen sowie deutlich gekennzeichnete Journalisten u. Menschenrechtsvertreter. Der Staat Israel geht mit schweren Waffen u. entsprechender Munition gegen Palästinenser vor - unter diesen Waffen sind zu nennen: Bomben, Mörsergranaten, Panzergranaten, luft- u. landgestützte Raketen - abgefeuert entweder aus Angriffs-Helikoptern, F-16-Kampfjets oder von Marinekriegsschiffen aus, von Panzern u. APCs (gepanzerte Mannschaftswagen). Zudem trägt der Staat Israel Verantwortung für den Tod von Zivilisten, die in zivilem Umfeld Opfer von (israelischen) Heckenschützen wurden - Heckenschützen, die scharfe Munition mit äusserst hoher Durchschlagskraft verwenden. Seit Ende September 2000 hat der Staat Israel auf diese Weise eine disproportional hohe Zahl Frauen u. Kinder sowie eine disproportional hohe Zahl deutlich gekennzeichneter medizinischer Helfer, Menschenrechtsaktivisten u. Journalisten entweder getötet oder verwundet.

10) Seit 1967 kamen durch Verschulden des Staats Israel immer wieder Menschen zu Schaden, indem sie mit Explosiv-Objekten oder Entflammbarem in Berührung kamen; Daarunter Objekte, die man aus (israelischen) Militärjeeps warf oder aus Helikoptern sowie Minen, Sprengstoff u. entzündbare Objekte. Falls die Objekte explodieren, verursachen sie Schrapnell-Wunden, falls sie sich entzünden, sind schwere Verbrennungen die Folge. Auf diese Weise wurden, um nur ein Beispiel zu nennen, am 13. Februar 1989 die 6jährige Iktimal Dim getötet, ihr 10jähriger Bruder ‘Isam Dim verletzt. Die beiden Kinder erlitten Schrapnell-Wunden, als ein israelischer Helikopter, der über der Ortschaft Tayasir gekreist hatte, plötzlich ein Explosiv-Objekt abwarf. Insgesamt kamen seit 1967 eine gross e Anzahl Palästinenser durch Minen u. Sprengstoffe ums Leben bzw. zu Schaden - Explosiv-Objekte, die die Israelische Armee zuvor gelegt hatte.

11) Seit 1948 befiehlt der Staat Israel seiner Armee die Anwendung brutaler körperlicher Gewalt gegenüber unbewaffneten, überwiegend jungen Palästinensern. Er ermutigt seine Armee zur Anwendung dieser Gewalt. Hierzu zählt das systematische Verprügeln von palästinensischen Zivilisten durch israelische Soldaten u. israelische Polizisten. Besondere Berühmtheit erlangte dieses berüchtigte Vorgehen im Jahr 1988, als der inzwischen verstorbene damalige Verteidigungsminister Yitzhak Rabin, eine Politik der “Gewalt, Macht u. der Prügel” verkündete (18. Jan. 1988). Palästinenser werden oftmals wahllos u. ohne erkennbaren Zusammenhang mit Protesten zusammengeschlagen. Man holt sie einfach aus den Häusern oder schnappt sie von der Strasse weg u. schlägt sie brutal zusammen. Typisch für Prügelorgien dieser Art ist, dass sie von israelischen Soldaten in Gruppen begangen werden - selten von einem Soldaten allein. Prügel kommen auch in Situationen vor, in denen die Opfer keinerlei Widerstand leisten. So spielte sich beispielsweise im Dorf Huwarra am 19. u. 21. Januar 1988 Folgendes ab: israelische Soldaten trieben 20 Bewohner zusammen, schafften sie an einen abgelegenen Ort, fesselten u. knebelten sie. Danach brachen sie ihnen absichtsvoll Arme u. Beine. Die Tatsache, dass Vorfälle, bei denen Palästinenser durch Prügel schwerverletzt oder getötet wurden, nie ernsthaft untersucht werden, beweist einmal mehr: Prügel gehören zur (offiziellen) Politik des Staats Israel.

12) Zwischen 1949 u. 1956 tötete der Staat Israel mindestens 5 000 palästinensische Flüchtlinge. Bei den Opfern handelte es sich überwiegend um Bauern, die versuchten, auf ihr Land zurückzukehren - entweder, um sich dort neuanzusiedeln oder auch nur, um Verwandte zu besuchen oder ihre Früchte abzuernten.

13) Der Staat Israel engt die Bewegungsfreiheit der Palästinenser massivst ein - mittels Abriegelungen, Belagerungen u. Ausgangssperren, zudem mittels Gräben, Zäunen, Eisentoren u. Mauern. Der Staat Israel kontrolliert den Zugang der Palästinenser zu wichtigen Einrichtungen u. Dienstleistungen bzw. zu unentbehrlichen Gütern; er verweigert den Menschen den Zugang zu diesen Dingen entweder total oder auch zeitweise bzw. schränkt ihn ein. Betroffen sind: der Zugang zu humanitärer Hilfe bzw. humanitärer Unterstützung, Zugang zu Kliniken u. Behelfshospitälern, zu Gütern der Grundversorgung wie Medizin, Nahrung, Wasser u. Bildung. Palästinensern wird die Schul- u. Hochschulausbildung verweigert, man verweigert ihnen Zugang zu bestimmten Arbeitsplätzen, zu (bestimmten) Bereichen der Industrie u. des Geschäftslebens, zu ihren landwirtschaftlichen Flächen; zudem trennt man sie von ihren Familien u. der Gemeinschaft ab.

14) Der Staat Israel hat sich in unterschiedlichster Weise schuldig gemacht, palästinensische Frauen anzugreifen: Palästinensische Frauen wurden durch das offizielle israelische Militär wahllos u. illegal mit potentiell tödlichen Waffen angegriffen. Dies hat zum Tod von (mehreren) Frauen geführt bzw. zu Verletzungen. Das israelische Militär setzte absichtsvoll Tränengas in unzulässiger Weise ein, so dass es bei palästinensischen Frauen zu tödlichen Erstickungsfällen, Gesundheitsschäden u. Missgburten kam. Israelische Soldaten sind brutal gegen palästinensische Frauen vorgegangen, belästigten sie sexuell u. versuchten, sie einzuschüchtern. Israelische Soldaten benutzten obszöne Ausdrücke gegenüber Frauen, sie urinierten auf deren Körper oder entblössten sich vor ihnen. Sie belästigten palästinensische Frauen u. versuchten, sie zu vergewaltigen. Frauen wurden verhaftet u. in israelischen Gefängnissen verhört u. gefoltert. Palästinensische Frauen wurden als Geisseln genommen oder verjagt. Frauen- Komitees u. -Hilfsvereine wurden (in ihrer Arbeit) behindert u. schikaniert, Frauenzentren bei Razzien durchsucht - ebenso Kindergärten u. Kooperativen.

15) Der Staat Israel führte bewusst eine humanitäre Krise herbei. Er stürzte viele palästinensische Zivilisten in Armut. Der Staat Israel verfolgt eine Aushungerungspolitik. Der Staat Israel schränkt die Bewegungsfreiheit (der Palästinenser) ein. Er behindert bzw. verweigert den Zugang zu humanitärer Hilfe u. Unterstützung, zu Nahrung, Wasser, medizinischer Versorgung, Arznei u. Krankenhäusern, zu Arbeit u. Bildung.

II. Verweigerung von medizinischer Hilfe

16) Der Staat Israel erlaubt es seinen Soldaten, verwundete Palästinenser zu schlagen bzw. in Haft zu nehmen. Medizinische Helfer u. andere, die versuchen, lebensbedrohlich verletzten Palästinensern zu Hilfe zu kommen, werden davon abgehalten. Ambulanzen, die Verletzte transportieren, werden aufgehalten, Ärzte u. medizinisches Personal körperlich misshandelt. Verletzte Palästinenser werden misshandelt, Einrichtungen zur medizinischen Versorgung überfallen, Ambulanzen beschossen. Daneben wurden Massnahmen beschlossen, die die Gesundheitsversorgung (der Palästinenser) qualitativ einschränken bzw. den Zugang dazu erschweren. Derartige Verstösse illustrieren die Gleichgültigkeit des Staats Israel gegenüber grundlegenden Menschenrechtsnormen.

III. Vertreibungen

17) Der Staat Israel zerstörte, enteignete u. vertrieb auf systematische Weise palästinensische Gemeinden (bzw. deren Bewohner) - teilweise oder komplett. Die Verbliebenen wurden sowohl in Israel als auch in den besetzten palästinen- sischen Gebieten auf minderwertige, unfruchtbare, separierte, unzusammenhängende u. sogar im Innern aufgesplitterte Enklaven abgedrängt. Um den Bevölkerungsanteil der Palästinenser innerhalb der Grenzen des historischen Palästina von 70 auf 50 Prozent zu drücken, bediente sich der Staat Israel unterschiedlichster Methoden - wie etwa gewaltsamer Exilierung u. ‘ethnischer Vertreibung’ sowie genozidaler Massnahmen.

18) Der Staat Israel ist schuldig, mehr als 780 000 Palästinenser gewaltsam vertrieben zu haben, das bedeutet 60 Prozent der (ursprünglichen) palästinensischen Bevölkerung. Der Staat Israel entvölkerte u. zerstörte 531 palästinensische Dörfer u. Ortschaften komplett. Zudem vertrieb der Staat Israel im Jahr 1948 rund 37 500 Palästinenser innerhalb des eigenen Landes. Selbst nach Abschluss der Waffenstillstandsverträge von 1949 fuhr Israel weiter fort, tausende Palästinenser zu vertreiben - vor allem im sogenannten “Kleinen Dreieck”, im Süden von Majdal, in Faluja u. Bir Saba, in der Gegend von Hebron sowie südlich u. nördlich des ‘Sees von Galiläa’*.

19) Der Staat Israel liess in palästinensischen Dörfern Menschen zusammen- treiben. Anschliess end wies er diejenigen aus, die er (willkürlich) zu “Illegalen” erklärte. So hat Israel zwischen 1949 u. 1953 fast 17 000 Beduinen aus der Negev-Wüste vertrieben. Allein im Jahr 1953 sind 7 000 Beduinen gewaltsam vertrieben worden. Diese Vertreibungen wurden zudem oft mit gross er Brutalität durchgeführt. Im selben Jahr - am 14. Oktober 1953 - schlachtete eine israelische Kommandoeinheit in der Westbank-Ortschaft Qibiya 69 palästinensiche Zivilisten ab - überwiegend Frauen u. Kinder - 45 Häuser wurden in die Luft gesprengt. Kommandeur der Truppe war der heutige Premierminister von Israel. Am 29. Oktober 1956 tötete der Staat Israel 49 palästinensische Dorfbewohner - Daarunter 15 Frauen u. 11 Kinder - in Kafr Kassim, einem Palästinenserdorf im ‘Kleinen Dreieck’. Man stellte sie in einer Reihe auf u. erschoss sie, nur weil sie angeblich eine Ausgangssperre missachtet hatten (über die sie nicht einmal Bescheid wussten). Und am Tag darauf, nämlich am 30. Oktober 1956, vertrieb der Staat Israel gewaltsam etwa 5 000 Palästinenser aus Krad al Baqqara u. Krad al Ghannama nach Syrien.

20) Im Jahr 1967 vertrieb der Staat Israel 388 500 palästinensische Zivilisten mit Gewalt - für 188 500 von ihnen war es bereits die zweite Vertreibung.

21) Zwischen 1967 u. 2002 deportierte der Staat Israel 1 531 Palästinenser - Daarunter Bürgermeister, Schriftsteller, Studenten u. Universitäts-Dozenten - als Akt der Bestrafung. Allein im August 1971 deportierte der Staat Israel 600 palästinensische Flüchtlinge aus dem Gazastreifen. Zwischen 1987 u. 1999 revidierte der Staat Israel in Ost-Jerusalem - nur allein in Ost-Jerusalem - die Wohnberechtigungserlaubnis für 3 327 Palästinenser.

22) Bis zum heutigen Tag verhindert der Staat Israel die Rückkehr von rund 6 Millionen palästinensischen Flüchtlingen - Flüchtlinge, die entweder verjagt oder umgesiedelt wurden. Am 26. Oktober 1948 hatte der erste israelische Premierminister, David Ben Gurion, das sogenannte ‘Transfer-Komitee’ eingesetzt. Er folgte dessen Empfehlungen u. verhinderte die Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge. Bis heute gibt es etwa 250 000 innerhalb Israels umgesiedelte Palästinenser, die man nicht mehr in ihre Häuser bzw. Dörfer (in Israel) zurückkehren lässt. Seit 1948 hat der Staat Israel sich schuldig gemacht, etwa 3/4 des palästinensischen Volks von seinem (ursprünglichen) Land vertrieben zu haben. Damit gilt das Problem der palästinensischen Flüchtlinge als das gröss te u. mit hartnäckigste Flüchtlingsproblem weltweit überhaupt. Hinzu kommt, dass die Mehrzahl dieser Flüchtlinge (sowohl in den besetzten palästinensischen Gebieten als auch diejenigen, die innerhalb Israels umgesiedelt wurden) weniger als 100 Meilen (160 km) von ihrer ursprünglichen Heimat entfernt leben müssen. Das Recht auf Rückkehr auf ihr Land, in ihre Häuser wird diesen Menschen schlicht verweigert.

IV. Häuserzerstörungen und Zerstörung von Besitz

23) Seit 1967 hat der Staat Israel mindestens 9 000 palästinensische Häuser abgerissen - u. dadurch 50 000 Palästinenser obdachlos gemacht. Allein im August 1971 zerstörte der Staat Israel bzw. die Israelische Armee - unter dem jetzigen israelischen Premierminister übrigens - 2 000 palästinensische Häuser im Gazastreifen. 12 000 palästinensische Flüchtlinge wurden auf diese Weise zum zweitenmal heimatlos.

24) 1948 u. in den Jahren danach plünderte u. raubte sich der Staat Israel in hunderten von palästinensischen Dörfern u. Städten gross e Mengen an palästinensischem Hab u. Gut zusammen. Beute des Raubzug waren u.a. Häuser, Haushaltsgegenstände, Bargeld, schwere Geräte, Lastwagen u. ganze Viehherden. Insgesamt konfiszierte der Staat Israel palästinensischen Landbesitz in der Grössenordnung von über 4 Mio Acres (rund 1,6 Mio Hektar (Übers.)). Daneben konfiszierte bzw. plünderte der Staat Israel zehntausende Privathäuser u. Wohnungen, Geschäfte, Fabriken u. andere Einrichtungen.

V. Landkonfiskation u. Kolonialismus

25) Der Staat Israel konfiszierte 800 000 Acres (rund 320 000 Hektar (Übers.)) kultivierten palästinensischen Bauernlands - samt der darauf wachsenden Früchte, Olivenbäume, Tabakpflanzen u. Obstanlagen. Ebenso konfiszierte der Staat Israel lebendes Inventar (der Höfe), wie Schafe, Ziegen u. Hennen.

26) Der Staat Israel konfiszierte den Besitz der muslimischen ‘Waqfs’ - Ländereien u. Besitztümer (der moslemischen Kirchen). Vor 1948 hatten sie 10 Prozent des gesamten Gebiets Palästinas ausgemacht. In manchen Palästinenserstädten konfiszierte der Staat Israel 70 Prozent aller Schiffe, zudem öffentliche Grundstücke, Häuser, Geschäfte. Schätzungen zufolge konfiszierte, zerstörte oder plünderte der Staat Israel (palästinensischen) Flüchtlingsbesitz im Gesamtwert von 1,8 Milliarden US Dollars - in beweglicher Habe bzw. Land. Heute wird der Verlust sogar mit 209 Milliarden US-Dollars bewertet.

27) Seit 1948 hat der Staat Israel insgesamt 96 Prozent des Landes, das in palästinensischem Besitz war, konfisziert, um es exklusiv an israelische Juden weiterzugeben. Seit 1967 konfiszierte der Staat Israel 58 Prozent der besetzten Westbank u. des Gazastreifens - auch dieses Land darf ausschliess lich von israelischen Juden genutzt werden.

28) Seit 1967 trägt der Staat Israel Verantwortung für die Errichtung, Finanzierung u. den Schutz illegaler jüdischer Kolonien (Siedlungen) in der Westbank u. im Gazastreifen. Der Staat Israel hat Land in der Grössenordnung von 40 000 Acres (rund 16 000 Hektar (Übers.)) konfisziert, um darauf ein umfassenden Strassennetz in den besetzten palästinensischen Gebieten zu schaffen - Strassen, die nur von israelischem Militär sowie jüdischen Siedlern befahren werden dürfen. Ein Grossteil des hierzu konfiszierten Landes war zuvor von Palästinensern landwirtschaftlich genutzt worden.

29) Seit 1967 hat der Staat Israel insgesamt 400 000 (jüdische) Siedler in die besetzten palästinensischen Gebiete - Ost-Jerusalem eingeschlossen - verbracht.

30) Von 1967 bis September 2001 errichtete der Staat Israel insgesamt 123 illegale Siedlungen auf konfisziertem u. enteignetem palästinensischem Westbank- Land - Ost-Jerusalem nicht mitberücksichtigt. Diese Siedlungen beherbergen insgesamt 198 000 Siedler. Ihre Zahl schnellte von 1993 bis September 2001 von 100 000 auf 198 000 hoch - was praktisch einer Verdoppelung gleichkommt. Im besetzten Ost-Jerusalem stockte der Staat Israel zwischen 1997 u. September 2001 die Zahl der Siedler auf 167 000 auf. Zwischen 1993 u. August 2001 konfiszierte der Staat Israel über 70 000 Acres (rund 28 350 Hektar (Übers.)) palästinensischen Lands. Allein im Jahr 1999 waren es um die 10 000 Acres (rund 4050 Hektar (Übers.)). Und allein seit Februar 2001 errichtete der Staat Israel mindestens 34 neue (jüdische) Siedlungen, dabei ist der Ausbau bestehender illegaler Siedlungen noch nicht mitberücksichtigt.

31) Seit 1967 hat der Staat Israel Angriffe israelischer Siedler auf palästinensische Einzelpersonen oder Gemeinden weder verhindert noch hat er effektiv interveniert, um derartige Angriffe zu stoppen. Als Beispiel sei an dieser Stelle auf die Autobomben-Anschläge vom 2. Juni 1980 verwiesen - verübt durch israelische Siedler, die die Israelische Armee hinter sich wussten. Infolge dieser Anschläge sind die beiden damaligen Bürgermeister von Nablus u. RamAllah , Bassam Shaka’a u. Karim Khalaf, heute schwerbehindert. Ein weiteres Beispiel: Am 24. Februar 1994 betrat der jüdische Siedler Baruch Goldstein die Ibrahimi-Moschee in Hebron u. eröffnete das Feuer auf die dortigen Gläubigen, die gerade das Ende des Ramaḍaan begingen. Goldstein tötete 29 Palästinenser. Aber griff der Staat Israel helfend ein? Nein, vielmehr tötete er selbst weitere 6 Palästinenser. Der Staat Israel befiehlt seinen Soldaten regelrecht, den Siedlern bei ihren willkürlichen Gewaltaktionen gegen Palästinenser hilfreich zur Seite zu steh’n. Darüberhinaus versäumte es der Staat Israel, israelische Siedler für ihre Taten zur Verantwortung zu ziehen. Israelische Siedler töteten Palästinenser (in vielfacher Weise) bzw. verletzten sie, sie haben in gross em Umfang palästinensischen Besitz zerstört, verheert oder auch gestohlen.

32) Bis zum heutigen Tag perpetuiert der Staat Israel seine Landenteignungs-Politik, seine Politik der Landzerstörung, der Zerstörung landwirtschaftlichen Besitzes sowie seine Häuserdemolierungs-Politik - u. das sowohl innerhalb der Grenzen Israels als auch in den besetzten palästinensischen Gebieten. Auch in Israel selbst behält der Staat Israel seine Politik bei, immer neue Siedlungen zu errichten, die nur u. ausschliess lich für Juden bestimmt sind. Diese Siedlungen sollen zudem dafür sorgen, dass palästinensische Gemeinden (territorial) isoliert u. auseinandergerissen sind. Über palästinensische Bauvorhaben verhängt der Staat Israel andererseits massive Restriktionen.

33) Innerhalb der Grenzen Israels verbannt der Staat Israel die Palästinenser in abgeschlossene, bewusst unterentwickelt gehaltene Enklaven, in denen die Menschen kaum Zugang zu elementaren Ressourcen, Dienstleistungen u. Einrichtungen haben. Der Staat Israel kennt keinerlei Gesetz gegen Diskriminierung - Diskriminierung hinsichtlich Landbesitz oder Verpachtung bzw. hinsichtlich der Berechtigung an einem bestimmten Ort zu wohnen. Vielmehr benutzt der Staat Israel quasi-staatliche Agenturen, um Palästinenser innerhalb bestimmter Gebiete festzuhalten u. ihre normale Ausbreitung zu verhindern. Zum selben Zweck erlässt er entsprechende Zonen- u. Planungs-Gesetze. Im besetzten Ost-Jerusalem gelingt ihm das mit Hilfe von Zonen-, Planungs- u. Baurestriktions-Gesetzen zu 66 Prozent. In anderen Teilen der besetzten palästinensischen Gebiete hält der Staat Israel die Palästinenser in Bantustan ähnlichen Enklaven gefangen - auch hier mit eingeschränktem Zugang zu elementaren Ressourcen wie Wasser, Versorgungsgütern, Dienstleistungen u. wichtigen Einrichtungen.

VI. Konfisziertes Wasser

34) Seit 1967 konfisziert der Staat Israel mehr als 80 Prozent des palästinensischen Grundwasservorkommens. Schon kurz nach dem Krieg von Juni 1967 zerstörte der Staat Israel 140 palästinensische Wasserpumpen im Jordantal. Diese waren benötigt worden, um die palästinensischen Ländereien in der Region zu bewässern. Seit diesem Zeitpunkt, also seit 1967, liegt die Verantwortung für die gesamte Wasserverteilung bzgl. Westbank u. Gazastreifen in den Händen der israelischen Militärverwaltung.

35) Der Staat Israel hat sich schuldig gemacht, strategisch plazierte illegale Kolonien zu errichten - mit dem Ziel, die palästinensischen Grundwasservorkommen u. Quellen anzapfen zu können, respektive einer diskriminierenden Wasserzuteilung Vorschub zu leisten. Rein nach Pro-Kopf-Verbrauch konsumieren Israelis fünfmal soviel Wasser wie Palästinenser. Die Bevölkerungzahl der Israelis ist aber nur zweimal so hoch wie die der Palästinenser. (Auf palästinensischer Seite) kommen zudem ausgedehnte Dürreperioden hinzu, die in den palästinensischen Gemeinden die Wasserversorgung während der Sommermonate oft buchstäblich zusammenbrechen lassen.

36) Allein in den Monaten April u. Mai 2002 verursachte der Staat Israel Schäden an der palästinensischen Wasserversorgung in Höhe von 7 Mio US-Dollars. Der Staat Israel hat während dieser Zeit (viele) palästinensische Wasserversorgungs- Systeme zerstört - was dazu führte, dass (eine gross e Anzahl) Palästinenser manchmal bis zu zwei Wochen keinerlei fliess endes Wasser hatte.

37) Der Staat Israel hat systematisch wichtige Strassen mit Gräben durchzogen. Dabei wurden auch Wasser- u. Abwasserhauptleitungen sowie Telekommunikationsleitungen zu palästinensischen Haushalten beschädigt. Der Staat Israel beschädigte absichtsvoll Pumpenanlagen u. zerstörte ebenso absichtsvoll Wasserleitungssysteme, die von Quellen auss erhalb der Stadt hereingeführt hatten. Auch in dringenden Fällen hinderte er städtische Angestellte daran, entsprechende Reparaturarbeiten durchzuführen. Auf diese Weise ist in Nablus ein städtischer Ingenieur (durch die Israelische Armee) getötet worden. Ein dscheniner Quellenbetreiber wurde gleich zweimal als Geissel genommen.

VII Verweigerung rechtsstaatlicher Prozesse, Folter

38) Von 1967 bis zum heutigen Tag hielt bzw. hält der Staat Israel über 620 000 Palästinenser willkürlich gefangen. Allein im Jahr 1989 waren es 50 000 - das entspricht einem Anteil von 16 Prozent an der männlichen Bevölkerung des Gazastreifens u. der Westbank im Alter zwischen 14 bis 55 Jahren. Zum Vergleich: im selben Jahr wurden in Südafrika ‘nur’ 0,2 Prozent, also 5 000, der insgesamt 24 Mio Schwarzen wegen Verstosses gegen die ‘Sicherheitsgesetze’ des damaligen Apartheids-Regimes gefangengehalten.

39) Seit 1948 hielt der Staat Israel tausende Palästinenser gefangen ohne dass er sie je angeklagt oder vor Gericht gestellt hätte.

40) Über 200 palästinensische Gefangene sind bisher in israelischer Haft gestorben - als Folge von Folter, Misshandlung, medizinischer Unterversorgung oder mangelhafter Verpflegung.

41) Dem Staat Israel ist vorzuwerfen, dass er schätzungsweise 80 Prozent seiner palästinensischen Gefangenen systematisch foltert u. misshandelt. Die Methoden, derer er sich dabei bedient, reichen von psychologischer bis hin zu körperlicher Folter, wie etwa schlagen auf empfindliche Organe, würgen, ausreissen von Haaren, lange Zeiten von Einzelhaft; Gefangene werden Lärmquellen ausgesetzt oder müssen sich Schreie anhören oder man bedroht ihre Angehörigen. Weitere Folter- u. Misshandlungsarten, die der Staat Israel gegenüber seinen palästinensischen Gefangenen anwendet: Man zwingt den mit Handschellen gefesselten Gefangenen - er trägt zudem eine Kapuze über dem Kopf -, über einen längeren Zeitraum aufrecht zu steh’n; er darf weder essen noch schlafen dabei. Oder man hungert Gefangene aus. Oder man misshandelt sie mittels Elektroschocks oder man sengt sie an oder schlägt sie mit der Hand, der Faust oder mit Knüppeln zusammen, tritt sie mit Stiefeln. Oder man verweigert ihnen die Nahrung, lässt sie nicht mehr schlafen, verweigert ihnen jegliche Hygiene - was zu Läusebefall u. generellem Krankheitsgefühl führt. Oder man zwingt sie, über einen längeren Zeitraum zu stehen.

42) Der Staat Israel hat innerhalb der besetzten palästinensischen Gebiete Militärgerichte installiert, die sich nicht an rechtsstaatliche Prozess-Standards halten.

43) Der Staat Israel gewährt seinen Soldaten bzw. Siedlern, sollten sie Verbrechen gegen Palästinenser begehen, eine De-facto-Straffreiheit. Der Staat Israel hat es bisher versäumt, derartige Straftaten überhaupt zu untersuchen - zumindest nicht in einer sachgemässen u. unparteiischen Form. Und es wird auch keine Anklage erhoben - weder gegen Soldaten noch gegen Siedler, die derartige Verbrechen gegen Palästinenser verüben. Der Staat Israel lässt palästinensischen Opfern keinerlei Kompensation zukommen - auch nicht in Form von Wiedergutmachungszahlungen.

VIII. Zerstörung von Lebensgrundlagen

44) Seit 1967 hat der Staat Israel hunderttausende von Bäumen gerodet. Im Jahr 1984 brachte der Staat Israel eine Militärverordnung heraus, derzufolge es Palästinensern verboten ist, einen neuen Obstbaum zu pflanzen, respektive einen alten zu ersetzen - zumindest nicht ohne vorherige Genehmigung. Während des Sommers 1988 verbrannte der Staat Israel 8 000 Oliven- u. Obstbäume sowie tausende Dunums Weizen. Zwischen 1993 u. August 2001 hat der Staat Israel 280 000 Oliven- u. Obstbäume im Besitz von Westbank- Palästinensern gerodet - diese Zahl bezieht sich nur auf die Westbank. Allein im Jahr 2001 rodete der Staat Israel 23 551 Oliven- u. Obstbäume.

45) Der Staat Israel ist schuldig der vorsätzlichen Strangulierung der palästinensischen Wirtschaft - durch Schaffung von Zwangsabhängigkeiten, die er mittels Im- u. Export-Grenzkontrollen erreicht, durch Ausbeutung natürlicher Ressourcen, durch Rückbau der palästinensischen Industrie bzw. der palästinensischen Geschäftstätigkeit u. indem er gegen sämtliche Arbeitnehmerrechte (der Palästinenser) bzw. gegen das kommplette Arbeitsrecht verstösst - von den Abriegelungen u. Ausgangssperren ganz zu schweigen.

46) Der Staat Israel hat eine Reihe von Gesetzen u. Massnahmen erlassen, die vorsätzlich dazu beitragen, die Lebensbedingungen der Palästinenser derart zu verschlechtern, dass es einer physischen Vernichtung gleichkommt. Zu diesen Massnahmen zählen die Konfiszierung u. Enteignung palästinensischen Lands sowie anderer natürlicher Ressourcen - vor allem natürlich Wasser. Diese Massnahmen beeinträchtigen die Gesundheit der Menschen u. ihren Lebensstandard in starkem Mass, ebenso beeinträchtigen sie die Überlebensfähigkeit der Gemeinden. Bei Einsatz schweren Kriegsgeräts zieht der Staat Israel regelmäss ig palästinensischen Besitz in Mitleidenschaft u. schädigt die Umwelt. Zudem erlaubt er es, toxische u. andere gefährliche Stoffe auf palästinensischem Gebiet zu entsorgen. Der Staat Israel schränkt die Bewegungsfreiheit der Palästinenser zwischen verschiedenen palästinensischen Ortschaften ein. Davon betroffen sind vor allem dichtbevölkerte Zentren bzw. deren Austausch mit assoziierten landwirtschaftlichen u. ökonomischen Regionen. Zudem hindert die mangelnde Bewegungsfreiheit viele Palästinenser daran, auf ihr Land bzw. ihren Besitz zu gelangen.

IX. Diskriminierung u. Apartheid

47) Der Staat Israel auferlegt den Palästinensern Steuern, u. das, obgleich die Juden Israels - pro Kopf gerechnet - fünfzigmal mehr von den entsprechenden Ausschüttungen profitieren als die Palästinenser. So erreichte beispielsweise die (israelische) Hilfe für die besetzten palästinensischen Gebiete zu 96,5 Prozent nur die israelischen Siedler. Die Palästinenser, die dort immerhin 90 Prozent der Bevölkerung stellen, mussten sich mit 3,5 Prozent begnügen. Noch 1992 hatten die israelischen Siedler in der Westbank - Ost-Jerusalem ausgeklammert - u. im Gazastreifen weniger als 6 Prozent der Gesamtbevölkerung gestellt. Seit 1970 verlangte der Staat Israel, dass palästinensische Arbeiter Abgaben an den (israelischen) Gewerkschaftsverband Histadrut entrichten - u. das ungeachtet der Tatsache, dass sie nicht Mitglieder sein konnten/können. Zwischen den Jahren 1970 u. 1994 zog Histadrut auf diese Weise insgesamt 700 Mio NIS (Schekel) von palästinensischen Werktätigen ein, ohne sie in irgendeiner Weise zu repräsentieren.

48) Seit dem Jahr 1948 verhängt der Staat Israel (über die Palästinenser) eine immer massivere Apartheid, eine Segregationspolitik. Dazu zählt, dass er die Palästinenser daran hinderte u. hindert, andere arabische Gemeinden in benachbarten Staaten aufzusuchen. Auf diese Weise wurden Familien, wurden Dörfer auseinandergerissen - dies gilt sowohl für die Westbank (mit Ost-Jerusalem) als auch für den Gazastreifen.

49) Seit 1967 ist es Praxis des Staats Israel, Ost-Jerusalem-Palästinenser von ihren Familien in anderen Teilen der Westbank bzw. im Gazastreifen abzutrennen u. zu isolieren. Seit 1987 reisst der Staat Israel palästinensische Gemeinden nun auch noch mittels Stacheldraht, mittels Eisentoren auseinander - siehe Flüchtlingslager Dheishe bei Bethlehem. Seit 1989 separiert, segregiert u. isoliert der Staat Israel den Gazastreifen von der Westbank mit Ost-Jerusalem bzw. von den benachbarten Ländern auss erhalb.

50) Seit 1993 verweigert der Staat Israel den Westbank-Palästinensern Zutritt zum Gazastreifen sowie nach Israel. Und ebenfalls seit dieser Zeit sind Ausgangssperren u. partielle bzw. komplette Abriegelungen als Ad-hoc-Massnahmen gängige Praxis. Seit 1993 ging der Staat Israel zudem verstärkt dazu über, die palästinensischen Gemeinden auch untereinander - in der Westbank, im Gazastreifen - abzutrennen. Man trennte Städte von (umliegenden) Dörfern ab, Dörfer von Nachbardörfern - wobei man sich die Checkpoints, Umgehungsstrassen, die jüdischen Siedlungen sowie die Abriegelungspraxis zunutze machte.

51) Seit März 2001 ist es (gängige) Praxis des Staats Israel, wichtige Strassen mit Gräben zu durchziehen. Vor allem die Bewegungsfreiheit der Palästinenser im ländlichen Raum geht seither gegen Null. Die Palästinenser dort können einfach nirgends mehr hin - auch nicht in die urbanen Zentren, von denen sie bzgl. Arbeit u. Schule ja abhängig sind bzw. wo es humanitäre Hilfe u. Unterstützung für sie gibt, z.B. Medikamente, Kliniken u. Behelfshospitäler bzw. notwendige Versorgungsgüter inklusive Nahrung u. Wasser. Seit Juni 2001 verstärkt der Staat Israel seine Politik des Gräbenziehens bzw. des Einlassens von Eisentoren in einigen Gegenden noch - wodurch ganze Dörfe u. Städte mittlerweile abgeriegelt sind. Hinzu kommen seit Juni 2002 weitere 11 000 Palästinenser, die der Staat Israel mittels seines sogenannten ‘Sicherheitszauns’ - einer derzeit in Bau befindlichen Mauer - separiert, segregiert u. isoliert. Diese Menschen haben das Pech, im Norden der Westbank zu leben, genau zwischen der 1967-Demarkationslinie u. dem neuen ‘Zaun’.

X. Verweigerung von Pressefreiheit

52) Der Staat Israel verweigert Journalisten freien Zugang zu bestimmten Gebieten. Er hat Journalisten körperlich misshandelt u. schikaniert. Er hat Journalisten verhaften lassen u. eingesperrt, ihren Kontakt zu Informationsquellen auf palästinensischer Seite eingeschränkt. Einige Beispiele: Presseagenturen wurden geschlossen, Journalisten zu ‘Personae non grata’ erklärt, journalistisches Material - inklusive Fotos, Kamera, Filmen - konfisziert.

XI. Verweigerung von Bildungsmöglichkeiten

53) Der Staat Israel behindert die Ausbildung von Palästinensern - mittels Abriegelungen, Razzien, Zerstörungen. Der Staat Israel tötete, verletzte, verhaftete u. schikanierte palästinensische Professoren, Dozenten, Lehrer u. Studenten/ Schüler. Der Staat Israel schliesst Schulen u. Universitäten im Gazastreifen u. in der Westbank - regelmäss ig u. über einen längeren Zeitraum. Auf diese Weise erleidet die Ausbildung (junger Palästinenser) immer wieder Unterbrechungen. Zudem verbietet es der Staat Israel, Schule alternativ zu organisieren. Darüberhinaus besetzte der Staat Israel mehrfach Schulen, zerstörte schulisches Eigentum. Der Staat Israel führte in Schulen u. Universitäten Razzien durch, wobei er im Innern der Gebäude Tränengasgranaten zündete.

XII. Verweigerung von Religionsfreiheit

54) Der Staat Israel behindert u. verfolgt die Religion. Er hat in Moscheen Razzien durchgeführt, Gläubige drangsaliert. Der Staat Israel erlaubt es seinen Soldaten, Tränengasgranaten in Gebetshäuser zu schiess en, Kirchen u. Moscheen anzugreifen sowie palästinensische Beerdigungsriten zu stören.

Anmerkung d. Übersetzerin

* auch Lake Kinneret genannt

Übersetzt von: Andrea Noll
Orginalartikel: "Marwan Barghouti v. Israel"

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